Zahnriemen. Was meint Ihr zu den Bildern?

VW Passat B5/3BG

Hallo Leute.

Ich machs kurz.

Mein Zahnriemen soll gewechselt worden sein inklusive Wasserpumpe und Thermostat.

Ich bin nach dem angeblichen Wechsel von Rheinland Pfalz lediglich nach Berlin gefahren.

Und nun urteilt Ihr mal bitte...

Kann ein Zahnriemen nach einer Fahrt von 650 km so aussehen wenn er neu war?

Bitte schreibt mir mal eure Meinung...

Bild #204239310
Bild #204239311
Bild #204239312
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Beste Antwort im Thema

Ok, das Gutachten ist endlich gekommen !!!

Für alle, die es interessiert...

Ich habe hier jetzt mal das Gutachten aus der .pdf Datei gefummelt:

Beweissicherungsgutachten
Auftrag vom : 24.11.2011
begutachtetes Objekt : VW Passat
Amtl. Kennzeichen : B-
Auftraggeber Herr
---
---
Berlin
Fahrzeughalter Herr
---
---
Berlin
Rechtsanwalt Herr
Rechtsanwalt
---
---
Berlin
Gegenseite ---
Autoteile & Zubehör
---
---
Gutachtennummer: --------------------
Berlin, den 19.01.2012
1. Ausfertigung

Inhalt des Gutachtens
1.00 Auftrag und Zweck des Gutachtens Seite 3
2.00 Unterlagen und Hilfsmittel Seite 3
3.00 Beschreibung des streitgegenständigen Objektes Seite 4
4.00 Sachverhalt Seite 4 - 5
5.00 Ortsbesichtigung Seite 5 - 6
6.00 Örtliche Feststellungen und Bewertungen Seite 6 - 7
7.00 Zusammenfassung Seite 7 - 8
8.00 Schlussbemerkung Seite 9
9.00 Fotodokumentation Seite 10 – 21

