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Yeti gekauft , nun eine Frage zur Garantie.

Skoda Yeti 5L
Themenstarteram 18. September 2017 um 17:57

Hallo zusammen, mein Vater hat sich ein Skoda Yeti EZ 2/2016 gekauft als EU Fahrzeug von Privat über einen Händler vermittelt.

Da seine Werksgarantie nächstes Jahr im Februar ausläuft und wir im Serviceheft nun eine Bescheinigung gefunden haben die bei uns Fragen aufwirft wende ich mich hier an das Forum. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, der Skoda Händler am Ort konnte es leider nicht :-( . Vielelicht wg. des EU´s.

Da er ein EU Fahrzeug mit einem tschechisches Service heft erworben hat, lag ein A4 Schein in deutsch mit dabei auf dem steht "Komplettnachweis" (Siehe Bild Anhang). Hierauf ist im Absatz "Anschlussgarantie" ein Vertragsende mit 2020-02-21 verzeichnet und eine Auftragsnummer. Der Skoda Händler bei dem wir heute waren, sagte es handele sich nur um die Mobilitätsgarantie und nicht um eine Garantieverlängerung (der Werksgarantie).

Für uns erscheint es nicht logisch, da Mobilitätsgarantieen doch immer nur 2 Jahre Laufzeit haben!

Frage an Euch: Wie können wir sehen, ob der Yeti nun eine verlängerte Werksgarantie hat? Gibt es eine Möglichkeit hier im Internet über eine Vertragsnummer die Garantielaufzeit einzusehen?

Kann man sich an Skoda wenden? Habt Ihr eine Kontaktmöglichkeit?

Vorab Danke & Grüße

Karin

Beste Antwort im Thema
am 19. September 2017 um 22:58

Nach meiner Kenntnis gilt für einen in Deutschland erworbenen Yeti folgendes:

A) Mobilitätsgarantie (MG)

Solange beim Fahrzeug alle Wartungs- und Serviceintervalle bei SKODA Servicepartnern (nachweislich) durchgeführt wurden hat man Anspruch auf Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelübernachtung, Bergung, Kurzfahrten, Fahrzeugrückführung, Weiterreise. So steht es auf der Skoda Webpage Mobilitätsgarantie

Diese Garantie gilt (angeblich) für das gesamte Autoleben.

B) Anschlussgarantie (Garantieverlängerung, GV)

Solange der Skoda noch keine 2 Jahre (nach Erstzulassung) alt ist, KANN eine Garantieverlängerung um bis zu 3 weitere Jahre abgeschlossen werden. Diese wirkt praktisch wie eine Erweiterung der Herstellergarantie auf 5 Jahre.

Ich habe für meinen Yeti eine solche abgeschlossen und bezahle hierfür monatlich rund 40EUR. Alle Details sind als pdf auf obiger Webpage unter dem Stichwort "Garantieversicherungsbedingungen" abrufbar.

Die GV kann für 1, 2 oder 3 Jahre abgeschlossen werden, beim Abschluss muss man sich für eine voraussichtliche Laufleistung von 90, 120 oder 150'km entscheiden - dementsprechend errechnet sich die Versicherungssumme. Diese kann als Einmalbetrag (bei mir für 3 Jahre ca. 1500EUR) oder monatlich (3 Jahre ca. 42 EUR) bezahlt werden, und geht danach in eine "Funktionsgarantie" über, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.

Die Garantieverlängerung *KANN* beim Verkauf des Autos auf den Erwerber übergehen. Dieser hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht falls er die GV *nicht* weiterführen möchte.

Ich sehe eine bestehende GV jedoch als gutes Verkaufsargument. Denn wenn ich meinen Yeti etwa 4,5 Jahre nach Erstzulassung (EZ) im nächsten Jahr von privat an privat weiterverkaufen möchte, hat der Käufer noch ein halbes Jahr Werksgarantie, was mir ein gutes Gewissen gibt falls das Auto einen (mir) verborgenen Mangel haben sollte. Voraussetzung ist natürlich, dass der Yeti seine Wartungen regelmäßig und termingerecht erhalten hat. In dem Fall besteht ja auch zusätzlich noch die Mobi-Garantie mit den Leistungen Pannenhilfe, Abschleppen und Weiterfahrt oder Hotel.

