Xenonlicht und Polizeikontrolle

VW Phaeton 3D

Guten Abend zusammen,

heute mal was aus der Kategorie "Ich verstehe die Welt nicht mehr".

Wie ich vor geraumer Zeit im Beitrag "einäugiger Adler" berichtet habe, wurde bei meinem Großen das Xenonabblendlicht auf der Beifahrerseite gewechselt, weil der Brenner seinen Geist aufgegeben , bzw. das Licht eine rötliche Färbung angenommen hatte, ... so weit so gut!
Leider war immer noch ein deutlicher Farbunterschied zu erkennen, der sich aber in relativ kurzer Zeit wieder geben sollte. (Wurde mir auch durch das Forum bestätigt.)
Leider trat bei mir diese Änderung nicht ein, im Gegenteil. Der Farbunterschied zwischen neuem Brenner (leicht gelblich) und dem intakten Brenner auf der Beifahrerseite (Xenonblau) wurde eher noch deutlicher. Auf Anfrage beim Werk wurde meinem freundlichen mitgeteilt, dass LEICHTE Unterschiede in den Farben aufgrund des Alters des jeweiligen Xenonbrenners normal seien und Beanstandungen diesbezüglich in den Bereich der "Kundennörgelhaftigkeit" fallen. Zähneknirschend habe ich diese Tatsache z.K. genommen. ....
Auf einer abendlichen Fahrt wurde ich im Rahmen einer allg. Verkehrskontrolle durch die Polizei auf meine unterschiedlichen Abblendlichter (Blendeffekt) hingewiesen, kam aber mit einer mündlichen Verwarnung davon. (Der Ordnungshüter war von der netten Sorte! *g* )
Wohl oder übel ließ ich daraufhin den Brenner auf der Beifahrerseite wechseln und oh Wunder der Farbunterschied war verschwunden. Die von mir hochgeschätzte Hotline zog sich mehr schlecht als recht aus der Affäre und über meine Werkstatt wurde ich informiert, dass die Blaufärbung ggf. in ferner Zukunft eintreten könne.

JETZT KAM MIR DER FOLGENDE UMSTAND IN DEN SINN!!:
Bei meinem letzten Wagen, einem Passat, war die Färbung des Xenonlichtes stets blau und hatte NIE einen leicht gelblichen Ton.

IST ES MÖGLICH, DASS SICH DIE BRENNER IM LAUFE DER ZEIT GEÄNDERT HABEN?

WELCHE FÄRBUNG HAT BEI EUCH DAS ABBLENDLICHT?

IST BEI DEN RELATIV NEUEN PHAETON DAS LICHT GELBLICHER ALS BEI DEN ETWAS ÄLTEREN?

Für Eure Anregungen, Hinweise, etc. wie immer stets DANKBAR!!!!

Gruß

Tyralion

110 Antworten

... stimmt, auch die Leuchtkraft meiner Birne hat mit dem Alter abgenommen.

Ich bin nun gespannt, was peso uns zeigen wird in Sachen Xenonlicht. Ich habe wegen Austausch auch zwei verschiedene Farbtöne und es stört mich auch ein wenig, da ich eher der Perfektion zuneige. Jeden Morgen beim Wegfahren lebe ich neu damit.

Uebrigens frage ich einen mich anpflaumenden Polizisten stets nach den gesetzlichen Grundlagen, auf die er sich abstützt. Bspw. habe ich vorsichtshalber den Text des Bundesgesetzes über Autobahnvignetten bei den Papieren, seit mich ein Polizist deswegen angequatscht hat ... habe sie am oberen Rand der Windschutzscheibe angebracht, wo sie bläulich eingefärbt ist. Das hat ihm nicht gefallen, doch dem Gesetz ist das wurscht. Zu meiner Enttäuschung hat er gleich klein begegeben und sich nicht auf einen Auslege-hick-hack eingelassen. Eitel ist der Mensch und diesmal war ich es ;-))

Meines Wissens sind 4300K die max. erlaubte Farbtemperatur. Und die hat nun mal nen Blaustich.

Deshalb sollte man beim Kauf eines Brenners sicht nur auf den Hersteller und den richtigen Sockel achten.
Die Farktemperatur ist ausschlaggebend für die Farbe des Lichts.

Beide Birnen muß man auch nicht ersetzen! Wenn die alte Birne leuchtet ist sie in Ordnung und entspricht der STVZO.

Zitat:

Original geschrieben von Softwarekiller


Paragraph bitte,
Ich habe die Absätze zu den Lichttechnischen Einrichtungen und Ablendlicht / Fernlicht gelesen, über die Farbtemperaturunterschiede wird kein Wort verloren. Was zugelassen ist, ist zugelassen, daran gibts nichts zu rütteln. Jetzt bin ich gespannt auf den Herr Rechtsverdreher, der mir dann den Absatz zeigt, in dem es um die "Pflicht des Autofahrers zum paarweisen Wechseln der Glühbirnen/Brenner" geht.

Denn wie wir alle wissen nimmt die Leuchtkraft von Glühbirnen mit ihrem Alter ab.

