winnterreifen jetzt abmachen?

VW Golf 4 (1J)

hallo. ich wollte mal nachfragen wann die gesetzliche pflicht endet ich meine es für die winter saison bzw. winterreifen... ist ja pflicht winterreifen dranne zu machen.....ich möchte meine bald abmachen so am wochenende.. ist das gesetzlich ok oder kriege ich was verpasst?

54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GunnarGTI


Das ist das Offizielle dazu:

Winterreifenpflicht

Ab 01.Mai 2006 tritt die neue Winterreifenregelung in Kraft.
Danach ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen den Witterungsverhältnissen anzupassen.
Es werden aber nicht gernerell Winterreifen zur Pflicht. Sondern jeder, der bei winterlichen Verhältnissen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, bei dem muss das Fahrzeug mit geeigneter Bereifung ausgestattet sein. Bei Fahren mit Sommerreifen wird nur bei schlechtem Wetter ein Bußgeld fällig. Dabei sind Fahrer und Halter verantwortlich.

Wie man sich da verhält sollte jeder selbst wissen. Im schadensfall wird keine Versicherung nen "Coolnessfaktor für tolle Sommer-Alus" zahlen.
Für mich ist alles gesagt. Lieber ne woche die winterpellen länger drauf, als einen Tag zu wenig. Leider hat der Gesetzgeber versäumt hier mit Klarheit für die Winterreifen zu entscheiden.

MFG GUNNAR

nur die politiker wissen ja auch nicht wie das wetter ist von daher ist ne genaue aussage von wann bis wann doof

nur mal so nebenbei, letztes jahr gab es die meisten niederschläge in form von schnee im märz....

mfg

Also gesetzlich geregelt ist eigentlich nur daß mit der Witterung angemessenen reifen gefahren werden soll.
Wie das ganze im Alltag gelebt wird?? Kein Ahnung wenn ich ehrlich bin. Bei uns hats den ganzen Winter
lang schon Plusgrade.

Es ist ja mittlerweile durch mehrere Tests des ADAC erwiesen dass Winterreifen bei
vergleichsweise hohen Temeraturen ein schlechteres Brems Kurvenverhalten haben als vergleichbare Sommerreifen...
Was passiert jetzt wenn man bei +15° und durchweg trockener Witterung im Dezember mit Winterreifen fährt (Unfall verursacht)? Eigentlich
sind die Reifen ja dann nicht der Witterung angemessen.........

Dieses Gesetz hätte sich unser Gesetzgeber mal lieber komplett gespart. Weil es ist alles andere als
aussagekräftig und bei unsrer Witterung momentan (stellenweise waren die Temperaturen im Dezember
höher als die im August) nicht einzuhalten.

Ich persönlich halte es wie jedes Jahr. Ich hab Anfang November auf Winterreifen umgestellt und werde wenn´s
nicht gerade schneit Mitte März wieder auf Sommerreifen umsatteln.

Jetzt auf Sommerreifen und hübsche Alus zu wechseln finde ich aufgrund des noch herumliegenden Streusalzes
und aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren (Schnee im Februar und März) wenigstens 6 Wochen zu früh.

Winterreifenpflicht gibt es nicht

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 eine Änderung der Strassenverkehrsordnung beschlossen. Ab 1. Mai 2006 gilt: Autos müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein. Im Wortlaut lautet die Formulierung wie folgt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage...". Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind, dabei mehr rutschen als fahren und dadurch der Verkehr behindert wird, drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Eine ausgesprochen moderate Bußgeldregelung.
Der neue Bundesverkehrsminister, Wolfgang Tiefensee, hat diese Gesetzesänderung bereits unterschrieben und in einer Presseerklärung Wert auf die Feststellung gelegt, dass es dadurch keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland gibt. Tatsächlich auswirken wird sich diese Neuregelung auch erst für den Winter 2006/2007.


Mit anderer Blickrichtung kann die falsche Bereifung schon jetzt üble Konsequenzen haben, nämlich hinsichtlich der KFZ-Versicherung, denn die absehbare Neuregelung beim Bußgeld ändert nichts an versicherungsrechtlichen Lage. Darauf macht der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sehr nachdrücklich aufmerksam. Die PKW-Haftpflichtversicherung komme zwar für Schäden am gegnerischen Fahrzeug selbst dann auf, wenn der Unfallverursacher mit falschen Reifen gefahren sei, aber die Haftpflichtversicherung könne ihren Kunden in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit durchaus in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung könne sogar per Vertrag die Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug ausschließen, wenn ungeeignete Reifen verwendet wurden.


