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Xenon Nachrüsten

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 14. November 2007 um 10:19

Hallo zusammen,

Für meine Hauptscheinwerfer mit 2x H1 und 1x H3 würde dieses Austauschkit für das Abblendlicht zur Debatte stehen.

Was haltet ihr davon? (Welchen Kelvin-Wert würdet ihr nehmen?)

Wer hat dazu Erfahrungen oder Hinweise oder kann von anderen Anbietern Empfehlungen geben?

Danke und viele Grüße!

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74 Antworten
Themenstarteram 14. November 2007 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von A6C4R5

Waren hier im Forum nicht auch Fachleute vom Prüfverein mir anwesend?

Kann mich dunkel erinnern, dass bei der kürzlichen Diskussion zum Thema "Metalllager Hinterachse" einer sich geoutet hat ...

plop73 .... was sagst du als fachmann hierzu?

Zitat:

Original geschrieben von A6C4R5

Zitat:

kaufe dir originale bei VW und klemm die an und gut ist.

... Moment, hier ist meine Bankverbindung, auf welche du gern den hierfür notwendigen Betrag überweisen kannst ....:D

Was kosten die Dinger denn eigentlich??? (Nur mal so zum Träumen ....

das hab ich gar nich gesagt :p

also pro seite die xenoneinheit mit STG ca 500€, dazu die passenden streuscheiben

keine ahnung ob mit der verkabelung noch was gemacht werden muss...

also 1200€ kann man schon rechenn schätze ich.

Heißt das der Reflektor und das Gehäuse des SW sind identisch? Sprich, man müsste wirklich nur die X-Einheit und die Streuscheiben tauschen?!

Das Innenleben samst dem Reflektorgehäuse ist anders.Die Linsen selber auch.So einfach geht es nicht ohne basteln und damit aber wieder illegal,eigentlich ;)

Sich original einbauen auch ohne sra ist kein Proplem da der Tüvmann ja nicht weiß wann du sie eingebaut hast bzw.sich nicht schon original drinn gewesen sind.

ein Tipp,mit etwas bastel gehen die Linsen vom C5 rein aber die ohne bi-xenon.sind auch echt günstig zu bekommen.

Nur noch ne originale streuscheibe für Xenon drangebaut da fällte es nicht auf.

MFG

am 14. November 2007 um 19:30

Also ich bin zwar nur Audi Coupe Fahrer Typ 89 aber habe schon seit 5 Jahren auf Xenon 6000K umgerüstet und keine Probleme weder mit Polizei oder schon 2mal beim Tüv!!! Keinen hat es interresiert das Xenon in den originalen H1 Scheinwerfern eingebaut ist!!! Ohne LWR und SWR!!! Nur mal so nebenbei!!! Es gibt immer mehr Fahrzeuge mit Xenon,da fällt keinen mehr auf,was original oder nicht ist!!! ALSO KEINE ANGST BEIM UMRÜSTEN!!! Guten Abend

Themenstarteram 14. November 2007 um 19:42

Und welches Umrüstkit hast du verwendet? Welcher Anbieter, welcher Preis? Wie groß war der Aufwand?

Danke!

am 14. November 2007 um 19:57

Abend! Ich habe kein Umrüstsatz genommen! Habe mir 2 D2S Brenner,2 Hella Steuergeräte,2 Xenon H1 Adapter auf D2S Brenner genommen und mehr brauchte ich nicht!!! Bin super damit zufrieden. Habe aber im Audi DE

<table width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0" style="height: 100%; table-layout: fixed;">

<tbody>

<tr>

<td valign="top" style="height: 100%;" id="xEditingArea"><iframe width="100%" height="100%" frameborder="0" src="javascript:void(0)" style="height: 338px;"></iframe></td>

</tr>

</tbody>

</table>

Linsenscheinwerfer drin und die ogiginalen H1 Lampenhalterungen rausgebort und den D2S Adapter reingeschraubt.

Ist sicher am einfachsten aber wie gesagt die leuchten nicht die Strasse so aus wie mit originalen Xenon Linsen.und das macht es eigentlich aus.Einfach mal vergleichen.

Wenn dann richtig.

am 14. November 2007 um 20:10

Da gebe ich dir Recht!!! Aber deutlich besser als originale H1 Scheinwerfer sind die selberumgerüstetten Xenon Scheinwerfer auf jedenfall!!! So muß jetzt zum Nachtdienst,ein schönen Abend noch allen Audi Fans....