 

Einmal musste ich die GV bereits in Anspruch nehmen, weil meine Xenon-Lampe auf einer Seite im dritten Jahr ausgefallen ist. (Auf Xenon Brennern ist i.d.R. 4 Jahre Garantie durch den Lampenhersteller, aber das war mir egal. Sie haben ohne lange Diskussion Material plus Einbau bezahlt. Demnächst muss ich auch noch ein Klappern des Panoramadachs reklamieren.

Laut Versicherungsbedingungen ist für die GV der Skoda Versicherungsdienst, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig zuständig.

In meinem Fall konnte ich telefonisch und dann per E-mail Kontakt aufnehmen mit:

Volkswagen Versicherungsdienst GmbH

Brieffach VDF-VKDG

D-38089 Braunschweig

Telefon +49 (531) 212 – 859300

Telefax +49 (531) 212 – 80166

garantie@vvd.de

www.vwfs.de

--

An deiner Stelle würde ich dort anfragen,

- ob für das Fahrzeug mit deiner Fahrgestell-Nummer eine GV existiert?

- falls ja für welche Laufzeit, 1 2 oder 3 Jahre (also das dritte, vierte oder fünfte Jahr nach EZ)

- falls ja, ob der Vorbesitzer den Beitrag in Form einer Einmalzahlung bereits bezahlt hat?

- ob du den Vertrag weiterführen kannst, und zu welchen Konditionen. Auf alle Fälle müsstest du dich dort namentlich als neuer Eigentümer/Versicherungsnehmer registrieren lassen.

Interessant fand ich den Hinweis, dass es eine 5-jährige Werksgarantie auf reimportierte Skodas geben soll - dies wäre ein weiterer Preisvorteil von ca 1500EUR für EU Import.

Die oben erwähnten 240 EUR Reparaturkosten für eine Drosselklappe würde ich während der 5 Jahre mit GV nicht bezahlen wollen! MG besagt nur, dass man MOBIL BLEIBT, d.h. dass die Reparatur SOFORT durchgeführt wird oder man kurzfristig mit einem Ersatzfahrzeug weiter kommt. Den Schaden muss man jedoch selbst bezahlen (oder nachweisen, dass die Werkstatt bei der das Fahrzeug den MG Stempel erhalten hat gepfuscht hat).

 

PS

Ich bin übrigens weder Autohändler noch Versicherungsmensch - alle Infos habe ich mir angelesen oder erklären lassen, als ich meine GV abgschlossen habe.

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Bei Skoda- Händler lässt sich nach VIN bei Skoda genau feststellen, welcher Art Verträge und Mobilitätsgarantie gelten.

Meiner kommt auch aus der Slowakei (2013) und bekommt Service bei autorisierter Werkstatt, dort wissen die auch über die Mobilitätsgarantie. Bei 73000 km kam Defekt an der Drosselklappe, 240€ Reparaturkosten. Sonst nichts.

Zitat:

@dreamchip schrieb am 18. September 2017 um 19:57:51 Uhr:

 

Für uns erscheint es nicht logisch, da Mobilitätsgarantieen doch immer nur 2 Jahre Laufzeit haben!

Mobilitätsgarantie ist nicht automatisch 2 Jahre, wenn man einen festen Service-Intervall hat, z.B. alle 12 Monate, dann läuft die Mobilitätsgarantie bei Überschreitung ab, beim flexiblen Service-Intervall gilt die Anzeige des Bord-Computers.

ich habe auch einen Yeti aus der Tschechei und da scheint es eine grundsätzliche "Aktion" zu geben, dass der 5 jahre Mobilitätsgarantie hat.

Was steht in deiner originalen tschechischen Betriebsanleitung auf den ersten Seiten?

Ich habe bei meinem Yeti 5 Jahre (100000km) Werksgarantie für gut 80€ bei der Bestellung auswählen können und habe, da ich es nicht recht glauben wollte, umgehend nach Lieferung bei meiner örtlichen Skoda Vertragswerkstatt nachgefragt, welche mir dann die 5 Jahre Werksgarantie bestätigt hat.

Es gibt keine 5 Jahre Mobilitätsgarantie, die Mobi wird immer nur von Inspektion zu Inspektion vergeben.Du hast dann sicherlich 2 Jahre +3 Jahre werksgarantie.

