Xenonlicht und Polizeikontrolle

VW Phaeton 3D

Guten Abend zusammen,

heute mal was aus der Kategorie "Ich verstehe die Welt nicht mehr".

Wie ich vor geraumer Zeit im Beitrag "einäugiger Adler" berichtet habe, wurde bei meinem Großen das Xenonabblendlicht auf der Beifahrerseite gewechselt, weil der Brenner seinen Geist aufgegeben , bzw. das Licht eine rötliche Färbung angenommen hatte, ... so weit so gut!
Leider war immer noch ein deutlicher Farbunterschied zu erkennen, der sich aber in relativ kurzer Zeit wieder geben sollte. (Wurde mir auch durch das Forum bestätigt.)
Leider trat bei mir diese Änderung nicht ein, im Gegenteil. Der Farbunterschied zwischen neuem Brenner (leicht gelblich) und dem intakten Brenner auf der Beifahrerseite (Xenonblau) wurde eher noch deutlicher. Auf Anfrage beim Werk wurde meinem freundlichen mitgeteilt, dass LEICHTE Unterschiede in den Farben aufgrund des Alters des jeweiligen Xenonbrenners normal seien und Beanstandungen diesbezüglich in den Bereich der "Kundennörgelhaftigkeit" fallen. Zähneknirschend habe ich diese Tatsache z.K. genommen. ....
Auf einer abendlichen Fahrt wurde ich im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle durch die Polizei auf meine unterschiedlichen Abblendlichter (Blendeffekt) hingewiesen, kam aber mit einer mündlichen Verwarnung davon. (Der Ordnungshüter war von der netten Sorte! *g* )
Wohl oder übel ließ ich daraufhin den Brenner auf der Beifahrerseite wechseln und oh Wunder der Farbunterschied war verschwunden. Die von mir hochgeschätzte Hotline zog sich mehr schlecht als recht aus der Affäre und über meine Werkstatt wurde ich informiert, dass die Blaufärbung ggf. in ferner Zukunft eintreten könne.

JETZT KAM MIR DER FOLGENDE UMSTAND IN DEN SINN!!:
Bei meinem letzten Wagen, einem Passat, war die Färbung des Xenonlichtes stets blau und hatte NIE einen leicht gelblichen Ton.

IST ES MÖGLICH, DASS SICH DIE BRENNER IM LAUFE DER ZEIT GEÄNDERT HABEN?

WELCHE FÄRBUNG HAT BEI EUCH DAS ABBLENDLICHT?

IST BEI DEN RELATIV NEUEN PHAETON DAS LICHT GELBLICHER ALS BEI DEN ETWAS ÄLTEREN?

Für Eure Anregungen, Hinweise, etc. wie immer stets DANKBAR!!!!

Gruß

Tyralion

110 Antworten

Wie gesagt, man sollte den Fall einmal dem KBA vorlegen. Jetzt, wo diese Duskussion hier läuft, habe ich mal bewusst drauf geachtet.

Mir kommen öfters Fahrzeug, insbesonders DB, entgegen, bei den die Scheinwerfer völlig unterschiedlich leuchten.

Ich kann es jetzt wirklich nicht sagen und gebe dies ja auch zu. Nur, man darf sich nicht nur auf den reinen Gesetzestext verlassen. Dazu gibt es noch Verwaltungs- und Ausführungsbestimmungen, Urteile etc.

Wenn man mir ein Foto zu Verfügung stellt, bei dem der Unterschied besonders krass ist, würde ich mal das KBA anschreiben.

Was mich stört, ist der überhebliche Ton, der hier gegenüber Polizeibeamten herrscht. Für mich sind das genaus Menschen, wie jeder andere. Auch er hat das Recht sich zu irren. Und letztendlich entscheidet auch nicht der Polizeibeamte, sondern der Richter.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Was mich stört, ist der überhebliche Ton, der hier gegenüber Polizeibeamten herrscht. Für mich sind das genaus Menschen, wie jeder andere. Auch er hat das Recht sich zu irren.

