Xenon Nachrüsten bei Hella Klarglas Scheinwerfern

BMW 3er E36

Hallo Leute,

wie sieht es denn eigentlich aus, bei den Hella Klarglasscheinwerfern nachträglich Xenon einzubauen?

Die gibts ja auch mit Xenon und sogar ne ABE dafür. Ich könnte doch in meine Scheinwerfer so ein Kit von Ebay einbauen und noch die LWR und dann passt das doch...

Das es nicht 100% legal ist weiss ich auch-aber wem sollte sowas auffallen?

Ich bin mit den Halogenfunzeln überhaupt net glücklich, bin letztens mit jmd. mitgefahren, der hat sich so ein Xenon Kit in seine FK Scheinwerfer eingebaut und da wars fast taghell! Das ist bei ihm zwar auch net legal, aber die Ausleuchtung ist echt top und blenden tut es auch net.

Was meint ihr?

Greetz Frank

114 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Fakt ist, Du hast einen Scheinwerfer der für Halogenlicht ausgelegt wurde und mit Halogenlicht seine Zulassung erlangt hat. Fakt ist auch, dass Du jetzt in diesem für Halogenlicht geprüften Scheinwerfer Gasentladungslampen drin hast mit denen dieser Scheinwerfer nicht getestet wurde und mit denen er keine Betriebserlaubnis hat.
Daraus resultiert automatisch, dass die Eintragung die Du hast, das Papier nicht wert ist auf dem sie gedruckt ist.

 

Ja das weiß ich ja,aber ich bin der meinung das sich der TüV Prüfer darüber besser informieren muss oder bzw es besser wissen sollte.Und wenn er mir die Einträgt,dann Bau ich sie im Falle eines Falles aus,aber mein Wagen lass ich mir dann durch die unkenntnis des TüV Prüfers nicht still legen.Weil ich habe mich ja korrekt verhalten und der Fehler liegt klar beim Prüver deshalb ist ja auch ein PRÜFER 🙂 Glaub mir,damit komm ich bei jedem Gericht mit durch.Man muss nur wissen wie,ich ahtte schon die wildesten Geschichten mit den Grünen,ich weiß schon ganz genau was ich für rechte habe und was ich tun kann,von daher leg ich da kein wert auf eure beurteilungen was die Grünen machen können oder nicht.Und wie gesagt,ich versuche euch zu erklären das was mir der Prüfer einträgt auch gültig ist und wenn nicht ist er dran.Aber dann kommt ihr ständig mit euren § gelaber an,was damit eigentlich garnichts damit zu tun hat was ich hier schreibe.Deswegen hab ich mich so aufgeregt.Das mein Halogenscheinwerfer nicht für Xenon ausgelegt ist... woher soll ich das wissen...deswegen bin ich ja zum TüV 😁 Fertig.

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Ja das weiß ich ja,aber ich bin der meinung das sich der TüV Prüfer darüber besser informieren muss oder bzw es besser wissen sollte

Da hast Du natürlich Recht, und das bestreitet auch keiner.

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


ich weiß schon ganz genau was ich für rechte habe und was ich tun kann,von daher leg ich da kein wert auf eure beurteilungen was die Grünen machen können

Da schätzt Du die Situation nur leider falsch ein. Die Polizei hat das ausdrückliche Recht, ein Fahrzeug jederzeit stillzulegen wenn sie den Eindruck haben, dass das was nicht stimmt. (natürlich nur temporär und nicht dauerhaft). Du könntest zum Beispiel durch eine Rückrüstung auf zugelassene Scheinwerfer die Betriebserlaubnis SOFORT wieder erlangen.

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Aber dann kommt ihr ständig mit euren § gelaber an,was damit eigentlich garnichts damit zu tun hat was ich hier schreibe

Die Paragraphen haben wir gepostet um Dir klar zu machen, dass der TüV-Prüfer die Eintragung „versaut“ hat und dass es da Probleme geben KANN.

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Glaub mir,damit komm ich bei jedem Gericht mit durch

Auch das sehe ich anders, hatte da in meinem Bekanntenkreis schon diverse Erfahrungen (mein zweitbester Freund ist Rechtsanwalt für Verkehrsfragen). Aber gut, wenn Du das glaubst ist ja OK. Ist Dein gutes Recht.

