Würde reingelegt beim Autokauf BMW 325i Coupe!
Hallo,
und zwar geht es um einen BMW 325i Baujahr 2006 Coupe mit Fast allen Extras.
Habe das Auto November 2011 gekauft er hatte mir gesagt Unfall frei. Jetzt habe ich in mein Auto zwischen der Bedienungsanleitung ein Vertrag gesehen der Idiot hat vergessen den alten Vertrag mit zu nehmen und da steht er hatte das Auto für 13000€ Gekauft das bedeutet doch das er einen Unfall hatte er es repariert oder gemacht hat und für 17300€ wieder Verkauft hat.
Sollte ich eine Anzeige erstatten gegen den Verkäufer.
Wenn ja macht die Polizei alles für mich oder muss ich einen Rechtsanwalt holen.
Der Kauf ist 7 Monate her habe ich da noch eine Chance zu Gewinnen.
Beste Antwort im Thema
Und wenn in den Antworten endlich mal nur ein einziger Punkt mitgeliefert würde, täte man sich mit dem Lesen leichter.
Von Kommas (Kommata) wollen wir ja gar nicht reden.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
Das Vorgehen ist ganz einfach: Dekra Gutachten erstellen lassen und wenn da entgegen dem Kaufvertrag drin steht dass es ein Unfaller ist Kaufvertrag anfechten und Rückabwicklung oder nachträgliche Kaufpreisminderung fordern. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Im Vertrag stehet aber nicht bei meinen also das er
Unfallfrei oder Unfall hatte da steht nicht darüber.
TE: Du machst ganz schön die Pferde wild, ohne die Ratschläge ernst zu nehmen.
An Deiner Stelle würde ich dieses Auto für ca. 13.500 verkaufen und mir einen garantiert unfallfreien Wagen für ca. 17.000 neu kaufen. Da hast Du immer noch 3.500 gut gemacht.😁😁😎
Zitat:
Original geschrieben von bmwporz
Ja genau 17300 verkauft 13000 gekauft ist doch normal das ich denke da ist was faulZitat:
Original geschrieben von George 73
😕😕😕 wie kommst du eigentlich drauf das er ein unfallwagen ist,weil er ihn für 17300 EUR an dir verkauft hat 😕 nur weil er ihn für 13000 EUR gekauft hat 😕 oder verstehe ich was falsch 🙄
Gruß
George
ich glaub du ärgerst dich nur, dass er was an dir verdient hat.... 17300 € ist schon ne menge holz für so ne alte kiste....
Hast deinen Wagen schon checken lassen inzwischen?
gretz
Und wenn in den Antworten endlich mal nur ein einziger Punkt mitgeliefert würde, täte man sich mit dem Lesen leichter.
Von Kommas (Kommata) wollen wir ja gar nicht reden.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bmwporz
Im Vertrag stehet aber nicht bei meinen also das er
Unfallfrei oder Unfall hatte da steht nicht darüber.
@Zimpalazumpala
Meldet sich hier neu an, macht die Pferde wild und kümmert sich einen Sch.. um seine Schreibweise.
Ich empfinde sowas immer als unhöflich, weil zu faul zum Korrekturlesen.
Zitat:
Original geschrieben von A8NSLIDELUXE
Mädels, die Wandlung gibts schon seit 10 Jahren nicht mehr. Das nennt sich jetzt Rücktritt. Und auch beim Privatverkauf gilt, dass beschaffenheitsgarantien dem Gewährleistungsausschluss vorgehen. Mit der Anfechtung ist es vor Gericht immer recht schwierig, da man den Täuschungsvorsatz des Verkäufers nachweisen muss.
Das ist überhaupt kein Problem, wenn im Kaufvertrag diese Eigenschaft vereinbart ist. Dabei spielt es auch gar keine Rolle, wann der Käufer Kenntnis vom Umstand erlangt. Selbst wenn ich bei einem vermeintlich unfallfreien Fahrzeug nach 10 Jahren feststelle, dass ich beim Kauf getäuscht wurde, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ob ich dabei noch Geld bekomme nachdem ich mit die Nutzung des Fahrzeuges für die 10 Jahre aufrechnen lasse, ist dann natürlich offen.
In dem Fall hier sind die vergangen Fristen völlig unkritisch.
Problematisch ist hier einzig, dass im Kaufvertrag kein Abrede bezüglich Vorschäden getroffen wurde. Wenn ein Verkäufer dies im Vertrag nicht angibt oder das will, würde ich sowieso schon stutzig werden und die Finger davon lassen. Diesen Fehler hat man sich dann selbst zuzuschreiben - sorry, ist leider so.
