Xenon Abblendlicht hat links einen Schatten - Probleme
Hatte meinen Golf VII Bj 2016 mit Xenon Licht (auch Kurve) und Fernlichtassistent beim "Freundlichen" zur Inspektion
Seit dem habe ich beim Xenon Abblendlicht einen "schwarzen Kasten" auf der linken Seite im Sichtfeld nach ca 25m. Foto im Anhang / Video ( https://youtu.be/YDUhnVa5ag4 )
Hatte das reklamiert und die Scheinwerfer wurden neu eingestellt aber mit dem gleichen Ergebnis, also keine Verbesserung. (Vor der Inspektion war alles normal)
Der "schwarze Kasten" auf der linken Seite verschwindet bei Betätigen des Fernlicht Assistenten langsam nach oben. Ich gehe davon aus, dass es kein Problem des Einstellen des Scheinwerfers ist, sondern sich das gleiche was beim Fernlicht Assistenten die Blendung des Gegenverkers verhindert, hier auch beim Abblendlicht diesen Schatten verursacht? Auffallend ist nämlich, dass das Licht bei Erreichen des "schwarzen Kastens" direkt aufhört und es kein Streulicht in den Kasten hinein gibt - als ob sich da etwas davor geschoben hat. Die rechte Seite hat das ganz normale Abblendlicht.
Habt Ihr eine Idee woran das liegen könnte und was die Werkstatt machen kann?
Beste Antwort im Thema
Beim Video wird es deutlich, einfach zu tief eingestellt. Der "schwarze Kasten" ist schlicht die Hell-Dunkel-Grenze. Rechts ist es etwas höher durch den asymmetrischen Abblendkeil. Ich ärgere mich auch jedesmal schwarz, wenn die Werkstatt eine stimmige Scheinwerfereinstellung versaut, statt die wirklich notwendigen Arbeiten ordentlich auszuführen.
27 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:20:26 Uhr:
Zitat: "Bei asymmetrischen Scheinwerfern reicht Abblendlicht rechts auf 70-100 m, links 50-60 m. Die tatsächliche Reichweite des Abblendlichts beträgt also nicht - wie oft fälschlich angenommen wird - nur 25 m."
Die Reichweite des Abblendlichts auf der linken Seite ergibt sich aus der Anbauhöhe und der prozentualen Absenkung der Scheinwerfer. Diese Werte variieren von Fahrzeugzeug zu Fahrzeug. Bei einem Kompaktwagen ist die Leuchtweite der Scheinwerfer daher stets niedriger als bei einem deutlich höheren SUV, wo gerne mal deutlich mehr als 60 m auf der linken Seite erreicht werden.
Die Absenkung beträgt beim Golf 7 genau 1 % (das steht auf dem Scheinwerfer). Daraus ergibt sich bei angenommenen 70 cm Anbauhöhe (bitte ausmessen) alle 10 m eine Absenkung von 7 cm, ergo eine Leuchtweite von 70 m.
Wir brauchen kein grobes Schätzeisen von "kompetenter Stelle" (was auch immer das sein soll). Ich habe hiermit auf kompetente Art und Weise erklärt wie sich die Leuchtweite auf den Zentimeter genau für jedes Fahrzeug ausrechnen lässt.
Achtung: Da es sich oben um wortwörtliches ein Zitat handelt, fehlt eine Quellenangabe. "Im Internet" oder "von kompetenter Stelle" ist keine Quellenangabe.
Zitat:
@manvo schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:20:26 Uhr:
Zitat: "Bei asymmetrischen Scheinwerfern reicht Abblendlicht rechts auf 70-100 m, links 50-60 m. Die tatsächliche Reichweite des Abblendlichts beträgt also nicht - wie oft fälschlich angenommen wird - nur 25 m."Im Internet zu lesen von kompetenter Stelle.
das Abblendlicht kann rechts theoretisch sogar unendlich "reichen" nur reicht die Leuchtstärke in der Praxis aus Sicht des Fahrers nur für 100 bis 200m.
