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Xenon vom Jetta für Golf

Themenstarteram 10. Januar 2007 um 17:46

hey leute!

hab grad pics von nem Golf gesehen, mit Jetta Front und Xenonscheinwerfern vom Jetta.

war skeptisch, da ich noch nie echte xenon für den Jetta gesehen habe. um die Zweifel zu beseitigen soll ich nächste Tage noch ne Kopie des gutachtens geschickt bekommen.

Bin ich schlecht im Suchen oder sind Jetta-2-Xenon sehr selten?

und: passt die Jetta front ohni grössere Anpassungsarbeiten?

mfg fabio

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39 Antworten
am 10. Januar 2007 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

watt sagt nichts aus ist ja keine halogenlampe.

die brauchen zwar nur 35 watt oder so aber die haben ein anderes gas drin und arbeiten anders und erzeugen eine höhere temperatur für ihr helleres licht.

das ist ja nicht möglich wenn ich 35Watt eingangsleistung hbae kann ich auch maximal 35 Watt wärmeleistung haben, nun haben xenon brenner auchnoch nen höheren wirkungsgrad als ne Halogenlampe, also wird der brenner deutlich kühler sein, als eine Halogenlampe.

der wirkungsgrad einer halogenlampe liegt bei maximal 20-25 % also entstehen mindestens 41,25 Watt wärme an der Halogenlampe.

der Brenner kann also nie auch wenn der wirkungsgrad bei 0% liegt heißer werden, da er ja nur 35 Watt Leistung aufnimmt und diese in licht und wärme wandelt.(abgesehn davon liegt der wirkungsgrad deutlich über dem der glühirne da doppelt soviel licht aus 2/3 der eingangsleistung geholt werden. etwa 75 %)

alles andere verstößt gegen den energie erhaltungssatz.

-edit-

zudem habe ich grade ma hier gelesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht

unter nachteile

Zitat:

wegen der deutlich geringeren Wärmestrahlung gegenüber Glühlampen müssen bei Fahrten während starkem Schneefall die Scheinwerfer oft von Schnee und Eis befreit werden

ngut da hab ich was jetzt falsch gesagt

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Die Angegebene Temperatur ist eine Farbtemperatur und hat nichts mit der Temperatur in °C zu tun...

Naja, bedingt. Eine Umrechnung in °C ist sinnlos, aber die Farbtemperatur gibt die ungefähre Spektralverteilung des ausgesendeten Lichtes wieder, bezogen auf das Spektrum eines ideal schwarzen Körpers von eben der Temperatur in Kelvin.

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 21:55

So, habe nun eine Rückmeldung für euch:

Musste heute erfahren, dass die Person welche mir so überzeugt von der eingetragenen Xenonanlage erzählt hat, das DTC-Gutachten "nicht zur Hand" hat.

Naja wiedermal heisse Luft um nichts.

Mich würde aber trotzdem interessieren, ob es wirklich noch niemand per Einzelabnahme und Lichttechnischem Gutachten gemacht hat.

mfg fabio

am 13. Januar 2007 um 22:10

Wie Himeno schon schrieb muss zum Abnahme von Xenon-Scheinwerfern in Deutschland eine automatische Leuchtweitenregulierung verwendet werden. Dazu werden Höhenstandssensoren an die Achsen montiert, mit welchen die Nicklage des Fahrzeugs je nach Zuladung usw. berechnet wird. Die aLWR stellt dann die Scheinwerfer dementsprechend ein. Wird schwierig beim Golf so etwas einzubauen. Dazu kommt noch die Scheinwerferreinigungsanlage.

Zitat:

Original geschrieben von Dunkelbazi

Wie Himeno schon schrieb muss zum Abnahme von Xenon-Scheinwerfern in Deutschland eine automatische Leuchtweitenregulierung verwendet werden. Dazu werden Höhenstandssensoren an die Achsen montiert, mit welchen die Nicklage des Fahrzeugs je nach Zuladung usw. berechnet wird. Die aLWR stellt dann die Scheinwerfer dementsprechend ein. Wird schwierig beim Golf so etwas einzubauen. Dazu kommt noch die Scheinwerferreinigungsanlage.

scghwierig net gibt von hella die alwr zum nachrüsten aber teuer wird das alles auf vorschrift zu bringen und dann das gutachten.

