Yuhuuuu habe den 530D gekauft :-)
Ich bin Freitag mit dem Zug nach Berlin gefahren (Zug).
Und habe den Wagen gekauft. Alles genaustens angeschaut und geprüft. Getriebe war auch in Ordnung, lässt sich bestens schalten, allerdings auf den Rückweg wollte ich den Wagen mal ein bisschen drücken. Habe mal den Kick Down ausprobiert. Jedoch ist der Wagen bei ca. 100 Km/h ausgegangen. Ich habe den wieder gestartet und bin wieder ganz normal weiter gefahren. Wenn ich wieder drücke Kick Down also, dann geht der wieder aus. Aber bei niedrigen geschwindigkeiten macht der es nicht????
War am Samstag beim freundlichen, weil nach ein paar mal von solchen ausgehen, erschien im Bordcomputer (Getriebenotprogramm) aber nach langen auslassen des Motors war es wieder weg. Genau so habe ich es auch dem Mechaniker gesagt. Er meinte, er wird mal Fehler auslesen und schauen was es ist. Resultat: Sporadischer Fehler.
Wo ich von BMW wieder rausgefahren bin, habe ich mal wieder gedrückt, so schon wieder der gleiche Fehler!!!!
Könnt ihr mir mal verraten was es sein kann????
LG
Toni
50 Antworten
Privat- oder Händlerverkauf ?
Gewährleistung ?
BMW-Hotline anrufen 0180xxxx-Nummer 6c/Anruf, habe diese leider gerade nicht greifbar.
Nachtrag: Ich glaube das war Telefon-Hotline 0180 2324252 (Google)
Ich habe den Wagen von einem Händler gekauft.
Er hat mir wegen der Laufleistung keine Gewährleistung gegeben. Ich habe angst, dass es das Getriebe sein kann :-(
Werde gleich zur Arbeit fahren, kann sein dass ich nicht mehr antworten kann.
LG
Toni
Ja habe ich, jedoch war da nichts zu merken.
Und ich konnte sogar auf die Bühne und den Wagen selber auch kontrollieren. Und das habe ich auch getan.
So jetzt mache ich mich auf den Weg.
Ich werde heute abend wieder reinschauen. Danke jetzt schon mal für eure antworten.
LG
Toni
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Zitat:
Original geschrieben von Toni79
Ich habe den Wagen von einem Händler gekauft.
Er hat mir wegen der Laufleistung keine Gewährleistung gegeben.
Ein Händler kann die Gewährleistung nicht vollkommen ausschließen,sondern allenfalls auf ein Jahr begrenzen ..!
-Wurde der Kaufvertrag mit dem Händler oder einem dahinter stehenden Privatmann abgeschlossen?
-Was wurde alles vertraglich festgehalten ?
Sofern kein "dritter" Verkäufer beteiligt ist (Händler lediglich als Vermittler),ist der Händler in der Gewährleistung .. 😉
Hast Du das Auto wirklich von einem Hinterhofhändler gekauft? Die arbeiten leider mit allen Tricks den Käufer über den Tisch zu ziehen. Seriöse Händler geben immer eine Gebrauchtwagengarantie, unabhängig von Alter und Laufleistung.
Wie die Vorredner schon sagten, die Sachmängelhaftung kann er als gewerblicher Verkäufer nicht ausschließen. Dieser Mangel, den Du beschreibst lag ja offensichtlich bei der Übergabe des Fahrzeugs schon vor. Sollte sich der Händler hier weigern würd ich an Deiner Stelle einen Anwalt einschalten.
Und ich hab im anderen Thread noch geschrieben, dass mir der Ort wo das Auto stand nicht gefällt. Auch fotografiert man kein Wagen bei laufendem Motor...
Na ja, leider bauen sich so keine Vorurteile ab. 🙁
Gruß Bert
Hallo Toni,
Ich glaubs einfach nicht !!!!
Wie kann ein Händler ein Auto für 7500€ verkaufen (ist doch dieser
wo du schon mal geschrieben hast oder?)
Und herkommen und irgendein schrott erzählen von wegen laufleistung blablabla und keine Gewährleistung geben!
Ist doch kein bastler Auto für 500€! so ein schmarn!
Ich würde gar nicht rummachen mit Werkstatt usw. dieser Händler braucht einfach mal ne Schulung über gesetze vorm Gericht.
Glaube nicht das der einfach die gewährleistung ausschliesen kann.
Nur wenn du auch gewerbe hast also selbsständig bist gehts glaub ich nicht? (ergänzt mich wenn anders!)
Soll gleich bei dir vorbeikommen,dein geld zurückgeben und das auto abholen.(oder Reparieren lassen)
Aber leider warst du auch leichtfertig! wenn der Händler schon sagt: "Keine Gewährleistung wegen Km" dann stinkts doch schon vom weitem,also finger weg!
Hoffe das für dich die sache gut ausgeht!
Chau
Genau, meine Vorredner haben vollkommen recht.
1. ist dein Verkäufer in der Sachmängelhaftung (1 Jahr), da kommt er vor keinem Gericht der Welt raus.
2: Habe ich und einige andere Leute zur Vorsicht geraten...
Naja, wie auch immer, berat Dich auf jeden Fall mit nem Anwalt, weil dazu war´s zu viel Geld.
Viel Glück
Gruß aus der Fremde
Fremder
hab erst demletzt was gelesen..im ersten halb jahr ist der händler in der beweislast im 2. halbjahr du...
vorgehensweise :
heute oder morgen beim händler anrufen und wagen in beim vertragshändler reparieren lassen. stellt der händler sich quer, sagst ihm gleich, dass binnen 10minuten der anwalt beauftragt wird!
Und so auch fortfahren, gleich anwalt anrufen und die rechtsstreit laufen lassen!!!!
Hey
Ja würde ich auch so machen, geh mit dem Kaufvertrag gleich zum Anwalt der soll sich das Anschauen und am Besten soll auch er gleich sich das Telefon schnappen und da Anrufen!
Hoffe das es für dich gut aus geht!
grüssle
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
vorgehensweise :
heute oder morgen beim händler anrufen und wagen in beim vertragshändler reparieren lassen.
Dann zahlst Du ja ersteinmal selbst und rennst dem Geld hinterher. Ferner ist das nicht zulässig - der Verkäufer hat das Recht ersteinmal selbst nachzubessern.
Richtig, die Chance muss dem Verkäufer eingeräumt werden.
Aber mal ne andere Frage, hast du keine Probefahrt gemacht? Die zählt doch nicht umsonst zum absoluten Pflichtprogramm beim Gebrauchtwagenkauf (und ich rede nicht von ner Runde im Hof).