WOB verkauft die 170 PS TDI Fahrer für dumm!

VW Passat

Hallo Jungs,

nachdem mein 3C Highline Baujahr 09/06 am 10.04.07 zur 30.000 km Inspektion war und die bekannte Aktion 23C4 durchgeführt wurde ist das Auto eine "Gurke".

Das Auto war die letzten 2 Tage nochmals wegen dem Leistungsverlust in der Werkstatt. Mein Händler hatte sich schriftlich an Wolfsburg gewendet und bekam anstelle von konkreten Lösungsvorschlägen nur folgende zwei Antworten:

1. Der Leistungsverlust nach der Aktion 23C4 kann bei diesem Motor gar nicht sein.

2. Kann es sein, dass der Kunde möglicherweise auf den "falschen Internetseiten herumsurft ?"

Punkt 2 ist wohl ganz eindeutig gegen unser Forum gerichtet. Die haben doch echt einen Knall !!!

Hier nochmal folgende Fakten:
- Höchstgeschwindigkeit: gemessen mit Climatronic: 208 km/h. Angegeben ist er mit 214 km/h

- Beschleunigung von 0-100 km/h: DSG auf "S", Kickdown bis zum Anschlag, gemessen mt Climatronic: 11 sec. Angegeben ist er mit 8,9 sec. Von durchdrehenden Rädern bei diesem Kavalierstart war ich übrigens weit entfernt.

Bitte postet hier wenn Ihr die selben Erfahrungen macht. Irgendeiner in WOB wird sich dann einmal ernsthaft mit dem Thema beschäftigen und nicht die Kunden für dumm verkaufen !

Gruß, 3cHighline

P.S: An alle Krtiker der Höchstgeschwindigkeit jenseits von 200 km/h: Es kommt nicht darauf an ob ein Auto 220 oder 235 km/h läuft, sondern wie schnell er nach einem Abbremsmanöver wieder die Reisegeschwindigkeit von 180 km/h erreicht.

Beste Antwort im Thema

Hallo Jungs,

nachdem mein 3C Highline Baujahr 09/06 am 10.04.07 zur 30.000 km Inspektion war und die bekannte Aktion 23C4 durchgeführt wurde ist das Auto eine "Gurke".

Das Auto war die letzten 2 Tage nochmals wegen dem Leistungsverlust in der Werkstatt. Mein Händler hatte sich schriftlich an Wolfsburg gewendet und bekam anstelle von konkreten Lösungsvorschlägen nur folgende zwei Antworten:

1. Der Leistungsverlust nach der Aktion 23C4 kann bei diesem Motor gar nicht sein.

2. Kann es sein, dass der Kunde möglicherweise auf den "falschen Internetseiten herumsurft ?"

Punkt 2 ist wohl ganz eindeutig gegen unser Forum gerichtet. Die haben doch echt einen Knall !!!

Hier nochmal folgende Fakten:
- Höchstgeschwindigkeit: gemessen mit Climatronic: 208 km/h. Angegeben ist er mit 214 km/h

- Beschleunigung von 0-100 km/h: DSG auf "S", Kickdown bis zum Anschlag, gemessen mt Climatronic: 11 sec. Angegeben ist er mit 8,9 sec. Von durchdrehenden Rädern bei diesem Kavalierstart war ich übrigens weit entfernt.

Bitte postet hier wenn Ihr die selben Erfahrungen macht. Irgendeiner in WOB wird sich dann einmal ernsthaft mit dem Thema beschäftigen und nicht die Kunden für dumm verkaufen !

Gruß, 3cHighline

P.S: An alle Krtiker der Höchstgeschwindigkeit jenseits von 200 km/h: Es kommt nicht darauf an ob ein Auto 220 oder 235 km/h läuft, sondern wie schnell er nach einem Abbremsmanöver wieder die Reisegeschwindigkeit von 180 km/h erreicht.