Wo bitte, ist dieses Recht auf Irrtum verankert?

Jetzt wirst Du undiskussionswürdig :-((

Willst Du das Recht des Irrens anderen Leuten absprechen ?

Ist Dir eigentlich klar, was diese Leute auswendig wissen müssen ? Der Polizeibeamte muss unmittelbar entscheiden und später richtet man mit umfangreichen Gesetzestexten über sein Verhalten.

Es gibt kaum einen Beruf, der solchen Belastungen ausgesetzt wird und derart schlecht bezahlt wird.

peso

Ist jetzt schon bald 10 Jahre her , das ich mit meinem 7er e65 kurze Zeit nach dem Kauf bei meinem Freundlichen auftauchte , weil eine Xenon Birne mal zündete und mal nicht.

Schon damals wurde das Paar ohne Diskussionen ausgewechselt.

Ein Anrecht auf den Tausch beider Birnen hätte ich nicht gehabt. ( reine Kulanzentscheidung )

Was hier auch vergessen wird: Ist es dem Führer eines Fahrzeuges möglich ohne Hilfsmittel festzustellen , ob der eine Brenner nun 4300k Lichfarbe hat oder 4315 ?? Selbst Gesetzgeber müssen immer Toleranzen vorschreiben: Wieviel Abweichung der Lichtfarbe ist denn statthaft ?

Die Fachwerkstatt hätte hier die Pflicht , darauf hinzuweisen , das der Ersatz einer einzelnen Birne nicht statthaft sei....

und , hat sie darauf hingewiesen?

also, Sinn macht es schon , beide Leuchtmittel zu tauschen , Pflicht ist es bestimmt nicht.

Grüße
dsu

Aus beruflicher Erfahrung kann ich euch mitteilen , das sogar Leuchtmittel aus einer Produktionscharge unterschiedliche Lichtfarben haben können.
Ausserdem ist das "blau" nicht mehr in Mode , weil es mehr blenden "täte" , sondern die modernen Leuchtmittel können genauer gefertigt werden und haben ein farbechteres Lichtspectrum , was dem menschlichen Reaktionsvermögen dienlich ist(sein soll).

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Also eine Philips D2S ist gleich einer anderen Philips D2S wenn die Zahlen auf dem Brenner übereinstimmen.

Der 🙂 wird Dir sicher keinen brenner minderwertiger Qualität verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Also eine Philips D2S ist gleich einer anderen Philips D2S wenn die Zahlen auf dem Brenner übereinstimmen.

Der 🙂 wird Dir sicher keinen brenner minderwertiger Qualität verkaufen.

Falsch.

Durch Fertigungstoleranzen kann eine am Abend gefertigte "Philips D2S" 0,0000001% mehr Halogenfüllung haben als zu Beginn der "morgendlichen" Produktion. Und schon hat sie eine andere Lichtnouance....

Das hat absolut nichts mit minderwertiger Qualität zu tun , das ist Serienstreuung innerhalb von Qualitäts-Toleranzen.

Und was bitteschön hab ich anderes behauptet ???

Ich habe doch geschrieben daß keine VW-Werkstatt Brenner mit minderwertiger Qualität verkauft.

Was war denn jetzt daran falsch? 🙄

Deine angepriesenen 0,0000001% sind zwar sehr warscheinlich aber sicher nicht im Bereich des sichtbaren!

Du könntest selbst 1,0% sicht heraussehen !!! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Also eine Philips D2S ist gleich einer anderen Philips D2S wenn die Zahlen auf dem Brenner übereinstimmen.

eben. Diese Aussage ist falsch. Und eine einprozentige Abweichung der Füllung würde weder blau noch gelb produzieren , sondern violetgestreiftkariert....😁

Ein hunderstel Prozent Abweichung ist voll im sichtbaren Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von desireless


Wo bitte, ist dieses Recht auf Irrtum verankert?

Paragraph 119 BGB

Und jetzt bitte nicht die Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts mit mir diskutieren. 🙂

Viele Grüße

Das ist ja wohl kaum anwendbar.

