XENON EINTRAGUNG im AUDI 100 C4

Audi 80 B3/89

Hallo liebe Audi Kenner!

Ich bin verzweifelt, weil ich unterschiedliche Versionen vom Xenon Einbau "höre"!

Der TüV Nord und Süd soll grundsätzlich kein Xenon (nachgerüstet als KIT) eintragen. Jetzt hat mir der Chef einer Tunig-Firma nach meiner Anfrage mitgeteilt, dass der Sachverständiger von der DEKRA meine Xenon-Umrüstung eintragen würde und wollte nur wissen, ob mein Audi eine Scheinwerferreinigungsanlage hätte. Hat er (auch nachtraglich eingebaut)!!! Zwar keine Niveau-Regulierung, hatte er aber zum Zeitpunkt des Baus auch nicht (BJ 91) wobei dieses Modell als S4 mit Xenon ausgeliefert wurde.

Warum sagen mir alle anderen, dass das unmöglich sei??
Was soll ich jetzt glauben???
Stimmt das?

Er ist momentan abgemeldet. Er muss jetzt durch den TüV. Kein Bock aus- und wieder einzubauen.

Es kann doch nicht sein, dass Hersteller sowas grade so was teures verkaufen, wenn das nirgendwo eingetragen wird. Gibt mir BITTE BITTE eure Meinung hierzu und schreibt mir bitte ggf. wer mir das einträgt. Mir mein Auto ist mir kein Weg zu weit.

Ich bitte wirklich um eure Mithilfe und sende Audi-Grüße an alle, die ohne nicht können!

Vielen Dank ... ein Foto!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Walther123


Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!

Das ist totaler Schrott den du da schreibst...😁😁😁 Denn gab es mit Xenon original...😉

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Zitat:

Original geschrieben von KKrHB


Wann Du die eingebaut hast ist auch irrelevant, es ist nur relevant, wann diese eingetragen wurden. Und da die Eintragung, sofern diese geschieht nach 2000 geschieht sind SwRa und ALwR definitiv Pflicht.
Rein rechtlich mußt Du die auch eintragen, die Rennleitung braucht nur mit der FAhrgestellnummer zu Audi rennen und nachfragen, ob die Xenon ab Werk verbaut waren, wenn Nein, dann hast Du ein Problem (rein Theoretisch gesehen).

Ist so alles nicht richtig. Die Scheinwerfer werden nirgens eingetragen. In keinem Fahrzeugbrief und auch in keinem Fahrzeugschein.

Und da der C4 nur bis 1997 gebaut wurde fallen die Pflichtsachen wie SRA .... weg. Du mußt dir nur originale einbauen die auch eine TüV Abnahme haben sie oben PDF Anhang. Wenn man sich den mal genau anschaut was da steht bezieht sich die ABE auf jeden C4 gleicher Baugruppe und Typ oder anderer Fahrzeuge dieser Art. Damit ist eindeutig zu ersehen das man diese scheinwerfer mit der E1 Nummer 44478 für den C4 freigegeben sind. So und nun habe ich mir die Scheinwerfer 1999 eingebaut, zwinker zwinker, und kann ohne das ich die irgentwie eintragen lassen mußte einbauen da es einfach reicht die ABE dabei zu haben.

das wars hab keeen Bock mehr drauf.

mfg

Aber ist es nicht so, daß man anhand der Fahrgestellnummer die Serienausstattung eines Fahrzeugs nachvollziehen kann?

Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Aber ist es nicht so, daß man anhand der Fahrgestellnummer die Serienausstattung eines Fahrzeugs nachvollziehen kann?

Gruß
Jürgen

Ja sicher aber was hat das mit den Xenons zu tun. Nichts. Wenn sich zB. irgent welche jungen Autofahrer bei ATU ein paar Rückleuchten in LED optik kaufen oder Engeleyes für vorn dann werden die Sachen ( meistens ) mit einer ABE verkauft die man dann den netten Tüvman gern vorzeigen darf wenn er fragt was das da ist. Genau so ist es mit anderen Sachen.

Ob er darauf besteht das die eingetragen werden liegt doch an ihm. Bei Felgen Reifenkobinationen macht man das in der Regel oder Motorsachen ect. aber sonst doch eher nicht.

Meist träg der Tüvman die nachgebauten Teile ein die nicht dem Original entsprechen oder von dem Fahrzeughersteller stammen.

Ich fahr zB. 10 Arm Alufelgen 195/R15 für den Winter vom A4 A6 C5 die nie auf meinem Modell verbaut wurden was man auch sicher nachprüfen kann.

Sie sind aber original Audi und erfüllen die technischen Anforderrungen um sie montieren zu können. Da fragt keiner nach einer Eintragung.

Wer sagt denn das man alles das eintragen muß was nicht schon ab Werk verbaut wurde ?

mfg

Ja.... aber nur den Auslieferungszustand und wenn was bei AUDI eingebaut worden ist auch das. Das wird dann bei Audi in der Datenbank zu dem Fahrzeug hinterlegt.....
Ich stimme Flash absolut bei...

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