Geeignete Reifen - bedeutet das, wir sind dann in den Wintermonaten zwingend zur Nutzung von Winterreifen verpflichtet? Nein, es wird auch künftig keine allgemeine Winterreifenpflicht geben. Das wäre auch unvernünftig. Denn umfangreiche Reifentests der Zeitschriften "Autobild" und "Stern" haben gerade in der jüngsten Vergangenheit gezeigt: Selbst wenn die Temperaturen unter 7 Grad fallen, sind Winterreifen für die Verkehrssicherheit nicht zwangsläufig besser als Sommerreifen. So hatte es zwar die Reifenindustrie immer wieder behauptet, aber dies entpuppte sich als schlichtes Marketing-Märchen. Die Bremstests ergaben: Wenn die Temperatur ein paar Grad über Null liegt, haften Sommerreifen bei trockenem oder auch feuchten Asphalt in aller Regel besser als Winterpneus. Bei Schnee, Matsch und Eis allerdings haben die Winterreifen mit ihren weichen, aber scharfkantigen Profillamellen unbestreitbar erhebliche Vorteile.


Wie also soll sich der vernünftige und gesetzestreue Autofahrer verhalten, wenn die Wetterlage im Winter objektiv mal für Sommerreifen und mal für Winterreifen spricht? In diesem Punkt ist die neue Formulierung sehr ungenau, daher fordert etwa der ADAC auch eine Nachbesserung. Denn es kann doch kein Gesetzgeber und kein Gesetzeshüter verlangen, dass wir je nach Straßenverkehrszustandsbericht ständig die Reifen wechseln! Und in der Tat: Ein solches "Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln" wird auch keinem Autofahrer abverlangt. Verlangt wird nur, dass wir unseren gesunden Menschenverstand als mündige Kraftfahrer nicht an der Wintergarderobe abgeben, sondern uns situationsgerecht verhalten.


Wer im Winter Winterreifen aufzieht, der ist allemal auf der sicheren Gesetzesseite, auch wenn die Strassen schnee- und eisfrei sind. (Er sollte sich nur bewusst sein: Winterreifen sind für heftige Richtungswechsel und hohe Geschwindigkeiten nur beschränkt geeignet.) Wer regional bedingt weniger mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen darf, der kann unter Umständen seine Sommerbereifung drauf lassen. Schlägt der Winter dann doch heftiger zu als erwartet, dann heißt es: Wagen vorübergehend stehen lassen oder noch schnell zum Reifenwechsel. In Gebieten mit üblicherweise mildem Winterwetter wäre unter Umständen auch der Ganzjahresreifen eine Alternative.

Fahrern, die ständig auf das Auto angewiesen sind und bisweilen auf vereisten und verschneiten Strassen fahren müssen, denen empfiehlt der ADAC die traditionelle Faustregel: "Winterreifen von O bis O", was nichts anderes heißt als "von Oktober bis Ostern".

Ähnliche Themen

Winterreifenpflicht gibt es nicht

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 eine Änderung der Strassenverkehrsordnung beschlossen. Ab 1. Mai 2006 gilt: Autos müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein. Im Wortlaut lautet die Formulierung wie folgt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage...". Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind, dabei mehr rutschen als fahren und dadurch der Verkehr behindert wird, drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Eine ausgesprochen moderate Bußgeldregelung.
. Tatsächlich auswirken wird sich diese Neuregelung auch erst für den Winter 2006/2007.
Mit anderer Blickrichtung kann die falsche Bereifung schon jetzt üble Konsequenzen haben, nämlich hinsichtlich der KFZ-Versicherung, denn die absehbare Neuregelung beim Bußgeld ändert nichts an versicherungsrechtlichen Lage. Darauf macht der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sehr nachdrücklich aufmerksam. Die PKW-Haftpflichtversicherung komme zwar für Schäden am gegnerischen Fahrzeug selbst dann auf, wenn der Unfallverursacher mit falschen Reifen gefahren sei, aber die Haftpflichtversicherung könne ihren Kunden in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit durchaus in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung könne sogar per Vertrag die Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug ausschließen, wenn ungeeignete Reifen verwendet wurden.




