Xenon Nachrüsten bei Hella Klarglas Scheinwerfern
Hallo Leute,
wie sieht es denn eigentlich aus, bei den Hella Klarglasscheinwerfern nachträglich Xenon einzubauen?
Die gibts ja auch mit Xenon und sogar ne ABE dafür. Ich könnte doch in meine Scheinwerfer so ein Kit von Ebay einbauen und noch die LWR und dann passt das doch...
Das es nicht 100% legal ist weiss ich auch-aber wem sollte sowas auffallen?
Ich bin mit den Halogenfunzeln überhaupt net glücklich, bin letztens mit jmd. mitgefahren, der hat sich so ein Xenon Kit in seine FK Scheinwerfer eingebaut und da wars fast taghell! Das ist bei ihm zwar auch net legal, aber die Ausleuchtung ist echt top und blenden tut es auch net.
Was meint ihr?
Greetz Frank
114 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bmwcompact318ti
Dann nimm mal Kontakt mit scarface21 auf. Der hat es nämlich nachgerüstet und eine Einzellabnahme machen lassen. Wenn Du keine Ahnung davon hast, solltest Du lieber nichts dazu sagen!
Seht auch hier:
http://www.motor-talk.de/t990409/f56/s/thread.html
Weil es jmd. per einzelabhnahme eingetragen bekommen hat, heisst es doch net das es legal ist *kopfschüttel*
Und wer hier keine Ahnung hat, dass bist Du! Sorry, aber ich weiss net was ich sagen soll...
Die Hella Xenons lohnen sich auf jeden Fall, da es sie aber nicht in schwarz gibt, sind sie uninteressant für mich. Wieso die nur in Chromoptik angeboten werden möchte ich auch mal wissen.
Naja, meine Celis Black kommen wieder raus und werden durch die originalen ersetzt.
@ Frank,
die Ringe leuchten doch lediglich weiß.
@ bmwcompact318ti,
legal ist das trotzdem nicht, egal was dir dein Tüv erzählt.
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
soll ich dir sagen, was mein TÜV Prüfer gesagt hat?! Der hat mich ausgelacht, und meinte, das wer sowas einträgt, den falschen Beruf hat. Er würde es NIEMALS eintragen.
Wenn er keine Ahnung hat und nicht weiß was der Gesetzgeber vorschreibt, kann man ihn halt nicht helfen. Naja ich kann auch nur sagen was der TÜV Berlin dazu gesagt hat.
Nach §19 der Stvzo kann jeder Tüv Prüfer im Ermessen handeln. Wie gesagt scarface21 hat es eingetragen bekommen. Also nichts ist unmöglich.
Wenn ich mir überlege, für die orig. Hella-Xenon gegenüber der eigen Nachrüstung nur gute 100-150 EUR Unterschied sind, dann kauf ich lieber orig. Xenons und hab nachher NULL Ärger
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Zitat:
Original geschrieben von Bavarian
Die Hella Xenons lohnen sich auf jeden Fall, da es sie aber nicht in schwarz gibt, sind sie uninteressant für mich. Wieso die nur in Chromoptik angeboten werden möchte ich auch mal wissen.
Naja, meine Celis Black kommen wieder raus und werden durch die originalen ersetzt.
Hol dir halt die Xenon und bau das Innenleben (den Reflektor) um.
Zitat:
Original geschrieben von kiese
Hol dir halt die Xenon und bau das Innenleben (den Reflektor) um.
Darüber haben wir es doch hier im Thread, am Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden
www.tuev-nord.deZitat:
Original geschrieben von bmwcompact318ti
Wenn er keine Ahnung hat und nicht weiß was der Gesetzgeber vorschreibt, kann man ihn halt nicht helfen. Naja ich kann auch nur sagen was der TÜV Berlin dazu gesagt hat.
Nach §19 der Stvzo kann jeder Tüv Prüfer im Ermessen handeln. Wie gesagt scarface21 hat es eingetragen bekommen. Also nichts ist unmöglich.
und anschreiben, guck mal, was die dir sagen. das hat mir mehr als ein prüfer bestätigt, da ich das auch vor hatte.
das problem ist, das der gesetzgeber dir nur sagt, was man haben muss. das er aber bauart geprüfte scheinwerfer meint, steht da nicht mit bei. das ist eh aus einer ZEit, wo Xenon noch unerschwinglich war.
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
www.tuev-nord.de und anschreiben, guck mal, was die dir sagen. das hat mir mehr als ein prüfer bestätigt, da ich das auch vor hatte.
das problem ist, das der gesetzgeber dir nur sagt, was man haben muss. das er aber bauart geprüfte scheinwerfer meint, steht da nicht mit bei. das ist eh aus einer ZEit, wo Xenon noch unerschwinglich war.
ja genau und die Hella Klarglas sind Bauart geprüfte Scheinwerfer die geeigent sind. Von anderen Scheinwerfern war auch nie die Rede.
ps:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
so, das heißt, der hella halogen scheinwerfer wurde für halogen geprüft
der xenon für xenon. nun kommt man an, und baut sich xenon in nen halogen geprüften scheinwerfer, und jetzt sag mir noch mal, das es erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
hey andy, das können wir bei mir mal im sommer durchziehen 😉
Klar, kein Problem melde dich , wenn du Zeit und Geld hast
Zitat:
Original geschrieben von bmwcompact318ti
Das stimmt nicht!
Ich habe die Hella Celis Klarglas Scheinwerfer drin.
Der Tüv hat mir die Auflagen gegeben, die man erfüllen muß um eine Eintragung zu garantieren.
Es ist mit meinen Scheinwerfern möglich.
Der TÜV-Bube hat keine Ahnung was er da für strafbaren Unfug treibt. Er mag Dir das eintragen. Aber im Falle eines Unfalls bist Du der Dumme weil der TÜV-Mensch sich sicherlich nicht hinstellen wird um alle Schuld auf sich zu nehmen. Es sei denn, er findet das Essen im Knast so gut...
Zitat:
Original geschrieben von bmwcompact318ti
ja genau und die Hella Klarglas sind Bauart geprüfte Scheinwerfer die geeigent sind. Von anderen Scheinwerfern war auch nie die Rede.
Nein. Deine Scheinwerfer sind Halogenscheinwerfer in denen Du keine anderen Linsen verwenden darfst. Ich kann Dir gerne den Text NOCHMAL verlinken. Wenn Du das gelesen hast, dürfte das Thema entgültig erledigt sein.
Hier der Link:
KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.
und hier das, was Hella dazu sagt:
Stellungnahme HELLA
ciao
Sorry aber ihr schreibt hier echt wirres zeug 🙄
Also meine sind eingetragen,und wenn ich angehalten werde ist mir das sowas von egal,weil dann können die sich an den Prüfer wenden.Denn der hat mir die Auflagen gegeben die ich erfüllt habe.Und er hat es eingetragen.Was soll euer gelaber hier mit der Prüfer ist aus dem Schneider???Son schwachsinn,was mir eingetragen wir dafür haftet der TüV denn dafür ist er da.Sorry,aber einige von euch sollten sich lieber ihre texte denken statt zu schreiben.Sicher ist es auslegungssache aber wenn es das schon ist,dann hafte ich nicht dafür...
Edit:wofür hab ich den TüV wenn nicht für sowas???
aber du würdest in fall der fälle ne teilschuld bekommen.
und zum tüv: manche haben da wirklich keine ahnung. ich habs oben gepostet. §49a 😉 so lange alles gut geht okay. risiko ist immer 😉