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Hallo zusammen,
hatte gerade heute eine Verhandlung mit meinem Händler wegen der Rückgabekonditionen.
o,67 % Nutzungsentschädigung und die Bedingung ein neues Fahrzeug zu bestellen. Für mich erfüllt das schon fast den Straftatbestand der Nötigung. Meine Einwände, dass Kopplungsgeschäfte nicht zulässig sind und 0,67 % nicht einigungsfähig seien (habe 0,4 % gefordert) lehnt der Händler mit dem Kommentar ab, dass sein Angebot reine Kulanz sei (Zitat:"...das Fahrzeug fährt doch."😉 und angeblich VW nur unter den vorgenannten Bedingungen zugestimmt habe.
Die rechtlichen Bedingungen und Vertragsverhältnisse zwischen Käufer und Verkäufer sind mir bekannt. Alle Argumente bezüglich verbotener Kopplungsgeschäfte und das eine Zustimmung seitens VW für mich als Käufer vollkommen unerheblich sind, hat der Händler mit eisigem Schweigen beantwortet. Wir sind jetzt vorerst so verblieben, dass der Händler nochmals mit VW in Kontakt tritt um eine günstigere Nutzungsentschädigung zu erreichen.
Ich habe soeben eine Deckungszusage meiner Rechtsschutz bekommen und werde anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Übrigens hat der Serviceleiter in einem "Vieraugengespräch" bestätigt, dass es Schwierigkeiten mit dem Motor gibt und die Angelegenheit für seinen Arbeitgeber langsam teuer wird. Deshalb wird auch versucht die Kunden zum Neukauf zu bewegen um über Anschlussgeschäfte Wandlungskosten zu minimieren. Leider ist die Aussage nicht gerichtsverwertbar und der Serviceleiter leidet unter "Gedächnisschwund".
Also Leute immer schon hartnäckig bleiben.

Für so ein altes Auto 08.2006 willst Du eine Wandlung durchführen?

Ob Du da erfolgreich sein wirst ist echt fraglich??

Ich wünsche Dir viel Erfolg. Das Verhalten des Händlers erscheint mir sehr kulant zu sein.

Mit der Brechstange (Rechtsanwalt) erreichst Du garnichts. Du wirst am Ende und Ergebnis da stehen.

Wie ist das denn eigentlich rechtlich?
Besteht das (zu wandelnde) Geschäft denn eiegentlich zwischen Käufer und Händler, oder zwischen dem Käufer und VW?
Wenn zwischen Händler und Käufer, welche Rolle spielt denn dann eigentlich (für den Kunden) die Haltung VWs dazu?
Kürzlich war ein Bericht im TV, bei dem es um extrem kurze Ölwechselintervalle beim (ich glaube) Ford S-Max in Folge von Verdünnung mit Diesel ging.
In dem Bericht wurde erwähnt, daß durch die Vertriebsstruktur Fords bei (im Fall S-Max) den angeblich meist erfolglosen Wandlungsgesuchen "im Gegensatz zu den meisten anderen Herstellern" der Händler und nicht der Hersteller der Vertragspartner sei.
Ich war bislang der Meinung, daß IMMER der Händler "mein" Vertragspartner sei.
Kann mich da jemand aufklären?

So ist es auch: Der Käufer schließt ja einen Vertrag mit dem Verkäufer. Allerdings "kauft" der Verkäufer das Fahrzeug ja beim Hersteller, und der hat ja das fehlerhafte Produkt hergestellt. Daher "muß" sich der Händler auch an den Hersteller halten ...

Warum man ein Fahrzeug aus 08/2006 nicht wandeln sollte, erschließt sich mir nicht so recht. Eine "Wandlung" ist ein wirtschaftlicher Vorgang, da wird einfach gerechnet und wenn es für den Halter des Fahrzeuges wirtschaftlich ist, dann kann man das machen. Entscheidend für die Kosten einer Wandlung sind die gefahrenen Kilometer, also wenig Kilometer mit "langer" Haltedauer ist quasi "ideal" für den Kunden, da er vielleicht "nichts" für den Wagen zahlen muß, da Zinsen auf den Kaufpreis die Kilometerkosten ausgleichen.

@Dragonmh: Die 0,67% sind, je nach Region in Deutschland schon in Stein gemeißelt, leider kann man da teilweise nichts machen, auch nicht mit einem Rechtsanwalt. Ausschlaggebend bei der regionalen Betrachtung ist dabei der Gerichtsstand des Händlers. Die "Verpflichtung" eines Neukaufs ist, wie Du schon dem Verkäufer erzählt hast, rechtswidrig. Für die Verzinsung des Kaufpreises hat er Dir bestimmt auch 0,25%, wie auf dem Sparbuch, angeboten, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Warum man ein Fahrzeug aus 08/2006 nicht wandeln sollte, erschließt sich mir nicht so recht. Eine "Wandlung" ist ein wirtschaftlicher Vorgang, da wird einfach gerechnet und wenn es für den Halter des Fahrzeuges wirtschaftlich ist, dann kann man das machen. Entscheidend für die Kosten einer Wandlung sind die gefahrenen Kilometer, also wenig Kilometer mit "langer" Haltedauer ist quasi "ideal" für den Kunden, da er vielleicht "nichts" für den Wagen zahlen muß, da Zinsen auf den Kaufpreis die Kilometerkosten ausgleichen.

