Wurde beim Gebrauchtwagenkauf belogen, was nun?????

Ford Focus Mk2

Hallo Leute,

ich hatte vor ein par Tagen gefragt wie der Ford Focus C-max 2.0 TDCI ist.

Nun habe ich gestern das Auto von Privat gekauft nachdem ich es mir 2 mal angeschaut habe. Mehrmals habe ich gefragt ob der Wagen unfallfrei ist oder irgendwelche Schäden hatte. Der Verkäufer teilte mir mit dass das Fahrzeug Unfallfrei ist und keinerlei Schäden bis jetzt hatte. Er hätte bis jetzt nur die Inspektionen machen lassen, ansonsten nichts! So wurde es auch in den Kaufvetrag mitaufgenommen.

Nun habe ich heute in den Rechnungen der Inspektionen festgestellt, die ich vom Verkäufer erhielt, dass beim 60000 Kilometer Inspektion (2009) als Bemerkung "Stoßstange vorne angefahren" drin steht. Ich habe keinerlei Kratzer o.ä. festellen können. Aber ich habe gesehen das die Stoßstange verschoben ist und die Abstände zum Kotflügel oder Motorhaube nicht identisch sind.

Nun ist meine Frage, kann ich gegen den Verkäufer irgendetwas unternehmen?
Kann ich von jemanden festellen lassen ob es ein Unfallfahrzeug ist?
Kann ich festellen lassen ob die Stoßstande mal lackiert wurde?
Habe ich irgendwelche Ansprüche?

Wie soll ich Verfahren???

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!!

VIELEN DANK SCHONMAL!!!

Beste Antwort im Thema

Erstmal würde ich mit dem Verkäufer sprechen. Ein Parkrempler an der Stoßstange wäre aber für mich kein Grund, das Auto zurückzugeben. Wahrscheinlich hat sich auch der Verkäufer nichts dabei gedacht. Ich würde mal einen Sachkundigen durchschauen lassen, ob nicht doch noch irgendwelche Beschädigungen zu finden sind und wenn das Auto ansonsten in Ordnung ist freu dich einfach dran.

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Zitat:

Original geschrieben von Recep_Focus


Der Verkäufer hat mir 3 mal versichert dass das Fahrzeug KEINERLEI Schäden hätte.

Entscheidend ist eigentlich nur, was exakt im Vertrag steht. Mündliche Zusagen sind für dich schwer zu beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von campr


Und wo steht da, dass man bei einem Privatkauf 14 Tage Rückgaberecht hat? Solche Rechte gibt es im Onlinehandel oder bei Haustürgeschäften, aber nicht bei normalen Käufen.

sie haben recht, ich habe falsche auskünfte erhalten es gibt kein 14 tage rückrecht

Zitat:

Original geschrieben von campr



Zitat:

Original geschrieben von Recep_Focus


Der Verkäufer hat mir 3 mal versichert dass das Fahrzeug KEINERLEI Schäden hätte.
Entscheidend ist eigentlich nur, was exakt im Vertrag steht. Mündliche Zusagen sind für dich schwer zu beweisen.

Im Kaufvertrag steht zum ersten drin, dass der Wagen Unfallfrei ist und zum zweiten steht nochmal extra drin, dass es sonsten auch keine Schäden bislang hatte!

Na also,

wenn es sogar schriftlich festgehalten wurde.
Willst du den Wagen behalten - gut is
Willst du den Wagen nicht behalten - Verkäufer kontaktieren und dies mitteilen. So wenig km wie möglich auf den Wagen fahren und so bald als Möglich vom Vertrag zurücktreten. Nach ein paar Wochen wird es nicht mehr klappen

Gruß
Horst

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Wenn der Verkäufer dies reingeschrieben hat wollte er dich nicht über den Tisch ziehen sonst hätter dies nich reingeschrieben. Jemand der sich auskennt schreibt sowas nicht rein, wenn er was verbergen will.
Es gibt zwei Sachen die genauso sein können:

1. Der Verkäufer ist wo so leicht drangerollt das es keine Kratzer gab und die Stoßstange nur paar mm nachgab was er selber als Laie nicht erkannt hat.

2. Es gab einen Unfall beim Vorbesitzer und dieser hat es dem Käufer verschwiegen.

Ersterer Fall ließe sich für kleines Geld eventuell beheben, zweiterer ist Verhandlungssache.

Ich würde in deinem Fall aufgrund dessen was ich am Anfang schrieb nicht von einer bewußten Täuschung ausgehen.

Ich selber würde den Verkäufer ansprechen, um zu versuchen etwas auszuhandeln, wenn das Gutachten sagt, dass der Unfall behoben wurde. Wenn das nicht der Fall ist und es sich um eine größere Sche handelt, würde ich den Kauf rückgängig machen.

Wobei:

Ist es nicht so, dass man nur Unfälle mitteilen muss, die tagende Teile betreffen?
Bzw. dass ein Auto nur als Unfallwagen zählt, wenn tragende Teile betroffen sind?

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