Und warum kann das Gericht nicht sagen dass nach so einer langen Frist du selbst das Auto geschrottet und wieder aufgebaut hast, und jetzt zurückgeben willst?
Ich persönlich würde übrigens nie "unfallfrei" o.Ä. in den Kaufvertrag schreiben, bei einem gebrauchtem Fahrzeug wo es auch andere Besitzer vor mir gegeben hat. Ich weiß nämlich nicht was der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug angestellt hat und es dann in einer Hinterhofwerkstatt ohne irgendwelche Belege zu reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von novesori
Und warum kann das Gericht nicht sagen dass nach so einer langen Frist du selbst das Auto geschrottet und wieder aufgebaut hast, und jetzt zurückgeben willst?Ich persönlich würde übrigens nie "unfallfrei" o.Ä. in den Kaufvertrag schreiben, bei einem gebrauchtem Fahrzeug wo es auch andere Besitzer vor mir gegeben hat. Ich weiß nämlich nicht was der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug angestellt hat und es dann in einer Hinterhofwerkstatt ohne irgendwelche Belege zu reparieren.
Bis zu einem gewissen Grad können das Gutachter beurteilen - zudem kann man das durch eine eidesstattliche Versicherung bekräftigen. Ab einem gewissen Zeitraum wird es schwer, was aber selten eine Rolle spielt. Je länger die Frist läuft, desto geringer ist bei einem Rücktritt der noch erzielbare Schadenersatz, weil man das Auto eben auch selbst abnutzt und diesen Wertverlust dem Verkäufer zurückerstatten muss.
Wenn ich ein Auto aus erster Hand kaufe, dann erwarte ich diese Klausel im Vertrag. Wenn ich aus zweiter Hand kaufe dann würde ich auf den Text bestehen "Nach Angabe des Erstbesitzers unfallfrei, keine Unfallschäden seit dem Kauf durch den Zweitbesitzer". Lügt der Zweitbesitzer hinsichtlich der Angabe des Erstbesitzers (den man ja kontaktieren könnte), kann ich dennoch vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass der Verkäufer hier eine subjektiv unangemessene Haftung übernehmen müsste.
Wenn er beim autokauf, genau so sorgfältig war wie bei seiner Schreibweise. Dann gute Nacht.
Vielleicht hatte er beim ersten verkauf nur 100 tsd Kilometer mehr?...?
Zitat:
Original geschrieben von ben2ben
Kaufe meinen auch in 2,5 Jahren für 14000 aus dem Vertrag, obwohl er dann gut und gerne noch doppelt so viel Wert sein wird. Zahle dafür nur jetzt höhere Leasingsätze (aus dem Brutto halt). Kann also auch ganz andere Ursachen haben.
Deswegen würdest du ihn noch lange nicht für 14K weitergeben, hat also mit dem Fall hier nix zu tun.
Na ja, ist doch alles hahnebüchend... Aus rechtlicher Hinsicht sowieso... 😕
1. Wurde im Kaufvertrag die Unfallfreiheit des Fahrzeuges nicht explizit angekreuzt (Standardvordruckvertrag) oder vereinbart, so liegt keine Zusicherung der Fahrzeugeigenschaft als "unfallfrei" vor und man kann sich später auch nicht darauf berufen. Ein Fahrzeug ist nämlich nicht automatisch unfallfrei, nur weil das Gegenteil nicht angegeben wurde. Andererseits ist man als Verkäufer verpflichtet, etwaige Unfallschden anzugeben. Doch wie vor Gericht beweisen, wenn nichts festgeschrieben wurde? Beweisen muss nämlich der, der fordert. Vor Gericht wäre das ein ewiges Gerangel mit absolut ungewissem Ausgang. Je nach Lust und Laune des Richters.
2. Eine Versicherung an Eides statt seitens des Eigentümers (im Fall der Unfallfeststellung nach 10 Jahren) ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben würde. Allenfalls zum Popo abwischen.
Der TE kann das Ganze doch günstig abklären, deshalb versteh ich das Geplärre auch nicht. Ab zum Gutachter, 100 Euro investiert und dann sicher wissen, ob Unfallfahrzeug oder nicht. Dann kann man schauen, welche Möglichkeiten offenstehen. Nur die tatsache, dass der Verkäufer ein paar Scheine mehr als üblich gutgemacht hat, rechtfertigt nicht die Annahme, dass da was nicht stimmt.
