Xenonlicht und Polizeikontrolle
Guten Abend zusammen,
heute mal was aus der Kategorie "Ich verstehe die Welt nicht mehr".
Wie ich vor geraumer Zeit im Beitrag "einäugiger Adler" berichtet habe, wurde bei meinem Großen das Xenonabblendlicht auf der Beifahrerseite gewechselt, weil der Brenner seinen Geist aufgegeben , bzw. das Licht eine rötliche Färbung angenommen hatte, ... so weit so gut!
Leider war immer noch ein deutlicher Farbunterschied zu erkennen, der sich aber in relativ kurzer Zeit wieder geben sollte. (Wurde mir auch durch das Forum bestätigt.)
Leider trat bei mir diese Änderung nicht ein, im Gegenteil. Der Farbunterschied zwischen neuem Brenner (leicht gelblich) und dem intakten Brenner auf der Beifahrerseite (Xenonblau) wurde eher noch deutlicher. Auf Anfrage beim Werk wurde meinem freundlichen mitgeteilt, dass LEICHTE Unterschiede in den Farben aufgrund des Alters des jeweiligen Xenonbrenners normal seien und Beanstandungen diesbezüglich in den Bereich der "Kundennörgelhaftigkeit" fallen. Zähneknirschend habe ich diese Tatsache z.K. genommen. ....
Auf einer abendlichen Fahrt wurde ich im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle durch die Polizei auf meine unterschiedlichen Abblendlichter (Blendeffekt) hingewiesen, kam aber mit einer mündlichen Verwarnung davon. (Der Ordnungshüter war von der netten Sorte! *g* )
Wohl oder übel ließ ich daraufhin den Brenner auf der Beifahrerseite wechseln und oh Wunder der Farbunterschied war verschwunden. Die von mir hochgeschätzte Hotline zog sich mehr schlecht als recht aus der Affäre und über meine Werkstatt wurde ich informiert, dass die Blaufärbung ggf. in ferner Zukunft eintreten könne.
JETZT KAM MIR DER FOLGENDE UMSTAND IN DEN SINN!!:
Bei meinem letzten Wagen, einem Passat, war die Färbung des Xenonlichtes stets blau und hatte NIE einen leicht gelblichen Ton.
IST ES MÖGLICH, DASS SICH DIE BRENNER IM LAUFE DER ZEIT GEÄNDERT HABEN?
WELCHE FÄRBUNG HAT BEI EUCH DAS ABBLENDLICHT?
IST BEI DEN RELATIV NEUEN PHAETON DAS LICHT GELBLICHER ALS BEI DEN ETWAS ÄLTEREN?
Für Eure Anregungen, Hinweise, etc. wie immer stets DANKBAR!!!!
Gruß
Tyralion
110 Antworten
Wir haben am Touareg einen neuen Scheinwerfer eingebaut bekommen. Der ist leicht bläulicher als der Alte.
Beim Bekannten seiner E-Klasse war nach 5 Jahren ein farblicher Unterschied vorhanden. Ich sehe öfters alte E-Klasse mit verschiedenen Farben.
Dass das ein Polizist reklamieren kann? Warum denn? Gibt es da gesetzliche Vorschriften?
Momo
blaue xeonons gibts nicht mehr, die neuen sind alle sehr gelblich um weniger zu blenden
Re: Xenonlicht und Polizeikontrolle
Zitat:
Original geschrieben von Tyralion
Für Eure Anregungen, Hinweise, etc. wie immer stets DANKBAR!!!!
Ganz einfach: Brenner stets paarweise wechseln und immer zwei aus derselben Charge nehmen. Das Langzeitverhalten der Brenner ist höchst unterschiedlich, so dass es praktisch nicht möglich ist, einen alten und einen neuen Brenner nebeneinander zu betreiben.
Im Tonbereich macht man Stereo-Aufnahmen auch nur mit Mikrofonen benachbarter Seriennummern.
Matthias
Mein Vater hat einen A6 da sind die Xenon noch leicht bläulich. Mir wurde mitgeteilt, dass sich aufgrund des Blendverhaltens das Fabsprektrum eher in Richtung gelb verschoben hat.
Meine Licht erscheint mir daher eher weiß, als blau.
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Ähnliche Geschichte bei mir;
Beim Scheinwerfer Fahrerseite hatte ich vor ein paar Wochen das "Xenon-Zittern";
Darauf hin wurde vom Freundlichen die Xenon-Lampe auf der Fahrerseite gewechselt.
Seit diesem Zeitpunkt ist das Licht viel gelblicher als noch auf der Beifahrerseite; Habe den Freundlichen darauf hingewiesen und als Antwort:
"das gibt sich mit der Zeit" erhalten.
Vor ein paar Tagen bin ich dann auf diese Internetseite gestoßen und auf einmal schaut die Sache ganz anders aus!
http://www.tigergate.de/xenon-licht-faq/xenon-licht-faq.html
Das bedeutet wohl ade schönes Xenonlicht?
Oder soll ich doch beim Freundlichen nochmals "anklopfen" ?
