ForumWoWa und WoMo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoWa und WoMo
  6. Wohnmobil Lieferung schon im Dezember Erstzulassung im März

Wohnmobil Lieferung schon im Dezember Erstzulassung im März

Citroën Jumper 2 (Y)
Themenstarteram 2. Dezember 2017 um 13:19

Hallo,

ich werde mein neues Wohnmobil einen Clever Celebration 600 im Dezember bekommen.

Es wäre ja unvorteilhaft den noch in 2017 anzumelden. Es ist ja ein Modelljahr 2018 und ich fliege im Januar auch noch für 5 Wochen in Urlaub.

Einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück habe ich auch und ich würde den gerne erst Anfang März zulassen.

Abholen mit roter Nummer ?

Wie kann ich das Fahrzeug z.B. jetzt schon Kaskoversichern ? Hagel oder Diebstahl ist ja immerhin möglich.

TÜV und Gasprüfung wird nach Aussage des Händlers vor der Übergabe gemacht.

Sonst noch etwas zu beachten ?

Beste Antwort im Thema

Jetzt muss ich ein bisschen sticheln.

Wenn ich so ein Teil kaufen kann das ja nicht unbedingt „billig” ist, dann mache ich mir ganz bestimmt keinen Kopf darüber ob ich bei einem eventuellen Verkauf in 6, oder 7 Jahren ein paar Hunderter mehr, oder weniger wegen dem Zulassungsdatum bekomme.

Bei WoMo`s sind die Kriterien sowieso etwas anders als bei normalen Autos, da kommt es deutlich mehr auf den Gesamtzustand an und nicht so sehr auf das Datum der Erstzulassung

47 weitere Antworten
Ähnliche Themen
47 Antworten

Bj 2017 bleibt Bj 2017 egal ob Modell 2018

Wenn er beim Händler steht bis zur Auslieferung ist er über die VS des Händler mit versichert. Händler haben üblicherweise eine Spezialversicherung für ihre eigenen Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge die in ihrem Gewahrsam sind. Das ist die billigste Idee.

Ansonsten sind Kasko und Zulassungstermin nicht an den gleichen Tag gebunden. Einfach beantragen.

Am einfachsten wäre es wohl bei Versicherungen direkt nachzufragen.

Themenstarteram 2. Dezember 2017 um 15:17

Zitat:

@sedezrem schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:34:16 Uhr:

Bj 2017 bleibt Bj 2017 egal ob Modell 2018

Es geht doch um den wieder Verkauf nach 6 oder 10 Jahren.

Da geht es um die Erstzulassung - und die wäre dann 2018.

@Hawei1 - Den beim Händler stehen zu lassen wäre prima, doch der hat keinen Platz und geht davon aus das ich den bald abhole wenn das Fahrzeug beim Händler ankommt.

Vielleicht kann ich ja mit dem Händler vereinbaren das ich den Anfang Jan zulasse. Es kommt mit ja in erster Linie auf das JAHR der Erstzulassung an.

Jetzt muss ich ein bisschen sticheln.

Wenn ich so ein Teil kaufen kann das ja nicht unbedingt „billig” ist, dann mache ich mir ganz bestimmt keinen Kopf darüber ob ich bei einem eventuellen Verkauf in 6, oder 7 Jahren ein paar Hunderter mehr, oder weniger wegen dem Zulassungsdatum bekomme.

Bei WoMo`s sind die Kriterien sowieso etwas anders als bei normalen Autos, da kommt es deutlich mehr auf den Gesamtzustand an und nicht so sehr auf das Datum der Erstzulassung

Themenstarteram 2. Dezember 2017 um 15:48

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:31:17 Uhr:

Jetzt muss ich ein bisschen sticheln.

Wenn ich so ein Teil kaufen kann das ja nicht unbedingt „billig” ist, dann mache ich mir ganz bestimmt keinen Kopf darüber ob ich bei einem eventuellen Verkauf in 6, oder 7 Jahren ein paar Hunderter mehr, oder weniger wegen dem Zulassungsdatum bekomme.

Bei WoMo`s sind die Kriterien sowieso etwas anders als bei normalen Autos, da kommt es deutlich mehr auf den Gesamtzustand an und nicht so sehr auf das Datum der Erstzulassung

Kannst gern sticheln - Klar hast Du recht das das Teil nicht so *billig* ist.

War eher ein Spontankauf weil ich wegen der Lieferzeiten nicht bis 2019 warten wollte.

Bei mehreren Händlern nachgefragt und einer hatte zufällig einen Kunden der grade seinen Kauf wegen persönlicher Probleme stornieren wollte.

Modell Farbe und Dieselheizung - es hat alles gepasst bis auf die zusätzlichen hinteren Seitenfenster.

Der eigentliche Besteller hat aber einen Teil des Mehrpreises übernommen und der Händler mir den Preis entsprechend nachgelassen.

Ich hab mir einfach mal diese Gedanken gemacht weil ich das Fahrzeug wirklich erst ab März brauche.

Mir geht es ja auch eher um die Kaskoversicherung für die Zeit bis zur Anmeldung und die Versicherung hat heute keine Beratungszeiten.

Also am besten einfach anmelden das ist jetzt gerade noch nichtmal 1 Monat 2017 der macht das Kraut nicht fett. Vielleicht geht ja auch ein Saisonkennzeichen damit wäre er schon mal versichert.

