Yuhuuuu habe den 530D gekauft :-)
Ich bin Freitag mit dem Zug nach Berlin gefahren (Zug).
Und habe den Wagen gekauft. Alles genaustens angeschaut und geprüft. Getriebe war auch in Ordnung, lässt sich bestens schalten, allerdings auf den Rückweg wollte ich den Wagen mal ein bisschen drücken. Habe mal den Kick Down ausprobiert. Jedoch ist der Wagen bei ca. 100 Km/h ausgegangen. Ich habe den wieder gestartet und bin wieder ganz normal weiter gefahren. Wenn ich wieder drücke Kick Down also, dann geht der wieder aus. Aber bei niedrigen geschwindigkeiten macht der es nicht????
War am Samstag beim freundlichen, weil nach ein paar mal von solchen ausgehen, erschien im Bordcomputer (Getriebenotprogramm) aber nach langen auslassen des Motors war es wieder weg. Genau so habe ich es auch dem Mechaniker gesagt. Er meinte, er wird mal Fehler auslesen und schauen was es ist. Resultat: Sporadischer Fehler.
Wo ich von BMW wieder rausgefahren bin, habe ich mal wieder gedrückt, so schon wieder der gleiche Fehler!!!!
Könnt ihr mir mal verraten was es sein kann????
LG
Toni
50 Antworten
An diejenigen, die hier immer schreiben, der Händler kann sich definitiv nicht aus der Gewährleistung herauswinden:
Das ist nicht grundsätzlich richtig. Es kommt auf den Vertrag UND eben doch auf das Auto (und damit sehr wohl auf die Laufleistung) an.
Ist das Fahrzeug im Vertrag z. B. mit dem Vermerk "Bastlerfahrzeug" gekennzeichnet und der Preis in Relation zu jenen, zu welchen Vergleichsfahrzeuge am Markt angeboten werden, deutlich geringer ("Deutlich" können gemäß Urteilen schon 1000 Euro sein, und das KÖNNTE, soweit i das Fahrzeug in Erinnerung habe, hier durchaus in Betracht kommen?), kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Ferner zeigen einschlägige Gerichtsurteile auch immer wieder,
daß es bei der Wirksamkeit einer Bastlerklausel, die es ja in vielfachen Formen gibt, eben doch auch auf die Laufleistung des Fahrzeuges ankommen KANN.
(Die Tatsache, daß die Sachmängelhaftung nun schon Jahre besteht und sich schwarze Schafe trotzdem halten können, belegt die NICHT hundertprozentige Wirksamkeit....wären ja alle schon pleite).
Ich würde auch dazu raten, zunächst das Gespräch mit dem Händler zu suchen...dabei auch nicht vergessen, dass Recht bekommen (nach einem Jahr?...)und dann auch durchsetzen im ungünstigen Fall zweierlei sein können.
Die Fälle, wo der Händler plötzlich zahlungsunfähig ist, die Autos auf dem Hof den lieben Händlerkollegen gehören und das Werkzeug in der Garage der vermietenden Schwester 🙂, sind ja zu Genüge überliefert.
Also, auf jeden Fall erstmal im "netten" probieren!
Ich habe mir überlegt, erstmal mit meinem Anwalt zu reden und Ihm die Sache schildern, natürlich auch meinen Kaufvertrag zeigen. Damit ich mir das Recht von Ihm hole.
Danach werde ich mit dem Händler reden, wie er sich zu dieser Problematik äußern wird.
Ich werde euch dann informieren was daraus geworden ist.
LG
Toni
ja oder so rum eben 🙂...aber droh dem Händler net gleich im ersten Satz mit dem Anwalt ... erstens beeindruckt es die Jungs eh net, und überleg mal, wie gern du noch mit jemand reden würdest, der dir sofort "So" 😉 kommt...verstärkt manchmal den Jetzt-erst-recht-nicht- Trotzeffekt.