Hier dreht es sich um einen ganz anderen Sachverhalt. Der Beamte könnte sich sogar einer Straftat "Verfolgung Unschuldiger" strafbar machen, wenn er sich "irrt".

Hier wird von einem Polizeibeamten bemängelt, dass ein PKW zwei verschiedenefarbige Scheinwerfer hat. Darauf will er dies ahnden. Der Verkehrsteilnehmer ist damit nicht einverstanden und "erzwingt" eine Anzeige. Spätestens dann muss der Beamte die Ahndungsvorschriften benennen.

peso

Auch wenn es nicht strafbar ist, der Polizist hat aufgrund der anderen Lichtfarbe den begründeten Verdacht auf eine nicht zulässige Änderung des Fahrzeugs.

Eine Vorführung beim TÜV / Dekra / Sachverständigen darf er anordnen.

Wenn die dann sagen daß alles OK ist bekommst du auch keine Strafe.

Grundsätzlich sehe ich es auch so.

Nur, wenn das KBA sagt, dass es unzulässig ist, hat man bei Garantieansprüchen was in der Hand.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Auch wenn es nicht strafbar ist, der Polizist hat aufgrund der anderen Lichtfarbe den begründeten Verdacht auf eine nicht zulässige Änderung des Fahrzeugs.

Eine Vorführung beim TÜV / Dekra / Sachverständigen darf er anordnen.

Wenn die dann sagen daß alles OK ist bekommst du auch keine Strafe.

Dann nenn mir doch mal nen Hersteller von Messgeräten oder eine Messmethode , die im Halogenbereich Lichtfarben messen können , zumal ein Brenner nach seinem Einbrennvorgang nochmal gewaltig sein Lichtsprectrum ändern kann.

Oder meinst du , die Grünkappe schaut mal eben mit einer speziellen Heino-Brille in den Reflektor und sagt dann: OK , Glück gehabt... die Abweichung ist im Rahmen des gesetzlich erlaubten........

kopfschüttel über so viel Naivität...

Ausserdem scheinen hier immer die Begriffe "Lampen" ,"Leuchten" und "Leuchtmittel" durcheinadergehauen zu werden...

selbst mit entgegenläufigst montierten Leuchtmittel (Farbe zwischen Grenze ultraviolettem Licht und Grenze Infrarot ) läge keinerlei Verstoss gegen irgendeine Gesetzeslage vor, solange der Hersteller diese als fahrzeugspezifisch und zugelassen ausliefert . tcs peso ist trotz grosser Ankündigungen immernoch in der Beweisnot , die StVO oder ein ergangenes Urteil zu zitieren , und solange ich das hier nicht lese , ist das hier nur blabla.

Grüße
dsu

Ach ja , dann wär da noch was: gerade halogenbedampfte Zündleuchten können die Eigenschaften haben , das mit Leistung und somit entstehender zusätzlicher Wärme sich auch die Farblichtspectren verändern bzw. verschieben. Also bei Fernlicht einen "blaustich" und im Abblendlichtbereich einen "gelbstich".

Ist euch eigendlich noch gar nicht aufgefallen , das sogar die gelblichen Brenner bei Fernlicht "blauer" werden ? (Gilt übrigens auch für normale H4 Leuchten )

Eure Diskussion ist Nonsens.

Auch dann hat man keine Ansprüche.

Der Hersteller muß nur defekte Teile ersetzen, keine intakten.

Die Kosten für den 2.Brenner könnte er dir aufdrücken weil er ja nicht defekt ist.

Wenn der Polizist der Meinung ist dein Auspuff sei zu laut kann er dein Auto auch stillegen oder zumindest zur Überprüfung auffordern. Das geht auch ohne daß er nen Beweis hat. Schließlich kann er nicht an Ort und stelle ne Geräuschmessung durchführen um einen Beweis erbringen zu können.

Sobald der Begründete Verdacht besteht dürfen die das !
Und das will scheinbar in manche Köpfe nicht rein.

Und damit macht sich kein Polizist der Welt strafbar wenn er auf dringenden Verdacht handelt.

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