Zahnriemen. Was meint Ihr zu den Bildern?

VW Passat B5/3BG

Hallo Leute.

Ich machs kurz.

Mein Zahnriemen soll gewechselt worden sein inklusive Wasserpumpe und Thermostat.

Ich bin nach dem angeblichen Wechsel von Rheinland Pfalz lediglich nach Berlin gefahren.

Und nun urteilt Ihr mal bitte...

Kann ein Zahnriemen nach einer Fahrt von 650 km so aussehen wenn er neu war?

Bitte schreibt mir mal eure Meinung...

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Beste Antwort im Thema

Ok, das Gutachten ist endlich gekommen !!!

Für alle, die es interessiert...

Ich habe hier jetzt mal das Gutachten aus der .pdf Datei gefummelt:

Beweissicherungsgutachten
Auftrag vom : 24.11.2011
begutachtetes Objekt : VW Passat
Amtl. Kennzeichen : B-
Auftraggeber Herr
---
---
Berlin
Fahrzeughalter Herr
---
---
Berlin
Rechtsanwalt Herr
Rechtsanwalt
---
---
Berlin
Gegenseite ---
Autoteile & Zubehör
---
---
Gutachtennummer: --------------------
Berlin, den 19.01.2012
1. Ausfertigung

Inhalt des Gutachtens
1.00 Auftrag und Zweck des Gutachtens Seite 3
2.00 Unterlagen und Hilfsmittel Seite 3
3.00 Beschreibung des streitgegenständigen Objektes Seite 4
4.00 Sachverhalt Seite 4 - 5
5.00 Ortsbesichtigung Seite 5 - 6
6.00 Örtliche Feststellungen und Bewertungen Seite 6 - 7
7.00 Zusammenfassung Seite 7 - 8
8.00 Schlussbemerkung Seite 9
9.00 Fotodokumentation Seite 10 – 21

