Yeti gekauft , nun eine Frage zur Garantie.
Hallo zusammen, mein Vater hat sich ein Skoda Yeti EZ 2/2016 gekauft als EU Fahrzeug von Privat über einen Händler vermittelt.
Da seine Werksgarantie nächstes Jahr im Februar ausläuft und wir im Serviceheft nun eine Bescheinigung gefunden haben die bei uns Fragen aufwirft wende ich mich hier an das Forum. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, der Skoda Händler am Ort konnte es leider nicht :-( . Vielelicht wg. des EU´s.
Da er ein EU Fahrzeug mit einem tschechisches Service heft erworben hat, lag ein A4 Schein in deutsch mit dabei auf dem steht "Komplettnachweis" (Siehe Bild Anhang). Hierauf ist im Absatz "Anschlussgarantie" ein Vertragsende mit 2020-02-21 verzeichnet und eine Auftragsnummer. Der Skoda Händler bei dem wir heute waren, sagte es handele sich nur um die Mobilitätsgarantie und nicht um eine Garantieverlängerung (der Werksgarantie).
Für uns erscheint es nicht logisch, da Mobilitätsgarantieen doch immer nur 2 Jahre Laufzeit haben!
Frage an Euch: Wie können wir sehen, ob der Yeti nun eine verlängerte Werksgarantie hat? Gibt es eine Möglichkeit hier im Internet über eine Vertragsnummer die Garantielaufzeit einzusehen?
Kann man sich an Skoda wenden? Habt Ihr eine Kontaktmöglichkeit?
Vorab Danke & Grüße
Karin
Beste Antwort im Thema
Nach meiner Kenntnis gilt für einen in Deutschland erworbenen Yeti folgendes:
A) Mobilitätsgarantie (MG)
Solange beim Fahrzeug alle Wartungs- und Serviceintervalle bei SKODA Servicepartnern (nachweislich) durchgeführt wurden hat man Anspruch auf Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelübernachtung, Bergung, Kurzfahrten, Fahrzeugrückführung, Weiterreise. So steht es auf der Skoda Webpage Mobilitätsgarantie
Diese Garantie gilt (angeblich) für das gesamte Autoleben.
B) Anschlussgarantie (Garantieverlängerung, GV)
Solange der Skoda noch keine 2 Jahre (nach Erstzulassung) alt ist, KANN eine Garantieverlängerung um bis zu 3 weitere Jahre abgeschlossen werden. Diese wirkt praktisch wie eine Erweiterung der Herstellergarantie auf 5 Jahre.
Ich habe für meinen Yeti eine solche abgeschlossen und bezahle hierfür monatlich rund 40EUR. Alle Details sind als pdf auf obiger Webpage unter dem Stichwort "Garantieversicherungsbedingungen" abrufbar.
Die GV kann für 1, 2 oder 3 Jahre abgeschlossen werden, beim Abschluss muss man sich für eine voraussichtliche Laufleistung von 90, 120 oder 150'km entscheiden - dementsprechend errechnet sich die Versicherungssumme. Diese kann als Einmalbetrag (bei mir für 3 Jahre ca. 1500EUR) oder monatlich (3 Jahre ca. 42 EUR) bezahlt werden, und geht danach in eine "Funktionsgarantie" über, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.
Die Garantieverlängerung *KANN* beim Verkauf des Autos auf den Erwerber übergehen. Dieser hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht falls er die GV *nicht* weiterführen möchte.
Ich sehe eine bestehende GV jedoch als gutes Verkaufsargument. Denn wenn ich meinen Yeti etwa 4,5 Jahre nach Erstzulassung (EZ) im nächsten Jahr von privat an privat weiterverkaufen möchte, hat der Käufer noch ein halbes Jahr Werksgarantie, was mir ein gutes Gewissen gibt falls das Auto einen (mir) verborgenen Mangel haben sollte. Voraussetzung ist natürlich, dass der Yeti seine Wartungen regelmäßig und termingerecht erhalten hat. In dem Fall besteht ja auch zusätzlich noch die Mobi-Garantie mit den Leistungen Pannenhilfe, Abschleppen und Weiterfahrt oder Hotel.
Einmal musste ich die GV bereits in Anspruch nehmen, weil meine Xenon-Lampe auf einer Seite im dritten Jahr ausgefallen ist. (Auf Xenon Brennern ist i.d.R. 4 Jahre Garantie durch den Lampenhersteller, aber das war mir egal. Sie haben ohne lange Diskussion Material plus Einbau bezahlt. Demnächst muss ich auch noch ein Klappern des Panoramadachs reklamieren.
Laut Versicherungsbedingungen ist für die GV der Skoda Versicherungsdienst, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig zuständig.
In meinem Fall konnte ich telefonisch und dann per E-mail Kontakt aufnehmen mit:
Volkswagen Versicherungsdienst GmbH
Brieffach VDF-VKDG
D-38089 Braunschweig
Telefon +49 (531) 212 – 859300
Telefax +49 (531) 212 – 80166
garantie@vvd.de
www.vwfs.de
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An deiner Stelle würde ich dort anfragen,
- ob für das Fahrzeug mit deiner Fahrgestell-Nummer eine GV existiert?
- falls ja für welche Laufzeit, 1 2 oder 3 Jahre (also das dritte, vierte oder fünfte Jahr nach EZ)
- falls ja, ob der Vorbesitzer den Beitrag in Form einer Einmalzahlung bereits bezahlt hat?
- ob du den Vertrag weiterführen kannst, und zu welchen Konditionen. Auf alle Fälle müsstest du dich dort namentlich als neuer Eigentümer/Versicherungsnehmer registrieren lassen.
Interessant fand ich den Hinweis, dass es eine 5-jährige Werksgarantie auf reimportierte Skodas geben soll - dies wäre ein weiterer Preisvorteil von ca 1500EUR für EU Import.
Die oben erwähnten 240 EUR Reparaturkosten für eine Drosselklappe würde ich während der 5 Jahre mit GV nicht bezahlen wollen! MG besagt nur, dass man MOBIL BLEIBT, d.h. dass die Reparatur SOFORT durchgeführt wird oder man kurzfristig mit einem Ersatzfahrzeug weiter kommt. Den Schaden muss man jedoch selbst bezahlen (oder nachweisen, dass die Werkstatt bei der das Fahrzeug den MG Stempel erhalten hat gepfuscht hat).
PS
Ich bin übrigens weder Autohändler noch Versicherungsmensch - alle Infos habe ich mir angelesen oder erklären lassen, als ich meine GV abgschlossen habe.
17 Antworten
Der VVD wird in diesem Fall wahrscheinlich nicht weiterhelfen da ein Unterschied besteht ob die Garantieverlängerung ab Werk besteht oder nachträglich als Versicherungsprodukt erworben wird.
Karin , hab dir schon längst ne PN geschrieben (-;
LG
Zitat:
@Rickracing schrieb am 19. September 2017 um 15:32:41 Uhr:
Die Mobi bekommst du in D bei Inspektion in Form einer Marke, diese kauft der Händler und damit finanziert Skoda D teilweise die Mobilitätsleistungen.In D ist die Mobi immer an die Inspektion gebunden!Aber ich frage mal nach in 2 Wochen weil mich das auch sehr interessiert wie dies gehändelt wird.
Wie sieht denn diese "Marke" aus? Ich habe noch nie soetwas nach der Inspektion beim Fachhändler bekommen/gesehen!