Xenon Nachrüsten bei Hella Klarglas Scheinwerfern
Hallo Leute,
wie sieht es denn eigentlich aus, bei den Hella Klarglasscheinwerfern nachträglich Xenon einzubauen?
Die gibts ja auch mit Xenon und sogar ne ABE dafür. Ich könnte doch in meine Scheinwerfer so ein Kit von Ebay einbauen und noch die LWR und dann passt das doch...
Das es nicht 100% legal ist weiss ich auch-aber wem sollte sowas auffallen?
Ich bin mit den Halogenfunzeln überhaupt net glücklich, bin letztens mit jmd. mitgefahren, der hat sich so ein Xenon Kit in seine FK Scheinwerfer eingebaut und da wars fast taghell! Das ist bei ihm zwar auch net legal, aber die Ausleuchtung ist echt top und blenden tut es auch net.
Was meint ihr?
Greetz Frank
114 Antworten
Klar, die Verantwortung muß der Prüfer übernehmen. Anders, als wenn du mit abgefahrenen Reifen 2 Wochen nach der HU erwischt wirst. Das liegt noch im Verantwortungsbereich des Halters. Sowas wie Xenon allerdings nicht. Die Kehrseite ist natürlich, das man als Halter trotzdem den Ärger, die Laufereien etc. am Hals hat.
Zitat:
Original geschrieben von Jebo76
Klar, die Verantwortung muß der Prüfer übernehmen. Anders, als wenn du mit abgefahrenen Reifen 2 Wochen nach der HU erwischt wirst. Das liegt noch im Verantwortungsbereich des Halters. Sowas wie Xenon allerdings nicht. Die Kehrseite ist natürlich, das man als Halter trotzdem den Ärger, die Laufereien etc. am Hals hat.
Ja aber nur bedingt,oder ok hast recht.Aber ich werde für eine Xenon eintragung niemals an mein wagne die plakette abkratzen lassen ..soweit kommt es noch.Ich weiß nicht für was hier einige leute die grünen halten.Für mich sind sie nichts besonderes in sachen kfz.
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Ja dann kann sich der grüne warm anziehen...mein wagen legt niemand still...die grünen sind keine götter ich weiß nicht was ihr alle habt...die sind genau wie jeder andere mensch belangbar...die dürfen noch lang nicht alles...und wenns vors gericht geht:MEIN WAGEN LEGT DER WEGEN XENON NICHT STILL .. . niemals...da kann er sich aufm kopf stellen.Der kram ist eingetragen damit hat sich die sache.und glaub mir,damit komm ich durch.Ich hab schon die wildesten dinge hinter mir.deswegn versteh ich euer (sorry) gelaber nicht von wegen: ja aber wenn die grünen..... son bullshitt... sorry aber ist so.
Wenn ich den Text lese muß ich einfach lachen.
Mal davon abgesehen wer letztendlich dafür verantwortlich gemacht werden würde, da eine Eintragung die gar nicht vorgenommen werden dürfte ungültig ist wie bereits oft genug erwähnt wurde, muß sich der Polizeibeamte vor Ort ganz sicher nicht auf den Kopf stellen noch warm anziehen, um deinen Wagen stilllegen zu können.
Da wir hier von einer legitimen Amtshandlung sprechen, wirst auch niemanden dafür belangen.
Brauchst hier sowieso nicht so aufzusprechen, ich kann mir schon gut vorstellen wie das in der Realität ablaufen würde. 😁
P.S. Das war wiedermal ein gutes Beispiel zum Thema quak posten.
Zitat:
Original geschrieben von Bavarian
Wenn ich den Text lese muß ich einfach lachen.
Mal davon abgesehen wer letztendlich dafür verantwortlich gemacht werden würde, da eine Eintragung die gar nicht vorgenommen werden dürfte ungültig ist wie bereits oft genug erwähnt wurde, muß sich der Polizeibeamte vor Ort ganz sicher nicht auf den Kopf stellen noch warm anziehen, um deinen Wagen stilllegen zu können.
Da wir hier von einer legitimen Amtshandlung sprechen, wirst auch niemanden dafür belangen.