1.00 Auftrag und Zweck des Gutachtens
Der Unterzeichner wurde telefonisch am 24.11.2011 durch den
Fahrzeughalter Herrn --- beauftragt, ein schriftliches
Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Das Fahrzeug VW Passat
mit dem amtlichen Kennzeichen B - und der
Fahrzeug-Ident-Nr. WVWZZZ--- soll besichtigt werden.
Zu folgenden Punkten soll eine Aussage getroffen werden:
a) Wurde der Zahnriemen, welcher am 21.11.2011 laut Eintrag im
Serviceheft durch die Firma --- gewechselt wurde, tatsächlich
auch eingebaut bzw. erneuert?
b) Sind Thermostat und Wasserpumpe, wie auf der
Ersatzteilrechnung aufgeführt, wirklich auch im Fahrzeug verbaut
worden?
Das Gutachten wird in drei Originalen und einem Archivstück erstellt.
2.00 Unterlagen und Hilfsmittel
Zur Einsichtnahme lagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Serviceheft
- Rechnung Fa. --- Nr. ---
- Die Verpackungseinheit des Zahnriemen-Kits von "Continental"
- Die Verpackungseinheit der Wasserpumpe mit Inhalt von "Graf"
- Die Verpackungseinheit vom Thermostat mit Inhalt von "Behr"
3.00 Beschreibung des streitgegenständigen Objektes
Amtl. Kennzeichen : B –
Fahrgestellnummer : ---
Hersteller : VW
Typ : Passat
Fahrzeugart : PKW
Leistung in kW : 110
Hubraum in cm³ : 2496
Motorart : Diesel
Die Fahrzeug-Ident-Nummer --- wurde am Fahrzeug überprüft und mit
den Daten aus den vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung
geprüft.
4.00 Sachverhalt
Der Fahrzeughalter, Herr ---, beauftragte die Firma ---,
Autoteile und Zubehör, --- in ---, das
Thermostat in seinem Fahrzeug zu erneuern, da die
Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben war und der Motor seine
vorgeschriebene Temperatur nicht mehr erreichte. In diesem
Zusammenhang bzw. bei diesem Reparaturumfang sollte auch ein
Zahnriemenwechsel, der nach dem Service-Intervall fällig war, mit
Erneuerung der Wasserpumpe erfolgen, welcher lt. Stempel im
Serviceheft am 21.11.2011 bei einem Kilometerstand vom 240405
km dokumentiert wurde.
Die Fahrzeugübergabe nach durchgeführtem Reparaturauftrag
erfolgte zunächst ohne Rechnungslegung. Laut Aussage der
Werkstatt konnte diese aufgrund von Software-Problemen des
Computers nicht ausgedruckt werden.
Auf dem Heimweg nach Berlin stellte Herr --- jedoch fest, dass
das Thermostat, welches gewechselt werden sollte, nach wie vor
funktionsuntüchtig ist, weil der Motor immer noch nicht die
Betriebstemperatur erreicht. So kamen Zweifel über eine fach- und
sachgerechte Instandsetzung, entsprechend dem Reparaturauftrag
auf, welcher durch den Auftraggeber bei der Firma --- erteilt
wurde.
5.00 Ortsbesichtigung
Nach telefonischer Absprache wurde das Fahrzeug am 06.12.2011
durch den Fahrzeughalter zur Firma Auto --- GmbH, ---
in --- Berlin gebracht. Dort wurden vorbereitende
Demontagearbeiten, nach Absprache mit dem Unterzeichner
durchgeführt, um die Beweissicherung und Befundung vornehmen zu
können.
Die Besichtigung fand am 06.12.2011 von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
bei Firma --- statt.
Bei der Besichtigung waren bis zum Ende des Termins anwesend:
Herr M. ---, Servicemitarbeiter Fa. ---
Herr G. ---, Sachverständiger, i. A. des beauftragten
Sachverständigen --- ---
Am 07.12.2011 von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr fand ein Nachgespräch
mit Herrn --- --- im Kfz-Sachverständigenbüro, ---
in --- Berlin statt. Gleichzeitig wurden die im Autohaus "Auto
--- ---" demontierten und ausgewechselten Teile wie
Zahnriemen, Wasserpumpe und Thermostat übergeben.
6.00 Örtliche Feststellungen und Bewertungen
Das Fahrzeug wurde zum Besichtigungstermin im teilzerlegten
Zustand in Augenschein genommen. Der Stoßfänger war abgebaut,
der Schlossträger gelöst und die Abdeckung des Zahnriementriebs
entfernt. Der Zahnriementrieb wurde soweit gedreht, dass die
Zahnriemenkennung sichtbar wurde. Es konnte, durch den
beauftragten Mitarbeiter des Unterzeichners, eindeutig der
Zahnriemen identifiziert werden. Es ist ein Original-Zahnriemen mit
VW / Audi Initialen. Es handelt sich bei diesem Zahnriemen mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den, der im Serviceheft
durch das VW Servicezentrum Krefeld am --.--.2007 bei 120162
km als Original-Ersatzteil gewechselt und eingetragen wurde. Das
Herstellerdatum, welches auf der gelben Markierung zu erkennen
sein müsste, war nicht mehr erkennbar abzulesen. Dies ist ein Indiz
für eine längere Inbetriebnahme bzw. Laufzeit des Zahnriemens.
Tatsache ist, dass das Zahnriemen-Kit (Riemen, Spanndämfper und
Rolle) Original-Ersatzteile von VW, mit dem Logo von VW und Audi
sind und nicht aus der Verpackung des Zahnriemen-Kit Herstellers
"Continental" stammen sowie auch die Schraubverbindungen im
Bereich des Zahnriementriebes keine vor kurzem entstandenen
Montagespuren erkennen lassen.
Ebenfalls handelt es sich bei den im Autohaus --- GmbH
ausgebauten Teilen, wie Wasserpumpe und Thermostat, um
Original-Ersatzteile mit dem Logo von VW und Audi. Die
Wasserpumpe ist ein Austauschteil mit Pfand und musste im Tausch
wieder zurückgegeben werden, daher ist nur eine
Fotodokumentation vorhanden. Auf der Wasserpumpe ließ sich ein
Herstellungsdatum eruieren. Der Herstellungsmonat ist nicht
bekannt, das Herstellungsjahr ist 2007, somit ist die Wasserpumpe
der Serviceeintragung des VW Zentrums Krefeld zuzuordnen. Das
Thermostat weist erhebliche Oxidationsspuren an den
Messingelementen auf, die eine deutliche Alterungsverfärbung
erkennen lassen.
Diese Fakten weisen darauf hin, dass Zahnriemen, Thermostat und
Wasserpumpe schon aus dem Wechselintervall bei 120162 km
stammen und nicht wie die Eintragung im Serviceheft vom
21.11.2011 belegen soll, von der Firma --- erneuert wurden.
7.00 Zusammenfassung
Sachverständigenseits ist mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die durch Herrn ---
beauftragte Firma --- Autoteile & Zubehör, zur Erneuerung des
Thermostats, der Wasserpumpe und des Zahnriemens, nur die
Reparatur im Serviceheft eingetragen hat und das Fahrzeug im
Motorraum mit dem hinweisenden Aufkleber von "Continental"
versehen hat, der zunächst einen falschen Kilometerstandeintrag
aufwies, welcher im Nachhinein korrigiert wurde.
Nach Angaben von Herrn ---, wurden ihm auf Wunsch die
ausgewechselten Teile, Wasserpumpe und Thermostat, durch Fa.
--- zur Verfügung gestellt. Verpackt waren diese in den
Originalverpackungen der angeblichen Neu-Teile. Der alte
Zahnriemen war nicht mehr vorhanden, hier wurde dem Auftraggeber
nur die Verpackung des angeblich neu verbauten Zahnriemens
ausgehändigt.
Die Wasserpumpe war zwar mit altem Ölschlamm und Schmiere benetzt, das Innengehäuse der Wasserpumpe mit dem Schaufelrad
ist jedoch noch nie mit Kühlwasser in Berührung gekommen und auf
dem Riemenrad ist noch nie ein Zahnriemen gelaufen. Hierzu sind
Fotos in der Anlage beigefügt. Auch das Thermostat, was das "alte"
sein soll, ist neu und ohne Gebrauchsspuren.
Zum Vergleich sind Fotos vom Thermostat, welches die Firma
--- ausgewechselt haben will und vom Thermostat, welches die
Firma --- ausgebaut hat, beigefügt.
Zusammenfassend lässt sich eruieren, dass die in der Rechnung
aufgeführten Ersatzteile wie Zahnriemen-Kit, Wasserpumpe und
Thermostat nicht verbaut wurden. Das verbaute Zahnriemen-Kit
hätte zum Besichtigungstermin am 06.12.2011 die Herstellerkennung
von Continental tragen müssen und nicht das Logo von VW und
Audi. Bei den im Autohaus --- GmbH ausgebauten Teile, wie
Wasserpumpe und Thermostat, handelt es sich auch nicht um Teile
vom Hersteller "Graf" bzw. "Behr", sondern es sind ebenfalls
Original-Ersatzteile mit dem Logo von VW und Audi.
Eine sach- und fachgerechte Reparatur, Wechsel Zahnriemen-Kit,
Wasserpumpe und Thermostat, ist am 06.12.2011 bei der Firma
Auto --- GmbH mit Rechnung (Nr. ---) vom 07.12.2011
erfolgt. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 1.183,96 EUR (inkl.
19% MwSt.).
8.00 Schlussbemerkung
Das Gutachten wurde unparteiisch nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt.
Berlin, den 19.01.2012 Der Sachverständige
---
(IHK Siegel)
Der Textteil des Gutachtens besteht aus 9 Seiten.
9.00 Fotodokumentation
Dem Gutachten wurden 23 Lichtbilder beigefügt.