@Dragonmh: Die 0,67% sind, je nach Region in Deutschland schon in Stein gemeißelt, leider kann man da teilweise nichts machen, auch nicht mit einem Rechtsanwalt. Ausschlaggebend bei der regionalen Betrachtung ist dabei der Gerichtsstand des Händlers. Die "Verpflichtung" eines Neukaufs ist, wie Du schon dem Verkäufer erzählt hast, rechtswidrig. Für die Verzinsung des Kaufpreises hat er Dir bestimmt auch 0,25%, wie auf dem Sparbuch, angeboten, oder?

Das Fahrzeug wird auf Grund der zahlreichen nicht unerheblichen Mängel "gewandelt".

Das Fahrzeug ist grundsätzlich wandelbar. Eine Wandlung ist innerhalb der Garantiezeit grundsätzlich möglich, wenn immer wieder verschiedene Mängel auftreten und mit dem Auftreten weiterer Mängel gerechnet werden muss. Dass Fahrzeug ist aktuell immer noch nicht mängelfrei. Der erforderliche Austausch der PDE und des Zylinderkopfes (Leistungsverlust bei 18 TKm) war letzlich der Auslöser. Auf grund längerer Auslandsaufenthalte wurde das Fahrzeug von mir bis jetzt lediglich 21 TKm bewegt.

Eine Einigung könnte ich mir folgendermaßen vorstellen:

0,5 % Nutzungsentschädigung

Entschädigung unrentierlicher Kosten

kein Anschlussgeschäft

@ hornmic:

Ich wohne im Bereich der OLG' s Düsseldorf/Köln. Hier wurde in den letzten Jahren richterlich über Nutzungsentschädigung von hauptsächlich 0,5 % entschieden. 0,67 % bedeutet, dass das Fahrzeug bei einer Laufleistung von 150.000 km keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat. Das widerspricht jeglicher Realität. Hauptziel ist für mich dem Kopplungsgeschäft zu entgehen.
Übrigens: Eine Verzinsung des Kaufpreises sowie die Rückerstattung unrentierlicher Kosten (Überführung, Zulassung, Zubehör etc.) möchte der Händler nicht thematisieren. Rabatt auf den Neuwagen 8 %. Argument des Händlers: "Wir möchten ihnen nur helfen, eine normale Inzahlngnahme kommt sie viel teurer."

Zitat:

Original geschrieben von freehold01


Für so ein altes Auto 08.2006 willst Du eine Wandlung durchführen?

Ob Du da erfolgreich sein wirst ist echt fraglich??

Ich wünsche Dir viel Erfolg. Das Verhalten des Händlers erscheint mir sehr kulant zu sein.

Mit der Brechstange (Rechtsanwalt) erreichst Du garnichts. Du wirst am Ende und Ergebnis da stehen.

Warum nicht?

Was heißt hier altes Auto? Keine 2 Jahre alt und gerade 21 TKm gelaufen. Normalerweise haben meine Autos nach 1,5 Jahren ca. 70 TKm gelaufen und die sind auch wandelbar.

Zitat:

Original geschrieben von dragonmh


Ich wohne im Bereich der OLG' s Düsseldorf/Köln. Hier wurde in den letzten Jahren richterlich über Nutzungsentschädigung von hauptsächlich 0,5 % entschieden. 0,67 % bedeutet, dass das Fahrzeug bei einer Laufleistung von 150.000 km keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat. Das widerspricht jeglicher Realität. Hauptziel ist für mich dem Kopplungsgeschäft zu entgehen.
Übrigens: Eine Verzinsung des Kaufpreises sowie die Rückerstattung unrentierlicher Kosten (Überführung, Zulassung, Zubehör etc.) möchte der Händler nicht thematisieren. Rabatt auf den Neuwagen 8 %. Argument des Händlers: "Wir möchten ihnen nur helfen, eine normale Inzahlngnahme kommt sie viel teurer."

Die 0,5% (inkl. 2,5% und den unrentierlichen Kosten (inkl. dem Preis für ein nachgerüstetes MP3 Gateway) ohne Verpflichtung zum Neukauf) habe ich damals ohne Probleme bei meinem Händler in Aachen bekommen, sollte in DUS also ebenfalls kein Problem sein. Ich habe nur jemanden hier aus dem Forum kennengelernt, der trotz Anwalt auf 0,67% sitzengeblieben ist, da in norddeutschen Flachland um Hannover dies letztes Jahr noch Standard war, daher der Hinweis.