1.00 Auftrag und Zweck des Gutachtens
Der Unterzeichner wurde telefonisch am 24.11.2011 durch den
Fahrzeughalter Herrn --- beauftragt, ein schriftliches
Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Das Fahrzeug VW Passat
mit dem amtlichen Kennzeichen B - und der
Fahrzeug-Ident-Nr. WVWZZZ--- soll besichtigt werden.
Zu folgenden Punkten soll eine Aussage getroffen werden:
a) Wurde der Zahnriemen, welcher am 21.11.2011 laut Eintrag im
Serviceheft durch die Firma --- gewechselt wurde, tatsächlich
auch eingebaut bzw. erneuert?
b) Sind Thermostat und Wasserpumpe, wie auf der
Ersatzteilrechnung aufgeführt, wirklich auch im Fahrzeug verbaut
worden?
Das Gutachten wird in drei Originalen und einem Archivstück erstellt.
2.00 Unterlagen und Hilfsmittel
Zur Einsichtnahme lagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Serviceheft
- Rechnung Fa. --- Nr. ---
- Die Verpackungseinheit des Zahnriemen-Kits von "Continental"
- Die Verpackungseinheit der Wasserpumpe mit Inhalt von "Graf"
- Die Verpackungseinheit vom Thermostat mit Inhalt von "Behr"
3.00 Beschreibung des streitgegenständigen Objektes
Amtl. Kennzeichen : B –
Fahrgestellnummer : ---
Hersteller : VW
Typ : Passat
Fahrzeugart : PKW
Leistung in kW : 110
Hubraum in cm³ : 2496
Motorart : Diesel
Die Fahrzeug-Ident-Nummer --- wurde am Fahrzeug überprüft und mit
den Daten aus den vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung
geprüft.
4.00 Sachverhalt
Der Fahrzeughalter, Herr ---, beauftragte die Firma ---,
Autoteile und Zubehör, --- in ---, das
Thermostat in seinem Fahrzeug zu erneuern, da die
Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben war und der Motor seine
vorgeschriebene Temperatur nicht mehr erreichte. In diesem
Zusammenhang bzw. bei diesem Reparaturumfang sollte auch ein
Zahnriemenwechsel, der nach dem Service-Intervall fällig war, mit
Erneuerung der Wasserpumpe erfolgen, welcher lt. Stempel im
Serviceheft am 21.11.2011 bei einem Kilometerstand vom 240405
km dokumentiert wurde.
Die Fahrzeugübergabe nach durchgeführtem Reparaturauftrag
erfolgte zunächst ohne Rechnungslegung. Laut Aussage der
Werkstatt konnte diese aufgrund von Software-Problemen des
Computers nicht ausgedruckt werden.
Auf dem Heimweg nach Berlin stellte Herr --- jedoch fest, dass
das Thermostat, welches gewechselt werden sollte, nach wie vor
funktionsuntüchtig ist, weil der Motor immer noch nicht die
Betriebstemperatur erreicht. So kamen Zweifel über eine fach- und
sachgerechte Instandsetzung, entsprechend dem Reparaturauftrag
auf, welcher durch den Auftraggeber bei der Firma --- erteilt
wurde.
5.00 Ortsbesichtigung
Nach telefonischer Absprache wurde das Fahrzeug am 06.12.2011
durch den Fahrzeughalter zur Firma Auto --- GmbH, ---
in --- Berlin gebracht. Dort wurden vorbereitende
Demontagearbeiten, nach Absprache mit dem Unterzeichner
durchgeführt, um die Beweissicherung und Befundung vornehmen zu
können.
Die Besichtigung fand am 06.12.2011 von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
bei Firma --- statt.
Bei der Besichtigung waren bis zum Ende des Termins anwesend:
Herr M. ---, Servicemitarbeiter Fa. ---
Herr G. ---, Sachverständiger, i. A. des beauftragten
Sachverständigen --- ---
Am 07.12.2011 von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr fand ein Nachgespräch
mit Herrn --- --- im Kfz-Sachverständigenbüro, ---
in --- Berlin statt. Gleichzeitig wurden die im Autohaus "Auto
--- ---" demontierten und ausgewechselten Teile wie
Zahnriemen, Wasserpumpe und Thermostat übergeben.
6.00 Örtliche Feststellungen und Bewertungen
Das Fahrzeug wurde zum Besichtigungstermin im teilzerlegten
Zustand in Augenschein genommen. Der Stoßfänger war abgebaut,
der Schlossträger gelöst und die Abdeckung des Zahnriementriebs
entfernt. Der Zahnriementrieb wurde soweit gedreht, dass die
Zahnriemenkennung sichtbar wurde. Es konnte, durch den
beauftragten Mitarbeiter des Unterzeichners, eindeutig der
Zahnriemen identifiziert werden. Es ist ein Original-Zahnriemen mit
VW / Audi Initialen. Es handelt sich bei diesem Zahnriemen mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den, der im Serviceheft
durch das VW Servicezentrum Krefeld am --.--.2007 bei 120162
km als Original-Ersatzteil gewechselt und eingetragen wurde. Das
Herstellerdatum, welches auf der gelben Markierung zu erkennen
sein müsste, war nicht mehr erkennbar abzulesen. Dies ist ein Indiz
für eine längere Inbetriebnahme bzw. Laufzeit des Zahnriemens.
Tatsache ist, dass das Zahnriemen-Kit (Riemen, Spanndämfper und
Rolle) Original-Ersatzteile von VW, mit dem Logo von VW und Audi
sind und nicht aus der Verpackung des Zahnriemen-Kit Herstellers
"Continental" stammen sowie auch die Schraubverbindungen im
Bereich des Zahnriementriebes keine vor kurzem entstandenen
Montagespuren erkennen lassen.
Ebenfalls handelt es sich bei den im Autohaus --- GmbH
ausgebauten Teilen, wie Wasserpumpe und Thermostat, um
Original-Ersatzteile mit dem Logo von VW und Audi. Die
Wasserpumpe ist ein Austauschteil mit Pfand und musste im Tausch
wieder zurückgegeben werden, daher ist nur eine
Fotodokumentation vorhanden. Auf der Wasserpumpe ließ sich ein
Herstellungsdatum eruieren. Der Herstellungsmonat ist nicht
bekannt, das Herstellungsjahr ist 2007, somit ist die Wasserpumpe
der Serviceeintragung des VW Zentrums Krefeld zuzuordnen. Das
Thermostat weist erhebliche Oxidationsspuren an den
Messingelementen auf, die eine deutliche Alterungsverfärbung
erkennen lassen.
Diese Fakten weisen darauf hin, dass Zahnriemen, Thermostat und
Wasserpumpe schon aus dem Wechselintervall bei 120162 km
stammen und nicht wie die Eintragung im Serviceheft vom
21.11.2011 belegen soll, von der Firma --- erneuert wurden.
7.00 Zusammenfassung
Sachverständigenseits ist mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die durch Herrn ---
beauftragte Firma --- Autoteile & Zubehör, zur Erneuerung des
Thermostats, der Wasserpumpe und des Zahnriemens, nur die
Reparatur im Serviceheft eingetragen hat und das Fahrzeug im
Motorraum mit dem hinweisenden Aufkleber von "Continental"
versehen hat, der zunächst einen falschen Kilometerstandeintrag
aufwies, welcher im Nachhinein korrigiert wurde.
Nach Angaben von Herrn ---, wurden ihm auf Wunsch die
ausgewechselten Teile, Wasserpumpe und Thermostat, durch Fa.
--- zur Verfügung gestellt. Verpackt waren diese in den
Originalverpackungen der angeblichen Neu-Teile. Der alte
Zahnriemen war nicht mehr vorhanden, hier wurde dem Auftraggeber
nur die Verpackung des angeblich neu verbauten Zahnriemens
ausgehändigt.
Die Wasserpumpe war zwar mit altem Ölschlamm und Schmiere benetzt, das Innengehäuse der Wasserpumpe mit dem Schaufelrad
ist jedoch noch nie mit Kühlwasser in Berührung gekommen und auf
dem Riemenrad ist noch nie ein Zahnriemen gelaufen. Hierzu sind
Fotos in der Anlage beigefügt. Auch das Thermostat, was das "alte"
sein soll, ist neu und ohne Gebrauchsspuren.
Zum Vergleich sind Fotos vom Thermostat, welches die Firma
--- ausgewechselt haben will und vom Thermostat, welches die
Firma --- ausgebaut hat, beigefügt.
Zusammenfassend lässt sich eruieren, dass die in der Rechnung
aufgeführten Ersatzteile wie Zahnriemen-Kit, Wasserpumpe und
Thermostat nicht verbaut wurden. Das verbaute Zahnriemen-Kit
hätte zum Besichtigungstermin am 06.12.2011 die Herstellerkennung
von Continental tragen müssen und nicht das Logo von VW und
Audi. Bei den im Autohaus --- GmbH ausgebauten Teile, wie
Wasserpumpe und Thermostat, handelt es sich auch nicht um Teile
vom Hersteller "Graf" bzw. "Behr", sondern es sind ebenfalls
Original-Ersatzteile mit dem Logo von VW und Audi.
Eine sach- und fachgerechte Reparatur, Wechsel Zahnriemen-Kit,
Wasserpumpe und Thermostat, ist am 06.12.2011 bei der Firma
Auto --- GmbH mit Rechnung (Nr. ---) vom 07.12.2011
erfolgt. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 1.183,96 EUR (inkl.
19% MwSt.).
8.00 Schlussbemerkung
Das Gutachten wurde unparteiisch nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt.
Berlin, den 19.01.2012 Der Sachverständige
---
(IHK Siegel)
Der Textteil des Gutachtens besteht aus 9 Seiten.
9.00 Fotodokumentation
Dem Gutachten wurden 23 Lichtbilder beigefügt.