Brauchst hier sowieso nicht so aufzusprechen, ich kann mir schon gut vorstellen wie das in der Realität ablaufen würde. 😁P.S. Das war wiedermal ein gutes Beispiel zum Thema quak posten.
hehe im amüsiere mich auch prächtig 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Meine antwort ist der blick in meine fahrzeugpapiere,so einfach ist das 😉 MAch was du für richtig hälst ich mach es so wie ich es halte.Eingetragen ist eingetragen,da komm ich vor jedem gericht durch.
Gute Nacht
Soviel zum Thema Blauäugigkeit. Das scheint bei Dir ein wohl gehütetes Gut zu sein.
- Dein TÜVler hat Recht
- Du hast Recht
- Dein Xenon ist absolut legal
- Du steckst die Grünen in die Tasche
- Wir sind alles Deppen
- Deutsches Recht gilt für Dich nicht
Zufrieden?
Ich wünsch Dir viel Spaß, und lass Dir bloß von keinem einreden Dein Xenon wäre illegal !!!
ciao
also zu dem tiefer.
in deutschland kann nen auto so tief sein wie es will.
da gibt es aber nen paar kriterien
- die nummernschilder müssen eine bestimmte höhe haben
§ 60 (2)
Zitat:
...Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. ...
- die Lichtunterkant darf nicht tiefer als 500 mm sein.
§ 50 STVZO
Zitat:
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
zu dem nachgerüsteten eingetragenen Xenon: Der Gutachter\Prüfer kommt vllt dadrauf, beim Hersteller der Scheinwerfer anzufragen, ob es von denen her problemlos möglich wäre, einen Halogen in einen Xenonscheinwerfer "umzuwandeln". Was wird da Hella zB sagen?
Und nein, der Prüfer wird wenn nur ne geringe Shculd bekommen, ähnlich wie beim Auspuff! Da kannste auch nicht sagen: er ist eingetragen, und jetzt zu laut? da ist der Prüfer schuld.
Aber so ist das leider nun mal in Deutschland ;(
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Ja dann kann sich der grüne warm anziehen
LOL. Die Grünen legen Dich mal eben kurz mit dem Gesicht nach unten auf den Boden und dann bekommst Du so hübsche Metallteile um die Handgelenke. Mein Schwager ist Polizist und ich kann Dir versichern, dass die Grünen da nicht lang rummachen wenn sich einer ihren Anweisungen widersetzt (was übrigens auch korrekt ist).
Ich glaube außerdem, dass Du die ganzen informativen Beiträge überhaupt nicht richtig durchgelesen hast. Anders kann ich mir Dein affiges Getue nicht erklären. Die Leute hier haben absolut Recht mit dem was sie schreiben und wollten Dir nur helfen.
übrigens hast DU als Fahrzeughalter die Nachweispflicht, daß der Wagen seit der letzten TüV-Prüfung nicht verändert wurde. Soviel zu dem Thema dass der Prüfer den Kopf hinhalten muß.
So what, ich weiß jetzt, was ich von Dir zu halten habe. Schade nur, daß ich die Gebühr für Premiere gestern abend umsonst bezahlt hab. Deine Beiträge hier im Thread waren einfach weltklasse, da konnt ich Motor-Talk nicht abschalten, war einfach viel zu lustig hier mit Dir.
cu
ach ja, zu der waffen im anschlag. so werden bei uns alle autos kontrolliert, ist auch vorschrift. einer nimmt die fahrzeug papiere entgegen, der andere sichert, mit der Hand an der Waffe, während er die Insassen im Auge behält.
auf dem Bild sieht man es gut.
Bei uns gab es Zeiten, da wurde sogar mit ner MP gesichert.
@Gr33nAcid:
Du hast Recht, gesetzlich gibts da nix bezüglich Bodenfreiheit. Allerdings übernimmt der Halter des Fahrzeugs die volle Haftung für eventuele Beschädigungen oder Gefährdungen die durch diese Tieferlegung entstehen (aufgerissene Oelwannen ect.).