Der Händler geht anscheinend davon aus, daß er einen Ahnungslosen vor sich sitzen hat! Ich würde mal sagen, Pech für den Händler, wen sich das rumspricht, dann ist das bestimmt nicht geschäftsfördernd.

Such Dir einen Anwalt aus und lass den ein nettes Schreiben aufsetzen. Ich habe damals meine Kommunikation immer an WOB und den Händler gemacht, also quasi im "cc", vielleicht hat das auch etwas bewirkt. Ich würde auf jeden Fall einen netten Brief an WOB schreiben und mich über das Auftreten des Händlers "beschweren" ...

Hi,

wenn ich so manche Konditionen lese, wundere ich mich sehr über die großen Unterschiede 😕

Mein Passat geht übermorgen zurück (EZ 6/2006, 21 TKM), u.a. wg. Leistungsverlust, aber auch wegen zahlreicher anderer Mängel ("Zitronenauto"😉.

Die 0,5% standen vom ersten Tag an fest, über diesen Punkt wurde überhaupt nicht diskutiert.
Die Erstattung der vergeblichen Kosten (Überführung, Zulassung, Kennzeichen, Ladeschutkante, Gateway-300, ...) war genau sowenig Thema.
Auch die Kapitalverzinsung (ich habe damals bar bezahlt) stand nie Frage, über die Höhe haben wir nie diskutiert (ich war aber angenehm überrascht).

Ich habe allerdings schon in meinem Wandlungsbegehren angeboten, mir einen vergleichbaren Wagen neu zu bestellen.
Mit dieser Bestellung warte ich aber (in Absprache mit dem Autohaus!) bis der neue CR-Diesel bestellbar ist.
Und die Konditionen für den Neukauf sind zwar nur "üblich" (also keine Sonderkonditionen wegen Wandlung), aber doch ganz erheblich über den erwähnten 8%!

Es ist übrigens das gleiche Autohaus, welches auch "hornmic's" Passat problemlos gewandelt hat. Womit in meinen Augen bewiesen ist, dass es ganz erheblich von der Unterstützung / dem Willen des verkaufenden Händlers abhängt.

Ich hatte beim Kauf des jetzigen Fahrzeugs einen Preisnachlass incl. Sachleistungen von 12 %. Diesen Rahmen hatte ich dem Händler jetzt auch vorgeschlagen. 8 % sind zementiert, kein Kompromiss mehr möglich.

Zitat:

Original geschrieben von dragonmh


Was heißt hier altes Auto? Keine 2 Jahre alt und gerade 21 TKm gelaufen. Normalerweise haben meine Autos nach 1,5 Jahren ca. 70 TKm gelaufen und die sind auch wandelbar.

Hallo,

nach dieser sehr geringen Laufleistung im Vergleich zum Alter sind die 0,67% eigentlich ganz normal. Rechne doch mal, was das Auto noch wert ist.

Bei mir war das so: 12.500km nach 10 Monaten, 0,67%, Zinsen und Zulassung zurück. Nachdem bei mir nur 1 Rep.-Versuch unternommen wurde, war ich mit diesen Konditionen mehr als zufrieden. Was soll ich da evtl. noch mit einem Anwalt rumstreiten, der mich auch Geld ( auch wenn es nur die SB von 150,- sind) und vor allem Zeit kostet.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


[Hallo,

nach dieser sehr geringen Laufleistung im Vergleich zum Alter sind die 0,67% eigentlich ganz normal. Rechne doch mal, was das Auto noch wert ist.

Bei mir war das so: 12.500km nach 10 Monaten, 0,67%, Zinsen und Zulassung zurück. Nachdem bei mir nur 1 Rep.-Versuch unternommen wurde, war ich mit diesen Konditionen mehr als zufrieden. Was soll ich da evtl. noch mit einem Anwalt rumstreiten, der mich auch Geld ( auch wenn es nur die SB von 150,- sind) und vor allem Zeit kostet.

Gruß Axel

Danke für den Hinweis! Den Wert des Fahrzeugs bei normaler Inzahlungnahme ist mir bekannt. Ich habe versucht das Fahrzeug bei einem anderen Händler in Zahlung zu geben; ein Blick in die Reparaturhistorie u. er wollte den am liebsten garnicht haben.

Hier geht es um Sachmängelhaftung mit Nutzungsentschädigung und nicht um den normalen Marktwert.

Diese Argumentationskette wollte der Händler auch aufbauen und verständlich machen welche Wohltaten er bereit ist zu verteilen. Da verzichte ich lieber auf einmal schön Essen gehen und Zeit kostendie Verhandlungen auch so.

@ ledewo und @ hornmic:

Ich habe euch eine PN geschrieben. Vielleicht könnt ihr mir ja etwas helfen....

