Wurde beim Gebrauchtwagenkauf belogen, was nun?????
Hallo Leute,
ich hatte vor ein par Tagen gefragt wie der Ford Focus C-max 2.0 TDCI ist.
Nun habe ich gestern das Auto von Privat gekauft nachdem ich es mir 2 mal angeschaut habe. Mehrmals habe ich gefragt ob der Wagen unfallfrei ist oder irgendwelche Schäden hatte. Der Verkäufer teilte mir mit dass das Fahrzeug Unfallfrei ist und keinerlei Schäden bis jetzt hatte. Er hätte bis jetzt nur die Inspektionen machen lassen, ansonsten nichts! So wurde es auch in den Kaufvetrag mitaufgenommen.
Nun habe ich heute in den Rechnungen der Inspektionen festgestellt, die ich vom Verkäufer erhielt, dass beim 60000 Kilometer Inspektion (2009) als Bemerkung "Stoßstange vorne angefahren" drin steht. Ich habe keinerlei Kratzer o.ä. festellen können. Aber ich habe gesehen das die Stoßstange verschoben ist und die Abstände zum Kotflügel oder Motorhaube nicht identisch sind.
Nun ist meine Frage, kann ich gegen den Verkäufer irgendetwas unternehmen?
Kann ich von jemanden festellen lassen ob es ein Unfallfahrzeug ist?
Kann ich festellen lassen ob die Stoßstande mal lackiert wurde?
Habe ich irgendwelche Ansprüche?
Wie soll ich Verfahren???
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!!
VIELEN DANK SCHONMAL!!!
Beste Antwort im Thema
Erstmal würde ich mit dem Verkäufer sprechen. Ein Parkrempler an der Stoßstange wäre aber für mich kein Grund, das Auto zurückzugeben. Wahrscheinlich hat sich auch der Verkäufer nichts dabei gedacht. Ich würde mal einen Sachkundigen durchschauen lassen, ob nicht doch noch irgendwelche Beschädigungen zu finden sind und wenn das Auto ansonsten in Ordnung ist freu dich einfach dran.
20 Antworten
Nehme doch erstmal Kontakt mit dem Verkäufer auf.
Dann kannst Du diesen ja auf die Bemerkung bzw. den Schaden hinweisen und ihn um eine Stellungnahme Bitte.
Wenn dieser aber kein Einsehen hat würde ich weiter Schritte unternehmen.
Erstmal würde ich mit dem Verkäufer sprechen. Ein Parkrempler an der Stoßstange wäre aber für mich kein Grund, das Auto zurückzugeben. Wahrscheinlich hat sich auch der Verkäufer nichts dabei gedacht. Ich würde mal einen Sachkundigen durchschauen lassen, ob nicht doch noch irgendwelche Beschädigungen zu finden sind und wenn das Auto ansonsten in Ordnung ist freu dich einfach dran.
Hallo Recep_Focus,
ließ mal den Bericht unter folgendem Link.
http://www.autobild.de/.../unfallschaeden-an-gebrauchtwagen_36981.html
Gruß
Tony
AutoBild, ist nicht gerade die beste Anlaufstelle. Kleine Blechschäden, sind auch bei verschweigen, keine arglistige Täuschung, wenn diese geringfügig sind und fachgerecht behoben wurden.
Es wäre natürlich besser gewesen, dies anzugeben. Aber, ich denke kaum, dass du da Geld raus schlagen kannst. Der Ärger, wird sich nicht lohnen, wenn der Schaden minimal ist. Versuch erstmal ohne motzen und meckern, an Informationen zu kommen.
Fahr auch zur ADAC-Niederlassung. Für kleines Geld oder teilweise kostenlos, kannst du dein Auto checken lassen.
MfG
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Hallo,
ein "kleiner" Schaden muss nicht angegeben werden. Er sollte natürlich Fachgerecht repariert worden sein.
Als "klein" versteht man in der Regel sogar den Austausch von Türen, Deckeln usw. eben allen nicht fest befestigten Teilen.
Ist dir dass mit der verschobenen Stoßstange vorher nicht aufgefallen? Zu 100% stimnmen die Spaltmaße auch beim Ford Neuwagen häufig nicht.
Naja, einfach mal den Vorbesitzer noch einmal anrufen und klären.
Habe schon einge Jahres und Halbjahreswagen (Audi und Mercedes) gekauft, die waren bisher alle "zumindest kleinigkeiten" ausgebesssert. Dies wird jedeoch oftamls nur auf nachfragen zugegeben. Kleine Stoßstangenkratzer oder kleine Dellen werden durch Smartrepair wieder absolut unsichtbar gemacht. So verkauft sich ein junger gebrauchter einfach deutlich besser. Ganz legal, normal und mir ganz recht.
Liegt allerdings ein größerer Schaden vor, würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Einfach kurz zum Tüv, Dekra oder Werkstatt fahren.
