XC 90 First Edition
Hallo,
Ich habe das Glück einen XC 90 zu bekommen, will ihn aber veräußern.
Liefertermin KW 22-24.
Typennummer 339.
Bitte melden.
Über den Preis kann man reden.
Bin Privatverkäufer
Beste Antwort im Thema
Hier noch mal der Standard-Link (nicht mobil): http://suchen.mobile.de/.../205156621.html
@VolvoFirstedition Ich hänge hier mal die FE-Preisliste an, dann kannst du den Wagen noch etwas ausführlicher beschreiben. Es fehlen z.B. sämtliche Assistenzsysteme.
Zudem kannst du evtl. von der Media-Seite ein paar Fotos mehr nutzen (Seite 4):
https://www.media.volvocars.com/.../photos#!page=4
Du kannst die Anzeige sicher noch ganz gut optimieren - für diese Stange Geld investiere ruhig etwas mehr Arbeit... 😉 😁
149 Antworten
Nein, kann er nicht, da ändert die Zulassung auch nix. Wenn er das Fahrzeug von Privat ankauft ist das Thema mit der Steuer erledigt.
Doch kann er. Allerdings nur für die Differenz zum Ankaufspreis (seinen Gewinn, den der Kunde dann komplett errechnen kann), NICHT die komplette Verkaufssumme, nennt sich Differenzbesteuerung:
http://www.hk24.de/.../1167726
Andere Methode - aber da verzichtet er auf viel Geld - er verkauft ihn einfach erheblich teurer und bezahlt die USt. aus eigener Tasche - rechnet selbst:
http://suchen.mobile.de/.../208953417.html
Egal, wie er es macht, für unseren MTler volvofirstedition ist das sehr gut gelaufen!
Schönen Gruß
Jürgen
Der Händler kann die MwSt. schon ausweisen. Er kauft das Fahrzeug ohne ausgewiesene MwSt. ein und verkauft ihn mit ausgewiesener MwSt. weiter. Er führt die USt. ab, kann allerdings keine Vorsteuer in Abzug bringen.
Wobei ich da noch mal nachhake. Bei der Vermietung von Mietobjekten von Privat an Gewerbetreibende ist der private Vermieter ebenso in der Lage die USt. auszuweisen und abzuführen. Da sollte es für den gewerblichen Ankauf von Privat auch eine entsprechende Regelung geben.
... bei der Vermietung muss man sich am Anfang entscheiden, komplett mit USt. oder ohne - hat Vor- und Nachteile.
Ich habe z.B. daher die Gebäudeteile entsprechend finanztechnisch abgegrenzt, der gewerblich genutzte Teil wird von mir mit USt. vermietet (wobei das dann auch als gewerbliches Einkommen zählt), die angrenzende Mietwohnung an privat ohne USt.
Die Differenzbesteuerung hat übrigens den Knackpunkt (bei diesem Fahrzeug), dass es KEIN Gebrauchtwagen ist - daher muss der Händler evtl. die Umsatzsteuer über den gesamten VK ausweisen (und bezahlen). Bleibt eben ein recht mickriger Gewinn.
Schönen Gruß
Jürgen
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Zitat:
@Benjamin2111 schrieb am 9. Juni 2015 um 11:07:33 Uhr:
Der Händler kann die MwSt. schon ausweisen. Er kauft das Fahrzeug ohne ausgewiesene MwSt. ein und verkauft ihn mit ausgewiesener MwSt. weiter. Er führt die USt. ab, kann allerdings keine Vorsteuer in Abzug bringen.Wobei ich da noch mal nachhake. Bei der Vermietung von Mietobjekten von Privat an Gewerbetreibende ist der private Vermieter ebenso in der Lage die USt. auszuweisen und abzuführen. Da sollte es für den gewerblichen Ankauf von Privat auch eine entsprechende Regelung geben.
Was heißt er "kann"? Er muss, wenn er umsatzsteuerpflichtig ist. Sein Problem beim Kauf von Privat ist ja gerade, dass er zwar beim Wiederverkauf die MwSt geltendmachen und an das Finanzamt abführen muss, aber beim Einkauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dazu wurde ja extra die Differenzbesteuerung beim Kauf von Privat eingeführt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@gseum schrieb am 9. Juni 2015 um 11:21:32 Uhr:
(...)