Jo, iss doch der Hammer schlecht hin, oder ???
Das Gutachten wurde von mir akzeptiert und geht daher morgen mit der Post an den Rechtsanwalt.
Dieser wird dann aller wahrscheinlichkeit nach das Gutachten zusammen mit seinem Schreiben am Montag an die besagte Firma senden.
Was dabei raus kommt, darüber halte ich euch natürlich wieder auf dem laufendem.

Gruß... Mario.

Unbenannt-3
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Ok, das Gutachten ist endlich gekommen !!!

Für alle, die es interessiert...

Ich habe hier jetzt mal das Gutachten aus der .pdf Datei gefummelt:

Beweissicherungsgutachten
Auftrag vom : 24.11.2011
begutachtetes Objekt : VW Passat
Amtl. Kennzeichen : B-
Auftraggeber Herr
---
---
Berlin
Fahrzeughalter Herr
---
---
Berlin
Rechtsanwalt Herr
Rechtsanwalt
---
---
Berlin
Gegenseite ---
Autoteile & Zubehör
---
---
Gutachtennummer: --------------------
Berlin, den 19.01.2012
1. Ausfertigung

Inhalt des Gutachtens
1.00 Auftrag und Zweck des Gutachtens Seite 3
2.00 Unterlagen und Hilfsmittel Seite 3
3.00 Beschreibung des streitgegenständigen Objektes Seite 4
4.00 Sachverhalt Seite 4 - 5
5.00 Ortsbesichtigung Seite 5 - 6
6.00 Örtliche Feststellungen und Bewertungen Seite 6 - 7
7.00 Zusammenfassung Seite 7 - 8
8.00 Schlussbemerkung Seite 9
9.00 Fotodokumentation Seite 10 – 21

