Würde reingelegt beim Autokauf BMW 325i Coupe!
Hallo,
und zwar geht es um einen BMW 325i Baujahr 2006 Coupe mit Fast allen Extras.
Habe das Auto November 2011 gekauft er hatte mir gesagt Unfall frei. Jetzt habe ich in mein Auto zwischen der Bedienungsanleitung ein Vertrag gesehen der Idiot hat vergessen den alten Vertrag mit zu nehmen und da steht er hatte das Auto für 13000€ Gekauft das bedeutet doch das er einen Unfall hatte er es repariert oder gemacht hat und für 17300€ wieder Verkauft hat.
Sollte ich eine Anzeige erstatten gegen den Verkäufer.
Wenn ja macht die Polizei alles für mich oder muss ich einen Rechtsanwalt holen.
Der Kauf ist 7 Monate her habe ich da noch eine Chance zu Gewinnen.
Beste Antwort im Thema
Und wenn in den Antworten endlich mal nur ein einziger Punkt mitgeliefert würde, täte man sich mit dem Lesen leichter.
Von Kommas (Kommata) wollen wir ja gar nicht reden.
45 Antworten
Kaufe meinen auch in 2,5 Jahren für 14000 aus dem Vertrag, obwohl er dann gut und gerne noch doppelt so viel Wert sein wird. Zahle dafür nur jetzt höhere Leasingsätze (aus dem Brutto halt). Kann also auch ganz andere Ursachen haben.
Zitat:
Original geschrieben von ben2ben
Kaufe meinen auch in 2,5 Jahren für 14000 aus dem Vertrag, obwohl er dann gut und gerne noch doppelt so viel Wert sein wird. Zahle dafür nur jetzt höhere Leasingsätze (aus dem Brutto halt). Kann also auch ganz andere Ursachen haben.
Fährst Du auf diese Weise besser als mit einer Ziel-Finanzierung?
WARUM nicht einfach mal den Verkäufer ansprechen - manches klärt sich auch ohne Polizei oder Drohungen 🙂
Oder Geld in die Hand nehmen und zwecks Beruhigung ein Gutachten einholen. Anscheinend ist aber an dem Auto nichts negatives aufgefallen.
Zitat:
Original geschrieben von Sven28
WARUM nicht einfach mal den Verkäufer ansprechen - manches klärt sich auch ohne Polizei oder Drohungen 🙂Oder Geld in die Hand nehmen und zwecks Beruhigung ein Gutachten einholen.
Korrekt, allerdings würde das dann nicht mehr als Diskussionsthema hier geeignet sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bmwporz
Habe das Auto November 2011 gekauft er hatte mir gesagt Unfall frei.
Viel wichtiger ist: was steht denn in
DEINEMKaufvertrag? Ist da
schriftlichirgendwo Unfallfreiheit zugesichert?
Falls nein, wirst du wohl schlechte Karten haben im Fall der Fälle.
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Fährst Du auf diese Weise besser als mit einer Ziel-Finanzierung?
Ja, in jedem Fall. Zahle ja so alles aus dem Brutto, also auch laufende Kosten (Benzin, Wartung). Also quasi nur die Hälfte (wg. Höchststeuersatz). Damit fahre ich sogar günstiger, als privat eien 4 Jahre alten zu kaufen vs. eben einen Neuwagen zu leasen über die Firma. Spare da ca. €4k / Jahr, all in.
Zitat:
Original geschrieben von bmwporz
Hallo,
und zwar geht es um einen BMW 325i Baujahr 2006 Coupe mit Fast allen Extras.Habe das Auto November 2011 gekauft er hatte mir gesagt Unfall frei. Jetzt habe ich in mein Auto zwischen der Bedienungsanleitung ein Vertrag gesehen der Idiot hat vergessen den alten Vertrag mit zu nehmen und da steht er hatte das Auto für 13000€ Gekauft das bedeutet doch das er einen Unfall hatte er es repariert oder gemacht hat und für 17300€ wieder Verkauft hat.
Sollte ich eine Anzeige erstatten gegen den Verkäufer.
Wenn ja macht die Polizei alles für mich oder muss ich einen Rechtsanwalt holen.Der Kauf ist 7 Monate her habe ich da noch eine Chance zu Gewinnen.
😕😕😕 wie kommst du eigentlich drauf das er ein unfallwagen ist,weil er ihn für 17300 EUR an dir verkauft hat 😕 nur weil er ihn für 13000 EUR gekauft hat 😕 oder verstehe ich was falsch 🙄
Gruß
George
Kann - wenn er es geschäftlich nutzt - steuerliche Gründe haben (Abschreibung)
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Fährst Du auf diese Weise besser als mit einer Ziel-Finanzierung?Zitat:
Original geschrieben von ben2ben
Kaufe meinen auch in 2,5 Jahren für 14000 aus dem Vertrag, obwohl er dann gut und gerne noch doppelt so viel Wert sein wird. Zahle dafür nur jetzt höhere Leasingsätze (aus dem Brutto halt). Kann also auch ganz andere Ursachen haben.