Jo, iss doch der Hammer schlecht hin, oder ???
Das Gutachten wurde von mir akzeptiert und geht daher morgen mit der Post an den Rechtsanwalt.
Dieser wird dann aller wahrscheinlichkeit nach das Gutachten zusammen mit seinem Schreiben am Montag an die besagte Firma senden.
Was dabei raus kommt, darüber halte ich euch natürlich wieder auf dem laufendem.

Gruß... Mario.

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Zitat:

Original geschrieben von Pumuckl70


(...)

Egal was passiert, ich berichte weiter...

(...)

Danke, das wird alle ähnlich betroffenen freuen. Viel Glück!

Ich hab mir nun die Seiten durchgelesen, mache ich selten.
Ich drück dir die Daumen und das du auch die Kohle wiederbekommst!
Ist echt eine Schweinerei...man will nicht wissen wieviele er schon so übers Ohr gehauen hat!

Ich persönlich wäre mal Nachts hingefahren und hätte was angestellt........aber naja 🙂

Hoffe auf weitere Berichte hier 😉

LG
Seb

gibt es schon was neues???

so ne nette nächtliche aktion mit sturmmaske und angriff nicht auf leib und leben sondern das inventar und was so rumsteht, hätte ich mir glaub ich nicht verkneifen können

Zitat:

Original geschrieben von chriseldiesel


gibt es schon was neues???

so ne nette nächtliche aktion mit sturmmaske und angriff nicht auf leib und leben sondern das inventar und was so rumsteht, hätte ich mir glaub ich nicht verkneifen können

Hehe, nee, iss nicht mein Niveau. Werde ja nunmal auch nicht jünger. Ich habe gelernt, dass wenn ich Scheiße gebaut habe, dann wurde ich immer angezeigt und zur Kasse gebeten.

Wenn ich dann jemandem weh tat, nachdem ich zur Kasse gebeten wurde, war ich für längere Zeit verhindert, wenn ihr versteht was ich meine. Und das dafür, dass ich auch mal im Recht bin? Neeeee... danke, hehe...

Ähm, übrigens hat sich bis zum heutigen tage noch nichts getan.
Zumindest weiß ich noch von nichts neuem.
Die Frist in der er zahlen sollte lief ja heute aus.
Ich vermute mal ich werde morgen bzw. spätestens übermorgen was von meinem Anwalt hören.
Und wie erwähnt, SOBALD was neues passiert unterrichte ich hier sofort wieder...

