Zu laute musik!Bußgeldverfahren....hilfe!!!
hey leute und zwar hab ich vor 2 wochen ein schreiben von der stadt Heilbronn bekommen wo stand das ich zu laute musik hatte und mich einer vom ordnungsamt Heilbronn (städtischer vollzugsdienst beamter) gehört oder erwischt hätte.....
auf dieses schreiben hab ich dann folgendes geantwortet:
Beweise???was ist zu laute musik? und wann werden dritte belästigt wegen zu lauter musik? ( steht in dem schreiben drin das wegen meiner musiklautstärke dritte belästigt worden).
so nun hab ich ein einschreiben bekommen:
steht wieder des gleiche drin nur als zusatz:
"erst auf ein viermaliges Hupen des Fahrzeuges des Vollzugsdienstes haben sie reagiert und die musik leiser gestellt."
jetzt was soll ich machen kosten punkt 73,50 euro.
ich hab da nochmals angerufen und die meinten das ich einspruch einklagen kann und dann wird es an das amts gericht weiter geleitet.
soll ich das tun?
weil wirklich beweise hat der fisch ja nicht und er war alleine und gemessen oder so hat er ja auch nichts. er könnte sich ja auch bei dem kennzeichen vertan haben oder nicht???
was würdet ihr tun?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CorradoG60i
Mich hat die Rennleitung mal angehalten!Muss dazu sagen,dass die Musik wirklich fieß laut war! Die beiden belehrten mich dann, Betr. Signalhorn etc. pp. und verlangten dann ein Verwahnungsgeld von 30 Eu von mir! Naja ich hab es bezahlt und gut!
und so sollte man es auch machen!
wenn ich so nen Scheiss schon höre ... Zahl das Geld und mach Deine Anlage leiser oder Dein Nummernschild fest...
.. ich weis, kein sachlicher Hinweis. Aber, wenn ich sowas dämliches schon höre! Ich war wenigstens früher so schlau
und bin nicht prollomässig mittags wie ein Blöder durch die Ortschaft gegondelt. Und selbst wenn mich mal ein sog. Ordnungshüter
angehalten hat, dann zahl ich den Mist halt..
Oder leg halt Einspruch ein und mach Dich auf ein Verfahren gefasst... Wenn man ehrlich ist, zahlt man die paar Kröten halt und
wenn man auf Teufel komm raus dem Staat an die Karre pissen will, dann legt man es halt auf nen Rechtstreit an...
49 Antworten
zahle das Geld, aus Erfahrung weiß ich aus meinem frühen jugendlichen Leichtsinn, dass es nichts bringt dagegen anzugehen!
Und 2. wenn es nicht um den Entzug der Fahrerlaubnis geht, was es ja nicht geht oder um ein Fahrverbot, hebe dir den Rechtsstreit für diese wichtige Sachen auf!
75 Euro sind Peanuts
Hallo
Ich hatte auch mal so eine Sache am laufen
bin vor ein paar Jahren auch mal angehalten
worden wegen zu lauter musik (von den grünen)
das hätte mich am anfang 50 Euro gekostet
hab dann auch geklagt dann kam eine lärmanzeige
und ruhestörung dazu den prozess habe ich verloren
und die endrechnung war dann mit gerichtskosten
bei 1200 euro das war mir eine lehre
P.S ich würde jetzt bezahlen
gruß sony8v
Zitat:
Original geschrieben von jeti16V
Ich glaube rein gesetzmässig gehts nur ums Martinshorn, dass man das nicht mehr hören kann bei lauter Musik
Da braucht es nichtmal ein Martinshorn zu.
Wenn sich andere Leute gestört fühlen, wenn er die Mucke dermaßen aufreisst, dann ist es automatisch schonmal ein Verstoß gegen §1 StVO. Da die laute Musik nicht zwingend zum Fahren nötig ist, ist es eine vermeidbare Belästigung.
Ich meine, warum macht man innerorts die Musik so laut, dass es noch draußen laut ist? Weil man andere provozieren will... Dann braucht man sich nicht wundern, wenn es mal ein Bußgeld gibt.
Zahlen und erwachsen werden!
Ähnliche Themen
Genau trage es wie ein Mann und bezahl den mist.Ich verstehe nicht das Leute mist bauen erwischt werden und dann noch nicht mal dazu stehen können.Aber mein Geld ist das ja nicht
Zitat:
Original geschrieben von HNX
...das hupen gehört und schauten in die spiegel konnte jedoch keine gehafhr erkennen sodass es mir am ARSCH vorbei ging ob der hupte oder nicht....
Wenn du damit deinen Einspruch begründest, hast du vor Gericht praktisch schon verloren....