1.00 Auftrag und Zweck des Gutachtens
Der Unterzeichner wurde telefonisch am 24.11.2011 durch den
Fahrzeughalter Herrn --- beauftragt, ein schriftliches
Beweissicherungsgutachten zu erstellen. Das Fahrzeug VW Passat
mit dem amtlichen Kennzeichen B - und der
Fahrzeug-Ident-Nr. WVWZZZ--- soll besichtigt werden.
Zu folgenden Punkten soll eine Aussage getroffen werden:
a) Wurde der Zahnriemen, welcher am 21.11.2011 laut Eintrag im
Serviceheft durch die Firma --- gewechselt wurde, tatsächlich
auch eingebaut bzw. erneuert?
b) Sind Thermostat und Wasserpumpe, wie auf der
Ersatzteilrechnung aufgeführt, wirklich auch im Fahrzeug verbaut
worden?
Das Gutachten wird in drei Originalen und einem Archivstück erstellt.
2.00 Unterlagen und Hilfsmittel
Zur Einsichtnahme lagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Serviceheft
- Rechnung Fa. --- Nr. ---
- Die Verpackungseinheit des Zahnriemen-Kits von "Continental"
- Die Verpackungseinheit der Wasserpumpe mit Inhalt von "Graf"
- Die Verpackungseinheit vom Thermostat mit Inhalt von "Behr"
3.00 Beschreibung des streitgegenständigen Objektes
Amtl. Kennzeichen : B –
Fahrgestellnummer : ---
Hersteller : VW
Typ : Passat
Fahrzeugart : PKW
Leistung in kW : 110
Hubraum in cm³ : 2496
Motorart : Diesel
Die Fahrzeug-Ident-Nummer --- wurde am Fahrzeug überprüft und mit
den Daten aus den vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung
geprüft.
4.00 Sachverhalt
Der Fahrzeughalter, Herr ---, beauftragte die Firma ---,
Autoteile und Zubehör, --- in ---, das
Thermostat in seinem Fahrzeug zu erneuern, da die
Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben war und der Motor seine
vorgeschriebene Temperatur nicht mehr erreichte. In diesem
Zusammenhang bzw. bei diesem Reparaturumfang sollte auch ein
Zahnriemenwechsel, der nach dem Service-Intervall fällig war, mit
Erneuerung der Wasserpumpe erfolgen, welcher lt. Stempel im
Serviceheft am 21.11.2011 bei einem Kilometerstand vom 240405
km dokumentiert wurde.
Die Fahrzeugübergabe nach durchgeführtem Reparaturauftrag
erfolgte zunächst ohne Rechnungslegung. Laut Aussage der
Werkstatt konnte diese aufgrund von Software-Problemen des
Computers nicht ausgedruckt werden.
Auf dem Heimweg nach Berlin stellte Herr --- jedoch fest, dass
das Thermostat, welches gewechselt werden sollte, nach wie vor
funktionsuntüchtig ist, weil der Motor immer noch nicht die
Betriebstemperatur erreicht. So kamen Zweifel über eine fach- und
sachgerechte Instandsetzung, entsprechend dem Reparaturauftrag
auf, welcher durch den Auftraggeber bei der Firma --- erteilt
wurde.
5.00 Ortsbesichtigung
Nach telefonischer Absprache wurde das Fahrzeug am 06.12.2011
durch den Fahrzeughalter zur Firma Auto --- GmbH, ---
in --- Berlin gebracht. Dort wurden vorbereitende
Demontagearbeiten, nach Absprache mit dem Unterzeichner
durchgeführt, um die Beweissicherung und Befundung vornehmen zu
können.
Die Besichtigung fand am 06.12.2011 von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr
bei Firma --- statt.
Bei der Besichtigung waren bis zum Ende des Termins anwesend:
Herr M. ---, Servicemitarbeiter Fa. ---
Herr G. ---, Sachverständiger, i. A. des beauftragten
Sachverständigen --- ---
Am 07.12.2011 von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr fand ein Nachgespräch
mit Herrn --- --- im Kfz-Sachverständigenbüro, ---
in --- Berlin statt. Gleichzeitig wurden die im Autohaus "Auto
--- ---" demontierten und ausgewechselten Teile wie
Zahnriemen, Wasserpumpe und Thermostat übergeben.
6.00 Örtliche Feststellungen und Bewertungen
Das Fahrzeug wurde zum Besichtigungstermin im teilzerlegten
Zustand in Augenschein genommen. Der Stoßfänger war abgebaut,
der Schlossträger gelöst und die Abdeckung des Zahnriementriebs
entfernt. Der Zahnriementrieb wurde soweit gedreht, dass die
Zahnriemenkennung sichtbar wurde. Es konnte, durch den
beauftragten Mitarbeiter des Unterzeichners, eindeutig der
Zahnriemen identifiziert werden. Es ist ein Original-Zahnriemen mit
VW / Audi Initialen. Es handelt sich bei diesem Zahnriemen mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den, der im Serviceheft
