Zu laute musik!Bußgeldverfahren....hilfe!!!
hey leute und zwar hab ich vor 2 wochen ein schreiben von der stadt Heilbronn bekommen wo stand das ich zu laute musik hatte und mich einer vom ordnungsamt Heilbronn (städtischer vollzugsdienst beamter) gehört oder erwischt hätte.....
auf dieses schreiben hab ich dann folgendes geantwortet:
Beweise???was ist zu laute musik? und wann werden dritte belästigt wegen zu lauter musik? ( steht in dem schreiben drin das wegen meiner musiklautstärke dritte belästigt worden).
so nun hab ich ein einschreiben bekommen:
steht wieder des gleiche drin nur als zusatz:
"erst auf ein viermaliges Hupen des Fahrzeuges des Vollzugsdienstes haben sie reagiert und die musik leiser gestellt."
jetzt was soll ich machen kosten punkt 73,50 euro.
ich hab da nochmals angerufen und die meinten das ich einspruch einklagen kann und dann wird es an das amts gericht weiter geleitet.
soll ich das tun?
weil wirklich beweise hat der fisch ja nicht und er war alleine und gemessen oder so hat er ja auch nichts. er könnte sich ja auch bei dem kennzeichen vertan haben oder nicht???
was würdet ihr tun?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CorradoG60i
Mich hat die Rennleitung mal angehalten!Muss dazu sagen,dass die Musik wirklich fieß laut war! Die beiden belehrten mich dann, Betr. Signalhorn etc. pp. und verlangten dann ein Verwahnungsgeld von 30 Eu von mir! Naja ich hab es bezahlt und gut!
und so sollte man es auch machen!
wenn ich so nen Scheiss schon höre ... Zahl das Geld und mach Deine Anlage leiser oder Dein Nummernschild fest...
.. ich weis, kein sachlicher Hinweis. Aber, wenn ich sowas dämliches schon höre! Ich war wenigstens früher so schlau
und bin nicht prollomässig mittags wie ein Blöder durch die Ortschaft gegondelt. Und selbst wenn mich mal ein sog. Ordnungshüter
angehalten hat, dann zahl ich den Mist halt..
Oder leg halt Einspruch ein und mach Dich auf ein Verfahren gefasst... Wenn man ehrlich ist, zahlt man die paar Kröten halt und
wenn man auf Teufel komm raus dem Staat an die Karre pissen will, dann legt man es halt auf nen Rechtstreit an...
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
"Sehr geehrte Damen und Herren,bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... mit dem Aktenzeichen ... beantrage ich die Einsicht in die erwähnten Beweise. Hierbei lege ich besonderen Wert auf ein Messprotokoll.
Die Bezeichnung "zu laut" empfinde ich als subjektiv und erhebe deshalb Einspruch gegen die Anzeige.
Mit freundlichen Grüßen
HMX"
... oder sowas. Bin grad nicht kreativ genug.
sehr guter Beitrag. Genauso würde ich es auch formulieren.
mal ganz abgesehen von diesem Fall: Vermutlich wird so ein Ordnungsamt AUto hinter/neben dem TE gestanden haben und gehupt haben. Wäre ich in der Situation, würde ich nichteinmal darauf reagieren, selbst WENN ich es gehört hätte. Für mich zählt nur Martionshorn und blaue Blitze im Rückspiegel und dann seh ich zu, dass ich mit meinem Auto die Spur räume.
Nur nen Gag am Rande: Man könnte den Spieß sogar umdrehen und den Ordnungstypen anzeigen wegen grundlosem Hupen. Denn die Hupe darf innerorts nur bei Gefahr/zur Warnung eingesetzt werden. Alles andere ist ebenfalls Ruhestörung 😁
Ich hatte mal ne Stillegung wegen Tieferlegung, die Strafkosten aren glaube ich was bei 100€
Da ich dagegen angegangen bin und verloren habe kamen insgesamt kanppe 1000€ auf mich zu ... nur soviel dazu...
das mit der gegenanzeige wegen dem hupen is echt geil!
naja ich hab ja erst führerschein gemacht und da gabs eine frage :
Wie verhält man sich um umweltschonend zu fahren..." oder sowas und da waren die RICHTIGEN ANTWORTEN:
irgendwas mit "nicht mit dem gas spielen an der ampel"
"so früh wie möglich hochschalten"
"NICHT MIT LAUTER MUSIK UND OFFENEN SCHEIBEN DURCH DIE STADT FAHREN"
ich hatte damals nicht die letzte angekreuzt und erfuhr dass das falsch war, mein fahrlehrer erklärte mir dann dass
zur "umwelt" auch die anderen leute blablabla gehören und ich das deswegen ankreuzen MUSS.
kann sein dass die dir dann bei ner verhandlung etc. mit sowas kommen... also lieber einfach zahlen sonst wirds alles
zu stressig und zu TEUER...