Geblendet werde ich als Radfahrer auf dem Radweg, der ca 5m rechts neben der Autofahrbahn verläuft, jedenfalls von nahezu jedem Auto mit Abblendlicht und das bei einer Augenhöhe auf dem Fahrrad von mindestens 1,7m.
http://www.rechtslexikon.net/d/abblendlicht/abblendlicht.htm
aufgerufen am 25.10.2019 😉
Ist meine Erklärung nicht richtig? Könntest du bitte mal detailliert ausführen was daran falsch ist und eine fachlich richtige Erklärung liefern?
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Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 25. Oktober 2018 um 13:51:19 Uhr:
@manvoIst meine Erklärung nicht richtig? Könntest du bitte mal detailliert ausführen was daran falsch ist und eine fachlich richtige Erklärung liefern?
Du hattest die fehlende Quellenangabe bemängelt.
Die habe ich nachgeliefert.
Was hast du für Probleme?
Zitat:
@manvo schrieb am 25. Oktober 2018 um 13:55:33 Uhr:
Was hast du für Probleme?
Ganz ehrlich?
Man fragt sich zunehmends ob manche Leute wirklich so schwer von Begriff sind. Ich erkläre jetzt zwei mal ausführlich von welchen Variablen die Reichweite des Abblendlichts abhängt und wie man genau berechnen kann wie weit es auf der maskierten Seite (bei Rechtsverkehr links) bei einem bestimmten Fahrzeug leuchten muss.
Und was tust du? Mehrfach auf diese Schwafel-Seite verweisen, die von irgend einem Kasper in Panama City betrieben wird, und sicher nicht im Bereich der Kfz-Fachliteratur einzuordnen ist.
Warum postet man so einen Käse, wenn schon jemand ausführlich fachlich und technisch korrekt erklärt hat wie ein Scheinwerfer einzustellen ist und wie die korrekte Leuchtweite für ein beliebiges Fahrzeug zu bestimmen ist?
Der Golf 7 hat auf der linken Seite keine Reichweite von 50-60 m, sondern:
[Anbauhöhe der Scheinwerfer] * (1/[Absenkung])
also z. B. 70 cm * 1/0,01 = 7000 cm = 70 m
Punkt.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:30:16 Uhr:
Die Absenkung beträgt beim Golf 7 genau 1 % (das steht auf dem Scheinwerfer). Daraus ergibt sich bei angenommenen 70 cm Anbauhöhe (bitte ausmessen) alle 10 m eine Absenkung von 7 cm, ergo eine Leuchtweite von 70 m.
Hier habe ich mich vertippt. Korrektur: alle 10 m eine Absenkung von 10 cm, also 70 m.
Wie komme ich auf die 70 cm? Das ist die Anbauhöhe eines SEAT Leon mit Sportfahrwerk. Der Golf wird mit Sicherheit davon nur wenige Zentimeter abweichen. Beim Tiguan sind die Scheinwerfer sogar noch höher angebaut, dafür ist möglicherweise die Absenkung höher. Trotzdem haben SUVs in der Regel eine höhere Leuchtweite als Kompakt- oder Mittelklassefahrzeuge, liegen also deutlich außerhalb des auf dieser Seite angegebenen Bereichs.
Du bist der Grösste , alles andere ist Mist und verkehrt, völlig falsch!, unnütz, Käse, Schwafel, Blödsinn, Unsinn, Unfug - und recht machen kann man es dir auch nicht,
ich habe verstanden!
Mehrfach wiederholen ist wohl deine Stärke.
Achtung 😉 nicht vergessen: Ich habe nur ganz nüchtern die Quellenangabe nachgeliefert, die du gefordert hast. Das hätte eigentlich gar keinen Kommentar in der deiner Art benötigt.
Warum fasst du alles als persönliche Kritik auf? Hier im MT wird oft auf ein Thema mehrfach geantwortet, ohne das sich der Vorschreiber auf dem Schlips getreten fühlt.
Einfach mal ausschlafen 😉
Warum hältst du es für nötig, nachdem eine einwandfreie und genaue Methode erklärt wurde die korrekte Leuchtweite zu bestimmen, so einen (noch dazu falschen) Unfug nachzuliefern?