Viele Grüße
Marty

Zitat:

Original geschrieben von dragonmh


...
Hier geht es um Sachmängelhaftung mit Nutzungsentschädigung und nicht um den normalen Marktwert.
....

Genau um das geht es: Du hast das Auto fast 2 Jahre genutzt!!! Wieviel Du damit fährst, bleibt Dir überlassen. Natürlich wird die Fahrleistung in die Nutzung mit eingerechnet, aber je weniger Du Gesamtfahrleistung hast, desto höher der %-Wert.

Ist doch auch logisch: Beispiel: Du hast das Auto 5 Jahre, fährst aber nur 2000 km damit, weil Du das Teil nur zum Kippenholen benutzt. NP liegt bei 40.000,- Jetzt willst Du 0,5%, also würde Dich der Wagen 400,- kosten. Du hast den Wagen aber genutzt, vielleicht hast Du auch nur darin geschlafen 😁

Darum wird bei geringen Jahreslaufleistungen die % für die Nutzung immer etwas höher ausfallen, weil der Wagen ja nicht nur mit der Laufleistung an wert verliert, sondern auch mit den Jahren.

Anders ist es bei denjenigen, die im Jahr 60.000km fahren, die liegen meist bei 0,4%.

Gruß Axel

Hallo trikeflieger,
klingt irgendwie logisch und habe ich von der Seite noch nicht betrachtet. Mir wurde es aber vom Händler anders vermittelt. Erst wurde ausgesagt es wäre gesetzlich so festgelegt (die Frage nach der Rechtsquelle konnte nicht beantwortet werden), dann hieß es ist von VW in meinem Fall so vorgegeben (Nachweis konnte nicht erbracht werden), dann wieder neuere Urteile die den Entschädigungssatz Richtung 0,67 % korrigiert haben. Meine anwaltlichen Informationen lauten zwischenzeitlich ganz anders: im letzten Jahr hat das OLG Düsseldorf die Nutzungsentschädigung für einen Smart auf 0,4 % festgesetzt.
Im übrigen bleibt immer noch die Unbeweglichkeit des Händlers in Bezug auf unrentierliche Ausgaben, z.B. Übertragung der Anschlussgarantie auf Folgefahrzeug bzw. Erstattung der Kosten, Überführungskosten und Zulassung, Zusatzausstattungen. Diese Kosten summieren sich auf ca. 2000 € u. sollen nicht verhandelbar sein.
Nochmals: Ich bestehe nicht auf 0,4 % wenn zumindest die unrentierlichen Kosten übernommen werden.

Hallo,

das ist ja ein Mordsbeitrag. Ich habe mich jetzt einmal durch gewühlt. Ich habe auch einen 170 PS BMR Motor.

Er hat das Modelljahr 2008 EZ 09.10.2007, gebaut in Mosel.

Er hat jetzt knapp 7000 km auf dem Tacho. Mehr wie 220 schafft er eigentlich auch mit gutem Willen nicht. Die 220 benötigen auch ein wenig Geduld. Ich habe jetzt soweit rausbekommen das mit dem MJ08 eine Leistungssenkung von 6 % Einzug gehalten hat. Demnach er also nur 160 PS hat.

Jetzt habe ich auch von dem Problem mit den verkokenden PD Düsen gelesen. Auch das es scheinbar eine 1.4er Version der PD´s gibt.
Es schrieb auch jemand das die Probleme mit den alten Motoren vor Herbst 2007 nicht behebbar sind.

So nun die Frage, hat VW mit der Leistungssenkung um 6 % das Problem nur zeitlich nach hinten raus verschoben?
Oder ist damit das Problem und mit neuen Motoren behoben? Ab wann genau kamen die neuen Motoren zum Einsatz und was ist hier verbessert damit das Problem nicht mehr auftritt?
Ab wann wurden die 1.4er Düsen serienmäßig verbaut und ist damit das Problem Vergangenheit? Oder kann man sicher davon ausgehen das es einen nach wie vor bei ca. 30000 km erwischt und man zum Reinigen darf. Da ist jedoch die Frage - was kostet das nach der Garantie, und wie oft hat die Reinigung Erfolg.

Eigentlich bin ich extrem begeistert vom Passat. Allerdings handelt es sich bei mir um einen Privatwagen der nicht extrem viel bewegt wird. Die erste Reinigungsaktion fällt vielleicht noch unter die Garantie, die zweite sicherlich nicht mehr. Das würde bedeuten ich stoße den Wagen so schnell es geht wieder ab bevor ich in die missliche Lage komme.

Gruß

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