Hab auch schon von einem zahlungsunfähigen bzw. -unwilligen Kunden das Auto billig abkassiert und später mehr als nur gut verkauft. Pech gehabt. Er wäre besser beraten gewesen das Auto selbst zu verkaufen und meine Rechnung zu bezahlen. Dann wäre noch so einiges über geblieben. Ein Fahrzeug mit angeblichen Motorschaden hab ich auch schon mal gekauft und dann festgestellt, dass nur ein Billigteil defekt war. Fahrzeugmarktwert etwa 8000 Euro, gekauft für 3600 Euro mit Motorschaden, 130 Euro Reparaturkosten und das wars. Zwei Jahre gefahren, gut verkauft, also hat mich das Auto in den zwei Jahren so gut wie nichts gekostet.
Warum es so ist wie es ist, kann tausend verschiedene Gründe haben, die alle nichts mit Lug und Betrug zu tun haben müssen...
Jetzt haben wir ihn so verschreckt, dass er nur noch leise mitliest.
Aber die Gutachter machen ja auch erst am Montag wieder auf.
Deshalb im Zweifelsfall, in Abwandlung meines Avatars: in dubio pro reo ... oder auch secco.
Stößchen und ein schönes, sonniges WE 🙂🙂.
Hi NeoNeo,
ist ein bisschen verworren jetzt, aber viele geben ein Auto ab und nehmen dafür sofort ein anderes. Um die Folgekosten beim Neuen zu reduzieren kann man manchmal auch den Verkaufspreis des alten reduzieren... Das Geschäft insgesamt muß natürlich für den Händler auch aufgehen, aber entgegenkommen werden sie Dir schon.
Je nach Situation habe ich schon so Andeutungen gehört...
LG,
Micha...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Also allein vom günstigen Preis auf einen Unfaller zu schließen halte ich allgemein schon für ziemlich abwegig. Andererseits sind beim Gebrauchtwagenverkauf heute keine Gewinnmargen von über 4000 Euro drin - im Normalfall. Aber ein günstiger Einkaufspreis kann die unterschiedlichsten Ursachen haben (Notverkauf, Ahnungslosigkeit usw.)Einfach mal einen Hunderter in eine Begutachtung investieren und gut ist, dann erübrigt sich diese Unkerei hier...
Sollte es sich tatsächlich um einen Unfaller handeln, obwohl im Kaufvertrag ausdrücklich "unfallfrei" zugesichert wurde, hast rechtlich gesehen zwei Möglichkeiten - Wandlung oder Minderung. Ist es kein Unfaller, hat der Händler halt einfach nur einen guten Einkaufsdeal gemacht...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Bezieht sich die Aussage auf den günstigen Ablösepreis des Leasingfahrzeuges oder auf den Unterschied zwischen Leasing und Zielfinanzierung? Beim Leasingfahrzeug gibt es nämlich keine Abschreibung (außer für die Leasingfirma selbst). Aber vielleicht hab ich den Zusammenhang jetzt auch missverstanden... 😁Zitat:
Original geschrieben von Micha15071974
Kann - wenn er es geschäftlich nutzt - steuerliche Gründe haben (Abschreibung)
Zitat:
Original geschrieben von Micha15071974
Hi NeoNeo,ist ein bisschen verworren jetzt, aber viele geben ein Auto ab und nehmen dafür sofort ein anderes. Um die Folgekosten beim Neuen zu reduzieren kann man manchmal auch den Verkaufspreis des alten reduzieren... Das Geschäft insgesamt muß natürlich für den Händler auch aufgehen, aber entgegenkommen werden sie Dir schon.
Je nach Situation habe ich schon so Andeutungen gehört...
Ja, das kann natürlich auch so laufen. Ohne Frage... Für den Händler ist am Ende wie jedem von uns wichtig, was auf der Tasche bleibt, wobei sich die Lösung mit dem günstigeren Ankaufspreis und hohem Verkaufspreis auf Grund der Differenzbesteuerung auch nur in Verbindung mit einem vergünstigten Neukauf rechnen wird. Aber stimmt schon, die Möglichkeit besteht durchaus... 😉
Ich find's halt im Moment etwas wie ein Stochern im Nebel. Am besten 100 Euro in die Hand nehmen, zum Sachverständigen fahren und zweifelsfrei wissen was los ist. Wenn der Kaufpreis dem Üblichen entspricht und dem Auto nix fehlt, kann es dem Käufer ja wurscht sein, wieviel der Händler dran gutgemacht hat... 😁
Soll ja schon Pokerrunden gegeben haben, wo am Ende die Fahrzeugpapiere nebst Schlüssel im Pott lagen... 😁
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
.....Soll ja schon Pokerrunden gegeben haben, wo am Ende die Fahrzeugpapiere nebst Schlüssel im Pott lagen... 😁
🙄 .... mit 2 Päarchen auf der Hand aber ein gewagtes Unterfangen 😎😎😁
Hat man mal wieder mal was vom TE gelesen??
Oder hängt er irgendwo 😰🙄