Xenonlicht und Polizeikontrolle

VW Phaeton 3D

Guten Abend zusammen,

heute mal was aus der Kategorie "Ich verstehe die Welt nicht mehr".

Wie ich vor geraumer Zeit im Beitrag "einäugiger Adler" berichtet habe, wurde bei meinem Großen das Xenonabblendlicht auf der Beifahrerseite gewechselt, weil der Brenner seinen Geist aufgegeben , bzw. das Licht eine rötliche Färbung angenommen hatte, ... so weit so gut!
Leider war immer noch ein deutlicher Farbunterschied zu erkennen, der sich aber in relativ kurzer Zeit wieder geben sollte. (Wurde mir auch durch das Forum bestätigt.)
Leider trat bei mir diese Änderung nicht ein, im Gegenteil. Der Farbunterschied zwischen neuem Brenner (leicht gelblich) und dem intakten Brenner auf der Beifahrerseite (Xenonblau) wurde eher noch deutlicher. Auf Anfrage beim Werk wurde meinem freundlichen mitgeteilt, dass LEICHTE Unterschiede in den Farben aufgrund des Alters des jeweiligen Xenonbrenners normal seien und Beanstandungen diesbezüglich in den Bereich der "Kundennörgelhaftigkeit" fallen. Zähneknirschend habe ich diese Tatsache z.K. genommen. ....
Auf einer abendlichen Fahrt wurde ich im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle durch die Polizei auf meine unterschiedlichen Abblendlichter (Blendeffekt) hingewiesen, kam aber mit einer mündlichen Verwarnung davon. (Der Ordnungshüter war von der netten Sorte! *g* )
Wohl oder übel ließ ich daraufhin den Brenner auf der Beifahrerseite wechseln und oh Wunder der Farbunterschied war verschwunden. Die von mir hochgeschätzte Hotline zog sich mehr schlecht als recht aus der Affäre und über meine Werkstatt wurde ich informiert, dass die Blaufärbung ggf. in ferner Zukunft eintreten könne.

JETZT KAM MIR DER FOLGENDE UMSTAND IN DEN SINN!!:
Bei meinem letzten Wagen, einem Passat, war die Färbung des Xenonlichtes stets blau und hatte NIE einen leicht gelblichen Ton.

IST ES MÖGLICH, DASS SICH DIE BRENNER IM LAUFE DER ZEIT GEÄNDERT HABEN?

WELCHE FÄRBUNG HAT BEI EUCH DAS ABBLENDLICHT?

IST BEI DEN RELATIV NEUEN PHAETON DAS LICHT GELBLICHER ALS BEI DEN ETWAS ÄLTEREN?

Für Eure Anregungen, Hinweise, etc. wie immer stets DANKBAR!!!!

Gruß

Tyralion

110 Antworten

Genau , der TÜV Prüfer oder Gutachter hat dann son Ding namens Phon- oder Dezibelmessgerät , welches sogar ein Messprotokoll drehzahlabhängig ausdrucken kann...

Solche "Lärmbelästigungen" kommen aber nur durch Manipulation oder durch Einsatz nicht typgeprüften Schalldämpferanlagen zustande....

Wir jedoch sprechen hier von einer Spectralanalyse und einem typgeprüften Leuchtmittel....

Dein Beispiel funzt hier absolut nicht.

Ganz so einfach ist das nicht. Aber Du erkennst den Ton der hier herrschenden "Oberklasse".

Die wissen und können alles besser.

Warum soll ich mir die Mühe machen, Gesetzestexte und Urteile zu suchen ?

Schickt mir ein Bild und ich frage beim KBA nach. Nur die sind für diese Auskunft kompetent.

Im Übrigen dürfte den meisten das Prinzip einer Mängelkarte klar sein.

peso

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Genau , der TÜV Prüfer oder Gutachter hat dann son Ding namens Phon- oder Dezibelmessgerät , welches sogar ein Messprotokoll drehzahlabhängig ausdrucken kann...

Solche "Lärmbelästigungen" kommen aber nur durch Manipulation oder durch Einsatz nicht typgeprüften Schalldämpferanlagen zustande....

Wir jedoch sprechen hier von einer Spectralanalyse und einem typgeprüften Leuchtmittel....

Dein Beispiel funzt hier absolut nicht.