ciao

Ich meine das ich im Falle einer Stilllgeung vor gericht durchkommen würde,wenn wie von mir auch schon geschrieben wurde auch durch die rückrüstung.Ja wie gesagt,mit den § weiß ich ja auch nur der Prüfer scheinbar nicht,und die schuld werd ich ihm ganz ganz nah legen wenn er sich rausreden will 😁
Mir wie gesagt egal,ich wurde noch nie angehalten deswegen.Ein Freund von mir hat die dinger seit 2 Jahren drin im normalen scheini.Wir waren letzte mal tüv amchen mit seinem wagen..bei der DEKRA und der prüfer meinte nur : wow sieht gut aus.Und der hatte nicht mal eine eintragung dafür.Geschweigen eine ALWR noch ein SWRA.Ausserdem gibt es weitaus schlimmere sachen als xenon licht.Das weiß´t du sicher selber,und mir brauch auch keiner jetztt mit dem spruch kommen:Ja aber blendfaktor usw...völliger blödsinn,ist schon alles richtig eingestellt 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Das weiß´t du sicher selber,und mir brauch auch keiner jetztt mit dem spruch kommen:Ja aber blendfaktor usw...völliger blödsinn,ist schon alles richtig eingestellt 😁 😉

schonmal xenon in einem ungeeigneten scheinwerfer ohne alwr usw auf der gegenseite gehabt? ich ja, und WIE das blendet glaube mir 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


und mir brauch auch keiner jetztt mit dem spruch kommen:Ja aber blendfaktor usw...völliger blödsinn,ist schon alles richtig eingestellt 😁 😉

Aber genau das ist das Problem. Der Blendfaktor. Die SWRA ist meiner Ansicht nach nichtmal so superwichtig. Aber die AWLR schon. Denn die Scheinwerfer können nur auf EINEN EINZIGEN Fahrzustand eingestellt sein. Ist der Kofferraum voll oder die Karre voll besetzt, so stimmt da hinten und vorn nix mehr und der Gegenverkehr wird superfies geblendet. Gerade für lichtempfindliche Leute wird die Fahrt dann zum Blindflug. Das weiss man spätestens dann, wenns einem selbst schonmal passiert ist.

Das ist gefährlich und rücksichtslos.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von RedWraith


schonmal xenon in einem ungeeigneten scheinwerfer ohne alwr usw auf der gegenseite gehabt? ich ja, und WIE das blendet glaube mir 😉

Nein ich meine bei mir ist das alles io.HAb ja die ALWR und die Scheinis wurden von Bosch neu eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Aber genau das ist das Problem. Der Blendfaktor. Die SWRA ist meiner Ansicht nach nichtmal so superwichtig. Aber die AWLR schon. Denn die Scheinwerfer können nur auf EINEN EINZIGEN Fahrzustand eingestellt sein. Ist der Kofferraum voll oder die Karre voll besetzt, so stimmt da hinten und vorn nix mehr und der Gegenverkehr wird superfies geblendet. Gerade für lichtempfindliche Leute wird die Fahrt dann zum Blindflug. Das weiss man spätestens dann, wenns einem selbst schonmal passiert ist.

Das ist gefährlich und rücksichtslos.

ciao

Also er hat die unterste stufe eingestellt und mich hat es noch nie geblendet,keine ahnung.Meins ist aber korrekt justiert und blendet nicht.Na ich find das halt auch krass das slebst die dekra nur gesagt hat sieht klasse aus..und das ohn alles... 😰

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Also er hat die unterste stufe eingestellt und mich hat es noch nie geblendet,keine ahnung.Meins ist aber korrekt justiert und blendet nicht.Na ich find das halt auch krass das slebst die dekra nur gesagt hat sieht klasse aus..und das ohn alles... 😰

Auch in der untersten Stufe können die blenden. Wenigstens ist Dein Kumpel in seiner Rücksichtslosigkeit so rücksichtvoll und stellt die Dinger ganz runter. Aber gut, das soll hier nicht das Thema sein.

Wir bei Motor-Talk wollen hilfreiche Tips geben, wie man legal und korrekt so einen Xenonumbau realisieren kann. Und da kann ich nur noch mal auf mein Posting auf der ersten Seite dieses Threads verweisen. Da stehen alle Erfordernisse drin.

ciao

Also bitte. Wie lang denn noch. Der Klügere gibt nach.

***CLOSED***

Ja und das ist auch gut so 😁

Zitat:

Original geschrieben von kiese


Also bitte. Wie lang denn noch. Der Klügere gibt nach.

***CLOSED***

Normalerweise sollte nicht der Klügere nachgeben sondern der, der im Unrecht ist 😉 Und so lange Klärungsbedarf besteht, wird hier gar nichts geschlossen.

Aber gut, die Sache ist zu einem guten Ende gekommen und ich denke, es sind alle Argumente vorgetragen worden.

Hier schliesse ich dann mal. Sollte noch jemand Fragen haben, bitte per PN.

*** closed ***

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