Aber danke übrigens an alle die dieses Thema hier voller neugier verfolgen und hinter mir stehen.

Gruß...

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Hallo Leute !!!

Es gibt also Neuigkeiten !!!

Ich habe heute einen Brief von meinem Anwalt erhalten, beigefügt war diesem Brief ein Schreiben von der Besagten Person.

Ich zitiere dessen Text hier mal... also:

Sehr geehrter Herr "Anwalt Name",

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 23.1.2012.

Leider muß ich Ihnen mitteilen, das ich die von ihren Mandanten Herrn "Mein Name" erhobene Forderung in Höhe von "Summe" zurückweisen muß.
Die von ihrem Mandanten erhobene Forderung ist gegenstandslos, da Ihr Mandant Herr "Mein Name" meiner mündlichen Aufforderung vom 22.11.2011 und auch meiner schriftlichen Aufforderung
(per Einschreiben) zur Wiedervorstellung des betroffenen Fahrzeuges nicht nachgekommen ist.
Ich verweise diesbezüglich auf mein Einschreiben vom 28.11.2011 das Ihr Mandant weder angenommen noch bei der Poststelle abgeholt hat.

Jetzt hat er ein Exemplar von seinem Einschreiben an mich an meinen Anwalt gesendet.
Aus diesem Schreiben geht jetzt die absolute Krönung hervor...

Herr "Mein Name",
zuerst einmal möchte ich ausdrücklich erklären, dass die von ihnen in Auftrag gegebenen Reparaturen ordnungsgemäß und mit der nötigen Sorgfalt (huahhhh, Sorry, mir war grad danach)... ausgeführt
worden sind.
Ebenfalls wurden ausschließlich Neuteile für den vor genannten Reparaturauftrag verwendet (schon klar, die Neuteile liegen bei mir im Keller und sind nicht im Passat verbaut)...
Der entsprechende Lieferschein liegt hier vor und kann bei Bedarf eingesehen werden (ist mir sowas von egal, denn ich sagte niemals, er hätte die Teile NICHT bestellt, darum gehts einfach nicht)...
Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg falsch und erfüllen somit den Sinn der üblen Nachrede und der Verleumdnung gem. §§186,187 StGB und werden mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe bzw. mit beidem geahndet
(nun ist er nicht nur KFZ Meister, sondern auch noch Rechtsanwalt (aber wenn dem so ist, dann weiß er ja gleich was auf ihn zukommt, lest weiter, dann wißt ihr worauf ich hinaus will))...

Aber jetzt kommts ganz dick:

Des weiteren haben sie sich, bei den telefonischen "Attacken", gegenüber meiner Person am 25.11.2011 ca. 10.30 Uhr und am selben tag ca. 13.10 Uhr gegenüber meiner Mitarbeiterin mehrfach Strafbar gemacht (ui,
jetzt bin ich also der Böse Bube...)...
Unter anderem mit der Behauptung, ich wäre ein "Laie" und "Betrüger". Damit ist der Strafbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB erfüllt
(es gibt Leute die erzählen einem, Sie arbeiten an Ihrem KFZ, nehmen dafür Geld, sitzen aber tatsächlich vor dem Computer und haben nichts anderes zu tun, als Paragraphen zu ergoogeln... hehe)...
Zusätzlich erfüllt die, mir gegenüber geäußerte Drohung "Wenn du nicht zahlst, mache ich das Publik, dann kriegst du keinen einzigen Kunden mehr in deinem Laden! Ich mache dich fertig!!!" den Strafbestand
der Nötigung gem. § 240 StGB den Strafbestand der Erpressung.
(Und da hört der Spaß jetzt auf, denn jetzt verwende ich seine Strafbestände gegen ihn, ist wie beim Wing Tsun, befreie dich von deiner Kraft, befreie dich von der Kraft deines gegners, nutze die Kraft deines gegners
gegen ihn und füge deine Kraft hinzu)...

Diesbezüglich möchte ich sie darüber aufklären dass gem. StGB bei fast allen (das kann ich nicht lesen was da steht) Strafbestände bereits "der Versuch" strafrechtlich verfolgt wird.

So Leute, das Fazit dürft ihr euch selbst ausmalen.

Mein Anwalt hat mir grad am Telefon gesagt, wir geben ihm jetzt noch eine 3 Tage Frist und dann gehts direkt vor Gericht...

Das colle an dem Anwalt ist immer die Art wie er mit den dingen umgeht, der ist Locker und sagte sowas wie... Jetzt ist Schluß mit Lustig...
Keinen Bock mehr auf den Kinderkram, jetzt die Frist, dann Verhandlung...

Hehe... Ich halte euch natürlich weiter auf dem laufenden...