Schaue einfach mal in der STVZO nach. Es müsste hinter den 49er §§ stehen.

Wenn Du aber einem Polizisten nicht glaubst und es wissen willst, frage doch einfach beim KBA schriftlich nach. Dann hast Du es hieb- und stichfest.

peso

Wie gesagt ich habe es durchgelesen, Beachte bitte, dass die Leuchtkraft nichts mit der Farbtemperatur zu tun hat!!!

Ansonsten bitte nicht unwahrheiten Verbreiten. Ohne den ausstehenden Paragraph, den du mir eben immer noch Schuldig ist, bleib ich dabei.

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Wie gesagt, frage doch beim KBA nach und bleibe bei dieser Anfrage einfach höflich.

Ich würde ad hoc die Begründung aus § 23 StVO nehmen. Bei zwei unterschiedlichen Scheinwerfern könnte beim entgegenkommenden Verkehr der Eindruck zweier Kradfahrer entstehen.

Im Übrigen habe ich gar keine Lust für Dich in den Gesetztexten zu lesen.

Die Grundlagen der Notwendigkeit zweier gleicher Scheinwerfer dürfte sich auch den § 23 StVO (mit amtlicher Begründung und Kommentierung) in Verbindung mit den §§ 49a ff. StVZO ergeben.

Im Übrigen ist ein Polizeibeamter kein wandelndes Gesetzbuch und zur Mitteilung von §§ verpflichtet. Er pinnt Dir einfach eine Anzeige (Sachverhaltsschilderung) und gibt Dir eine Mängelkarte.

Dann bekommst Du in schriftlicher Form die §§ genannt und gegebenenfalls vom Richter mündlich erläutert.

Wenn ich der Polizeibeamte wäre, der von Dir zu herablassend zitiert würde, würde mir schon was einfallen.

Hast Du z.B. die vorgeschriebene Rettungsdecke im Verbandskasten ?

Also, immer schön höflich bleiben und nicht den "Luxuswagenfahrer" hervorkehren.

peso

Das würde mir nicht passieren, daß ich mir von irgendeinem Polizisten das Gesetz nach seinem Gutdünken auslegen lasse. Ein Polizist ist zur Ausführung des Gesetzes angestellt worden und nicht zu deren Erschaffung oder Auslegung. Wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik sondern in der BRD, in der Legislative, Judikative und Exekutive im Sinne der Gewaltenteilung herrschen.

Und wenn irgendeiner von denen das Gesetz nicht kennt, das er vorgibt auszuführen, sollte der nachsitzen. Jeder Polizist sollte in der Lage sein, seine Handlungen in kürzester Zeit mit dem Gesetz hinterlegen zu können. Wenn nicht: Fenster hoch und Abfahrt. Es kann nicht angehen, daß Bürger für das Fehlverhalten von denen bestraft werden.

Im Übrigen werden sowieso die Leute teilweise nach Belieben bestraft. Letztes Jahr sind meine Frau (im Phaeton) und ihre Freundin (im alten Peugeot 206) nach Hause gefahren, beide nicht angeschnallt. Beide wurden angehalten, bei beiden wurde der Verstoss festgestellt aber nur meine Frau musste zahlen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Dein Kommentar ist unsachlich und unzutreffend. Ein Gesetz steckt nur den Rahmen. Die "Feinheiten" werden per Urteil geklärt.

Man denke nur an das Nutzungverbot der Telefone. Jetzt sind auch PDAs bestroffen.

Es ist immer wieder das Gleiche, wenn zwei Leute mit Halbwissen aufeinandertreffen. Im Gegensatz zu Dir, muss der Polizist seine "Meinung" belegen.

Das ist doch ganz einfach. Er will von Dir Geld haben und Du bist anderer Meinung. Dann lehnst Du ab und er muss die Richtigkeit seiner Auffassung belegen. Es ist keinem Menschen zuzumuten, sämtliche §§ im Kopf zu haben. Es reicht, wenn man es im Bedarfsfall erlesen kann.

Bezüglich Deines Unterschiedes bei den Fahrzeugen kommt hier wieder Verfolgungswahn zum Ausdruck.

Man hat mich auf der A 8 mit überhöhter Geschwindigkeit rausgeholt. Nach einem freundlichen Gespräch hat man mich nach einer mündlichen Verwarnung weiterfahren lassen.

Ihr vergesst einfach, dass man sich gegenüber Mitbürgern vernünftig verhalten soll. Ich habe mir einfach angewöhnt, bei Gesprächen mit Polizisten auszusteigen und mit ihm auf Augenhöhe zu sprechen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Im Gegensatz zu Dir, muss der Polizist seine "Meinung" belegen.

Das ist doch ganz einfach. Er will von Dir Geld haben und Du bist anderer Meinung. Dann lehnst Du ab und er muss die Richtigkeit seiner Auffassung belegen. Es ist keinem Menschen zuzumuten, sämtliche §§ im Kopf zu haben. Es reicht, wenn man es im Bedarfsfall erlesen kann.