Ich würde sagen Vorschlaghammer nehmen und die Kiste kleinhauen...ebenso die autos des Händlers und den Händler selber....somit wäre dann alles geklärt .
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Zitat:
Original geschrieben von Lifter
Ich würde sagen Vorschlaghammer nehmen und die Kiste kleinhauen...ebenso die autos des Händlers und den Händler selber....somit wäre dann alles geklärt .
ja genau! 🙂
Hallo,
HelldriverNRW :
Will mal den Richter sehen, das einen 530d für
7500€ als Bastlerauto Sieht !!!
Kann mir auch nicht vorstellen das ein Richter nur weil der clevere
Händler "Bastlerfahrzeug" reinschreibt einem Privatkäufer benachteiligt!
Und vorallem wenn dieses Fahrzeug auch gleich nach kauf (oder schon vorher) einen Größeren Defekt hatte.
Schau ma mal was rauskommt!😉
Gut Nacht
Dann kommt bestimmt der Händler mit seiner Familie, seinen Brüders und Cousins mal bei dir vorbei 😁 Mal gucken ob du dann immer noch rechtlich gegen den vorgehen willst.
Wenn ich als Händler Schrott verkaufen würde, dann nur als Export. Und NICHT an privat, eben wegen Gewährleistung. Wobei ich mich frage welcher Händler mit gesundem Verstand Autos mit soooviel km verkauft.
deswegen sollte er jha den Händler und alle seine autos mit dem Vorschlaghammer zu Brei schlagen....dann kommt er nicht mehr mit seinen Brüdern und neffen und schwestern ggg
@bimi528
...immer ne Sache der Relation...Du wirst in den einschlägigen
Autobörsen ja auch gelegentlich mal (eigentlich überteuerte) Vergleichsfahrzeuge für 9.000.-/9500.- finden, aber wenige 530D, egal welchen Zustandes, die noch mal DEUTLICH billiger sind als die 7500.- (ausser jetzt "Unfaller"😉
Im Übrigen ist es wirklich interessant, mal Urteilsammlungen/Kommentare zur Händlergewährleistung zu lesen...allgemein ist ja bekannt, daß die Händlergewährleistung sich nicht auf Verschleißteile erstreckt.
In diesem Zusammenhang hat ein Gericht den Gewährleistungsanpruch (normaler Vertrag, Händler an Privat, kein "Bastler"vertrag) wegen einem Kurbelwellenschaden bei einem Golf III VR6, Bj. 1994, abgeschmettert...Laufleistung 190.000km. Begründung: Bei dieser fortschrittenen km-Leistung müsse der Käufer von Verschleiß an allen beweglichen Bauteilen (nicht nur den "typischen" Verschleissteilen Bremse Kupplung blablabla)ausgehen.
Naja,
Dann sollte man sich doch nicht zu sehr auf diese Gewährleistungen und Garantien verlassen.
Also Auto richtig durchchecken lassen und lieber welche mit weniger
Laufleistung nehmen.Ja ok mit wenig km kann auch was passieren
aber risiko ist geringer.
Chau
Für 7.500,-euro kauft man sich halt keinen 530d und macht auf dicke hose, versteh ich net die Leute für das Geld hättest du z.b. bei VW (Polo/Lupo )einen Jahreswagen bekommen können mit werksgarantie bzw anschlussgarantie.
Zitat:
Original geschrieben von Selcuk
Fakt ist, der Händler hat ihm davor gesagt, er kann für Mängel nicht gerade stehen, dei bei einem Fahrzeug mit über 200tkm auftreten. Naja beim Kauf hat er sich ja damit einverstanden erklärt und zugestimmt.
Also was soll das jetzt?!?!
Das der Händler am Monatsanfang mal nebenbei 3000-5000 euro Miete zahlen muss und seine Mitarbeiter nicht leer nach Hause gehen lassen kann, dass interessiert hier keinen, oder?