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Ich glaube rein gesetzmässig gehts nur ums Martinshorn, dass man das nicht mehr hören kann bei lauter Musik
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... mit dem Aktenzeichen ... beantrage ich die Einsicht in die erwähnten Beweise. Hierbei lege ich besonderen Wert auf ein Messprotokoll.
Die Bezeichnung "zu laut" empfinde ich als subjektiv und erhebe deshalb Einspruch gegen die Anzeige.
Damit hast du praktisch schon (OK hat er mit seinem Brief auch) eingestanden, der "Täter" gewesen zu sein.
Schön blöd bei einer OWi, für die es keine Halterhaftung gibt.
Ich bezweifle dass der OP vor Gericht preiswerter weg kommt. Und dort landet er mit einem Einspruch mit fast 100%iger Sicherheit.
Zitat:
Original geschrieben von jeti16V
Ich glaube rein gesetzmässig gehts nur ums Martinshorn, dass man das nicht mehr hören kann bei lauter Musik
Rein "gesetzmässig" (Gesetzmässigkeiten gibt es in den Natur-, nicht in den Rechtswissenschaften...) schreibst du Blödsinn!
Wenn du als Führer eines Kfz das Sondersignal nicht hören kannst, betrifft dies den fliessenden Verkehr.
Das Ordnungamt ist aber nur zur Überwachung des ruhenden Verkehrs befugt.
Der Tatvorwurf wird daher wohl auch in Richtung Ruhestörung/Lärmbelästigung lauten.
ich mein ich könnte auch in dem schreiben schreiben das ich des vllt auch garnicht war oder das es nicht mein auto war....
Zitat:
Original geschrieben von HNX
ich mein ich könnte auch in dem schreiben schreiben das ich des vllt auch garnicht war oder das es nicht mein auto war....
und dann? fragen sie dich bitte nennen sie uns den Fahrer Anschrift usw. kann klappen muß aber nicht!
ich würde es zahlen und ruhe!
Jo du kannst schon einspruch einegen ich würde halt darauf pledieren das du die Hupe gehört hast und einfach nicht gedacht hast das dass Hupen dir gilt weil du dir keiner schuld bewusst warst ihrgendetwas falsch gemacht zu haben da selbst die musik nich all zu laut war.
Aber ohne Anwalt und ohne Rechtschutz kann das mal ganz schnell ziehmlich teuer werden wenn de verlierst und die Gerichtskosten tragen musst.
Von dem her würd ich sagen Zahl den misst und mach nen Verkerhrsrechtschutz kostet bei der würtembergischen 10 oder 20€ musst aber 3monate warten bis de ihn in anspruch nehmen darfst alles was in den drei monaten anfällt übernimmt der rechtschutz nicht.
Oder mach inner orts einfach die mucke leiser.
Gruß Kivain
Mir hat so ein Experte gesagt,Du darfst die Musik nur so laut stellen,das Du den übrigen Verkehr noch wahrnehmen kannst.Wenn nun der Kontolleur 4x hupen muss,damit Du es wahrnimmst,ist das wohl wesentlich zu laut gewesen. Nur am Rande,der mir das gesagt hat,ist der Vater einer Tochter die durch das mit voll aufgerissenem Radio vorbeifahrendm Auto sich so erschrocken hat,das Sie mit Ihrem Fahrad einen schweren Unfall hatte.Das ganze hat vor Gericht geendet und der Autofahrer hatte sehr schlechte Karten.Sprich Verkehrsgefährdung usw.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von HAJO45
Mir hat so ein Experte gesagt,Du darfst die Musik nur so laut stellen,das Du den übrigen Verkehr noch wahrnehmen kannst.Wenn nun der Kontolleur 4x hupen muss,damit Du es wahrnimmst,ist das wohl wesentlich zu laut gewesen. Nur am Rande,der mir das gesagt hat,ist der Vater einer Tochter die durch das mit voll aufgerissenem Radio vorbeifahrendm Auto sich so erschrocken hat,das Sie mit Ihrem Fahrad einen schweren Unfall hatte.Das ganze hat vor Gericht geendet und der Autofahrer hatte sehr schlechte Karten.Sprich Verkehrsgefährdung usw.
Grüße
Kontorlleur ????des war einer von der stadt.....
ausserdem hab ich falls ich des überhaupt war :-) das hupen gehört und schauten in die spiegel konnte jedoch keine gehafhr erkennen sodass es mir am ARSCH vorbei ging ob der hupte oder nicht....
ausserdem war ein auto neben mir oder hinter mir mit sehr laute rmusik sodass ich es auch das erst emal nicht hören konnte.....
ich denk schon das ich klagen werde weil wenn jeder das geld bezahlt wird des immer schlimmer mit den fischen von der stadt....
also tu ich was für die allgemeinheit :-) obs nachher gut wird oder net ist mir egal...
falls ich verlier dann zahl ich lieber 1000- 2000 euro aber aufjedenfall hab ich gekämpft und kämpfen ist das a und o....
hat sich erst vor kurzem gelohnt zu kämpfen weil hätte ich das nicht, dann würde ich jetzt nicht meine freundin haben die ich über alles liebe und die mich verdammt glücklich macht....