Wenn das alles so ist wie im Artikel beschrieben, hilft nur der Austausch beider Lampen. Denn anscheinend bekommen tatsächlich die Werkstätten andere Brenner als die Herstellerfabrik.
Übrigens erzählen die Polizisten manchmal auch viel Blödsinn. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Differenz der Farbtemperatur der Brenner irgendwo in der StVO verankert ist. Einem Bekannten von mir wollten Sie neulich Geld abknöpfen weil er zwei Zusatzscheinwerfer montiert hat und er so die angeblich maximale Anzahl von 4 Lichtquellen überschritten hat. Es sind aber 6 erlaubt und er hat nichts bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Einem Bekannten von mir wollten Sie neulich Geld abknöpfen weil er zwei Zusatzscheinwerfer montiert hat und er so die angeblich maximale Anzahl von 4 Lichtquellen überschritten hat. Es sind aber 6 erlaubt und er hat nichts bezahlt.
Sechs kann auch nicht stimmen , der Alfa hat ja schon ab Werk acht !!
http://www.alfabrera.de/
Wie kann man nur soviel Geld haben und einen funktionierenden Brenner aufgrund der Lichttemperatur tauschen.
Ich frag mich ernsthaft des öfteren wieso sich manche Leute von unseren sogenannten Ordnungshütern tangsalieren lassen, anstatt sich erstmal den Paragraph zeigen zu lassen, vorher Bezahl ich nämlich rein garnichts.
Vielleicht muss man ja künftig auch zahlen wenn man im Winter offen mim Cabrio fährt oder Tagsüber das Licht an hat.
einfach lächerlich.
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
blaue xeonons gibts nicht mehr, die neuen sind alle sehr gelblich um weniger zu blenden
Ganz genau. da sich viele Kunden nicht an das bläuliche Licht gewöhnen können oder wollen, werden die Brenner von ihrer Lichtemperatur immer mehr an Halogenlicht angepaßt. Besonders auffäligg ist es wenn man Xenon-SW der ersten Gernerations (ganz alte 7er BMW) und heutiege betrachtet, da wirken die 7er Xenons extrem blau.
Das "entblauen" der Xenons hat wohl mehr mit der besseren Sicht bei schlechten Witterungsverhältnissen zu tun. Ob die Kunden so großen Einfluß darauf haben halte ich mal für dahingestellt, oder motzt jemand bei seinem Händler weil ihn sein eigenes Licht blendet 😉
Zitat:
Original geschrieben von Momo7
Wir haben am Touareg einen neuen Scheinwerfer eingebaut bekommen. Der ist leicht bläulicher als der Alte.
Beim Bekannten seiner E-Klasse war nach 5 Jahren ein farblicher Unterschied vorhanden. Ich sehe öfters alte E-Klasse mit verschiedenen Farben.
Dass das ein Polizist reklamieren kann? Warum denn? Gibt es da gesetzliche Vorschriften?
Momo
ja - stvzo
peso
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Wenn das alles so ist wie im Artikel beschrieben, hilft nur der Austausch beider Lampen. Denn anscheinend bekommen tatsächlich die Werkstätten andere Brenner als die Herstellerfabrik.
Übrigens erzählen die Polizisten manchmal auch viel Blödsinn. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Differenz der Farbtemperatur der Brenner irgendwo in der StVO verankert ist. Einem Bekannten von mir wollten Sie neulich Geld abknöpfen weil er zwei Zusatzscheinwerfer montiert hat und er so die angeblich maximale Anzahl von 4 Lichtquellen überschritten hat. Es sind aber 6 erlaubt und er hat nichts bezahlt.
gegenüber dem hier teilweise geschrieben blödsinn ist der blödsinm der polizisten zu vernachlässigen.
es gibt dazu eine stvzo zum nachschlagen.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Softwarekiller
Wie kann man nur soviel Geld haben und einen funktionierenden Brenner aufgrund der Lichttemperatur tauschen.
Ich frag mich ernsthaft des öfteren wieso sich manche Leute von unseren sogenannten Ordnungshütern tangsalieren lassen, anstatt sich erstmal den Paragraph zeigen zu lassen, vorher Bezahl ich nämlich rein garnichts.
Vielleicht muss man ja künftig auch zahlen wenn man im Winter offen mim Cabrio fährt oder Tagsüber das Licht an hat.
einfach lächerlich.
man schaue einfach in die gesetzlichen vorschrifen oder lasse ein gericht entscheiden.
der polizist dürfte mehr ahnung wie du haben.
peso
Paragraph bitte,
Ich habe die Absätze zu den Lichttechnischen Einrichtungen und Ablendlicht / Fernlicht gelesen, über die Farbtemperaturunterschiede wird kein Wort verloren. Was zugelassen ist, ist zugelassen, daran gibts nichts zu rütteln. Jetzt bin ich gespannt auf den Herr Rechtsverdreher, der mir dann den Absatz zeigt, in dem es um die "Pflicht des Autofahrers zum paarweisen Wechseln der Glühbirnen/Brenner" geht.
Denn wie wir alle wissen nimmt die Leuchtkraft von Glühbirnen mit ihrem Alter ab.