Oooops, schon beantwortet...
😁
Zitat:
Original geschrieben von Micha15071974
Kann - wenn er es geschäftlich nutzt - steuerliche Gründe haben (Abschreibung)
Zitat:
Original geschrieben von Micha15071974
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Fährst Du auf diese Weise besser als mit einer Ziel-Finanzierung?
Also allein vom günstigen Preis auf einen Unfaller zu schließen halte ich allgemein schon für ziemlich abwegig. Andererseits sind beim Gebrauchtwagenverkauf heute keine Gewinnmargen von über 4000 Euro drin - im Normalfall. Aber ein günstiger Einkaufspreis kann die unterschiedlichsten Ursachen haben (Notverkauf, Ahnungslosigkeit usw.)
Einfach mal einen Hunderter in eine Begutachtung investieren und gut ist, dann erübrigt sich diese Unkerei hier...
Sollte es sich tatsächlich um einen Unfaller handeln, obwohl im Kaufvertrag ausdrücklich "unfallfrei" zugesichert wurde, hast rechtlich gesehen zwei Möglichkeiten - Wandlung oder Minderung. Ist es kein Unfaller, hat der Händler halt einfach nur einen guten Einkaufsdeal gemacht...
Zitat:
Original geschrieben von Micha15071974
Kann - wenn er es geschäftlich nutzt - steuerliche Gründe haben (Abschreibung)
Bezieht sich die Aussage auf den günstigen Ablösepreis des Leasingfahrzeuges oder auf den Unterschied zwischen Leasing und Zielfinanzierung? Beim Leasingfahrzeug gibt es nämlich keine Abschreibung (außer für die Leasingfirma selbst). Aber vielleicht hab ich den Zusammenhang jetzt auch missverstanden... 😁
Das Vorgehen ist ganz einfach: Dekra Gutachten erstellen lassen und wenn da entgegen dem Kaufvertrag drin steht dass es ein Unfaller ist Kaufvertrag anfechten und Rückabwicklung oder nachträgliche Kaufpreisminderung fordern. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Wenn ich das richtig versteh ist das ein Privatkauf gewesen und da kannst Du jetzt nichts mehr machen, wenn am besten noch geschrieben steht: gekauft wie besichtigt, ist sowieso vorbei! Das mit dem Gutachten hätte man in dem Fall Vorher machen müssen!
Zitat:
Original geschrieben von Micha15071974
Kann - wenn er es geschäftlich nutzt - steuerliche Gründe haben (Abschreibung)
Wenn ich ein Finanziertes geschäftlich nutze, schreibe ich die Finanzierungskosten genau so ab.
Mädels, die Wandlung gibts schon seit 10 Jahren nicht mehr. Das nennt sich jetzt Rücktritt. Und auch beim Privatverkauf gilt, dass beschaffenheitsgarantien dem Gewährleistungsausschluss vorgehen. Mit der Anfechtung ist es vor Gericht immer recht schwierig, da man den Täuschungsvorsatz des Verkäufers nachweisen muss.
Zitat:
Original geschrieben von George 73
😕😕😕 wie kommst du eigentlich drauf das er ein unfallwagen ist,weil er ihn für 17300 EUR an dir verkauft hat 😕 nur weil er ihn für 13000 EUR gekauft hat 😕 oder verstehe ich was falsch 🙄Zitat:
Original geschrieben von bmwporz
Hallo,
und zwar geht es um einen BMW 325i Baujahr 2006 Coupe mit Fast allen Extras.Habe das Auto November 2011 gekauft er hatte mir gesagt Unfall frei. Jetzt habe ich in mein Auto zwischen der Bedienungsanleitung ein Vertrag gesehen der Idiot hat vergessen den alten Vertrag mit zu nehmen und da steht er hatte das Auto für 13000€ Gekauft das bedeutet doch das er einen Unfall hatte er es repariert oder gemacht hat und für 17300€ wieder Verkauft hat.
Sollte ich eine Anzeige erstatten gegen den Verkäufer.
Wenn ja macht die Polizei alles für mich oder muss ich einen Rechtsanwalt holen.Der Kauf ist 7 Monate her habe ich da noch eine Chance zu Gewinnen.
Gruß
George
Ja genau 17300 verkauft 13000 gekauft ist doch normal das ich denke da ist was faul