Zitat:

@Rickracing schrieb am 19. September 2017 um 10:08:29 Uhr:

Es gibt keine 5 Jahre Mobilitätsgarantie, die Mobi wird immer nur von Inspektion zu Inspektion vergeben.Du hast dann sicherlich 2 Jahre +3 Jahre werksgarantie.

es gibt 5 Jahre Mobilitätsgarantie z.B. bei Yetis aus der Tschechei. Steht bei mir sogar extra auf einem Aufkleber in der originalen Bedienungsanleitung.

Du kannst nicht alle Yetis mit denen, die über Skoda D geliefert werden, über einen Kamm scheren.

2 plus 3 Jahre Werksgarantie sind bei mir effektiv 5 Jahre Werksgarantie.....

Ja werksgarantie stimme ich dir zu aber die Mobi gilt je nach Fzg und serviceintervall max 2 Jahre .jedenfalls in D.

Navec, mach bitte mal ein Foto von der 5 Jahre Mobi.

dieser Aufkleber befindet sich unter dem Datenträger für meinen Yeti in der Original-Betriebsanleitung und mit 5 Jahren (max. 100000km) Mobilität wurde auch bei der Bestellung geworben.

Mobilitaet

Interessant,hab ich noch nie gesehen!Auch nicht bei ReImporten.Ich denke aber das der in D keine Bedeutung hat, da die Mobi hier vom deutschen Importeur abgewickelt wird.Danke Navec!Eine schöne Hausaufgabe für meinen Garantiesachbearbeiter (-; das zeige ich ihn nach meinem Urlaub (-;

für mich ist die Mobilitätsgarantie nicht so wichtig. Die Leistungen dürften im Wesentlichen durch den Schutzbrief meiner Versicherung abgedeckt sein.

Viel wichtiger sind mir die 5 Jahre Werksgarantie und die hat mir die deutsche Vertragswerkstatt ja bereits bestätigt.

Ja, die werksgarantie ist auch in D problemlos anwendbar.

aber die Werksgarantie wird doch vermutlich letztendlich durch das "Werk" bezahlt und nicht durch Skoda D.

Ich sehe daher eigentlich keinen Grund, dass nicht auch die (ebenfalls europaweite) quasi "Werks"-Mobilitätsgarantie vom "Werk" bezahlt wird.

Wenn du im Ausland deine deutsche Mobilitätsgarantie in Anspruch nimmst, ist es im Endeffekt doch nichts anderes.

Die Mobi bekommst du in D bei Inspektion in Form einer Marke, diese kauft der Händler und damit finanziert Skoda D teilweise die Mobilitätsleistungen.In D ist die Mobi immer an die Inspektion gebunden!Aber ich frage mal nach in 2 Wochen weil mich das auch sehr interessiert wie dies gehändelt wird.

Themenstarteram 19. September 2017 um 19:43

Hallo, Danke für EUre Antworten. Habt Ihr das Bild gesehn, das ich in der ANlage hinterlegt habe?

Dort gibt es noch einen extra Aufkleber mit 2 Jahre Mobi. und der Zusatzeintrag auf dem Nachweis Anschlussgarantie, der ja eigentlich für eine Garantie steht mit einem definierten Vertragsende und Laufleistung 120000km wird da genannt.

Der Skoda Händler konnte mir eine Garantieverlängerung nicht bestätigen, er war aber auch sehr überfragt damit schien es mir. Vielleicht auch weil ich kein Wagen über seine Niederlassung neu gekauft habe.

Es muss aber doch evtl. hier im Internet auf einer Skodaseite einie Möglichkeit geben, dies abzufragen, oder?

oder eine Hotline? ich kenne das in dieser Art von meinem Peugeot.

am 19. September 2017 um 22:58

Nach meiner Kenntnis gilt für einen in Deutschland erworbenen Yeti folgendes:

A) Mobilitätsgarantie (MG)

Solange beim Fahrzeug alle Wartungs- und Serviceintervalle bei SKODA Servicepartnern (nachweislich) durchgeführt wurden hat man Anspruch auf Leistungen wie Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Hotelübernachtung, Bergung, Kurzfahrten, Fahrzeugrückführung, Weiterreise. So steht es auf der Skoda Webpage Mobilitätsgarantie

Diese Garantie gilt (angeblich) für das gesamte Autoleben.