Nur grundsätzlich nochmal bei einem Wiederverkauf in X Jahren spielt das sicher keine Rolle. Wenn der Campingboom weiter anhält wie momentan, bekommst du in 7 -8, oder sogar 10 Jahren immer noch einen guten Preis wenn der Zustand gut ist, da ist es wurscht ob der noch im Dez 17, oder erst im März 18 zugelassen wurde.

Die Gebrauchtpreise sowohl für WW, als auch WoMo sind sowieso meiner Meinung nach weit überzogen, die haben kaum Wertverlust zumindest nicht vergleichbar mit „normalen” Fahrzeugen.

Hallo,

mir ging es vor 2 Jahren ähnlich. Die Überführung fand mit gelben Überführungskennzeichen für 5 Tage statt. Mir ging es vor allem darum, die Garantie erst dann zu starten, wenn auch das Mobil genutzt wird. Allerdings stellte sich die Versicherung mit einer Kaskoversicherung über dem Winter quer. Die wollten mindestens eine Tageszulassung. Ich ging dann das "Risiko" ohne Kaskoschutz ein und wechselte zur Erst-Zulassung die Versicherung.

Hallo,

ich kann nicht aussagen, wie es nun bei einem PKW ist, aber ich habe ein Motorboot versichert, welches anmeldepflichtig und kennzeichenpflichtig ist.

Da ich im Winter eher weniger mit dem Boot unterwegs bin, dieses aber im November gekauft hatte, schloss ich ( vor 2 Jahren) kurzerhand eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung ab. Die Kasko- Vers. begann mit dem Tag der Überführung, die Haftpflicht mit dem Tag der Zulassung ( Anmeldung beim Wasserstrassenamt). Dies war überhaupt kein Problem, nur, ich konnte es nicht online machen, sondern telephonisch mit einem Callcenter- Mitarbeiter.

Höchstwahrscheinlich wird dieses Verfahren bei einem PKW nicht anders sein, wenn ich mir vorstelle, dass ich mir im Winter einen Buggy kaufe, den ich logischer Weise erst im Frühsommer nutzen kann.

Lass Dich beraten. Entweder telephonisch oder in div. Agenturen und vergleiche unbedingt die Versicherungsbedingungen und die Kosten. Kündigung ist zumeist erst nach einem Jahr, nach ( vollständigem) Versicherungsbeginn möglich. Wäre also 11/2019.

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Chief_SL schrieb am 2. Dezember 2017 um 17:59:14 Uhr:

Hallo,

mir ging es vor 2 Jahren ähnlich. Die Überführung fand mit gelben Überführungskennzeichen für 5 Tage statt. Mir ging es vor allem darum, die Garantie erst dann zu starten, wenn auch das Mobil genutzt wird.

Ist das bei WoMo anders als bei anderen Fahrzeugen? Normalerweise findet beim Händler eine Übergabeinspektion statt, die entsprechend ins Serviceheft eingetragen wird. Die Garantie beginnt dann mit Übergabe und/oder Erstzulassung. Je nachdem was früher eintritt.

1. Erstzulassung erst 2018 haben wollen ist ein nachvollziehbares Argument.

2. Evtl macht die spätere Haftpflicht die 4 Monate Kasko für lau oder einen geringen Preis. Entscheidend wäre ja das Diebstahlrisiko.

3. Wir wissen ja nicht, wann die Übergabe erfolgt, am besten zum spätmöglichsten Termin.

Klar,

das der Händler den vom Hof haben will

  1. - keine Verantwortung
  2. - Geld kassieren
  3. - Platz wieder frei

Hatte ich auch mal mit dem WoWa vor,

habe ihn dann aber doch im Dezember, statt im März, angemeldet um zumindest ein Probewochenende zu machen,

damit ich evtl. Garantiefälle frühzeitig bemerke und nicht erst 3-5 Monate verstreichen lasse.

Generell hatte meine DEVK zuerst Probleme, ein Fahrezug ohne Kennzeichen ( also vor der Zulassung ) zu versichern.

Hatte dann aber darauf gedrängt und siehe da, es ging.

Ich wollte nicht nur mit Haftpflicht durch die Lande fahren, z.B. bei der Überführungsfahrt,

sondern direkt bei der 1. Fahrt die VK zur Verfügung haben.

Wenn der Händler den auf seinen Hof stehen lässt, unbedingt schriftl. festhalten, das er den bis XXXX2018 stehen lässt und Versichert ist

Da ist die Vers.-Lage nicht ganz klar, da

  1. ihm das Fahrzeug nach Bezahlung nicht mehr gehört
  2. kein Reparaturvertrag geschlossen wurde

Ich denke das liegt wohl am Fragen bei der Versicherung. Denn bei einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug ja auch mehr oder weniger nicht zugelassen. Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, bekomme ich den Schutz auch wenn ich es erst nach Tagen oder Wochen auf mich zulasse. Ich würde allerdings im Moment so unpässlich sein, dass ich das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen erst im Januar abholen kann, denn für Ausreden sind die Händler ja auch bekannt und hier geht es ja um einen schönen Verdienst und nicht um eine Hutschachtel. Trotzdem viel Spaß mit dem neuen Teil im neuen Jahr.

Ich habe mein Wohnmobil bei einem Bauer untergestellt, der war gegen Beschädigungen , Brand und Diebstahl über sein Scheune versichert. Kosten 40 € im Monat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoWa und WoMo
  6. Wohnmobil Lieferung schon im Dezember Erstzulassung im März