Absolute Zustimmung. Und in unserem Lande gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn sich also der Polizist nicht sicher ist oder gar nicht erst darüber Bescheid weiss, inwieweit Farbunterschiede bei Xenonbrennern erlaubt sind, muss er das Auto durchwinken. Er darf nicht aufgrund einer Vermutung eine Strafe verhängen.

Ansonsten müßte er, notfalls nachträglich, mit geeichten Messinstrumenten den Farbunterschied messen oder nachweisen, daß der/die Brenner für den Strassenverkehr nicht zugelassen ist und so den Verstoß belegen. Nur mal hingucken und aufgrund einer innerern Eingebung eine Verwarnung aussprechen gilt nicht. Bei Alkoholkontrollen zum Beispiel zählt noch nicht mal das Messgerät, da muss erst eine Blutprobe entnommen werden.

TCsmoers, ich bleibe überhaupt nicht freundlich, weil du hier was von KBA faselst. Meinst du ernsthaft ich hätte Zeit für dich bei beliebigen Meinzelmännchen nachzufragen was aktuelles Recht ist ?

Ich habe die Paragraphen gelesen und kann sagen: Es steht nichts darüber drin.

Also Akzeptiere dies oder suche Gegenteiliges. Unterschiedliche Schweinfer liegen im genannten Fall nämlich nicht vor !

Wer hat nun Recht? Schlagabtausch der Super-Egos...

Einfach klasse!

Gruß
TJN

Zitat:

Original geschrieben von TJN


Wer hat nun Recht? Schlagabtausch der Super-Egos...

Einfach klasse!

Gruß
TJN

lass ihn einfach. er ist lernresistent.

nur das kba kann eine klare auskunft geben.

aber wenn laien schon gesetzestexte auslegen, kommt sowas dabei raus.

mich würde mal sein punktestand interessieren.

peso

Zitat:

Original geschrieben von desireless


Absolute Zustimmung. Und in unserem Lande gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn sich also der Polizist nicht sicher ist oder gar nicht erst darüber Bescheid weiss, inwieweit Farbunterschiede bei Xenonbrennern erlaubt sind, muss er das Auto durchwinken. Er darf nicht aufgrund einer Vermutung eine Strafe verhängen.

Ansonsten müßte er, notfalls nachträglich, mit geeichten Messinstrumenten den Farbunterschied messen oder nachweisen, daß der/die Brenner für den Strassenverkehr nicht zugelassen ist und so den Verstoß belegen. Nur mal hingucken und aufgrund einer innerern Eingebung eine Verwarnung aussprechen gilt nicht. Bei Alkoholkontrollen zum Beispiel zählt noch nicht mal das Messgerät, da muss erst eine Blutprobe entnommen werden.

wir sollten hier aufhören. du hasr deine meinung und ich mein wissen.

entscheiden wird im zweifelsfall ein richter.

peso

ps: bei derganzen diskussion ist doch der eigentliche zweck verlorengegangen.

wie bekomme ich im rahmen der garantie oder kulanz zwei gleichartige scheinwerfer.
aber anstatt hier argumente zu suchen, wird dagegen polemisiert.

Zitat:

wie bekomme ich im rahmen der garantie oder kulanz zwei gleichartige scheinwerfer.

Gar nicht !

Was defekt ist werd ersetzt. Normale Altersschwäche des 2.Brenners zählt nicht zu einem Defekt!

Ist übrigens genauso wie bei nem Federbruch. Empfohlen wird zwar immer Achsweise zu tauschen, Gesetz ist es jedoch nicht. Also wird auf Garantie auch nur eine Feder ersetzt. Die andere kann der Kunde bezahlen wenn er sie neu haben möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby


Gar nicht !

Was defekt ist werd ersetzt. Normale Altersschwäche des 2.Brenners zählt nicht zu einem Defekt!

Ist übrigens genauso wie bei nem Federbruch. Empfohlen wird zwar immer Achsweise zu tauschen, Gesetz ist es jedoch nicht. Also wird auf Garantie auch nur eine Feder ersetzt. Die andere kann der Kunde bezahlen wenn er sie neu haben möchte.

wenn das kba die gleichartigkeit der scheinwerfer fordert, müssen beide scheinwerfer ersetzt werden.

wenn die betriebsanleitung / reparaturanleitung einen austausch beider federn fordert, müssen beide federn ausgetauscht werden.

peso

Verwechsle nicht Scheinwerfer mit Leuchtmitteln! Daß man im Auto 2 gleiche Scheinwerfer fahren muß sollte eigentlich klar sein. Das heißt aber nur soviel: links mit Steuscheibe und rechts Klarglas ist verboten. Aber links ne Philipsbirne und rechts ne Osrambirne sind erlaubt. Diese Leuchtmittel sind gleichartig. Gleiche Bauform und gleiche Leistung und im Normalfall auch gleiche Farbtemperatur.

Wenn die selben Brenner drin sind hat er seine Pflicht erfüllt. Wie gesagt, völlig normele Abnutzungserscheinungen sind kein Defekt.

Deine Teilkasko zahlt dir auch nur einen Scheinwerfer wenn das Glas gebrochen ist. Egal ob der neue dann besser leuchtet weil der alte schon leicht matt ist.

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