Zitat:

Original geschrieben von fordrs6

ALSO KEINE ANGST BEIM UMRÜSTEN!!!

du bist der held! armes deutschland! :rolleyes:

die versicherungstechnsichen konsequenzen, sowie die strafrechtlichen sind dir bekannt?

wenn du schon solch "gescheite" ratschläge erteilst, solltest du auch darauf hinweisen, dass sowohl teil- wie vollkasko entfallen und die haftpflicht vorerst schonmal direkt bis zu 5000€ zurückfordern kann, sowie je nach ausgang des verfahrens nochmal nis zu 5000€ später.....von den über 1000€ auslagen, wenn man mal an einen richtigen polizisten gerät mal ganz abgesehen...

 

Themenstarteram 15. November 2007 um 9:04

Guten Tag,

eine Beratungstätigkeit im Bereich von Zulassungen ist uns aufgrund

rechtlicher Bestimmungen leider nichht möglich. Bitte kontaktieren Sie

hierzu Ihre nächstgelegene TÜV Stelle telefonisch.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Team von Daylights Europe Limited

 

... und abschließend dann von mir:

Hallo,

... Sie sollten aber doch schon wissen, ob Ihr Produkt für den Straßenverkehr tauglich ist.

Da sie weder auf Ihrer Webseite dies erwähnen und auch hier bei dieser Anfrage einer Antwort konsequent aus dem Wege gehen lässt dies für mich nur den Schluß zu, dass es an eben dieser Tauglichkeit hapert. Ihre E11-Zertifikate sagen hierzu überhaupt nichts aus und sind wohl eher als Fehlinterpretationsmöglichkeit für den interessierten aber nichtinformierten Leser/Kaufinteressenten zu sehen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo alle zusammen, möchete ja kein Klugschei****er sein aber: Alles was eingebaut wird sollte entweder orginal sein oder TÜV haben. Selbst wenn es im Rahmen von TÜV oder Polizeikontrollen nicht auffällt: Spätestens bei einem Unfall kommt es raus wenn dein Gutachter an deinem Wagen ist!!!!! Dann dürftest du wohl den Rest deiner Tage mit bezahlen verbringen. Ist es dieses Risiko wert????

Also mein Tip: Finger weg von so was, ein wenig Geld sparen( es steht ja das Fest der Liebe vor der Tür) und dann erst umrüsten. Habe selbst einen C4 mit bescheidenem Licht und werde es bald ändern aber wie gesagt erst wenn ich mir die orginalteile leisten kann!!!!!!

Themenstarteram 15. November 2007 um 11:35

Die Show geht weiter ...

Guten Tag,

wir weisen auf der Webseite und bei jedem Produkt daraufhin das keine

Zulassung in der STVo besteht, dennoch kann man die Xenon Systeme betreiben

unter gewissen Vorraussetzungen die von Bundesland zu Bundesland

unterschiedlich sind. Von daher ist eine Kontaktaufnahme mit dem TÜV

sinnvoll, um die für Ihr Bundesland gültigen Voraussetzungen in Erfahrung zu

bringen.

Das E 11 Zertifikat belegt die baurechtliche Zulassung der Steuergeräte, bei

den H1 und H7 Systemen die E Kennzeichnung auf den Brennern die

baurechtliche Zulassung für den Verwendungszweck in typgeprüften

Scheinwerfern.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Team von Daylights Europe Limited

.... TÜV bundeslandabhängige Vorgaben??? :confused:

Themenstarteram 15. November 2007 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von Robocop1ß

... erst wenn ich mir die orginalteile leisten kann!!!!!!

Jeb!

Themenstarteram 15. November 2007 um 12:04

Auf der Startseite von Day-Lights findet sich unten links ein Link zum Thema "Rechtlicher Hinweis ".

In dem darin befindlichen Text wird u.a. auch auf die Webseite von TUNE IT! SAFE! verwiesen und dort wird unter Xenon-Licht der TÜV Nord wie folgt zitiert:

Zitat:

Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

 

Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

- einer automatischen Leuchtweitenregelung

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.

Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Quelle: TÜV Nord

 

... tja, mehr braucht man eigentlich nicht mehr dazu sagen ..... dürfte somit alles klar sein und auch genügend Hinweise für Eigenkreationen dabei sein.

Vielen Dank an alle und allzeit Gute Fahrt!

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