Winterreifen Speedindex ab Werk bei 125 kw
Hallo zusammen,
fahre eine Sportback 125kw und ab heute meine werkseitig bestellten Winterreifen bekommen und festgestellt, daß sie nur bis 210 km/h als Speedindex H zugelassen sind.
Ist dies eigentlich normal daß alle Winterreifen nur mit H ausgeliefert werden, oder hat das was mit zutun dass ich zu den ersten 125 kw´lern gehöre.
Gruß
Wuffa
30 Antworten
Solltest Du Doch von AUDI bekommen die Freigabe, oder?
Laut meinem Reifenfuzzi muss ich nix eintragen lassen mit der Kombi!
Wenn im Fzg-Schein nicht 225/45 R17 91H M+S drinstehen musst du sie wohl eintragen lassen... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Mystiker
Solltest Du Doch von AUDI bekommen die Freigabe, oder?
Laut meinem Reifenfuzzi muss ich nix eintragen lassen mit der Kombi!
Achso, meinst du beim Händler oder bei Audi direkt?
Was´n hier los. *kopfschüttel* 😉
Alles unter Höchstgeschwindigkeit ist selbstverständlich absolut überhaupt niemals nie nicht akzeptabel.
Wenn mich schon einer überholt, dann will ich auch alles gegeben haben.
Da lass ich mich von den paar Euronen nicht beirren. Da gibts halt mal keine Mayo auf die Pommes dann passt´s schon. 😉
Grundsätzlich wird auch im Winter "geheizt". 😁
Solange meine Körperteile mir noch gehorchen, geben die auch den Fahrbefehl an mein Motörchen weiter. Und beim Teutates, halbe Fahrt voraus ist in meiner Motorelektronik nicht einprogrammiert.
Fortes fortuna adiuvat
Schnelle Grüße
Mission Control
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Zitat:
Original geschrieben von mscsnoopy
Wenn im Fzg-Schein nicht 225/45 R17 91H M+S drinstehen musst du sie wohl eintragen lassen... 🙁
Du scheinst die neuen EU Fahrzeugscheine noch nicht zu kennen, oder? Nach dem dürfte ich nicht mal mit den Serien Sommerreifen fahren! 😉 Da steht nur noch eine Größe (205er) drin! 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Businessman
Sagt mal, muss ich zum TÜV mit meinen Felgen 7,5x17 ET 47 und Reifen 225/45 R17 91H M+S. Für die Felgen habe ich eine ABE, aber die Reifen sind nur für den Sommer eingetragen. Dann muss ich die Reifen wohl eintragen lassen, oder?
Hi BM,
der 225/45 R17 91H M+S Reifen geht klar und benötigt keine Eintragung da diese Größe auch im Sommer fahrbar ist ! (auf einer 7,5X17 ET 56 Felge).
Eintragen lassen musst Du den Reifen in Verbindung mit der von Dir gewählten Felge da ET 47.
Was ist das für eine Felge ? Hast Du ein Pic ?
Viele Grüße
g-j🙂
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Hi BM,
der 225/45 R17 91H M+S Reifen geht klar und benötigt keine Eintragung da diese Größe auch im Sommer fahrbar ist ! (auf einer 7,5X17 ET 56 Felge).
Eintragen lassen musst Du den Reifen in Verbindung mit der von Dir gewählten Felge da ET 47.
Was ist das für eine Felge ? Hast Du ein Pic ?
Viele Grüße
g-j🙂
Die Rad-Reifenkombination muss ich also eintragen lassen?
Ich hab die
Felgehier in 7,5x17 ET47.
Im Gutachten steht die Reifengröße als erlaubt drin, dann aber unter Hinweise A01, dass eine zugelassene Person (TÜV) die Rad-Reifen-Kombination abnehmen muss.
Was bedeutet eigentlich:
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
Und muss ich das machen, passen tut sie eh:
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von Businessman
Was bedeutet eigentlich:
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.Und muss ich das machen, passen tut sie eh:
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Kannst Du beides vergessen, brauchst Du bei Deiner Kombination nicht !
K49 wäre z.B so schwarze Kunstoffteile wie beim Ier Golf oder halt das ziehen der Kotflügel !
Eintragen lassen und fertigt ! Kosten 40-45.- €. Geht bei der Kombi total problemlos. Die Punkte im Gutachten sagen nur aus : Wenn nicht vorhanden dann muss !
Viele Grüße
g-j🙂
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Kannst Du beides vergessen, brauchst Du bei Deiner Kombination nicht !
K49 wäre z.B so schwarze Kunstoffteile wie beim Ier Golf oder halt das ziehen der Kotflügel !
Eintragen lassen und fertigt ! Kosten 40-45.- €. Geht bei der Kombi total problemlos. Die Punkte im Gutachten sagen nur aus : Wenn nicht vorhanden dann muss !
Viele Grüße
g-j🙂
Achso, danke g-j. Mit meinem Prüfer wäre das eh kein Problem geworden 😁
125kw
Vmax ist 220km/h
Und du Willst V Reifen da muss man ja fast nur lachen.
Sorry aber ist echt komisch.
Zitat:
Original geschrieben von houseboy07
125kw
Vmax ist 220km/hUnd du Willst V Reifen da muss man ja fast nur lachen.
Sorry aber ist echt komisch.
Na, na, ich fahre ja schon V-Reifen auf meinem 140 PS TDI. 😁
War halt ein Komplettrad-Angebot und da kann man doch nicht nein sagen? 😉
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
Mögen nun die Spiele beginnen und eine hitzige alljährlich stattfindende Diskussion um den vorhandenen oder nicht benötigten Aufkleber entbrennen😉
Die
Diskussionläuft doch schon lange! 😉
Mein Fuzzi meint: ABE ins Handschuhfach und gut ist!
Zitat:
Original geschrieben von Businessman
Die Rad-Reifenkombination muss ich also eintragen lassen?
Ich hab die Felge hier in 7,5x17 ET47.Im Gutachten steht die Reifengröße als erlaubt drin, dann aber unter Hinweise A01, dass eine zugelassene Person (TÜV) die Rad-Reifen-Kombination abnehmen muss.
Was bedeutet eigentlich:
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.Und muss ich das machen, passen tut sie eh:
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Zitat:
Original geschrieben von Businessman
Im Gutachten steht die Reifengröße als erlaubt drin, dann aber unter Hinweise A01, dass eine zugelassene Person (TÜV) die Rad-Reifen-Kombination abnehmen muss.
@Mystiker
Na dann lass Deinen Fuzzi mal meinen !😉
Viele Grüße
g-j🙂
Zitat:
Original geschrieben von Mystiker
Mein Fuzzi meint: ABE ins Handschuhfach und gut ist!
Es steht drin
Zitat:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Das verstehe ich unter Abnehmen der Rad-Reifen-Kombination, oder was meint ihr?