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Winterreifen-Zeit!

Themenstarteram 18. Oktober 2004 um 20:23

Hallo,

meine alten Wintterifen sind nicht mehr ganz die fittesten.

Ich würde mir also gerne neue zulegen. Da ich für das nächste Frühjahr sowieso neue Sommerfelgen in 18'' oder 19'' geplant habe sind meine originalen 17'' Parabol eigentlich frei für Winterreifen. Zudem ist noch eine größere Bremsanlage (Move'it oder Brembo) geplant, die leider mit den 16'' nicht funktioniert....

Wer hat Erfahrungen mit Winterreifen in den Dimensionen 225/45 R17 mit dem Geschwindigkeitsindex bis 240km/h?

Gibt's Empfehlungen bestimmter Marken?

Breiter ist im Winter ja nicht wirklich besser, aber wie groß ist der spürbare Unterschied zu den normalen 205/55 R16 Winterreifen?

Grüße

Andy

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15 Antworten
am 19. Oktober 2004 um 7:37

Fahre jetzt den zweiten Winter den Dunlop Wintersport M3 (225/45 R17V). Davor hatte ich den Dunlop Wintersport M2 (205/55 R16 allerdings nicht auf einem TT). Aufgrund der guten Erfahrungen vorallem im Schnee und bei Nässe habe ich wieder einen Dunlop genommen. Und obwohl es hier viel Schnee hat hab ich die Wahl der größeren Größe noch nicht bereut. Ich habe letzten Winter im Alltagsbetrieb keinen Unterschied bemerkt. Und da ich viel auf der Autobahn unterwegs bin ist der größere Reifen sogar angenehmer, da das Auto damit wesentlich ruhiger und stabiler ist. Wenn du allerdings mit deinem Auto ins hochalpine Gelände willst sind die 205er wohl die bessere Wahl.

Gruß

@Tigershark99,

die 225 er Dunlop M3 in 17" funktionieren gut. Kannste ohne Probleme nehmen und sieht ja auf den Parabol gut aus.

Kauf Dir keine Brembo. Da stimmt das Preis-/ Leistungsverhältnis nicht. Habe selber die Movit drauf und bin begeistert.

ich fahre den reifen als pirelli (snowsport 201) und war bisher sehr zufrieden. würde ich jederzeit wieder kaufen, auch wenn eine schluffe 160€ kostet. könnte man eigentlich schon fast 18 zoll fahren...

Die Parabol im Winter?? Sag schon mal auf Wiedersehen zu den Felgen! Nach dem ersten Salz sehen Stahlfelgen besser aus! :D

Hatte ich auch noch über. Aber für den Winter sind die viiiiiiiieeeeel zu schade!

Hat sich ein 4er Golf-Fahrer drüber gefreut. Dort sehen sie auch gut aus! :-)

Hab da noch 4 ca. 4000KM alte ( also fast neu ca. 90 %Profil) Winterräder die ich mir mit meinem TT beim Audihändler für 650 EUR teuer erkauft hab! Hab mir ein Lupo 1.0 für den Winter zugelegt, darum brauch ich sie nicht mehr!

Fals einer Interesse hat. Ich geb sie für 400 EUR (Festpreis weil eben noch wie neu) her. Bitte PM an mich! Danke!

Grüße

Daniel

Ach was, ich Fahre die originalen Audi Alus

im Winter und die sehen aus wie fast neu !!!

Und man kann nicht sagen das wir Schweizer im Winter wenig Salz auf der Strasse haben.

Cheers TTRS

am 20. Oktober 2004 um 8:01

Ich suche auch noch ein paar Felgen für den Winter... Wer hat noch welche in 17 oder 18 Zoll rumliegen ?!?

Habe auch die Dunlop aber in 16 Zoll auf Stahl, bin bisher zufrieden, obwohl hier auch letztes Jahr kaum Schnee war

Marc

Habe im Winter auch 225/45 R17 von Yokohama drauf. Die sind nicht besonders teuer und ganz gut. reichen auf alle Fälle für den Winter. Habe auch die TT-Originalfelgen auf die Winterreifen draufgezogen, das Salz hat den letzten Winter nicht zugesetzt.

Hallo,

 

fahre auf den orig. 17" Alus den Conti Winter Contact in der Größe 225/45/17 V bis 240 Km.

Hatte damit bisher noch keine Probleme und würde ihn jederzeit wieder kaufen...

Themenstarteram 20. Oktober 2004 um 17:49

Das sind ja bislang ganz positive bewertungen für dieses Reifengröße... dann kann ich wohl nicht ganz so daneben liegen!

VIELEN DANK!

Andy

TTRQ

www.ttfs.de

Hi um nich en neuen Thread deswegen aufzumachen, frage ich hier mal danach. Und zwar wollte ich mir ja auch Winterreifen holen (Klar) ;), und jetzt die Frage darf ich auch Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H also max = 210 km/h draufziehen ????

Danke schon mal :D

 

MfG

Sepp

Themenstarteram 21. Oktober 2004 um 19:58

Ja, darfst Du!

Du musst dann aber im Sichtfeld des Fahreres einen Aufkleber mit der max. Höchstgeschwindigkeit anbringen.

Soltest Du einen Unfall haben, bei dem in der Vorgeschichte Geschwindigeiten über der zulässigen nachgewiesen werden können, machst Du dich nicht nur im dümmsten Fall strafbar, sondern verlierst auch noch Deinen Versicherungsschutz....

Andy

www.tt-freunde-stuttgart.de

Alles klar danke.

Aber des mit dem nachweisen dass ich zu schnell war und so weiter kapier ich nich ganz !?!?

Bitte kläre mich ma auf :)

Meintest du damit z.B. wenn ich jetzt vor dem Unfall mit über 210 Sachen geblitzt werden würde und des rauskäme dann würde das eintreten was du geschrieben hast !?!?

 

MFg

Sepp

Themenstarteram 21. Oktober 2004 um 21:02

Na wenn es mit 90 km/h knallt und Deine Bremsspur ist ist so lange, bzw. der Sachverständige kann Dir irgendwie nachweisen das Du eben die Geschwindigkeit überschritten haben könntes dann wird's eng...

Weiterhin kann es sein daß, wenn Du auf Grund eines Reifenschadens einen Unfall baust die Versicherung prüfen wird ob der Reifen mit zu hohen Geschwindigkeiten überlastet wurde....

Und glaub mir, das kann man mitlerweile....

Oder Dir die Polizei (wie im Schwabenland so üblich mit dem Porsche mit weit über 210km/h) auf der Autobahn hinterher fährt, Dich kontroliert... dann gibt's zumindest eine Verwahrnung....

Hier mal die STVZO dazu:

Zitat:

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

Wirst Du erwischt ist es ersmal ein Verstoß gegen eben diesen §36, der dann nach §69a Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Eine Ornungswidrikeit nach §69a begeht, wer im Sinne § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 Abs. 1 einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwiderhandelt oder Beschränkungen nicht beachtet.

Das ganze koste Dich eben ohne Unfall lt. Bußgeldkatalog /Tatbestandsnummer 208 dann 15,00 €....

...mit eventuell Dein Leben!

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