Na dein Anwalt bekommt sowas jeden Tag...das ist normal für den und sicherlich bekommt er auch ganz böse Post :P

Wenn er meinte, er wäre in irgendeiner Form im "Recht", dann hätte er sich einen Anwalt genommen. Aber jeder "gegnerische" Anwalt würde zu den beklagten nur sagen, dass er die Forderung zahlen muss zumal es ja auch ein Gutachten gibt und letzendlich wirds vor dem Gericht nicht anders aussehen!

Wenn ein Urteil gefällt ist, dann mach dir wenigstens noch den Spass, dass du es auch "Publik" machest in einer Regionalzeitung! Machen kann er da eh nichts...🙂

Halt uns auf den laufenden !!! 🙂

wäre cool wenn du nach abschluss mal die werkstatt erwähnst welche das war.

Zitat:

Original geschrieben von Wolverien


..... Aber jeder "gegnerische" Anwalt würde zu den beklagten nur sagen, dass er die Forderung zahlen muss zumal es ja auch ein Gutachten gibt und letzendlich wirds vor dem Gericht nicht anders aussehen!.....

Welcher Anwalt macht denn sowas???? Die armen Schweine müssen auch von was leben......jeder Anwalt, den du konsultierst, wird dir sagen, dass DU im Recht bist. Und das ist kein Geheimnis, das ist die Realität.

Hehe, voll goil, ich hab vorhin noch per vorab Mail das Schreiben erhalten, was mein Anwalt dem jetzt schickt.

Ich will euch den Text ja auch nicht vor enthalten...

Also:

Sehr geehrter Herr "Name",

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 06.02.2012, das hier am 08.02.2012 eingegangen ist, auch wenn dieses teilweise unleserlich ist. (Grins)

Hieraus ist nicht zu erkennen, was Sie mit Ihren Aussagen feststellen wollen, insbesondere aus welchen Gründen Sie die Forderung zurückweisen, nachdem hier nachgewiesen wurde, dass die von Ihnen berechneten und von meinem Mandanten vergüteten Leistungen zum notwendigen Austausch der Zahnriemen, sowie der Wasserpumpe nachweislich von Ihnen nicht erbracht wurden, hierbei noch zusätzliche Schäden am Fahrzeug verursacht worden sind, und es Ihrerseits bewusst in Kauf genommen wurde, u.a. durch die Empfehlung, mein Mandant möge mit dem Fahrzeug zunächst nach Berlin zurückfahren, da sich dann die Temperaturprobleme vermutlich legen würden, dass an dessen Pkw ein noch erheblicherer Schaden eintritt, wie etwa ein Motorschaden, wobei Sie selbstverständlich hierfür keine Haftung übernommen hätten.

Eine mündliche Aufforderung an meinen Mandanten, er solle das Fahrzeug bei Problemen wieder bei Ihnen vorstellen, ist im Rahmen des Gesprächs am 22.11.2011 nicht erfolgt, sondern Sie rieten meinem Mandanten in diesem Fall lediglich, wenn das Temperaturproblem weiterhin auftreten sollte, dass er bei der nächsten Gelegenheit und eines Besuches in "Ortsangabe" sich an Sie wenden möge, um dies nochmals zu überprüfen, wobei Ihnen hier bekannt war, dass die abgerechneten Ersatzteile und Austauscharbeiten am Pkw meines Mandanten nicht von Ihnen vorgenommen wurden, wobei ich sicher nicht darauf hinweisen muss, welchen Straftatbestand dies erfüllt, wobei dies anhand des vorliegenden Gutachtens nicht nur nachweisbar ist, sondern bereits bewiesen wurde.

Zudem erwähnte mein Mandant hier ausdrücklich, dass er eventuell zu Weihnachten die Absicht habe, erneut nach "Ortsangabe" zu Besuch zu kommen, mithin frühestens einen Monat nach den von Ihnen nicht erbrachten Reparaturleistungen und der jederzeit bestehenden Gefahr, dass es hier infolge der dringend austauschbedürftigen Zahnriemen zu einem Schadenfall in Form eines Motorschadens kommen kann, so dass mein Mandant hier sicher nicht verpflichtet war, die Wegstrecke bis zu Ihnen anzutreten, um Ihnen eine abgerechnete, jedoch nachweislich nicht erbrachte Fahrzeugreparatur nunmehr nachträglich zu ermöglichen.

Insoweit haben Sie auch nicht erklärt, ob Sie in diesem Fall die Haftung für einen jederzeit möglichen Motorschaden übernehmen, wenn es durch die weitere Fahrzeugnutzung und die Fahrt nach "Ortsangabe" hierzu kommen sollte, so dass mein Mandant hiernach sicher nicht verpflichtet war, Ihnen das Fahrzeug zu übergeben und es zu ermöglichen, dass die von Ihnen abgerechneten und bezahlten Leistungen nunmehr nachträglich erbracht werden.

