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Wie schaffen wir es Tesla zu vernichten

Tesla
Themenstarteram 12. Januar 2014 um 13:28

Hallo

1. Fangen wir einfach damit an, das alle die reale Erfahrungen hier berichten können, vergrault werden.

2. Dann werden alle subjektiven Nachteile (weil jeder ja täglich 5000km fahren muss ohne zu stoppen) so übertrieben dargestellt, das keiner in kaufen möchte.

3. Sollte doch jemand wagen etwas positives zu schreiben, wird er so mit unsinnigen Aussagen und zusammenhängen bombardiert, das 1.tens wieder eintritt. Siehe hier (positiver Bericht wird sofort zerrissen)

So schaffen wir es vielleicht doch, das keiner einen Tesla haben will.

Dann können wir unsere Verbrenner weiter ohne Grund zur Sorge weiter fahren.

Viel Spaß dabei.

Wer nicht verstanden hat, dass das Sarkasmus ist, tut mir Leid, aber ein funken Wahrheit ist hier schon drin.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Januar 2014 um 13:28

Hallo

1. Fangen wir einfach damit an, das alle die reale Erfahrungen hier berichten können, vergrault werden.

2. Dann werden alle subjektiven Nachteile (weil jeder ja täglich 5000km fahren muss ohne zu stoppen) so übertrieben dargestellt, das keiner in kaufen möchte.

3. Sollte doch jemand wagen etwas positives zu schreiben, wird er so mit unsinnigen Aussagen und zusammenhängen bombardiert, das 1.tens wieder eintritt. Siehe hier (positiver Bericht wird sofort zerrissen)

So schaffen wir es vielleicht doch, das keiner einen Tesla haben will.

Dann können wir unsere Verbrenner weiter ohne Grund zur Sorge weiter fahren.

Viel Spaß dabei.

Wer nicht verstanden hat, dass das Sarkasmus ist, tut mir Leid, aber ein funken Wahrheit ist hier schon drin.

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am 7. Juni 2014 um 16:56

Zitat:

Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich doch auch keine Sorgen machen.

.....sagte der Blockwart zum Feindsender-Hörer.......

_________________________

Na ja: zum Glück ist mit der Lex-Google ( " Recht auf Vergessen" im Internet ) die Eingebestimmung von über das Netz übertragene Daten zum ersten Male festgeschrieben worden.

Mit diesem Präzedenzfall wird es nicht mehr lange dauern und man Datenstaubsauger wie Tesla dazu zwingen, dies zu unterlassen bzw. alle gesammelten Daten zu löschen. :)

Und das ist gut so !

 

Gruß SRAM

am 7. Juni 2014 um 17:14

Zitat SRAM

Mit diesem Präzedenzfall wird es nicht mehr lange dauern und man Datenstaubsauger wie Tesla dazu zwingen, dies zu unterlassen bzw. alle gesammelten Daten zu löschen. :)

Und das ist gut so !

Daumen nach oben von mir (verdammt ist das selten:D)

MfG RKM

am 8. Juni 2014 um 16:25

Beim Teslakauf stimmt man explizit der Datenerhebung zu - und das ist immer gesetzeskonform, denn der Einzelne hat das Recht zu bestimmen was mit seinen Daten passiert - er hat auch das Recht zu sagen jawohl ich nutze diese so und so bzw ich überlasse diese Daten explizit der Nutzung durch Dritte - ich habe ein Bankkonto also hat meine Bank dafür die Daten, ich nutze ein Handy also weiss mein Provider wo ich bin und mit wem ich telefoniere, solange das eingeschaltet ist, ich nutze Online Services im Auto.....

Bei google lag der Fall ja völlig anders - da werden jetzt in Europa - zumindest solange man keinen Proxy nutzt - Suchergebnisse zeitweilig herausgefiltert (nicht gelöscht!) die ohne Zustimmung der betreffenden Personen geliefert werden, mit einem entsprechenden (kostenlosen) Proxy findet man die Daten aber auch natürlich in Europa wieder über google.

Tesla ist ein explizites Opt-IN - das wird immer gesetzlich zulässig sein.