Wie hoch war denn der Rechnungsbetrag für den auf der Rechnung positionierten Schaden. Hierbei kannst du den Schweregrad der BNeschädigung schon mal grob abschätzen.
Gruß
Horst
Bist du denn sicher dass das Auto einen Unfallschaden hat? Ich würde wie schon gesagt erstmal mit dem Vorbesitzer reden
Zum Thema Unfallschäden angeben: Wenn ein Schaden fachgerecht instandgesetzt wurde kann man ihn in der Regel nichtmal nachweisen.
Meine komplette Front inkl. 1 Kotflügel, Motorhaube etc. wurde bei mir erneuert (Wildschaden) und der Gutachter der Versicherung sagte mir dass selbst er diese Instandsetzung nachträglich nicht mehr nachweisen könnte. Wie auch. Vorallem ist das Auto danach ja nicht schlechter wie ein Unfallfreier Wagen.
zum Thema kleine Schäden:
wir kauften neulich einen Focus-Jahreswagen
da uns die Farbe nicht so wichtig war, nahmen wir von drei Fahrzeugen ähnlicher Ausstattung, Laufleistung und Preis den, dessen Lack den besten Eindruck machte
der Verkäufer gab ehrlich zu, dass sie selbstverständlich kleinere Lackschäden ausbessern würden ...
Ich habe auch schon mal am Rande mitbekommen, wie ein Leasingfahrzeug zurückgegeben wurde und dabei eine Beurteilung erfolgte. Da ist eine kleine "Beule" durch die Tür des unvorsichtigen "Nachbarn" vom Supermarktparkplatz gar kein Thema, das kann problemlos repariert werden. Was ich aber bis dahin nicht kannte, war ein Messgerät, das die Lackstärke supergenau messen und digital anzeigen kann - und so kann der Fachmann erkennen, ob mal irgendwo nachlackiert wurde sprich eine Ausbesserung nach einem Schaden erfolgt ist (ich denke, das funktioniert aber nur auf Metall- und nicht auf Kunststoffteilen)
für mich macht es schon einen Unterschied, ob ich ein Auto mit einem regelrechten Unfallschaden erwerbe (sprich wo einmal wichtige Teile verzogen oder gestaucht wurden, ist eventuell der Aufprallschutz nie mehr so gut wie zu Anfang) - oder ob ein wenig Lackkosmetik gemacht wurde
Fair fände ich aber in jedem Fall, wenn auch kleinere "Schönheitsreperaturen" vom Verkäufer erwähnt werden ...
Schöne Grüsse
Reinhard
ja receb du hast 14 tage vetrags kündigüngs frisst nimm kontakt mit dem verkäufer auf und nenne ihn deine bedienungen wenn er sich weigert oder sich blöd stellt geh zu ein anwalt du kanst ihn verklagen solche schäden müssten vorher angesagt werden
Zitat:
Original geschrieben von Seicodad
Hallo,
ein "kleiner" Schaden muss nicht angegeben werden. Er sollte natürlich Fachgerecht repariert worden sein.
Als "klein" versteht man in der Regel sogar den Austausch von Türen, Deckeln usw. eben allen nicht fest befestigten Teilen.
Gruß
Horst
Und damit befindest du dich leider auf dem Holzweg Horst.
Kein Schaden heißt eben auch, dass das Fahrzeug keinen Schaden hatte.
Gruß
Frank
aber unfälle muss man angeben oder??
Zitat:
Original geschrieben von blnescobar
ja receb du hast 14 tage vetrags kündigüngs frisst
Wo hast'n diesen Schmarrn her?
hier könnt ihr euch schlau machen😉😎
Und wo steht da, dass man bei einem Privatkauf 14 Tage Rückgaberecht hat? Solche Rechte gibt es im Onlinehandel oder bei Haustürgeschäften, aber nicht bei normalen Käufen.
Also erstmal vielen Dank an alle.
Ich habe heute einen Termin beim ADAC, ich lasse bei denen einen Gutachten machen. Wer weiß, vielleicht ist ja mehr an "Schaden" da. Anschließend werd ich den Verkäufer kontaktieren.
Ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber persönlich denke ich dass "Stoßstange vorne angefahren" schon ein Schaden darstellt. Der Verkäufer hat mir 3 mal versichert dass das Fahrzeug KEINERLEI Schäden hätte.
Ich hatte mal einen Ford Focus Kombi, 2003 Baujahr. Bei dem ist mir mal jemand hinten drauf gefahren. An der Stoßstange war nur ganz leicht der Abdruck von seinem Kennzeichen zu sehen. Anschließend bin ich zu Ford, die haben die Stoßstange runtergemacht und unten drunter war alles eingedrückt. Schaden knapp 3000 €.
Zudem kommt das die Inspektion beim ATU gemacht wurde. Ich denke mal dass dort das Fahrzeug nur von außen angeschaut wird und nicht unter die Teile ob es ein Unfallschaden war oder nicht.
Viele Grüße...