Von der DEKRA-Homepage:
Zitat:
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.
Zum Xenon:
Xenonlinsen in Halogenscheinwerfer einzubauen ist untersagt, siehe Stellungnahme vom KBA. Hella selbst gibt auch keine Freigabe dafür sondern weist sogar öffentlich auf dieses Verbot hin (siehe Stellungnahme von Hella bei Motor-Talk). Und wenn die selbst einen Xenon-Komplettscheinwerfer im Angebot haben, werden die auch rein aus Geschäftstüchtigkeit keine Freigabe erteilen, sonst bleiben die nämlich auf ihren Komplettscheinwerfern sitzen.
Der Fahrer und Halter ist für sein Fahrzeug verantwortlich, sonst keiner.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Soviel zum Thema Blauäugigkeit. Das scheint bei Dir ein wohl gehütetes Gut zu sein.
- Dein TÜVler hat Recht
- Du hast Recht
- Dein Xenon ist absolut legal
- Du steckst die Grünen in die Tasche
- Wir sind alles Deppen
-Deutsches Recht gilt für Dich nicht
Übertreib mal nicht.Es geht mir darum das es vom TüV eingetragen ist und das MIR niemand mein Wagen stilllegt wegen einer vorhandenn eintragung.Das hat nichts mit in die Tasche stecken zu tun noch sonst was.Und ich habe bei 3 TüV stellen angerufen und ALLE sagten mir das es unter den Umständen möglich ist.Das ihr deppen seid hab ich nie behauptet,nur laber ihr die ganze Zeit euer § gesülz ab wo ihr nicht mal selbst von ahnung habt 🙄 Und Deutsches Recht gilt schon für mich,doch wie gesagt
ich bin laie und gehe zum Tüv damit der mir was einträgt damit es legal ist
Dafür ist der TüV ja bekanntlich da,und wenn der sich daran nicht hält,dann lass ich mir mein Wagen doch nicht still legen.
Zitat:
Original geschrieben von hansi79
LOL. Die Grünen legen Dich mal eben kurz mit dem Gesicht nach unten auf den Boden und dann bekommst Du so hübsche Metallteile um die Handgelenke. Mein Schwager ist Polizist und ich kann Dir versichern, dass die Grünen da nicht lang rummachen wenn sich einer ihren Anweisungen widersetzt (was übrigens auch korrekt ist).
Ich glaube außerdem, dass Du die ganzen informativen Beiträge überhaupt nicht richtig durchgelesen hast. Anders kann ich mir Dein affiges Getue nicht erklären. Die Leute hier haben absolut Recht mit dem was sie schreiben und wollten Dir nur helfen.
übrigens hast DU als Fahrzeughalter die Nachweispflicht, daß der Wagen seit der letzten TüV-Prüfung nicht verändert wurde. Soviel zu dem Thema dass der Prüfer den Kopf hinhalten muß.
So what, ich weiß jetzt, was ich von Dir zu halten habe. Schade nur, daß ich die Gebühr für Premiere gestern abend umsonst bezahlt hab. Deine Beiträge hier im Thread waren einfach weltklasse, da konnt ich Motor-Talk nicht abschalten, war einfach viel zu lustig hier mit Dir.
cu
Was interessierst du mich denn???Der Prüfer sagte zu mir noch:Es ist egal was du für Steuerteile und Brenner drin hast,es geht lediglich um den Scheini,und den gibt es in der Bauform in Xenon ausführung,mehr interessiert mich doch nicht.Wenn was ist soll er es den grünen erklären.Ich weiß garnicht wieso ihr das nicht kappiert.Einige dinge sind mir schon klar die ihr schreibt aber andere wiederum nicht´.
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
Das mit dem anschlag hab ich falsch verstanden,ich dachte er meint an meiner schläfe 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Bavarian
Wenn ich den Text lese muß ich einfach lachen.
Mal davon abgesehen wer letztendlich dafür verantwortlich gemacht werden würde, da eine Eintragung die gar nicht vorgenommen werden dürfte ungültig ist wie bereits oft genug erwähnt wurde, muß sich der Polizeibeamte vor Ort ganz sicher nicht auf den Kopf stellen noch warm anziehen, um deinen Wagen stilllegen zu können.
