Zu laute musik!Bußgeldverfahren....hilfe!!!

VW Golf 1 (17, 155)

hey leute und zwar hab ich vor 2 wochen ein schreiben von der stadt Heilbronn bekommen wo stand das ich zu laute musik hatte und mich einer vom ordnungsamt Heilbronn (städtischer vollzugsdienst beamter) gehört oder erwischt hätte.....

auf dieses schreiben hab ich dann folgendes geantwortet:

Beweise???was ist zu laute musik? und wann werden dritte belästigt wegen zu lauter musik? ( steht in dem schreiben drin das wegen meiner musiklautstärke dritte belästigt worden).

so nun hab ich ein einschreiben bekommen:

steht wieder des gleiche drin nur als zusatz:

"erst auf ein viermaliges Hupen des Fahrzeuges des Vollzugsdienstes haben sie reagiert und die musik leiser gestellt."

jetzt was soll ich machen kosten punkt 73,50 euro.

ich hab da nochmals angerufen und die meinten das ich einspruch einklagen kann und dann wird es an das amts gericht weiter geleitet.

soll ich das tun?

weil wirklich beweise hat der fisch ja nicht und er war alleine und gemessen oder so hat er ja auch nichts. er könnte sich ja auch bei dem kennzeichen vertan haben oder nicht???

was würdet ihr tun?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CorradoG60i


Mich hat die Rennleitung mal angehalten!Muss dazu sagen,dass die Musik wirklich fieß laut war! Die beiden belehrten mich dann, Betr. Signalhorn etc. pp. und verlangten dann ein Verwahnungsgeld von 30 Eu von mir! Naja ich hab es bezahlt und gut!

und so sollte man es auch machen!

wenn ich so nen Scheiss schon höre ... Zahl das Geld und mach Deine Anlage leiser oder Dein Nummernschild fest...
.. ich weis, kein sachlicher Hinweis. Aber, wenn ich sowas dämliches schon höre! Ich war wenigstens früher so schlau
und bin nicht prollomässig mittags wie ein Blöder durch die Ortschaft gegondelt. Und selbst wenn mich mal ein sog. Ordnungshüter
angehalten hat, dann zahl ich den Mist halt..

Oder leg halt Einspruch ein und mach Dich auf ein Verfahren gefasst... Wenn man ehrlich ist, zahlt man die paar Kröten halt und
wenn man auf Teufel komm raus dem Staat an die Karre pissen will, dann legt man es halt auf nen Rechtstreit an...

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Bitte sag mir, dass du nicht wirklich mit

Zitat:

Beweise???was ist zu laute musik?

geantwortet hast!

Whatever... du möchtest bitte Beweise in Form eines Messprotokolls vorgelegt haben, da "zu laut" subjektiv ist.

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla


Bitte sag mir, dass du nicht wirklich mit

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla



Zitat:

Beweise???was ist zu laute musik?

geantwortet hast!

Whatever... du möchtest bitte Beweise in Form eines Messprotokolls vorgelegt haben, da "zu laut" subjektiv ist.

doch schon... jetzt komm ich mir grad auch doff vor..:-)

des wollte ich damit eigentlich in erwähnung bringen mit messprotokoll.....

wie gesagt wenn ich jetzt nochmals wiederspruch einlege, wird es an das amtsgericht weitergelitet und dann werden die entscheiden.....

was nun???

Anwalt, Einspruch, Gerichtsverfahren ---> Freispruch....

MfG René

achja es war mittags um 14.10... unter der woche als nicht am sonntag... war glaub dienstag oder so....

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Zitat:

Original geschrieben von IROC82


Anwalt, Einspruch, Gerichtsverfahren ---> Freispruch....

MfG René

hab kein anwalt....(auch kein rechtsschutz)

langt es nicht selber, vorerst wenn ich einspruch einklage....

Zitat:

Original geschrieben von HNX


Beweise???

Eine Zeugenaussage ist ein Beweis. In diesem Fall würde die Zeugenaussage vor Gericht sicherlich auch als sehr glaubwürdig gelten.

Zitat:

Original geschrieben von HNX


er könnte sich ja auch bei dem kennzeichen vertan haben oder nicht???