durch das VW Servicezentrum Krefeld am --.--.2007 bei 120162
km als Original-Ersatzteil gewechselt und eingetragen wurde. Das
Herstellerdatum, welches auf der gelben Markierung zu erkennen
sein müsste, war nicht mehr erkennbar abzulesen. Dies ist ein Indiz
für eine längere Inbetriebnahme bzw. Laufzeit des Zahnriemens.
Tatsache ist, dass das Zahnriemen-Kit (Riemen, Spanndämfper und
Rolle) Original-Ersatzteile von VW, mit dem Logo von VW und Audi
sind und nicht aus der Verpackung des Zahnriemen-Kit Herstellers
"Continental" stammen sowie auch die Schraubverbindungen im
Bereich des Zahnriementriebes keine vor kurzem entstandenen
Montagespuren erkennen lassen.
Ebenfalls handelt es sich bei den im Autohaus --- GmbH
ausgebauten Teilen, wie Wasserpumpe und Thermostat, um
Original-Ersatzteile mit dem Logo von VW und Audi. Die
Wasserpumpe ist ein Austauschteil mit Pfand und musste im Tausch
wieder zurückgegeben werden, daher ist nur eine
Fotodokumentation vorhanden. Auf der Wasserpumpe ließ sich ein
Herstellungsdatum eruieren. Der Herstellungsmonat ist nicht
bekannt, das Herstellungsjahr ist 2007, somit ist die Wasserpumpe
der Serviceeintragung des VW Zentrums Krefeld zuzuordnen. Das
Thermostat weist erhebliche Oxidationsspuren an den
Messingelementen auf, die eine deutliche Alterungsverfärbung
erkennen lassen.
Diese Fakten weisen darauf hin, dass Zahnriemen, Thermostat und
Wasserpumpe schon aus dem Wechselintervall bei 120162 km
stammen und nicht wie die Eintragung im Serviceheft vom
21.11.2011 belegen soll, von der Firma --- erneuert wurden.
7.00 Zusammenfassung
Sachverständigenseits ist mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die durch Herrn ---
beauftragte Firma --- Autoteile & Zubehör, zur Erneuerung des
Thermostats, der Wasserpumpe und des Zahnriemens, nur die
Reparatur im Serviceheft eingetragen hat und das Fahrzeug im
Motorraum mit dem hinweisenden Aufkleber von "Continental"
versehen hat, der zunächst einen falschen Kilometerstandeintrag
aufwies, welcher im Nachhinein korrigiert wurde.
Nach Angaben von Herrn ---, wurden ihm auf Wunsch die
ausgewechselten Teile, Wasserpumpe und Thermostat, durch Fa.
--- zur Verfügung gestellt. Verpackt waren diese in den
Originalverpackungen der angeblichen Neu-Teile. Der alte
Zahnriemen war nicht mehr vorhanden, hier wurde dem Auftraggeber
nur die Verpackung des angeblich neu verbauten Zahnriemens
ausgehändigt.
Die Wasserpumpe war zwar mit altem Ölschlamm und Schmiere benetzt, das Innengehäuse der Wasserpumpe mit dem Schaufelrad
ist jedoch noch nie mit Kühlwasser in Berührung gekommen und auf
dem Riemenrad ist noch nie ein Zahnriemen gelaufen. Hierzu sind
Fotos in der Anlage beigefügt. Auch das Thermostat, was das "alte"
sein soll, ist neu und ohne Gebrauchsspuren.
Zum Vergleich sind Fotos vom Thermostat, welches die Firma
--- ausgewechselt haben will und vom Thermostat, welches die
Firma --- ausgebaut hat, beigefügt.
Zusammenfassend lässt sich eruieren, dass die in der Rechnung
aufgeführten Ersatzteile wie Zahnriemen-Kit, Wasserpumpe und
Thermostat nicht verbaut wurden. Das verbaute Zahnriemen-Kit
hätte zum Besichtigungstermin am 06.12.2011 die Herstellerkennung
von Continental tragen müssen und nicht das Logo von VW und
Audi. Bei den im Autohaus --- GmbH ausgebauten Teile, wie
Wasserpumpe und Thermostat, handelt es sich auch nicht um Teile
vom Hersteller "Graf" bzw. "Behr", sondern es sind ebenfalls
Original-Ersatzteile mit dem Logo von VW und Audi.
Eine sach- und fachgerechte Reparatur, Wechsel Zahnriemen-Kit,
Wasserpumpe und Thermostat, ist am 06.12.2011 bei der Firma
Auto --- GmbH mit Rechnung (Nr. ---) vom 07.12.2011
erfolgt. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 1.183,96 EUR (inkl.
19% MwSt.).
8.00 Schlussbemerkung
Das Gutachten wurde unparteiisch nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt.
Berlin, den 19.01.2012 Der Sachverständige
---
(IHK Siegel)
Der Textteil des Gutachtens besteht aus 9 Seiten.
9.00 Fotodokumentation
Dem Gutachten wurden 23 Lichtbilder beigefügt.