Dies auch aus dem Grund, dass Sie weiterhin im Schreiben vom 28.11.2011 behaupten, die Reparaturen ordnungsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt zu haben, was nachweislich unzutreffend ist, denn Ihnen war, wie bereits nachgewiesen, das Gegenteil bekannt, so dass selbst hier noch Ihr strafrechtlich relevantes Handeln fortgesetzt und an unzutreffenden Behauptungen festgehalten wurde. Auch behaupte Sie hier weiterhin, Teile verbaut zu haben, was bereits, wie nachgewiesen, nicht der Fall war.

Ich bedanke mich jedoch insoweit, dass Sie mir dieses als weiteren Nachweis übersandt haben, wobei mein Mandant hier an dessen Abholung verhindert war und zu dem Zeitpunkt, als er dieses auf der Post abholen wollte, bereits zurückgesandt worden war.

Auch stand Ihnen kein Recht zur Nachbesserung zu, jedenfalls war mein Mandant nicht verpflichtet, Ihnen aus den aufgezeigten Umständen den Pkw nochmals zu diesem Zweck zu übergeben, wie zuvor dargelegt, sondern diese war aus den aufgezeigten Gründen meinem Mandanten nicht zuzumuten, zumal Sie auch weiterhin bestritten haben, es lägen keine Mängel vor und Sie hätte die Reparaturleistungen vollständig und unter ordnungsgemäß erbracht. Außerdem betrifft der von Ihnen benannte § 439 BGB Kaufverträge, hingegen nicht die hier streitgegenständlichen Leistungen.

Einer Person, die Leistungen abrechnet, die tatsächlich nicht erbracht wurden, zudem einen Schaden des Fahrzeugs in Kauf nimmt, wenn der notwendige Wechsel der Zahnriemen nicht erfolgt ist, sowie auch noch Rückgabe der übergebenen Teile zurück haben will, um sich nicht dem Vorwurfs des Betruges auszusetzen und auf diese Weise Beweismittel anzueignen und meinem Mandanten die Beweislast zu erschweren, ist der Kunde nicht verpflichtet, nochmals sein Fahrzeug zu überlassen, um hieran weitere Arbeiten ausführen zu können, zumal dies weitere Fahrten erfordert hätte, die zudem erst zu Weihnachten beabsichtigt war, mit der Möglichkeit eines jederzeit auftretenden Motorschadens.

Dies auch unter dem Hintergrund, dass mein Mandant hier versucht hatte, mit Ihnen eine gütliche Einigung zu erzielen, dies jedoch von Ihrer Seite abgelehnt wurde, ganz abgesehen von dem Umstand, dass Ihre Mitarbeiterin hier darauf verwies, dass Sie Leistungen erbracht hätten, die mein Mandant zu vergüten verpflichtet sei, was nachweislich nicht der Fall, hier laut gegenüber ihm wurde, ihm wiederholt ins Wort fiel und unterbrach, und er letztlich auf die gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche verwiesen wurde, was hier nunmehr auch auf Ihr Schreiben vom 06.02.2012 hin erfolgen wird.

Die hier beigebrachten Nachweise erfüllen weder den Straftatbestand einer Verleumdung, Beleidigung oder üblen Nachrede, denn es ist nachgewiesen, dass diese Leistungen von Ihnen in keiner Weise erbracht wurden, die abgerechneten Teile nicht verbaut worden sind, sondern vielmehr ist hiermit auch Ihr strafrechtlich relevantes Verhalten ausreichend nachgewiesen, so dass hier insoweit keine unwahren Behauptungen aufgestellt werden und die Einschätzung als Betrug auch zutreffend.

Die von Ihnen behauptete Drohung, die mein Mandant angeblich geäußert haben soll, ist nicht erfolgt, sondern dieser hat hier mehrfach versucht, mit Ihnen eine gütliche Lösung zu erzielen, wobei dies auch nicht die Art meines Mandanten ist, der hier langjährig bekannt ist, sondern dieser hat hier in ruhiger Weise eine Lösung anzustreben versucht, der Sie sich verschlossen hatten.

Es besteht daher auch keine Verpflichtung des Mandanten, hier entsprechende Äußerungen, die nicht erfolgt sind, zurückzunehmen oder künftig zu unterlassen, da diese nicht getroffen worden sind und im Übrigen durch das Ihnen vorliegende Gutachten, der vorstehende Sachverhalt ausreichend nachgewiesen ist.

Da Sie auf das vorliegende Gutachten in keiner Weise eingegangen sind, bestätigen Sie selbst, nachdem hier keine Angaben von Ihnen gemacht und Nachweise erbracht werden konnten, welche Leistungen Sie hier erbracht haben wollen, dass dessen Inhalt zutreffend ist, so das es bei der hier geltend gemachten Forderung verbleibt.