Doch, es "funzt" wohl.

peso

Ja wo isser denn , dein Paragraph , peso ???

Schade , das du sofort wieder polemisch wirst , wenn du nicht weiter weist.

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Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Auch dann hat man keine Ansprüche.

Der Hersteller muß nur defekte Teile ersetzen, keine intakten.

Die Kosten für den 2.Brenner könnte er dir aufdrücken weil er ja nicht defekt ist.

Wenn der paarweise Austausch vorgeschrieben ist, stimmt diese Aussage nicht.

peso

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Ja wo isser denn , dein Paragraph , peso ???

Schade , das du sofort wieder polemisch wirst , wenn du nicht weiter weist.

Wieso polemisch. Ich sage doch nur, frage beim KBA nach. Was Du oder ich meine, ist doch uninteressant. Und das, was wir beiden aus den §§ rauslesen ist doch nur Killefit.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Wenn der paarweise Austausch vorgeschrieben ist, stimmt diese Aussage nicht.

peso

Er ist aber eben nicht vorgeschrieben. Es ist eine EMPFEHLUNG der Autoindustrie , aber eben keine Pflicht , weil nirgendwo gesetzlich GEFORDERT.

Wenn du Reifengarantie hast und der Paarweise Tausch der Reifen vorgesehen ist (z.B. wegen zu unterschiedlicher Profiltiefe) zahlt der Reifenhändler oder VW auch nur den defekten Reifen.

Genauso sieht es bei Stoßdämpfern aus.
Angenommen sie sind bis 60% OK, der Unterschied zw. links und rechts darf aber nicht mehr als 20% betragen.
Rechts bekommst du nen neuen, der hat 100%. Links der hat 70% und ist in Ordnung. VW und jeder andere Hersteller auch werden keine intakten Teile auf Garantie tauschen.
Zumindest machen wir es nicht!

Und das Beispiel mit dem Auspuff ist ein gutes Beispiel. Der Sportauspuff kann mit TÜV-Gutachten sein und eingetragen obendrein. Wenn der Polizist meinst daß er zu laut ist wird er überprüft. Und wenn er dann doch nicht zu laut ist hast du Glück gehabt und dem Polizisten kannst du nix! Ist er zu laut hast allein du Pech.

Das dB-Meßgerät erfordert genaue Prüfbedingungen die bei ner Kontrolle nie gegeben sind. Einfach an Ort und Stelle kann und darf es kein Polizist anwenden.
Eine Kontrolle anordnen darf er jedoch!

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Er ist aber eben nicht vorgeschrieben. Es ist eine EMPFEHLUNG der Autoindustrie , aber eben keine Pflicht , weil nirgendwo gesetzlich GEFORDERT.

Selbst die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung ist über § 23 StVO ahndbar.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Wenn du Reifengarantie hast und der Paarweise Tausch der Reifen vorgesehen ist (z.B. wegen zu unterschiedlicher Profiltiefe) zahlt der Reifenhändler oder VW auch nur den defekten Reifen.

Genauso sieht es bei Stoßdämpfern aus.
Angenommen sie sind bis 60% OK, der Unterschied zw. links und rechts darf aber nicht mehr als 20% betragen.
Rechts bekommst du nen neuen, der hat 100%. Links der hat 70% und ist in Ordnung. VW und jeder andere Hersteller auch werden keine intakten Teile auf Garantie tauschen.
Zumindest machen wir es nicht!

Und das Beispiel mit dem Auspuff ist ein gutes Beispiel. Der Sportauspuff kann mit TÜV-Gutachten sein und eingetragen obendrein. Wenn der Polizist meinst daß er zu laut ist wird er überprüft. Und wenn er dann doch nicht zu laut ist hast du Glück gehabt und dem Polizisten kannst du nix! Ist er zu laut hast allein du Pech.

Das dB-Meßgerät erfordert genaue Prüfbedingungen die bei ner Kontrolle nie gegeben sind. Einfach an Ort und Stelle kann und darf es kein Polizist anwenden.
Eine Kontrolle anordnen darf er jedoch!

Warum schreibst Du eigentlich sowas ? Sind Deine Aussagen gerichtsverwertbar ?