Man kann gerne mehrfach antworten, aber es gibt überhaupt keine Notwendigkeit etwas völlig falsches nachzuschieben nachdem bereits richtige Antworten gegeben wurden. Du scheinst aber gar nicht zu kapieren, warum das in diesem Artikel Geschrieben Blödsinn ist. Was hat der Fragesteller davon? Was soll er jetzt glauben? Berechnet man die Leuchtweite so wie ich es erklärt habe oder sind es 50-60 m? Du stiftest mit dem Quatsch nichts als Verwirrung!
Zitat:
@manvo schrieb am 25. Oktober 2018 um 14:20:03 Uhr:
Mehrfach wiederholen ist wohl deine Stärke.
Beharrlich und stur falsche Antworten zu geben und diesbezüglich keinerlei Einsicht zu zeigen offenbar deine.
😉 s.o. 😉
Zitat:
@manvo schrieb am 25. Oktober 2018 um 13:39:20 Uhr:
@DieselSeppel
@navechttp://www.rechtslexikon.net/d/abblendlicht/abblendlicht.htm
aufgerufen am 25.10.2019 😉
und was hat meine Aussage damit zu tun?
Die 70-100m beziehen sich (vermutlich, denn es steht dort nicht...) auf den rechten Rand der eigenen Fahrbahn (die hat i.d.R. bis zu 3,5m Breite) und kommen allein deswegen zustande, weil die Abblendlicht-Hell-Dunkel-Grenze nach rechts 15Grad ansteigen darf.
Interessant ist viel mehr, gerade auf Landstraßen, was sich rechts neben der Fahrbahn tut und da ist die Reichweite eines korrekt eingestellten Scheinwerfers weiter als 70-100m.
Wie weit, hängt von dem Abstand nach rechts und real von der Leuchtstärke ab.
Mit meinem Fahrrad bin ich ca 5m vom Straßenrand entfernt. damit beträgt mein Abstand vom rechten Scheinwerfer-Lichtaustritt der Autos ca. 6m.
6m rechts neben dem Lichtaustritt beim Auto hat man bei 1% Neigung (also korrekter Lichteinstellung) theoretisch, durch den zulässigen 15Grad-Winkel, eine unendliche Reichweite und blendet daher natürlich auch andere.
Danke für Eure Hilfe!
um nochmal auf meinen Startpost zurückzukommen:
Es ist also klar, dass der linke Scheinwerfer zu tief eingestellt ist. Jetzt war ich ja , wie geschrieben, bereits 2 mal beim Freundlichen ohne das eine Besserung (oder zumindest der Zustand davor) eingetreten ist.
Was kann ich nun machen - VW Händler wechseln oder kann ich dem VW Servicetechniker sagen, worauf er zu achten hat... Kann doch nicht so schwierig sein einen Scheinwerfer einzustellen.
Dass der Scheinwerfer bei dir insgesamt zu tief eingestellt ist, sollte der VW-Techniker eigentlich schon nach vollziehen können und zumindest diesen Mangel schon mal beheben.
Gut 25m Reichweite der horizontalen Hell-Dunkel-Grenze stimmen nicht mit den 1% Neigung überein, es sein denn, der Scheinwerfer-Lichtaustritt befindet sich in gut 25cm Höhe....das sollte ein Servicetechniker, der vermutlich mindestens einen mittleren Bildungsabschluss und eine kraftfahrtechnische Ausbildung hat, verstehen.
Wenn es dann immer noch zu der anderen Auffälligkeit kommen sollte, würde ich mal auf einen Vergleich mit einem identischen (gleiches Lichtsystem) Golf bestehen.
Ich hatte wie gesagt am T1 genau das gleiche Problem nach einer Inspektion/TÜV.
Bei mir hat eine neue Abspeicherung der Grundeinstellung mit VCDS geholfen.
Eine Einstellung nur mit dem Scheinwerfereinstellgerät reichte bei mir nicht. (XENON mit Leuchweitenregulierung)
Laut SEG war auch alles in Ordnung, bloß in der Praxis war das Licht auch auf 25m links, begrenzt.
Bei Freundlichen drauf achten, ob er nur das SEG benutzt, oder auch die Grundeinstellung mit VCDS prüft/einstellt.
Nur drehen an den Scheinwerferschrauben reicht nicht immer bei XENON mit Leuchweitenregulierung und Kurvenfahrlicht.