Es sind mithin keinerlei Gründe erkennbar, aus welchen Gründen Sie hier die Erstattung ablehnen, so dass Sie hiermit letztmalig aufgefordert werden, zu Vermeidungen von Weiterungen, den bereits im Schreiben vom 23.01.2012 bezifferten Betrag bis zum 15.02.2012 an meinen Mandanten zu leisten.

Nach Fristablauf werde ich ohne weitere Ankündigung die gerichtliche Geltendmachung einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt XYZ

Ich find mein Rechtsanwalt fetzt los... hehe !!!

Na mal sehen was dem als nächstes einfällt, aber was auch immer es sein mag, wenn die Entscheidung eine andere ist als die erwartete, kann er mal nach Berlin kommen zur Verhandlung, hehe...

Mal in eigener Sache eine andere Frage.

Von den lesern hier hat nicht zufällig jemand für meinen Passat 3BG 2002 2.5 TDI einen Vorlauf Diesel Schlauch zum Kraftstofffilter zu verkaufen?

(Meiner ist heut gerissen und bei VW bekommt man die wohl nur im Pack Vor UND Rücklauf zusammen)

Gruß... Mario...

Zitat:

Original geschrieben von Pumuckl70



Sehr geehrter Herr "Name",

hiermit bestätige ... Hieraus ist ... hier nachgewiesen ... hierbei noch ..... hierfür keine Haftung ... hier bekannt war, dass ... hier ausdrücklich, dass .... dass es hier infolge ... hier sicher nicht verpflichtet ... hierzu kommen sollte, ... hiernach sicher nicht ... selbst hier noch ... Sie hier weiterhin, ... Mandant hier ... nicht die hier ... um hieran weitere Arbeiten ... Mandant hier versucht ... hier darauf verwies, ... hier laut gegenüber ... was hier nunmehr ... Die hier beigebrachten Nachweise ... ist hiermit auch ... so dass hier insoweit ... hat hier mehrfach ... der hier langjährig bekannt ... hat hier in ruhiger ... hier entsprechende Äußerungen, ... nachdem hier keine Angaben ... der hier geltend ... Sie hier die Erstattung ... Sie hiermit letztmalig ...

Einer Sache ist sich Dein Anwalt zumindest absolut sicher:

HIER

, nicht dort.

Naja, Hauptsache, sein Schreiben wirkt, wenn´s auch grottenschlecht geschrieben ist 😉 . Möge das Recht auf Eurer Seite sein.

Ghostrider !

Grins, stimmt, ist mir nicht aufgefallen mit den ganzen HIER´s...

Und eben, solange es seine Wirkung tut...

Gruß...

zwei Dinge zu dir.

Ich fidne es super, dass du dich nciht einschüchtern lässt, viele beissen ja leiber in den sauren Apfel als Anwalt usw. anzustrengen in der Angst sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Aber: ich weiß nicht ob dein Anwalt es gut findest wenn du sein Schreiben heir veröffentlichst. Ganz zu schweigen ob du das überhaupt darfst. (Mir persönlich ist es egal - nur als Tipp).

Fordert ihr jetzt eigtl nur den Betrag zurück den du bezahlt hast, oder auch den teil den du bei VW gelassen hast um das was er zerstört hat wieder zu reparieren?

Ich bin aber echt erschrocken über den Preis, dachte wir haben damals 600 bei vw bezahlt mit pumpe und den anderen riemen. wenn das wirklich so viel ist wie bei dir dann mach ich das nächstes jahr wirklich selbst.

@all !

Ok, es gibt Neuigkeiten, in der Hinsicht, dass die Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde.
Weder ein Schreiben noch eine Zahlung ist eingegangen und daher habe ich jetzt alles erforderliche ausgefüllt vom Anwalt und unterschrieben.
Morgen geht das mit der Post raus und dann vermutlich Montag wird eine Gerichtsverhandlung beantragt.

@ritter_chill.

Stimmt, darüber habe ich nicht unbedingt nach gedacht, ich werds ihm erzählen, dass ich den text hier veröffentlicht habe und hoffe er nimmt es mir nicht übel...
Mehr kann ich nicht tun.

Gruß... Mario.

Hallo.

Gibt es irgendwelche Neuigkeiten ? Würde mich brenend Interessieren, wie die Geschichte weiterläuft.

Hallo andy.81 !

Nicht wirklich Andi.

Der lettzte Stand der Dinge ist der, dass die geforderte Zahlung nicht eingegangen ist.

Daher hat mein Anwalt jetzt ohne Diskussion einen Gerichtstermin beantragt, den ich allerdings noch nicht weiß.