Jo, iss doch der Hammer schlecht hin, oder ???
Das Gutachten wurde von mir akzeptiert und geht daher morgen mit der Post an den Rechtsanwalt.
Dieser wird dann aller wahrscheinlichkeit nach das Gutachten zusammen mit seinem Schreiben am Montag an die besagte Firma senden.
Was dabei raus kommt, darüber halte ich euch natürlich wieder auf dem laufendem.

Gruß... Mario.

Unbenannt-3
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+7

Der hammer 😰

Ich hoffe die Firma bekommt richtig auf die Fresse

Stimmt die Motor Temperatur jetzt?

Gruß
Daniel

Hallo Daniel !

Ja, jetzt hat der Motor wieder konstant seine 90 Grad Temperatur und hält diese auch.

Nanunana!

Ja, freue mich auch schon auf die Durchschrift vom Anwalt und darauf, dass der sein Fett weg kriegt...

Gruß...

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Nicht zu glauben, wie blöd muss man sein, eine Reparatur zu berechnen und nichts zu machen. Sicher gibt es Leute die es nicht merken würden, hast Du gut gemacht und nun schliess ich mich dem Vorschreiber an: Dem Sack eins auf die Fr...😁 Den Gesichtsausdruck will ich sehen, wenn der den Brief vom Anwalt bekommt.

ich verfolge die sache hier auch schon so ziemlich von anfang an und finde es einfach nur unglaublich, was sie manche leute so rausnehmen.