B) Anschlussgarantie (Garantieverlängerung, GV)

Solange der Skoda noch keine 2 Jahre (nach Erstzulassung) alt ist, KANN eine Garantieverlängerung um bis zu 3 weitere Jahre abgeschlossen werden. Diese wirkt praktisch wie eine Erweiterung der Herstellergarantie auf 5 Jahre.

Ich habe für meinen Yeti eine solche abgeschlossen und bezahle hierfür monatlich rund 40EUR. Alle Details sind als pdf auf obiger Webpage unter dem Stichwort "Garantieversicherungsbedingungen" abrufbar.

Die GV kann für 1, 2 oder 3 Jahre abgeschlossen werden, beim Abschluss muss man sich für eine voraussichtliche Laufleistung von 90, 120 oder 150'km entscheiden - dementsprechend errechnet sich die Versicherungssumme. Diese kann als Einmalbetrag (bei mir für 3 Jahre ca. 1500EUR) oder monatlich (3 Jahre ca. 42 EUR) bezahlt werden, und geht danach in eine "Funktionsgarantie" über, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.

Die Garantieverlängerung *KANN* beim Verkauf des Autos auf den Erwerber übergehen. Dieser hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht falls er die GV *nicht* weiterführen möchte.

Ich sehe eine bestehende GV jedoch als gutes Verkaufsargument. Denn wenn ich meinen Yeti etwa 4,5 Jahre nach Erstzulassung (EZ) im nächsten Jahr von privat an privat weiterverkaufen möchte, hat der Käufer noch ein halbes Jahr Werksgarantie, was mir ein gutes Gewissen gibt falls das Auto einen (mir) verborgenen Mangel haben sollte. Voraussetzung ist natürlich, dass der Yeti seine Wartungen regelmäßig und termingerecht erhalten hat. In dem Fall besteht ja auch zusätzlich noch die Mobi-Garantie mit den Leistungen Pannenhilfe, Abschleppen und Weiterfahrt oder Hotel.

 

Einmal musste ich die GV bereits in Anspruch nehmen, weil meine Xenon-Lampe auf einer Seite im dritten Jahr ausgefallen ist. (Auf Xenon Brennern ist i.d.R. 4 Jahre Garantie durch den Lampenhersteller, aber das war mir egal. Sie haben ohne lange Diskussion Material plus Einbau bezahlt. Demnächst muss ich auch noch ein Klappern des Panoramadachs reklamieren.

Laut Versicherungsbedingungen ist für die GV der Skoda Versicherungsdienst, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig zuständig.

In meinem Fall konnte ich telefonisch und dann per E-mail Kontakt aufnehmen mit:

Volkswagen Versicherungsdienst GmbH

Brieffach VDF-VKDG

D-38089 Braunschweig

Telefon +49 (531) 212 – 859300

Telefax +49 (531) 212 – 80166

garantie@vvd.de

www.vwfs.de

--

An deiner Stelle würde ich dort anfragen,

- ob für das Fahrzeug mit deiner Fahrgestell-Nummer eine GV existiert?

- falls ja für welche Laufzeit, 1 2 oder 3 Jahre (also das dritte, vierte oder fünfte Jahr nach EZ)

- falls ja, ob der Vorbesitzer den Beitrag in Form einer Einmalzahlung bereits bezahlt hat?

- ob du den Vertrag weiterführen kannst, und zu welchen Konditionen. Auf alle Fälle müsstest du dich dort namentlich als neuer Eigentümer/Versicherungsnehmer registrieren lassen.

Interessant fand ich den Hinweis, dass es eine 5-jährige Werksgarantie auf reimportierte Skodas geben soll - dies wäre ein weiterer Preisvorteil von ca 1500EUR für EU Import.

Die oben erwähnten 240 EUR Reparaturkosten für eine Drosselklappe würde ich während der 5 Jahre mit GV nicht bezahlen wollen! MG besagt nur, dass man MOBIL BLEIBT, d.h. dass die Reparatur SOFORT durchgeführt wird oder man kurzfristig mit einem Ersatzfahrzeug weiter kommt. Den Schaden muss man jedoch selbst bezahlen (oder nachweisen, dass die Werkstatt bei der das Fahrzeug den MG Stempel erhalten hat gepfuscht hat).

 

PS

Ich bin übrigens weder Autohändler noch Versicherungsmensch - alle Infos habe ich mir angelesen oder erklären lassen, als ich meine GV abgschlossen habe.

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