Wie also soll sich der vernünftige und gesetzestreue Autofahrer verhalten, wenn die Wetterlage im Winter objektiv mal für Sommerreifen und mal für Winterreifen spricht? In diesem Punkt ist die neue Formulierung sehr ungenau, daher fordert etwa der ADAC auch eine Nachbesserung. Denn es kann doch kein Gesetzgeber und kein Gesetzeshüter verlangen, dass wir je nach Straßenverkehrszustandsbericht ständig die Reifen wechseln! Und in der Tat: Ein solches "Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln" wird auch keinem Autofahrer abverlangt. Verlangt wird nur, dass wir unseren gesunden Menschenverstand als mündige Kraftfahrer nicht an der Wintergarderobe abgeben, sondern uns situationsgerecht verhalten.


Wer im Winter Winterreifen aufzieht, der ist allemal auf der sicheren Gesetzesseite, auch wenn die Strassen schnee- und eisfrei sind. (Er sollte sich nur bewusst sein: Winterreifen sind für heftige Richtungswechsel und hohe Geschwindigkeiten nur beschränkt geeignet.) Wer regional bedingt weniger mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen darf, der kann unter Umständen seine Sommerbereifung drauf lassen. Schlägt der Winter dann doch heftiger zu als erwartet, dann heißt es: Wagen vorübergehend stehen lassen oder noch schnell zum Reifenwechsel. In Gebieten mit üblicherweise mildem Winterwetter wäre unter Umständen auch der Ganzjahresreifen eine Alternative.

ADAC empfiehlt die traditionelle Faustregel: "Winterreifen von O bis O", was nichts anderes heißt als "von Oktober bis Ostern".

Sorry!
Weis nicht warum,aber mein Artikel ist jetzt 2 mal drin!

UUps !

dann drück auf bearbeiten unter dem 2ten text und lösch den text, schreib sorry hin.dann ist die übersicht besser😉

also warum auch immer es manche nicht abwarten können. ich würde noch nicht auf den gedanken kommen, jetzt auf sommer zu wechseln.
zumal nachts etwa 5 grad minus sind, und es schneit.

Jetzt mal im ernst. Ist das dein ernst das du deine neuen Felgen durch Salz etc verschandeln willst nur wegen der Optik?
Hatte meine damals auch mitte Februar gekauft. Aber vor Mai kamen die nicht drauf.
Es geht ja auch um deiner Sicherheit...

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


nur mal so nebenbei, letztes jahr gab es die meisten niederschläge in form von schnee im märz....

mfg

also Ende März klann man aml dran denken, oder sich drauf einstellen, dass man die Winterreifen nochmal draufmachen muss (sollte)

bei warmen Wetter sind Winterreifen nicht so schlecht wie Sommerreifen bei Schnee. Unter 0 sind die Sommerreifen ja "noch" besser, aber wehe da kommt Wasser mit ins Spiel

jetzt sommerreifen drauf machen ist idiodisch..
und wie...

was meinst wie oft es noch schneien wird.
oder viel spass beim wöchentlichen wechsel...
letztes jahr hat es bis april in hohen lagen geschneit

...wenn du sonst keine sorgen hast ....

Zitat:

Original geschrieben von italiano83


was meinst wie oft es noch schneien wird.

Bei uns hauts grad kräftig runter, ohne winterreifen hab ich morgen keine chance. (landkreis MSP/Wü)

MfG
Sebastian

Meine bleiben immer von O bis O drauf also von Oktober bis Ostern.

Wenn es vorher schon besser aussieht kommen die auch schon früher runter.

Ich lasse se lieber länger als zu kurz drauf.

Und zur Not ich brauch maximal ne halbe Stunde zum umstecken.

das lustige ist, ich guck gegen ende jahres auf den tacho.

sind die temp. so konstant um 5-7° wirds langsam zeit.

2006 war es recht spät bei mir, da es hier dauerhaft über 10° warm war.

da griff die faustregel O-O gar nicht 😁

aber nun lass ich den kram drauf. letzte woche war urplötzlich eisregen angesagt und auf der AB konntest du beim spurwechseln das eis brechen hören 😰

Also bei uns hat´s ja heute noch geschneit 😉

Will auch endlich wieder Alufelgen, aber denke vor Ende März wird das auf gar keinen Fall was.

MFG Markus

Ähnliche Themen