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Will mich von meinem Dicken trennen / Standheizung defekt

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 19. Februar 2008 um 12:42

Hallo zusammen,

mir geht die ewige Parkplatzsuche hier in der Stadt auf den Keks. Und mal ganz ehrlich, für die paar hundert KM/Monat brauch ich (alleine) keine zwei Autos. Und schon gar keinen "Transporter"...

Ich überlege ernsthaft, mich demnächst von meinem Dicken zu trennen...

Allerdings ist die Glühkerze der Standheizung defekt. Diese gibt es nur in Verbindung mit Brennkammer zu knapp €800,-

Reparier ich das Ding noch zum Verkauf? Oder zahl ich den Käufer mit €800,- aus? Oder verkauf ich das Fahrzeug einfach "ohne Standheizung"?

Wäre letztes legal?

Der Wagen ist 6 Jahre alt und hat 120tkm und bringt laut Autobudget im Privatverkauf noch etwa €17000,-

Wie würdet ihr verfahren?

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31 Antworten

...und noch eins

... und zu guter letzt

@ Walter

 

sieht doch auch schick aus, Kopf hoch kommen auch wieder bessere Zeiten :)

 

Der Golf hat ja fast die gleiche Farbe wie Dottore´s BiTurbo :)

 

Auf jedenfall viel Spaß damit.

Danke für die Anteilnahme und die tröstenden Worte! Super Forum!! Werde natürlich trotzdem noch vorbeischauen.

Grüße Walter

am 20. Februar 2008 um 21:18

Ist das denn nicht der vom Dottore nur die Ringe durch ein VW Zeichen ersetzt???

Duck und weg... :D:D:D

Sorry bei der Farbe konnt ich mir den Spruch nicht verkneifen...

am 20. Februar 2008 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von a6_hawaii

Ist das denn nicht der vom Dottore nur die Ringe durch ein VW Zeichen ersetzt???

 

Duck und weg... :D:D:D

 

Sorry bei der Farbe konnt ich mir den Spruch nicht verkneifen...

Vielleicht hat Dottore zu heiss gewaschen :confused: :confused: :D ..............

 

Oder das FaceLift mit den Allroad Scheinwerfer und dem Grill, ist im nicht gut bekommen, und nun schämt er sich der A6 und ist geschrumpft :D :D :D

 

Gruß

... und ich werde die Fußballpumpe meines Sohnes stipiezen und mal tüchtig in den Auspuff reinblasen.... Vielleicht wird er ja wieder groß :D

am 21. Februar 2008 um 19:53

Da bin ich ja mal auf Dottore´s Erklärungsversuche gespannt...

Vielleicht traut er sich ja nicht mehr hierher nach dem mißglückten "Umbau"....

Hol hier mal einen Uralt-Thread hoch, weil ich deswegen keinen Neuen eröffnen will; betrifft aber auch das Thema "Defekte Standheizung" beim Verkauf.

Hab ja meinen alten C4 verkauft, mit Wildschaden sowie mit nicht anspringender Standheizung.

Wildschaden wurde im Kaufvertrag vermerkt. Die Standheizung wurde im Vertrag schriftlich nicht erwähnt.

Was wäre wenn jetzt der Käufer kommt und sagt, die Standheizung funktioniert nicht?

Könnte der mich noch irgendwie zur Reperatur oder Nachlass/Rückgabe verpflichten?

wie lange ist der verkauf her?

du hast das auto mit wildschaden verkauft, was schon fast bastlercharakter darstellt.

... bei einem bastlerauto kann man nicht davon ausgehen, das ALLES funktioniert, schon gar keine dinge, die man nicht unbedingt täglich benutzt.

und ganz allgemein hast du doch bestimmt privat verkauft und somit "ohne jegliche gewährleistung" - damit dürfte sich das erledigt haben.

Zitat:

@quattro-6 schrieb am 21. November 2014 um 23:19:46 Uhr:

wie lange ist der verkauf her?

du hast das auto mit wildschaden verkauft, was schon fast bastlercharakter darstellt.

... bei einem bastlerauto kann man nicht davon ausgehen, das ALLES funktioniert, schon gar keine dinge, die man nicht unbedingt täglich benutzt.

und ganz allgemein hast du doch bestimmt privat verkauft und somit "ohne jegliche gewährleistung" - damit dürfte sich das erledigt haben.

Der Verkauf war vor 3 Wochen.

Die Standheizung funktionierte letzten Winter perfekt.

Verkauf war von privat an privat, also dürfte da nichts mehr passieren, stimmt schon.

woher weißt du dann, das sie nicht mehr ging? vorher nochmal getestet? vielleicht war auch nur zu wenig sprit im tank, dann schaltet sie sich nicht an...

Also nach dem Sommer funktionierte sie nicht mehr.

Habs aber im Kaufvertrag nicht drinstehen, weil ich nur den Wildunfall reingeschrieben hab bei den Mängeln.

Sprit war definitv voll während der Standzeit.

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 22. November 2014 um 00:01:10 Uhr:

Also nach dem Sommer funktionierte sie nicht mehr.

Habs aber im Kaufvertrag nicht drinstehen bzgl. der Standheizung, weil ich nur den Wildunfall reingeschrieben hab bei den Mängeln.

Sie ist nicht mal als Zubehör erwähnt.

Dies führt nach kurzem Überlegen auch dazu, dass der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Standheizung beim Kauf verbaut war.

Sprit war definitv voll während der Standzeit.

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