Es kann aber nicht mehr lange dauern bis dieser Angesetzt ist und dann gehts ab... hehe !!!

Ich bin auch froh, wenn die ganze Geschichte abgegessen ist...

Der Typ hat auf das Schreiben hin von meinem Anwalt lediglich auch noch ein Schreiben verfasst, dass halte ich euch nun auch nicht vor.

Aus seinem Schreiben also geht nun folgendes hervor:

Sehr geehrter Herr "mein Anwalt",
hiermit weise ich nochmals die von Ihnen, im Auftrag ihres Mandanten, erhobenen Vorwürfe und Unterstellungen als haltlos zurück.
Der von Ihrem Mandanten erteilte Reparatur-Auftrag wurde von mir unter Einhaltung jeglicher erforderlichen Sorgfalt ausgeführt.
Die von Ihrem Mandanten geäußerte Behauptung:"Eine mündliche Aufforderung, an meinem Mandanten, er solle das Fahrzeug bei Problemen wieder bei Ihnen vorstellen, ist im Rahmen des Gesprächs am 22.11.2011 nicht erfolgt." ist eine vorsätzliche Falschbehauptung.
Im Gegenteil, es wurde von mir ein präziser Termin vorgeschlagen und zwar der 26. bzw. 27.11.2011 an dem "ICH", nach eigener Aussage seine Freundin, die im Nachbarort ansässig ist, besucheen wollte.
Zeugen des Telefon-Gesprächs sind vorhanden.
Auch meiner anschließenden schriftlichen Aufforderung, zwecks einer evtl. Nachbesserung ist Ihr mandant nicht nachgekommen.
Die angeblich erwähnte Äußerung ihres Mandanten, dass er eventuell die Absicht habe zu Weihnachten erneut nach "Rheinland" zu Besuch zu kommen, ist in keinem Fall getätigt worden.
Hätte Herr "ICH" die Vermutung geäußert, dass er bei einer Weiterbenutzung des Fahrzeuges, einen Motorschaden befürchte, hätte ich unverzüglich eine Kostenlose Abholung des Fahrzeuges, vor Ort, veranlasst und ihm, selbstredend, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Diese Vermutung ist aber von Herrn "ICH" nicht geäußert worden und konnte von mir auch nicht in Erwägung gezogen werden da, wie ich bereits dargelegt habe, der Reparaturauftrag ordnungsgemäß ausgeführt worden ist.
Im gegenteil! Herr "ICH" hat das Fahrzeug noch etliche Hundert Kilometer bewegt, trotz seiner angeblichen "Befürchtunden"!
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, unterliegen KFZ Reparaturleistungen dem Werksvertragsrecht.
Daher besteht die Nacherfüllung als vorrangiges Recht aber auch als Pflicht.
Der Besteller, also Ihr Mandant, muss zunächst-wie im Kaufrecht- dem Werksunternehmer, also mir, die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen.
Deshalb hat er zunächst einmal einen Anspruch, aber auch die Pflicht auf Einräumung der zweimaligen Gelegenheit zur Nacherfüllung (§§634 Nr. 1, 635 BGB).
Im Unterschied zum Kaufrecht kann beim Werkvertrag der Werkunternehmer, also ich, wählen, ob der Mangel durch nachbesserung (Reparatur) oder durch Neuherstellung des Werkes beseitigen möchte (§635 Abs. 1 BGB).
Zu der von ihrem Mandanten, gem. §637 BGB vorgenommene "Selbstvornahme" war Ihr Mandant nicht berechtigt.
Somit hat sich ihr Mandant von der Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche, also z.B. Selbstvornahme mit Kostenerstattung oder Rücktritt ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen... Der Böse Mechaniker !

Ohne Worte kann ich dazu nur Schreiben.
Allein schon der Satz mit der Kostenlosen Abholung meines KFZ.
Man, der hat 608 Euro für alles bekommen, also Reparatur, inkl. Teile und Silikatfreies Kühlmittel...
Und dann will der mir erzählen, er würde von Rheinland 650 km nach Berlin kommen, mir nen Ersatzwagen stellen, meinen mit nehmen nach Rheinland, den reparieren und dann im Tausch wieder zurück bringen oder wie würde der das sonst machen???

Dann vor allem habe ich ihm ja den Vorschlag zur Güte gemacht, dass er dafür grade stehen soll, denn er hat ja keine Arbeiten vorgenommen an meinem PKW, sondern nur noch mehr kaputt gemachtt.

Daher hat er also auch keinen Anspruch darauf irgendwas zu Korrigieren, denn wenn er nichts gemacht hat, kann er auch nichts korrigieren, oder?

Naja, ich jedenfalls halte euch 100%ig auf dem laufenden...

Viele Grüße... Mario...

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