Du kannst ja Einspruch einlegen, dann geht die Sache vor Gericht. Und dann wirst du es live erleben, ob der Richter die Sache mit dem falsch notierten Kennzeichen glaubt oder nicht.

Dann versuch es ohne dem Anwalt. Wie Serial schon schrieb, einfach mal bißchen gewählter ausdrücken und ne Verkehrsrechtsschutz ist immer gut....

MfG René

wa skostet der vehrsrechtsschutz???ca?

dann werd ich mal heute abend mit meiner freundin (die kann sowas besser wie ich :-)) ein schreiben schreiben und es dann hier rien kopieren und nochmals meinungen einzufragen...

kann vllt jemand schon paar wichtige anhaltspunkte hier reinschreiben das ich es dann auch gleich richtig heftig schreibe...

Mich hat die Rennleitung mal angehalten!Muss dazu sagen,dass die Musik wirklich fieß laut war! Die beiden belehrten mich dann, Betr. Signalhorn etc. pp. und verlangten dann ein Verwahnungsgeld von 30 Eu von mir! Naja ich hab es bezahlt und gut!

Zitat:

Original geschrieben von CorradoG60i


Mich hat die Rennleitung mal angehalten!Muss dazu sagen,dass die Musik wirklich fieß laut war! Die beiden belehrten mich dann, Betr. Signalhorn etc. pp. und verlangten dann ein Verwahnungsgeld von 30 Eu von mir! Naja ich hab es bezahlt und gut!

und so sollte man es auch machen!

wenn ich so nen Scheiss schon höre ... Zahl das Geld und mach Deine Anlage leiser oder Dein Nummernschild fest...
.. ich weis, kein sachlicher Hinweis. Aber, wenn ich sowas dämliches schon höre! Ich war wenigstens früher so schlau
und bin nicht prollomässig mittags wie ein Blöder durch die Ortschaft gegondelt. Und selbst wenn mich mal ein sog. Ordnungshüter
angehalten hat, dann zahl ich den Mist halt..

Oder leg halt Einspruch ein und mach Dich auf ein Verfahren gefasst... Wenn man ehrlich ist, zahlt man die paar Kröten halt und
wenn man auf Teufel komm raus dem Staat an die Karre pissen will, dann legt man es halt auf nen Rechtstreit an...

Zitat:

Original geschrieben von HNX


wa skostet der vehrsrechtsschutz???ca?

Weiß ich nicht, aber vorsorglich möchte ich erwähnen, dass eine nachträglich abgeschlossene RSV die Kosten für den aktuellen Fall natürlich nicht deckt.

Ja, deine Freundin soll mal das "Schreiben schreiben", ich glaube auch, dass die das besser kann. "Richtig heftig" muss der Einspruch aber nicht werden. Im Prinzip kannst du dir jegliche Begründung sowieso für das Gerichtsverfahren aufheben, denn die Bußgeldstelle selbst wird das Verfahren bestimmt nicht einstellen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... mit dem Aktenzeichen ... beantrage ich die Einsicht in die erwähnten Beweise. Hierbei lege ich besonderen Wert auf ein Messprotokoll.

Die Bezeichnung "zu laut" empfinde ich als subjektiv und erhebe deshalb Einspruch gegen die Anzeige.

Mit freundlichen Grüßen

HMX"

... oder sowas. Bin grad nicht kreativ genug.

Ich zahle für ne komplette Rechtschutz 16€ im Monat, also kann nur KfZ nicht teuer sein.

Genau, die zahlt nicht rückwirkend, aber evtl. ist Dein Dad ja inner Rechtschutz, wenn dann Dein Wagen auch noch über ihn versichert ist, dann zahlt die das auch (bei mir wars so in nem anderen Fall)

Es reicht ein Schreiben mit dem Wort "Einspruch" zur Aktennummer

.....aus Erfahrung kann ich nur raten, bei solchen pisseligen Sachen zu zahlen! Ist zwar scheiße aber ist so! Denk einfach mal über die Situation nach, der Vogel kriegt das durch! Schon mal über Gerichtskosten, die du in dem Fall tragen musst nach gedacht? Da sind die paar Mücken, die du zahlen sollst nen Fliegenschiss gegen!

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