Dass Tesla Daten aus Steuergeräten bei Werkstattaufenthalten ausliest wie beim Öffnen des Frunks - das ist seit > 10 Jahren bei allen Autos mit CAN Bus und entsprechenden Steuergerten möglich (ungefähr ab Golf 5)

am 11. Juni 2014 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

Davon abgesehen hätte ich mal eine Frage: Man kann beim Tesla (wie bei einigen anderen E-Autos) ja Status abfragen und Einstellungen verändern über ein Smartphone. Dazu muss das Smartphone Internet-Zugang haben, und das Auto auch. Ich schätze mal, das läuft über Mobilfunk. Was mache ich, wenn das Auto in einer Tiefgarage steht, die keine Mobilfunk-Abdeckung hat? Das ist z.B bei beiden TG-Parkplätzen der Fall, die ich nutze. Kennst du da eine Lösung? ich bin ja bestimmt nicht der einzige ohne Netz in der Garage.

Oh eine ernstgemeinte Frage! Die beantworte ich gerne:

Ja Du brauchst sowohl am Smartphone als auch am Model S eine Internetverbindung. Wenn diese über Mobilfunk nicht möglich sein sollte, dann hast Du noch die Alternative über WLAN (auch im Model S!)

Und ja ich sehe die Datenerfassung durch Tesla auch etwas kritisch! Aber wer den Nutzen haben will, der muss halt damit leben können und dem Hersteller vertrauen.

Es ist auch nichts anderes als bei Apple, Google, Telekom, Vodafone, Facebook. Alle könnten, wenn sie es wollten, umfangreiche Daten über Dein Leben per Smartphone abgreifen.

Übrigens lässt sich der Remote-Zugriff im Model S in den Einstellungen abschalten. Ob dann wirklich nichts mehr bei Tesla ankommt, weiß aber nur Tesla ;)

am 11. Juni 2014 um 10:00

Zitat:

Übrigens lässt sich der Remote-Zugriff im Model S in den Einstellungen abschalten.

Das ist interessant. Ist das eine beschriebene Eigenschaft ?

In diesem Falle wäre diese nämlich zumindest in Deutschland für den Hersteller verpflichtend, d.h. dieser könnte verklagt werden, wenn dennoch Daten übertragen werden.

 

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von Yellow68

Und ja ich sehe die Datenerfassung durch Tesla auch etwas kritisch! Aber wer den Nutzen haben will, der muss halt damit leben können und dem Hersteller vertrauen.

Es ist auch nichts anderes als bei Apple, Google, Telekom, Vodafone, Facebook. Alle könnten, wenn sie es wollten, umfangreiche Daten über Dein Leben per Smartphone abgreifen.

Wir müssen das nicht vertiefen, aber Tesla wäre nicht das erste US-Unternehmen, das einfach in der Kommunikation mit seinen Kunden die deutschen Gesetze missachtet. In diesem Zusammenhang sehe ich übrigens auch das Tesla-Online-Vertriebsmodell kritisch. Bei welcher Firma kauft man seinen Tesla? Bei anderen Autos ist das in der Regel sehr eindeutig: Man kauft bei einem deutschen Händler, der ist für die Gewährleistung verantwortlich und Ansprechpartner für juristische Fragen. Und der verkauft Autos, die er von einer deutschen Vertriebsorganisation erhalten hat. In allen Fällen gilt deutsches Recht ohne wenn und aber. Wenn man mit Facebook Stress hat, dann kann man sich entweder an die Europazentrale in Dublin wenden oder gleich an die Firmenzentrale in Kalifornien;-)

Weißt du, wie Tesla das handhabt? Wer ist dein Vertragspartner beim Kauf?

Zitat:

Original geschrieben von SRAM

Zitat:

Übrigens lässt sich der Remote-Zugriff im Model S in den Einstellungen abschalten.

Das ist interessant. Ist das eine beschriebene Eigenschaft ?

Remote Zugriff bedeutet das man aus der Ferne Zugriff erhält und z.B. Einstellungen ändert.

Das SENDEN von Daten hat nichts mit Remote zu tun.

 

Bitte nicht Fernwartung mit Datenübermittlung verwechseln!

 

Hinzu kommen folgende Fakten

-Käufer Wissen davon, steht ja sicher im Vertrag.

-Es sind idr. ja keine Sensiblen Daten (wer wann wo mit wem was gemacht etc. ^^)

-Andere Hersteller erheben auch viele Daten, sagen es aber nicht

Sensible Daten, abhören von Gesprächen usw. sollten in der Tag besonders geschützt sein bzw. nicht möglich.