@ TE

zum glück für dich gibt es auch noch ehrliche menschen auf dieser welt (dein gutachter) und du kommst hoffentlich zu deinem recht. es is wenigstens der "vorteil" für dich, das die sache so glimflich ausgegangen is und dir nich noch dein "NEUER"/alter ZR weggeflogen is. ABER -> eigentlich wäre es doch schön gewesen. denn hätte der andere AR*** die noch schön ´nen neuen motor spendieren dürfen.

naja bin nu jedenfalls gespannt, was der anwalt dazu schreibt und wie der andere typi aus der sache wieder rauskommen will.

bis dahin ein schönes WE aus dem mit ekelhaften wetter gesegnetem Lübeck 

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi



zum glück für dich gibt es auch noch ehrliche menschen auf dieser welt (dein gutachter) und du kommst hoffentlich zu deinem recht. es is wenigstens der "vorteil" für dich, das die sache so glimflich ausgegangen is und dir nich noch dein "NEUER"/alter ZR weggeflogen is. ABER -> eigentlich wäre es doch schön gewesen. denn hätte der andere AR*** die noch schön ´nen neuen motor spendieren dürfen.

Scheint aber eine Luftpumpenwerkstatt zu sein und bei einer Pleite nutzt dir dies recht wenig. Sollte dann noch die Gewährleistungsfrist abgelaufen sein, so würde die Sache ein erhebliches Risiko für den Te darstellen.

Eine gesunde Portion Mißtrauen, schadet in keiner Lebenslage.

Gruß

@ Golfschlosser !!!

Ganz so einfach ist das nicht, wenn man bedenkt, dass er ein Haus besitzt in dem er wohnt.

Keine Ahnung ob diesbezüglich was machbar wäre, aber selbst wenn, dann ist es mir ebenso egal, wie es ihm egal war, als er mich abziehen wollte.

So wie es in den Wald rein schallt...

Unabhängig auch davon, habe ich ihm ja mehrere male die Chance eingeräumt zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen.

Tja, was soll man dann nun noch auf legaler Weise tun?

Gruß...

Hallo Pumuckl70,

da hast du aber was in den falschen Hals bekommen und natürlich finde ich es richtig, dem Gauner das Handwerk zu legen. Ich bezog mich auf die zitierte Aussage, dass "eventuell noch ein neuer Motor dazugekommen" wäre. Angenommen, der Zahnriemen hätte sich nach 3 Jahren verabschiedet und den Motor zerlegt, so wäre die Beweisführung für dich erheblich schwieriger wenn nicht gar unmöglich und das Risiko den Prozess zu verlieren, deutlich höher.

Wenn das Gebäude dann seins ist und der Laden nicht bis zum Stehkragen verschuldet ist, könntest trotz positivem Gerichtsurteil noch leer ausgehen. So kannst froh sein, den Pfusch rechtzeitig bemerkt zu haben, dein Fz. ist wieder für die nächsten Jahre gerüstet. Selbst wenn jetzt schon nichts mehr zu holen sein sollte, so bleibt es ein überschaubares Risiko.

Also viel Erfolg beim Durchsetzen deiner berechtigten Ansprüche.

Gruß

Ich drücke dem TE auch alle Daumen, aber ich befürchte, dass es nicht unbedingt besser wird. Ein Versuch ist es vllt. wert, allerdings haben Leute, die solchen Mist verzapfen, i.d.R. nix zu verlieren......was meinst du, wo überall ne Bank die Hand drauf hat? Bevor du an der Reihe bist mit deinen Forderungen, stehen da noch andere Gläubiger vor dir in der Reihe.....meistens die Banken, die durch die Grundschuld als erstes befriedigt wird. Die anderen, und so auch du, werden sich dann aus der Masse (welche Masse dann noch) bedienen müssen......

@ Golfschlosser !!!

Ups... Das kommt davon wenn man in Eile nur die Zeilen überfliegt, da habe ich dann wohl doch etwas miss verstanden.

Wie dem auch sei, SORRY, hehe...

Yepp, na ich hoffe natürlich in meinem Interesse das alles gut ausgeht.

Wenn erstmal alles geklärt ist, dann veröffentliche ich auch den Namen der Firma, damit auch andere vor dem gewarnt sind.

WENN ich dann aber den Namen der Firma bekannt gebe, hoffe ich, dass ich mir damit kein Eigentor schiesse, von wegen RUFSCHÄDIGUNG (lächel) oder so...

