XENON EINTRAGUNG im AUDI 100 C4
Hallo liebe Audi Kenner!
Ich bin verzweifelt, weil ich unterschiedliche Versionen vom Xenon Einbau "höre"!
Der TüV Nord und Süd soll grundsätzlich kein Xenon (nachgerüstet als KIT) eintragen. Jetzt hat mir der Chef einer Tunig-Firma nach meiner Anfrage mitgeteilt, dass der Sachverständiger von der DEKRA meine Xenon-Umrüstung eintragen würde und wollte nur wissen, ob mein Audi eine Scheinwerferreinigungsanlage hätte. Hat er (auch nachtraglich eingebaut)!!! Zwar keine Niveau-Regulierung, hatte er aber zum Zeitpunkt des Baus auch nicht (BJ 91) wobei dieses Modell als S4 mit Xenon ausgeliefert wurde.
Warum sagen mir alle anderen, dass das unmöglich sei??
Was soll ich jetzt glauben???
Stimmt das?
Er ist momentan abgemeldet. Er muss jetzt durch den TüV. Kein Bock aus- und wieder einzubauen.
Es kann doch nicht sein, dass Hersteller sowas grade so was teures verkaufen, wenn das nirgendwo eingetragen wird. Gibt mir BITTE BITTE eure Meinung hierzu und schreibt mir bitte ggf. wer mir das einträgt. Mir mein Auto ist mir kein Weg zu weit.
Ich bitte wirklich um eure Mithilfe und sende Audi-Grüße an alle, die ohne nicht können!
Vielen Dank ... ein Foto!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Walther123
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Das ist totaler Schrott den du da schreibst...😁😁😁 Denn gab es mit Xenon original...😉
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audi 90 2.3
Das was du das raus haust ist Müll !Zitat:
Original geschrieben von Walther123
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Es gab die Audi 100 C4 (S4) mit Xenon serienmäßig !
Wir hatten nen 100er S4 V8 mit xenon, SRA und ohne Automatischer Leuchtweitenregulierung und das war serienmäßig.
Also bitte kein Mist verbreiten !!
und dei SWRA war zu C4 S4 zeiten aber auch noch kein muss...
gab es auch vereinzelt ohne ...
MFG Marko
Das war im C4 jedenfalls NIE ein muß. Die gabs nur Optional !!
www.kba.de/.../07_02_deut_pdf.pdf
Alle Fahrzeuge, die nach dem 01.04.2000 mit Xenon Scheinwerfern erstmals in den Verkehr gebracht werden mussten mit SRA und ALWR ausgestattet werden.
Servus Flash... auch verirrt 😁
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Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
Allerdings wurden nicht alle Xenon Scheinwerfer in Werkstätten eingebaut und daher ist es nicht immer nachvollziehbar, wann diese Scheinwerfer eingebaut worden sind !!
Auschlaggebend ist allerdings nicht der Einbautag, sondern das Datum der Eintragung!
Zitat:
Original geschrieben von KKrHB
Auschlaggebend ist allerdings nicht der Einbautag, sondern das Datum der Eintragung!Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
Allerdings wurden nicht alle Xenon Scheinwerfer in Werkstätten eingebaut und daher ist es nicht immer nachvollziehbar, wann diese Scheinwerfer eingebaut worden sind !!
Originalteile wie die xenonscheinwerfer für den c4 sind bis 2000 nicht eintragungspflichtig. ich denke auch mal das man in einem c5, wenn sra und alwr ordnungsgemäß eingebaut wurden, auch nicht eintragungspflichtig sind.
Das streitthema hatten wir ja nun schon im A6 C4 Forum das man jemanden nicht nachweisen kann wann die scheinwerfer eingebaut wurden. auch wenn ich die nachträglich nach 2000 eingebaut habe.
mfg
Original Xenon Scheinwerfer sind nicht eingetragen, sondern Teil der ABE des Fahrzeugs...d.h. im Schein sind diese nicht aufgeführt extra.
Wenn vom Werk her nicht eingetragen, dann steht auch nichts im FZ drin, denn jedes Fahrzeug wird mit einer ABE ausgeliefert in der Form, wie er gebaut wurde. Heißt alle Extras werden in der ABE vermerkt und nicht im Schein. Bestimmte Veränderungen müssen dann eingetragen werden....
so, ich versuche auch noch meinen senf dazuzugeben! 🙂
ich weich jetzt vielleicht ein bisschen vom Thema ab, ABER ... 🙂
Xenon war weder bei den S-Modellen Serie, noch war die SRA beim S6+ Serie!
Die war genauso Aufpreispflichtig wie bei den normalen oder S-Modellen.
Mein 2,5TDI Quattro hatte SRA aber kein Xenon
Mein S6+ hatte Xenon aber keine SRA!
Aha...Ich bin davon ausgegangen, das der S6+ serienmässig Xenon hatte....leider habe ich davon keine Preisliste....nur eben vom A6,S6 C4 von 1996.
Sorry, für die Falschinformation 😉
Laut Prospekt 03.96 gab es xenon im S6 Plus serienmäßig. Die Ausstattung wurde damals um noch einige weiter dinge erweitert. fußmatten,skisack,trennetz,fb-zv,leder-alcantara.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
Original Xenon Scheinwerfer sind nicht eingetragen, sondern Teil der ABE des Fahrzeugs...d.h. im Schein sind diese nicht aufgeführt extra.Wenn vom Werk her nicht eingetragen, dann steht auch nichts im FZ drin, denn jedes Fahrzeug wird mit einer ABE ausgeliefert in der Form, wie er gebaut wurde. Heißt alle Extras werden in der ABE vermerkt und nicht im Schein. Bestimmte Veränderungen müssen dann eingetragen werden....
Es ist auch nicht entscheident ob der ab Werk mit Xenon ausgeliefert wurde oder nicht. Es gibt eine Einzelabnahme für die Scheinwerfer. Ich kann mir somit die Scheinwerfer nachträglich beim Audihändler oder sonst wo kaufen und muß am ende keinen sagen wenn ich die gekauft oder eingebaut habe. Dann war es halt schon vor 2000. Für keinen nachvollziehbar.
mfg
Wann Du die eingebaut hast ist auch irrelevant, es ist nur relevant, wann diese eingetragen wurden. Und da die Eintragung, sofern diese geschieht nach 2000 geschieht sind SwRa und ALwR definitiv Pflicht.
Rein rechtlich mußt Du die auch eintragen, die Rennleitung braucht nur mit der FAhrgestellnummer zu Audi rennen und nachfragen, ob die Xenon ab Werk verbaut waren, wenn Nein, dann hast Du ein Problem (rein Theoretisch gesehen).
Musste man die denn damals eintragen lassen ?? Wenn nicht, wird man nie wissen, wann die reingekommen sind, da nur Audi eine History vom Fahrzeug hinterlegt. Da das damals die teuerste Möglichkeit der Nachrüstung gewesen wäre, sind die meisten wohl nicht bei Audi reingekommen !!
Offiziell mußtest Du bei einer Nachrüstung diese auch eintragen lassen, was erwartest man denn anderes in Deutschland?
Hier steht alles drin:
http://www.juergen-tiegs.de/up/Xenon.pdf
Daraus folgt:
eine Umrüstung des C4 auf Xenon ist heute nur noch möglich, wenn man eine SWRA und eine ALWR hat und der Scheinwerfer für Xenon zugelassen ist. Was vor 2000 mal bezüglich Umrüstungen Gesetz war interessiert heute niemanden mehr.
Gruss
Jürgen