Die Differenzbesteuerung hat übrigens den Knackpunkt (bei diesem Fahrzeug), dass es KEIN Gebrauchtwagen ist - daher muss der Händler evtl. die Umsatzsteuer über den gesamten VK ausweisen (und bezahlen). Bleibt eben ein recht mickriger Gewinn.Schönen Gruß
Jürgen
Auf das Merkmal "gebraucht" kommt es m.W. nicht an. Das taucht im § 25a UStG nicht auf. Entscheidend ist, dass der Verkäufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. In der Regel ist das der Private, der Gebrauchtes verkauft. Aber das muss nicht sein. Die Vorschrift gilt ja auch für Kunst oder Antiquitäten. In wiefern ein Gemälde von Picasso "gebraucht" sein kann, weil es 30 Jahre im Wohnzimmer an der Wand hing, wollte der Gesetzgeber wohl nicht definieren müssen. Der Händler kann hier wohl die Differenzbesteuerung für den FE wählen.
Grüße vom Ostelch
Doch, aber nur wenn es "innergemeinschaftlich" erworben wird - hier nicht der Fall, weil alles in Deutschland abgewickelt wurde: Absatz 7 - http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html 😉
Dein Fazit ist letztendlich dann wohl richtig: Der Händler kann hier wohl die Differenzbesteuerung für den FE wählen.
Zitat:
@gseum schrieb am 9. Juni 2015 um 18:23:21 Uhr:
Doch, aber nur wenn es "innergemeinschaftlich" erworben wird - hier nicht der Fall, weil alles in Deutschland abgewickelt wurde: Absatz 7 - http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html 😉Dein Fazit ist letztendlich dann wohl richtig: Der Händler kann hier wohl die Differenzbesteuerung für den FE wählen.
Nö. Das Merkmal "gebraucht" taucht nicht auf. Nur das Merkmal "neu" in § 25a Abs. 7 Nr. 1b) UStG, um den es hier aber gar nicht ging, wie du selbst schreibst. Jetzt mal nicht die Kinder verwirren! 😉
Grüße vom Ostelch
Jepp. Aber wie soll man nicht verwirren/verwirrt sein bei dieser Steuergesetzgebung. 😁
Zitat:
@gseum schrieb am 9. Juni 2015 um 21:39:03 Uhr:
Jepp. Aber wie soll man nicht verwirren/verwirrt sein bei dieser Steuergesetzgebung. 😁
Das ist ja Sinn und Zweck der Übung. Warum einfach, wenns auch kompliziert geht! 😉
Grüße vom Ostelch
DerZitat:
@VolvoFirstedition schrieb am 9. Juni 2015 um 06:11:47 Uhr:
Nichts desto trotz, die FE ist verkauft. An den Schwedenservice in Reichelsheim.Komischerweise kann er ihn jetzt mit MWST verkaufen, keine Ahnung wie das funktioniert.
hier? Da er sich aber auf einen sehr ambitionierten Preis festgelegt. Er führt derzeit die Hitliste der FE mit großem Vorsprung an. Und: MwSt nicht ausweisbar! Dann ist das Auto als Geschäftswagen schon mal "tot". Wer den wohl kauft?
Grüße vom Ostelch
Jepp, der ist es: http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=208953417
Liest wohl mit, ist unserer Argumentation gefolgt und wollte ungern über die Differenzbesteuerung seinen Gewinn offenlegen. 😁
Zitat:
@gseum schrieb am 10. Juni 2015 um 00:54:32 Uhr:
Jepp, der ist es: http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=208953417Liest wohl mit, ist unserer Argumentation gefolgt und wollte ungern über die Differenzbesteuerung seinen Gewinn offenlegen. 😁
Ob ihm das hilft? Träume sind Schäume. Für den Preis bekomme ich doch eine "FE" auch nachkonfiguriert. Da kommt ein XC90 D5 AWD Inscription 7-Sitzer mit allem, was der Konfigurator hergibt, ja "nur " auf 89.480.- € BLP. Gut es ist dann keine FE, aber ob der Markt das in den nächsten 20 Jahren gesondert honoriert? Wenn er uns beobachtet machen wir das auch. Malsehen, wie sich das Angebot so entwickelt.
Ich sehe gerade, in
Autoscout24inseriert er mit dem Hinweis, dass die MwSt ausweisbar ist! 😕
Grüße vom Ostelch
Wow ... Das ist mal ne Spanne für einen Neuwagen (: Kann mir kaum vorstllen das der für den Preis weg geht.
Wird er auch wohl nicht. Ich denke er muss unter 80.000 sonst wird das nüx.
Ich würde maximal (!) bei 76.500 landen bei eigener Konfig