mir ist keine erfolgreiches gutachten bekannt, glaub die meisten schreckt der preis von 1500 eus fürs gutachten ab.

aber ich habs mir von vorneherein gedacht das es nur heisse luft ist

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

watt sagt nichts aus ist ja keine halogenlampe.

die brauchen zwar nur 35 watt oder so aber die haben ein anderes gas drin und arbeiten anders und erzeugen eine höhere temperatur für ihr helleres licht.

beims tarten haben die 25.000 Volt und im betrieb 85 Volt bei 400 Hertz und arbeiten bei etwa 4200 Kelvin ( etwa 3726,85 °C )

eine halogenlampe etwa 3.000 Kelvin ( 2526,75 °C )

@prankster's G60

in deutschland kostet das lichtteschnische gutachten etwa 1500 eus dazu braucht man dann noch alwr und swr ums dann noch beim tüv einzutragen etwa 300 eus also alles in allen

Meinst wohl die Farbtemperatur von 4200 Kelvin.

Die Charakteristische Farbtemperatur von Halogen Lampen liegt bei 3000Kelvin....bei Xenon Licht bei 4500-5000Kelvin

Tageslicht 15000-27000Kelvin

Das hat aber nichts mit der Brenntemperatur des Leuchtmittels zutun.

Die Farbtemperatur einer Lichtquelle ist die Temperatur, die ein Schwarzer Körper haben müsste, damit dessen Licht denselben Farbeindruck erweckt wie die tatsächliche Lichtquelle. Sie stellt damit eine spezielle Frequenzverteilung dar. Die Farbtemperatur wird in der Einheit Kelvin (K) angegeben.

Grüssle

... und nebenbei stimmt die Umrechnung von K auf °C auch nich ;)

Man beachte dass es Xenon sowohl als Schutzgas in HALOGENlampen (sog. Xenonbirnen) als auch als Schutzgas in HID-Lampen gibt. Die Anforderungen an Xenonbirnen/Halogenlampen sind deutlich niedriger, als die an eine HID-Lampe.

@Himeno: Bist du dir sicher, das es 1500 Euro für das lichttechnische Gutachten sind?

Ich meine nämlich was von 15.000 Euro im Hinterkopf zu haben. Die dann auch bei jedem Brennerwechsel fällig wären.

1500 würde ja evtl. noch machbar sein. Für jemand, der schon alles hat wäre das sicher ein Option.

Wie würde die Sache eigentlich rein rechtlich aussehen, wenn man zugelassene Xenonscheinwerfer von einem anderen Auto verwendet?

Ich dachte da an die Scheinwerfer vom Polo 6N2 GTI. Ist nur so ein Gedanke.

Moin zusammen ! :)

Totti hatte mal etwas von ca.10.000 Euro geschrieben und der hatte sich wirklich mal etwas näher damit befasst! ;)

 

Gruß, Dynator :)

kann auch sein kenn die genauen preise net da ichs net gemacht habe

Zitat:

Original geschrieben von Martin GT

Wie würde die Sache eigentlich rein rechtlich aussehen, wenn man zugelassene Xenonscheinwerfer von einem anderen Auto verwendet?

Ich dachte da an die Scheinwerfer vom Polo 6N2 GTI. Ist nur so ein Gedanke.

wenn es zugelassene xenonscheinwerfer sind in verbindung mit swr und alwr kann man dies legal eintragen

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

(...)

wenn es zugelassene xenonscheinwerfer sind in verbindung mit swr und alwr kann man dies legal eintragen

...und genau an dieser Stelle sind wir bisher bei jedem Thread dieser Art hängen geblieben - einerseits dürfen die Scheinwerfer nicht das kleinst Pfitzelchen umgebaut oder angepasst werden, damit diese passen, andererseits sind wir immer noch nicht damit weitergekommen, ob die Typgenehmigung für den Scheinwerfer an sich oder eben für den Anbau an ein bestimmtes Fahrzeugmodell gilt! ;)

 

Gruß, Dynator :)

naja laut meiner dekra hier wegen den corris haben die scheinwerfer eine bauartgenehmigung solange nichts am scheinwerfer verändert wird darf ich sie anbauen wo ich will ohne eintragung.

das prob bei xenon ist das die scheinis hier nur gültigkeit mit alwr udn swr haben und dies in kombination abgenommen werden muss.

so würde ich das sagen dynator

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