Beschaffe einfach ein Bild und ich frage nach. Nicht Deine und meine Meinung zählen hier.

peso

PS: Selbst Dein Stoßdämpferbeispiel hinkt, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.

Augen auf beim Lesen und das "Ding" zwischen den Ohren einschalten!

Was will der Polizist denn anordnen: Ne Farbspectralanalyse der beiden Leuchtmittel?
Dann sei die Frage erlaubt in welchem Zustand: Kalt oder warm , nach einer oder 6 Betriebstunden , im Abblend oder Fernlichtbereich, nach einem Monat Benutzung oder ständig sich erneuende mängelkarte , damit halbjährlich begutachtet werden muss , weil durch das Verflüchtigen der Halonatome ständig das Farbspectrum wandert...

Ausserdem : Welche Toleranzen hat der Gesetzgeber -- erlaubt,-- +/- 100k oder gar keine ???

An der Stelle kommste mit deinem Holz-Zollstock nicht weiter , glaub mir.

Ruf doch morgen mal deinen Gutachter an mit dem Ihr zusammen arbeitet und frag ihn mal , ob er auch Farbspectralanalysen durchführt...😁.... und was er von grünen Vergaserinnenbeleuchtungen hält....lol***

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Selbst die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung ist über § 23 StVO ahndbar.

peso

Ach peso , wegen dir wären wahrscheinlich alle Weltrevolutionen ausgefallen: Du hättest den Leuten vorher erklärt , das das Betreten des Rasens verboten sei....

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Augen auf beim Lesen und das "Ding" zwischen den Ohren einschalten!

Was will der Polizist denn anordnen: Ne Farbspectralanalyse der beiden Leuchtmittel?
Dann sei die Frage erlaubt in welchem Zustand: Kalt oder warm , nach einer oder 6 Betriebstunden , im Abblend oder Fernlichtbereich, nach einem Monat Benutzung oder ständig sich erneuende mängelkarte , damit halbjährlich begutachtet werden muss , weil durch das Verflüchtigen der Halonatome ständig das Farbspectrum wandert...

Ausserdem : Welche Toleranzen hat der Gesetzgeber -- erlaubt,-- +/- 100k oder gar keine ???

An der Stelle kommste mit deinem Holz-Zollstock nicht weiter , glaub mir.

Ruf doch morgen mal deinen Gutachter an mit dem Ihr zusammen arbeitet und frag ihn mal , ob er auch Farbspectralanalysen durchführt...😁.... und was er von grünen Vergaserinnenbeleuchtungen hält....lol***

Du schweifst vom Thema ab.

peso

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Ach peso , wegen dir wären wahrscheinlich alle Weltrevolutionen ausgefallen: Du hättest den Leuten vorher erklärt , das das Betreten des Rasens verboten sei....

Willst Du oder kannst Du es nicht begreifen. Wir suchen Gründe, warum eine einheitliche Scheinwerferfront erforderlich ist und Du versuchst hier unsachliche polemische Bemerkungen zu platzieren.

Du magst ja in Deinem Beruf ganz gut sein. Hier aber hast Du weder juristische noch technische Ahnung.

Warum polemisierst Du eigentlich so ??

Ich habe doch angeboten, beim KBA nachzufragen, sofern ich ein Bild mit gravierenden Frontscheinwerferunterschieden bekomme.

Vielleicht gefällt Dir bei Deinem hier oft genannten Fahrstil sogar das Bild, dass Dein Auto im Rückspiegel als zwei Motorräder erscheint.

peso

Mache doch ein Bild von Deinem Phaeton mit eingeschaltetem Licht und hilf mit Paintshop ein bisschen bei der Scheinwerferfarbe nach. Das sollte doch fürs erste reichen.

Die Diskussion ist hier sowas von sinnlos solange wir keinen Paragraphen haben. Und solange wie es den nicht gibt, fährt man eben mit verschiedenfarbigen Brennern weiter genauso wie es erlaubt ist, mit verschiedenfarbigen Kotflügeln zu fahren.

Im Übrigen verbietet die StVO mit dem Rechtsfahrgebot, daß Motorräder nebeneinander fahren dürfen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen nicht vom grundsätzlichen Fehlverhalten anderer ausgehen, daher erübrigt sich das Beispiel mit den zwei nebeneinanderfahrenden Motorrädern.

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