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Wieso Anhängelast am 120d 118d

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo!

Weiß jemand, ob und wie man die Anhängerlast beim 120d von nur 1200 kg erhöhen kann?
Zum Vergleich: der 320d kann mit dem gleichen Motor 1800 kg ziehen. Wieso besteht hier ein so großer Unterschied? Liegt das an der Hinterachse oder am Aufnahmepunkt für die AHK?

Vielen Dank für Eure Antworten.

24 Antworten

Anhängelast (gebremst, 12%) bei beiden 1200kg
Anhängelast (ungebremst) 690 bzw. 720kg

Erhöhungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich - was für Vorraussetzungen das sind steht allerdings nirgendwo. Ich nehme mal an eine geringere Steigung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Also ich habe bei BMW und bei dem freundlichen Tüv Mann nachgefragt und die gaben mir beide zu verstehen das das nichts wird mit der Erhöhung.

Naja - also ich fahre erst mal weiter meinen 330D - da braucht man sich deswegen keine Sorgen zu machen!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Bodox


Also ich habe bei BMW und bei dem freundlichen Tüv Mann nachgefragt und die gaben mir beide zu verstehen das das nichts wird mit der Erhöhung.

Beim 5er von meinen Eltern steht zum Beispiel im Fahrzeugschein in den Bemerkungen extra drin, dass bis zu einer bestimmten Steigung auch mehr angehangen werden darf. Ich denke so wird es dann hier auch möglich sein. 12% sind ja schließlich schon ne ganze Menge, das gibt es dann doch recht selten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Im Fahrzeugschein steht nichts zu der Möglichkeit einer höheren Anhängelast bei geringerer Steigung, und sowohl BMW als auch TÜV sehen da keine Möglichkeiten.
Offenbar will man es nicht oder der strukturelle Unterbau hält es wirklich nicht aus.
Ich habe ernsthaft 1.800 kg versucht und bin an allen Stellen gescheitert...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

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Das ist ja ein relativ geringe Anhängelast 🙁 . Darf ich dann mit einen Anhänger, der ein 1.300 kg zGG hat und ein 100 km/h-Zulassung überhaupt 100 km/h fahren (und mich damit erwischen lassen!)? Selbstverständlich wird der Hänger dann nur bis 1.200 kg beladen 😉 .

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Ist völlig egal, ob der Hänger beladen oder unbeladen ist - wenn das ZGG größer ist als zulässig, darfst du den Hänger nicht an dein Auto hängen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Stimmt nicht.Prinzipiell ist es egal welches zulässige Gesamtgewicht der Hänger hat.Du kannst an den 1er auch einen Hänger anhängen der 1200kg Leer-und 3t zulässiges Gesamtgewicht hat,er darf dann nur nicht mehr beladen werden.

Was dann zb die Führerscheinklassen B/BE oder die Erlaubnis mit 100km/h fahren zu dürfen betrifft ist das wieder eine ganz andere Fragestellung.Ansonsten darf man an jedes Auto einen Hänger anhängen dessen tatsächliches Gewicht die zulässige Anhängelast nicht überschreitet,die Stützlast wird dem Auto zugeschlagen,und das Gesamtzuggewicht nicht überschritten wird.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Ist völlig egal, ob der Hänger beladen oder unbeladen ist - wenn das ZGG größer ist als zulässig, darfst du den Hänger nicht an dein Auto hängen.

Wo hast Du das her? Ich hänge an meinen Jimny einen Anhänger hinten dran der hat eine Zuladung von 1,6 T und ein Eigengewicht von 400 kg hat . Der Jimny darf max 1200 kg hinten dran haben. Ich muß beim beladen nur drauf achten das es gesammt nicht mehr als 1200 kg werden. So hat mich die Rennleitung schon auf der AB herausgefischt. Sieht ja irgend wie etwas Lußtig aus der kleine Jimny mit einem großen Cargoanhänger hinten drann. Ich wurde gewogen und alles war ok. Meine Ladung waren 16 Bienenvölker das sieht nach viel aus aber wenn die noch leer sind wiegen die nicht viel. Wenn ich sie dann wieder hole muß mein Allroad daran glauben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Asche auf mein Haupt, ihr habt natürlich Recht 🙂

Zulassungsrechtlich kommt es auf die tatsächlichen Gewichte ein, daher darfst du den Hänger dann nur nicht zu voll machen.

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene [tatsächliche] Anhängelast darf bei

1.

Personenkraftwagen [...] weder das zulässige Gesamtgewicht,

[...]

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen [...] Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen [...] darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. [...]

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhängelast 118d und 120d' überführt.]

Ich habe mir wieder einen 1er gekauft weil ich meinen WW mit einer C klasse nicht richtig gezogen bekommen habe! Ständig kam er ins schlingern! Mit dem einser wie auf Schienen! Was soll das geschwätz das man sich ein größeres Auto kaufen sollte für einen WW? OK ich gebe zu 1200KG ist für viele WW zu wenig aber unserer hat gerade 1200KG gewicht und ist nicht gerade klein! Also als Zugfahrzeug Perfekt geeignet! Letztens den WW mit einem neuen Zafira gezogen, und da kam er auch ins schlingern. Wenn auch nicht so schlimm wie bei der C Klasse!

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