Soll das nun ein Freibrief für Händler sein die Käufer einfach über den Tisch zu ziehen oder was? Der arme Händler, keine Kohle muss erhalt nen Kunden über den Tisch ziehen, der hat die Kohle ja im Überfluß - NEIN so einfach ist die Sache nun auch nicht.
Bei 7.500 Euro ist das sicherlich kein Bastlerfahrzeug o.ä. Fakt ist nochmal, beim Verkauf von Händler an Privat kann der Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen, er ist sogar im ersten Halbjahr nach dem Verkauf in der Beweislast.
Ob man sich nun für dieses Geld ein solches Fahrzeug kauft oder nicht, spielt hier an dieser Stelle keine große Rolle mehr, denn er hat es ja leider getan.
Zitat:
Original geschrieben von 525itouring
Ob man sich nun für dieses Geld ein solches Fahrzeug kauft oder nicht, spielt hier an dieser Stelle keine große Rolle mehr, denn er hat es ja leider getan.
Und genau deshalb sollte er selber die verantwortung für sein Handeln tragen.
Dem Händler kann man keine arglistige täuschung vorwerfer denn er hat ihn ja darauf aufmerksam gemacht das, dass Fahrzeug bei dieser Laufleistung nicht mehr Gewährleistungsfähig ist.
Jetzt kommt es auf die Details an, die im Verkaufsgespräch oder vertrag gesagt /geschrieben worden sind.
Zitat:
Original geschrieben von 525itouring
Soll das nun ein Freibrief für Händler sein die Käufer einfach über den Tisch zu ziehen oder was? Der arme Händler, keine Kohle muss erhalt nen Kunden über den Tisch ziehen, der hat die Kohle ja im Überfluß - NEIN so einfach ist die Sache nun auch nicht.
Nein auf keinen Fall!
Aber, einen Kunden der zu mir kommt und für ein Fahrzeug mit über 200000 km oder älter als 10 Jahren noch Gewährleistung erwartet. Dem zeige ich freundlich die Ausgangstür.
Weil ganzklar wer Gewährleistung oder Garantie haben will, muss auch dafür zahlen. Sparen Sparen und hauptsache billig, tut mir leid da kann man kein Service erwarten.
Da sind wir uns ja wohl alle einig oder?
Sehe ich genau wie 530D....
Nebenbei.Der Händler wird bestimmt nicht zum ersten Mal mit
eigentlich "Export"reifen Fahrzeugen handeln, und wie alle Gesetze hat eben auch das Gewährleistungsrecht seine Lücken und Tücken. Es ist eben nicht so, wie manche sich das denken: Mangel dran, Geld zurück oder so....
@525itouring:
Wo ist hier im konkreten Fall das über-den-Tisch ziehen??
Ein Händler kauft ein solches Fahrzeug für vielleicht 6000.- Euro ein (wer jetzt sagt, ha, der hat doch maximal 3000.- gezahlt, möge mir zeigen, wo es die gibt...) und versucht, ihn mit Gewinn zu verkaufen, unter Hinweis darauf, dass er die Gewährleistung ausschliesst (auszuschliessen versucht, wir werden ja sehen ob es klappt). Wer dann kauft, muss sich halt bewusst sein, dass es Probleme bei Mängeln geben wird und abwägen, ob es ihm das Risiko wert ist.
Wer das nicht möchte, soll beim Vertragshändler zum Vertragshändlerpreis kaufen.
Bekannter, aber verschwiegener Unfall oder gedrehter km-Stand würde ich als über-den-Tisch ziehen ansehen, aber im vorliegenden Fall erkenne ich von dem nichts.
7500 Euro sind für dich (oder auch mich) vielleicht eine ganze Menge Geld, aber für einen fahrfähigen 530D ist es schon das untere Ende der Preis-Skala.
.....
Naja, wir wissen ja bis jetzt gar nicht, ob es was ernstes/teures ist.