THX
p.s. weitere fakten wo ich zu dem schreiben einbauen könnte wären sehr nützlich... dafür danke ich jetzt shcon mal
hat der dich denn direkt angesprochen?
ich würd sagen wenn das vor gericht landet und der eh allein war dann steht doch aussage gegen aussage oder seh ich das falsch hat der dann mehr "rechte"?
mfg flo
Zitat:
Original geschrieben von HAJO45
Mir hat so ein Experte gesagt,Du darfst die Musik nur so laut stellen,das Du den übrigen Verkehr noch wahrnehmen kannst.Wenn nun der Kontolleur 4x hupen muss,damit Du es wahrnimmst,ist das wohl wesentlich zu laut gewesen. Nur am Rande,der mir das gesagt hat,ist der Vater einer Tochter die durch das mit voll aufgerissenem Radio vorbeifahrendm Auto sich so erschrocken hat,das Sie mit Ihrem Fahrad einen schweren Unfall hatte.Das ganze hat vor Gericht geendet und der Autofahrer hatte sehr schlechte Karten.Sprich Verkehrsgefährdung usw.
Grüße
Ja, das ist eben alles subjektiv. Bloß was ist, wenn Verkehrsteilnehmer X erschrickt, wenn es beim (hierzulande ja gelegentlich auftretenden) Gewitter grell blitzt? Oder man von den Ordnungshütern geblitzt wird und erschrickt und in der Folge nen Unfall baut? Wenn ein großer Hund an den Zaun springt und rumblafft, nur weil ich vorschriftsmäßig mit 30 durch die 30er-Zone kullere und dabei die Scheibe unten hab? (ohne laute Musik...😉)
Wenn einem der Auspuff abgeflogen ist und es schön brüllt? Wenn einer
PLÖTZLICHneben mir hupt, weil jemand den grünen Pfeil "verschläft"? etc... etc...
Ich mein wenn ich bei allen diesen mehr oder weniger alltäglichen Dingen erschrecke und dann n Unfall/ne gefährliche Situation passiert - ich glaub ich hätte verdammt schlechte Karten wenn ich z.B. mit der Rechnung zum Amt geh und sag: "Hier, ihr habt geblitzt, ich bin erschrocken und dann... blabla.."
Also als Verkehrsteilnehmer, egal ob Rad/Krad/PKW... braucht man schon wenigstens
ein bisschenNerven. Ich will jetzt hier nicht dem Vater und dessen Tochter zu nahe treten, versteht mich hier bitte nicht falsch! Unfall ist scheiße, und hoffentlich ist sie wieder bei bester Gesundheit!
Es sei denn der besagte "Musikfan" hat sich langsam bis zur Tochter ranrollen lassen und dann auf einmal die Musikanlage entfesselt und sie
VORSÄTZLICHdamit erschreckt. Dann gehört der definitiv abgestraft! Ohne wenn und aber. Aber sonst hört man ja eigentlich die Autos in denen laute Musik läuft wenn sie ankommen! Ich kenne das ja, wenn ich z.B. an der Ampel stehe und irgendwoher nähert sich ein dumpfes Grollen bis ich dann mitbekomme daß es derjenige neben mir ist, dessen Kiste durch die Lautsprecher fast zerfetzt wird. Mein Radio höre ich dann nicht mehr... Klar, mich nervt das auch, besonders wenn die Musik nicht mein Stil ist! 😉 Aber deswegen würde ich nicht erschrecken und in ein Auto laufen als Fußgänger z.B.! Und klagen schon garnet, gerade wenns ausserhalb der Nachtruhe ist.
@TE: Ich rate Dir, bezahl jetz lieber die Strafe, sei froh daß alle die Nerven behalten haben und kein Unfall passiert ist! Schließe eine Rechtsschutz ab, und wenn wieder mal sowas fadenscheiniges, subjektives passiert, Anwalt nehmen! Der beantragt dann die Akten und wiegt ab, ob ihr den Fall gewinnen könnt. Denn wenn Du Dich jetz querstellst, kommts vor Gericht und ohne Anwalt haste echt miese Karten. Die erzählen Dir einen vom Pferd und Du bist danach WESENTLICH mehr als die 75€ los! Und immer schön aufmerksam sein, s kann ja sein es hat irgendjemand auf Dich abgesehen dem Deine Musik nicht gefällt... 🙂 S gibt ja viele (die nichts vernünftiges zu tun haben) davon in Deutschland, die den anderen nichts, aber auch garnichts gönnen und diese dann bevormunden und verklagen... traurig!