Ich höre auch gerne LAUTE Musick im AUTO weil ich es zu hause nicht machen kann weil sich dan wiso die NAchtbaren Beschweren und meine Freundin das auch nett wiel aber egal.
es geht auch darum wen ein Einsatz ist wie POLIZEI oder Kranken wagen und man hört die nicht und man fehert nicht auf die seite dan ist das behinterung.
sein Standpunkt dürfte mittlerweile klar sein und alles zureden hat ihn nicht abgeschreckt, sondern eher ermutigt.
Ich bin auf Ergebnisse gespannt.
Zitat:
Original geschrieben von Ghostrider6
Wie verhält man sich um umweltschonend zu fahren..." oder sowas und da waren die RICHTIGEN ANTWORTEN:irgendwas mit "nicht mit dem gas spielen an der ampel"
"so früh wie möglich hochschalten"
"NICHT MIT LAUTER MUSIK UND OFFENEN SCHEIBEN DURCH DIE STADT FAHREN"ich hatte damals nicht die letzte angekreuzt und erfuhr dass das falsch war, mein fahrlehrer erklärte mir dann dass
zur "umwelt" auch die anderen leute...
Genau das ist das richtige Stichwort.
Bei der lauten Musik handelte es sich um eine vermeidbare Umweltbelastung durch Lärm und genau dies wird hier geahndet.
Zitat:
Original geschrieben von F&I-GTD
dann steht doch aussage gegen aussage oder seh ich das falsch hat der dann mehr "rechte"?
Die Anführungszeichen ändern nichts daran, dass der Satz totaler Stuss ist!
Er hat nicht mehr Rechte, sondern genau eine Pflicht mehr.
Der Zeuge (der Herr vom Ordnungsamt) muss die Wahrheit sagen, der Angeklagte muss sich nicht selbst belasten.
Deshalb wird man im Zweifel dem Zeugen glauben.
Zitat:
Original geschrieben von HNX
Kontorlleur ????des war einer von der stadt.....
Als Zeugen der Anklage... Herr XXXXX, Angestellter der Stadt XXXXX im Ordnungsdienst.
Zitat:
Original geschrieben von HNX
ausserdem hab ich falls ich des überhaupt war :-)
Herr XXXX, können Sie den hier anwesenden HNX als die Person identifizieren, die ihnen am xx.xx.xx ....?
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von HNX
ausserdem war ein auto neben mir oder hinter mir mit sehr laute rmusik sodass ich es auch das erst emal nicht hören konnte.....
Herr XXXX, konnten sie sehen, wie der Angeklagte die Musik leiser drehte?
Ja.
Ist Ihnen dabei ein weiteres Fahrzeug mit lauter Musik aufgefallen?
Nein.
Zitat:
Original geschrieben von HNX
ich denk schon das ich klagen werde
Ich denke, dass du gnadenlos auf die Schnauze fallen wirst, weil du es nicht mal hier im Forum mit ausreichen Zeit zum Überlegen, auf die Reihe bringst dich aus der Sache raus zu reden.
Die Justiz hat täglich mit ganz anderen Kalibern zu tun.
Ich bin auch GLI's Meinung: Zahlen und erwachsen werden!
Zitat:
Original geschrieben von HNX
ausserdem war ein auto neben mir oder hinter mir mit sehr laute rmusik sodass ich es auch das erst emal nicht hören konnte.....
Hast du dazu Kennzeichen und Personalien des Fahrers?
Wenn nicht, wird der Richter diesen Einwand als reine Schutzbehauptung werten.
du hast genau D R E I möglichkeiten.
a) du zahlst jetzt ein wenig.
b) du zahlst vor gericht ohne anwalt wesentlich mehr.
c) du zahlst vor gericht mit anwalt wesentlich mehr plus honorar.
mach mal ganz kurz den versuch nachzudenken.
Zitat:
Original geschrieben von HNX
falls ich verlier dann zahl ich lieber 1000- 2000 euro aber aufjedenfall hab ich gekämpft und kämpfen ist das a und o....
Ich denke mal, das Thema Geld ist dem TE bei dieser Angelegenheit absolut nebensächlich...😉
...was ich noch Schwachsinniger finde, ist jede menge Kohle in Spoiler, Musikanlage, Alus oder sonstigen Blödsinn verballern, jedoch kein Geld für ne vernünftige Rechtsschutzversicherung haben. Wer so was nicht hat ist selber Schuld und soll zahlen...
Ich habe auch eine gute Anlage drin, höre auch gerne beim Fahren die Musik nicht auf Zimmerlautstärke. Bin auch schon 2x Angezeigt worden dafür und habe dank eines Anwaltes jedes mal Gewonnen bzw das Verfahren wurde eingestellt. Kosten übernahm mein Rechtsschutzversicherung....