Da wir hier von einer legitimen Amtshandlung sprechen, wirst auch niemanden dafür belangen.
Brauchst hier sowieso nicht so aufzusprechen, ich kann mir schon gut vorstellen wie das in der Realität ablaufen würde.P.S. Das war wiedermal ein gutes Beispiel zum Thema quak posten.
DU bist für mich eh einer der größten .... in diesem forum.Du hast keine ahnung von der realität,aber wenn du zuhause weit weg am rechner sitzt und sone texte zu mir schreibst und dabei wohl ein ständer bekommst ist mir auch alles gesagt.
Ist mir jetzt auch egal leute,ich wollte hier auch kein beleidigen oder so,wenn ich das gemacht habe tut es mir leid sorry 🙁
Aber ich seh das vielleicht anders oder so,ich weiß nicht.Ich bin halt der meinung das der TüV haftet weil er das ja auch verzapft hat.Ich halt mich jetzt aus dem Thema raus.
jetzt fühl ich mich aber beleidigt 😉 hatte die scheiße mit den "§§§§§" lange genug in der Ausbildung und davor in der Schule 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
jetzt fühl ich mich aber beleidigt 😉 hatte die scheiße mit den "§§§§§" lange genug in der Ausbildung und davor in der Schule 😉
Na so meinte ich das nicht 😉 Ich glaub ich hab noch ausdrucks probleme 😁 Aber es gibt halt viele § die mit anderen § außer kraft gesetzt werden können.Zb ist eine komplette abdeckung der SW laut gesetzt und § wisch nicht erlaubt...
ABER
wenn es eine abnehmbare abdeckung ist,die zb wenn es dunkel wird abgenommen werden kann dann ist es wiederum erlaubt.Nur als bsp.Ich bin da auch nicht so fit aber ich kenne genug leute dafür 😉
Eine Bitte am Anfang:
Lies mein Posting bitte ruhig und komplett durch bevor Du vorschnell antwortest OK?
Lassen wir den Polizeimist mal weg. Wie Du mit denen umgehst und was Du denen sagst ist Dein Bier und Dein Risiko – nicht unseres. Von daher lassen wir das jetzt mal.
Fakt ist, Du hast einen Scheinwerfer der für Halogenlicht ausgelegt wurde und mit Halogenlicht seine Zulassung erlangt hat. Fakt ist auch, dass Du jetzt in diesem für Halogenlicht geprüften Scheinwerfer Gasentladungslampen drin hast mit denen dieser Scheinwerfer nicht getestet wurde und mit denen er keine Betriebserlaubnis hat.
Daraus resultiert automatisch, dass die Eintragung die Du hast, das Papier nicht wert ist auf dem sie gedruckt ist.
Du kannst diese rechtlichen Vorschriften von mir aus als Humbug betrachten. Trotzdem gelten diese Vorschriften. Das ist nun mal so.
Diese Umstände lassen sich durch keinen anderen Paragraphen ausser Kraft setzen
Ich kann Dir nur nochmal sagen, dass die Eintragung die Du für die Xenons hast vor keinem Gericht standhalten wird da sie ganz eindeutig gegen geltendes Recht verstösst. Wer am Ende den schwarzen Peter hat ist MIR völlig egal. Wollte Dir nur mitteilen, welches Problem da unter Umständen auf Dich zukommen kann. Dafür solltest Du mir und allen anderen die Dir diesen Hinweis gegeben haben eigentlich dankbar sein. Gut, wir haben stattdessen Beschimpfungen erhalten – aber das gehört wohl zum „guten Ton“ und man muss sich dran gewöhnen.
P.S.: Keiner gibt Dir die Schuld für diese illegale Eintragung. Es ist Dein gutes Recht, dem TüV-Prüfer zu vertrauen da er der „Fachmann“ ist. Wir wollten Dir wie gesagt nur helfen. Also komm bitte mal wieder runter, keiner will Streit mit Dir.
ciao