x3 kaufberatung
hallo,
ich will mir einen x3 kaufen.
da ich zuletzt zwei audis gefahren habe und ich bei bmw noch nicht was ausstattung und extras angeht genauer bescheid weis, möchte ich euer urteil für folgendes angebot:
http://suchen.mobile.de/.../180399490.html?...
Beste Antwort im Thema
Wenn der Wagen im Besitz des Autohauses ist, ist das ja auch kein Problem. Die Fahrgestellnummer ist bei vielen Fahrzeugen aber auch von aussen sichtbar, beim X3 ist sie z.B. hinter dem Nummernschild. Dein Nachbar wird sich bedanken, wenn Du Dir die Fahrgestellnummer abtippst, und dann die Historie des Fahrzeuges beim Händler besorgst.
Bei VW ist es z.B. so, dass inzwischen die Herausgabe der Historie deshalb verboten ist.
Hier mal die Äusserungen eines VW-Vertragshändler zur der Thematik "Rausgabe von Wartungshistorie" aus einem anderen Thread.
Tja, warum ist die Rep.-Historie (nicht nur beim P. nicht nur bei VW) geheim?
Sie ist nicht geheim, sie ist nur "intern" bzw. eben nicht öffendlich.
Es geht nicht (nur) um Daten des Fahrzeuges, oder des Herstellers, es geht auch um Daten des Vorbesitzers.
Die sind nämlich dort (zwangsläufig) hinterlegt.
Wenn eine Person ein Fahrzeug verkauft (z.B. an einen Händler), dann verkauft er nur das Auto, er gibt nicht gleichzeitig die Erlaubnis, dass ein neuer Besitzer (oder nur ein Interessent) 3 Wochen später darüber informiert wird, wo der Wagen (und somit mutmaßlich der Besitzer) am 28.03.2011 ein Wischerblatt gekauft hat.
Das nennt sich Datenschutz und ist gesetzlich verankert.
........
Ein Händler-/Servicepartner, der gegen seinen Servicepartnervertrag grob verstößt, kann eben diesen Vertrag verlieren. Solche Fälle hat es, auch bezogen auf ausgedruckte Historien, schon gegeben.
Ruft man im System ELSA Daten auf, erscheint erstmal eine lange Belehrung über den Umgang mit Daten und was Intern ist.
Die muss vom Verkäufer/Serviceberater aktiv "weggeklickt" werden.
Es kann also keiner sagen, er hätte das nicht gewusst.
Und natürlich rechtfertigt ein grober Verstoß auch eine Kündigung eines Arbeitsvertrages
Zwischen Rep.Historie ausdrucken und nix sagen gibt es (wie immer) natürlich auch eine Grauzone. Aber weniger im Verkauf, als vielmehr in der Technik.
Beispiel:
Kunde kommt zum Serviceberater und bemängelt Klappergeräusche hinten oder Lackabplatzer/Läufer am hinteren Seitenteil.
Dann wäre ein Blick (und entsprechende Auskünfte) bzgl. Unfalllschäden/Lackierungen nicht nur erlaubt, sondern quasi absolut notwendig. Gleiches bei Wiederholreparaturen. Aber eben Fall/Anlassbezogen, nicht pauschal.
Im Verkauf gilt das gleiche, wobei ich mich da frage, welchen konkreten Nutzen der Kunde aus der Rep.Historie ziehen sollte.
Würde ich einen relat. jungen bzw.wertigen Gebrauchtwagen kaufen, würde ich dies erstens bei einem Händler meines vertrauens tun, der einen Ruf zu verlieren hat. Und zweitens würde ich mir sämtliche Rep.Rechnungen, den Serviceplan und einen Nachweis über die durchgeführen Gewährleistungsreparaturen aushändigen lassen bzw. zum Gegenstand des Kaufvertragen machen.
Die, für Laien, oft kryptischen techn. Details einer Rep.Historie würden mich eher weniger interessieren.
Die wirklichen "schwarzen Schaafe" umgehen die Rep.Historie, rechnen Reparaturen ohne FIN ab (erscheint dann nicht in der Historie), drucken die Rep.Historie nur teilw. aus oder fälschen sie komplett (welcher Laie weis schon, wie eine aussieht).
Ich würde mir (als Kunde) eher die Frage stellen, wie seriös ein Händler/Verkäufer ist, der mir mal so einfach die Rep.Historie eines Fahrzeuges zugänglich macht, und somit fahrlässig mit den Daten seines Herstellers, seines Hauses, des Vorbesitzers, etc...umgeht. Und ob dieser Verkäufer wohl mit meinen Daten und seinen Auskünften zum Fahrzeug die gleiche Sorgfalt an den Tag legt
15 Antworten
@lulesi
Na, so einfach, wie Du es beschreibst, ist die Welt aber nicht mehr.
Mein Beispiel:
Ein Touareg bei einem Audi-Händler, da er ihn in Zahlung genommen hatte, für einen neu bestellten Q7.
Das Auto war ca. 5 Jahre alt und hatte 2 Vorbesitzer, beide ca. 200km von Händler weg, also kannte der Händler das Fahrzeug überhaupt nicht. Und es gibt bei jeden Auto Schwachstellen. (Luftfahrwerk, Drosselklappen,...), auf die ein informierter Käufer schaut.
Der Audihändler hat doch gar nicht die ganzen Rechnungen, die der Erstbesitzer und Zweitbesitzer für Reparaturen ausgegeben haben. Woher auch.
Ich bin mit der Fahrgestellnummer dann zu der Werkstatt gegangen, die den Service für das Fahrzeug machen sollte, und hab mir zeigen lassen, was alles schon gemacht wurde. Dabei kam dann raus, das die Drosselklappen bereits gewechselt wurden, Super.. Also da schon die verbesserten Teile eingebaut. Weiter kam raus, das nicht nur eine Seite lackiert wurde, sondern auch der Stoßfänger, was nicht einmal der Audi-Händler wusste. Woher auch, wenn es die Vorbesitzer nicht angegeben haben.
Ich gebe ja meinen Touareg auch nicht beim VW-Händler in Zahlung, der ihn kennt und wartet, um mir dann bei BMW meinen X3 zu kaufen. Also ist auch wieder der BMW-Händler auf meine Daten angewiesen, oder auf den Blick in die Rep.-Historie eines Fahrzeuges. Dabei ist allen vollkommen egal, wie der Vorbesitzer hieß, wo er wohnt, oder was er für die Reparaturen bezahlt hat, interessant ist nur, was schon alles gemacht wurde.
Und ich sehe es so, ein vertrauenswürdiger Händler lässt einen in die Historie reinschauen. Denn das ein Fahrzeug kaputt geht, hat nichts mit dem Ruf eines Händlers zu tun (kann ja auch am Vorbesitzer liegen), eine Gebrauchtwagengarantie bekommt man ja fast immer dazu, da es dem Händler günstiger kommt, als in den ersten 6 Monaten alle Defekte auf eigene Rechnung zu zahlen.
Trotz Garantie ist der Zeitaufwand und die mangelnde Mobilität das größte Ärgernis bei Defekten am Fahrzeug. Und das Ärgernis bleibt, auch wenn der Händler alles auf seine Kosten repariert und so seinem Ruf gerecht wird.
Aber ich bin bei Dir, das man so eine Historie entweder nicht ausdrucken sollte, oder aber ohne Angaben von Namen und Adressen, also anonymisiert.
Gruß