Keine Ahnung wie das dann rechtlich aussehen würde. (Also ob ich den Namen dann hier schreiben dürfte)

Gruß...

Zitat:

Original geschrieben von Pumuckl70


@ Golfschlosser !!!

Ups... Das kommt davon wenn man in Eile nur die Zeilen überfliegt, da habe ich dann wohl doch etwas miss verstanden.

Wie dem auch sei, SORRY, hehe...

Yepp, na ich hoffe natürlich in meinem Interesse das alles gut ausgeht.

Wenn erstmal alles geklärt ist, dann veröffentliche ich auch den Namen der Firma, damit auch andere vor dem gewarnt sind.

WENN ich dann aber den Namen der Firma bekannt gebe, hoffe ich, dass ich mir damit kein Eigentor schiesse, von wegen RUFSCHÄDIGUNG (lächel) oder so...

Keine Ahnung wie das dann rechtlich aussehen würde. (Also ob ich den Namen dann hier schreiben dürfte)

Gruß...

Ich denke wenn der verdonnert wurde, dann ist es erwiesen. Ist die Frage, ob man das machen darf, aber eigentlich würde ich es gut finden, denn der hat ja beschissen.

Zitat:

Original geschrieben von Pumuckl70


@ Golfschlosser !!!

Ups... Das kommt davon wenn man in Eile nur die Zeilen überfliegt, da habe ich dann wohl doch etwas miss verstanden.

Wie dem auch sei, SORRY, hehe...

Yepp, na ich hoffe natürlich in meinem Interesse das alles gut ausgeht.

Wenn erstmal alles geklärt ist, dann veröffentliche ich auch den Namen der Firma, damit auch andere vor dem gewarnt sind.

WENN ich dann aber den Namen der Firma bekannt gebe, hoffe ich, dass ich mir damit kein Eigentor schiesse, von wegen RUFSCHÄDIGUNG (lächel) oder so...

Keine Ahnung wie das dann rechtlich aussehen würde. (Also ob ich den Namen dann hier schreiben dürfte)

Gruß...

das kannst du in Autoplenum.de in dem Passenden Werkstatt deine Erfahrung teilen so hatte ich auch gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.



Zitat:

Original geschrieben von Pumuckl70


@ Golfschlosser !!!

Ups... Das kommt davon wenn man in Eile nur die Zeilen überfliegt, da habe ich dann wohl doch etwas miss verstanden.

Wie dem auch sei, SORRY, hehe...

Yepp, na ich hoffe natürlich in meinem Interesse das alles gut ausgeht.

Wenn erstmal alles geklärt ist, dann veröffentliche ich auch den Namen der Firma, damit auch andere vor dem gewarnt sind.

WENN ich dann aber den Namen der Firma bekannt gebe, hoffe ich, dass ich mir damit kein Eigentor schiesse, von wegen RUFSCHÄDIGUNG (lächel) oder so...

Keine Ahnung wie das dann rechtlich aussehen würde. (Also ob ich den Namen dann hier schreiben dürfte)

Gruß...

Ich denke wenn der verdonnert wurde, dann ist es erwiesen. Ist die Frage, ob man das machen darf, aber eigentlich würde ich es gut finden, denn der hat ja beschissen.

So sehe ich das auch. OHNE ES GENAU ZU WISSEN! Aber ich denke wenn ein Gericht sagt das es so ist, dann kann man ihn auch in diesem Zusammenhang nenne. Dann sollte das ja keine Rufschädigung sein?! Aber dann bitte nur zu dem Thema. Nicht das dir noch was anderes einfällt. 😉

Gruß
Daniel

Hallo Leute !!!

Nen ganz kurzer Zwischenstand.

Also, das Schreiben vom Anwalt ist raus inklusive Gutachten.

Der Pinorkel wurde nunmehr aufgefordert bis zum 6.2.2012 Summe XYZ anzuweisen, sonst gehts direkt vor Gericht und wird halt noch teurer für ihn.

War jetzt keine besonders Hilfreiche Info, aber ich dachte ich schreibs mal grad, hehe...

Egal was passiert, ich berichte weiter...

Schönes Wochenende euch allen !

Gruß...

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