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  7. über geklappten Pöller gefahren, mit Vorderachse hängengeblieben..zahlt Versicherung?

über geklappten Pöller gefahren, mit Vorderachse hängengeblieben..zahlt Versicherung?

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 15:00

Hallo!

Wieso komme ich nicht über diesen klappbaren Pöller drüber?

Hat das was mit der Tieferlegung zu tun?

Oder wegen Reifen?

http://s3.bilder-hosting.de/tbnl/LMUNS.jpg

Aufjedenfall bin ich jetzt bald 250EUR los, muss an die Stadt.. blechen.

30EUR an die Polizei gezahlt vor Ort und jetzt habe ich eine Rechnung von 230EUR bekommen, darin ist ein neuer Pöller, Betong, und zwei Arbeiter(Arbeitslohn) :-(

Wenn ich das über die Versicherung laufen lasse, gehen dann meine Prozente hoch??????????????????????

Habe Teilkasko mit 180EUR Selbstbeteiligung!

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20 Antworten
am 13. Juni 2007 um 16:25

stand kurz vorher ein warnschild?

wenn nein,

bist du in der rechtschutz?

wenn ja, fahr mal zum anwalt.

würd mir das nich gefallen lassen.

und ja, kannst daran gut hängen bleiben, wenn dein wagen tiefer ist.

wenn des über versicherung machen lassen lässt, gehst du hoch

am 13. Juni 2007 um 17:40

irgendwas kapier ich da nich, also wenn da kein warnschild gestanden hat, kann er garnix dafür und muss das auch net zahlen, seine tieferlegung is (denk ich mal) eingetragen, damit stvzo konform, wenn der pfossten zu hoch is kann er doch nich wissen. ich parke mit mienem auto grundsätzlich ncih auf sowas, aber wenns nich anders geht würd ich da auch parken, udn wenn cih mir da was am auto kaputt mach, würd ich mal an deren versicherung gehen da mein auto stvzo konform is und ich damit dann eigentlich über alle hindernisse im straßenvekehr drüber kommen muss, da kann der fahrer doch nix dafür wenn deren pfosten zu hoch sind

Das Stimmt nicht ... im Gutachten für Fahrwerke steht drin das man mit verminderter Bodenfreiheit rechnen muss. Wenn das Fahrzeug im Serienzustand ist und es steht kein Warnschild und das Fahrzeug wird beschädigt durch die Fahrbahn dann zahlt die Stadt deinen Schaden. Stehen Schilder oder dein Wagen ist Tiefer oder nachträglich verspoilert trägst du die Schuld.

Wie war das mit der regelung das man einen Gegenstand von 11cm höhe mittig unbeschadet überfahren können muß?

Keine Ahnung ich hab nur mal gelesen das du eine Bodenfreiheit von 8cm zu flexiblen und 9cm zu starren Fahrzeugteilen haben musst.

und darum fahr ich nur 30/30

Denke mal nicht dass diese Dinge beschildert sein müssen....

Aber das wird der Anwalt dann auch sagen.... Wenn man ein tiefergelegtes Fahrzeug hat muss man damit rechnen, dass man nicht mehr überall hinkommt. Sei mal leiber froh dass du dir dabei nicht die Ölwanne aufgerissen hast und die Ölentfernung zahlen mußt.

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24

Wie war das mit der regelung das man einen Gegenstand von 11cm höhe mittig unbeschadet überfahren können muß?

Das ist eine Vorgabe, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Ich hab vorne 5 cm Luft und es ist alles so eingetragen. Jetzt hat die Gemeinde mal gemeint, sie müsste so 2 Verkehrsberuhigungshügel auf die Strasse machen... schön und gut, trotz Schrittgeschwindigkeit hab ich mir einiges kaputt gefahren. Gleich in der ersten Instanz vor Gericht habe ich Recht bekommen und die Gemeinde muss alle Schäden am Auto zahlen. Da sich der Gerichtstermin ein wenig hingezogen hat und ich ja nicht die ganze Zeit zu Fuß laufen konnte, habe ich das Auto wieder zusammen gebaut und schön Tag für Tag bin ich wieder an ein und der selben Stelle hängen geblieben. Ende von Lied, ich bekomme nen schönen Batzen Geld von der Gemeinde und sie wurden gezwungen die Hügel weg zu machen, weil das einen "schweren Eingriff in den Strassenverkehr" darstellt.

Solche Spässe dürfen nur in verkehrsberuhigten Bereichen gemacht werden, wo man eh nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

Wäre also noch interessant zu wissen, wo der Poller stand und ob er dort überhaupt stehen durfte ;) In 95% der Fälle stehen die Dinger nämlich auch unerlaubt rum....

Also ich kenn die eigentlich nur von Nichtöffentlichen/Privaten Parkplätzen oder vor Fußgängerzonen oder halt überall da wo nicht jeder mit dem Auto hin soll aber im Öffentlichen Verkehrsraum bin ich noch keinem begegnet.

mein Beitrag zur Haftungsabtretung an übertriebene Tiefflieger.

Re: über geklappten Pöller gefahren, mit Vorderachse hängengeblieben..zahlt Versicherung?

 

Zitat:

Original geschrieben von Nokiafreak20

Aufjedenfall bin ich jetzt bald 250EUR los,

30EUR an die Polizei

Rechnung von 230EUR bekommen

230 + 30 = 250 ? :D

 

Zitat:

Original geschrieben von Nokiafreak20

Teilkasko mit 180EUR Selbstbeteiligung!

180 € SB ... ;) ist klar ... bei welcher Versicherung kann man sich denn solche Summen aussuchen ?

 

Die ganze Angelegenheit kommt mir ein bisschen INDEXXisch vor ... sorry, ist meine Ansicht.

 

Laut Gesetz gilt aber ganz offiziell:

Wenn du dafür sorgst, dass dein Vehikel (Auto) tiefer ist als im Serienzustand, dann hast du auch die volle Verantwortung zu tragen, wenn durch diese Tieferlegung ein Schaden an deinem Fahrzeug entsteht. Ansonsten könnte sich ja jeder Honk seine Karre tieferlegen lassen, über nen Poller fahren und die Stadt auf Schadenersatz verklagen, weil die ihre Poller "zu hoch" anbringen. Außerdem haben die Dinger schon einen Sinn. Vielleicht wollten die ja gar nicht, dass du da langfährst. Schon mal daran gedacht ?

Jawoll, auf den Lacher geh ich erstmal ne Runde Poller suchen ... hab ja auch n tiefergelegtes KFZ :D

ich find ja die auch sehr lustig: http://www.myvideo.de/watch/247716

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24

ich find ja die auch sehr lustig: http://www.myvideo.de/watch/247716

Sehr genial! Danke für den Link :D

am 14. Juni 2007 um 9:16

hmm... da hab ich doch glatt mal ne frage, die hier, meiner meinung nach, rein passt...

in neubrandenburg gibt es einen ring rund ums zentrum... eigentlich ist das ne ebene straße, aber das teil ist schon so dermaßen ausgefahren, das sich die die spuren mehrere zentimeter abgesenkt haben... denk mal nich, dass mir das passieren wird, aber was wäre wenn ich da mal aufsetzen sollte...? ist das mein problem...?

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