Aber wie oft man lädt, in welchen Strecken man unterwegs ist etc. sind durchaus Erhebenswerte Daten. Auch für den Ausbau von Ladesäulen.

am 11. Juni 2014 um 13:34

Wenn Tesla (und in Zukunft auch BMW und Mercedes) Fahrer und Besitzer sagen ja wir akzeptieren diesen Service - und das mit Unterschrift braucht man doch keine, die meinen man müsse die Vertragsfreiheit von Menschen einschränken, weil doch "die Obrigkeit" das besser weiss, und nicht der Einzelne über seine Daten entscheiden darf.

Ich bin mir sicher dass es ausserhalb Deutschlands nicht mal eine Diskussion darüber geben wird, ob Menschen das Recht haben über ihre Daten bestimmen zu dürfen - und dazu gehören auch diese Dritten freiwillig für irgendwas zur Verfügung zu stellen - oder ob die "Obrigkeit" sagen darf "Nein Sie dürfen Ihre z.B. Standortdaten nicht freiwillig für irgendwas nutzen, das Recht was Sie mit ihren Daten machen hat nur der Staat und nicht Sie.... Zackzack gehorchen nicht selber entscheiden können"

Zitat:

Original geschrieben von FoVITIS

Aber wie oft man lädt, in welchen Strecken man unterwegs ist etc. sind durchaus Erhebenswerte Daten. Auch für den Ausbau von Ladesäulen.

Ein personenbezogenes Ortstracking ohne Einwilligung stellt einen Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht dar. Und dieses Tracking irgendwo in Paragraf 280 der AGB zu schreiben, reicht nicht aus, um eine rechtswirksame Zustimmung des Käufers zu erzielen. Das deutsche Recht ist da sehr verbraucherfreundlich. An so was scheitern regelmäßig End User License Agreements (EULA) von Microsoft & Co. Bei gericht sind sie dann in Gänze unwirksam.

Ich will nicht behaupten, dass die Vertragsgestaltung von Tesla gegen deutsches recht verstößt, aber wenn ich sehe, dass es bei dem Auto offenbar noch nicht einmal eine deutsche Benutzerführung gibt, dann scheinen sie sich ja nicht besonders große Mühe bei der "Germanisierung" des Produktes gemacht zu haben. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn es so wäre. Und ich würde mich auch nicht wundern, wenn einige Autohersteller bereits die ganzen Papiere von Tesla nach solchen Schnitzern durchfilzen.

 

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

Ein personenbezogenes Ortstracking ohne Einwilligung stellt einen Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht dar. Und dieses Tracking irgendwo in Paragraf 280 der AGB zu schreiben, reicht nicht aus, um eine rechtswirksame Zustimmung des Käufers zu erzielen. Das deutsche Recht ist da sehr verbraucherfreundlich.

1. Fahrzeugbezogen bedeutet nicht immer auch personenbezogen

2. Wenn eine Einwilligung vorliegt ist es nicht ohne Einwilligung

4. Ich denke schon das sie die Käufer entsprechend Beraten/Informieren

5. In Videos hab ich gesehen das die Menüführung sehr wohl Deutsch existiert oder ist sowas wie "Licht" ein Englisches Wort? ^^

am 11. Juni 2014 um 14:28

Zitat:

Ein personenbezogenes Ortstracking ohne Einwilligung stellt einen Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht dar. Und dieses Tracking irgendwo in Paragraf 280 der AGB zu schreiben, reicht nicht aus, um eine rechtswirksame Zustimmung des Käufers zu erzielen. Das deutsche Recht ist da sehr verbraucherfreundlich. An so was scheitern regelmäßig End User License Agreements (EULA) von Microsoft & Co. Bei gericht sind sie dann in Gänze unwirksam.

Ich will nicht behaupten, dass die Vertragsgestaltung von Tesla gegen deutsches recht verstößt, aber wenn ich sehe, dass es bei dem Auto offenbar noch nicht einmal eine deutsche Benutzerführung gibt, dann scheinen sie sich ja nicht besonders große Mühe bei der "Germanisierung" des Produktes gemacht zu haben. Insofern würde es mich nicht wundern, wenn es so wäre. Und ich würde mich auch nicht wundern, wenn einige Autohersteller bereits die ganzen Papiere von Tesla nach solchen Schnitzern durchfilzen.

Sorry aber das ist doch nun wirklich lächerlich. Die Chance dass der tatsächliche Vertrag von Tesla in Deutschland mit dem übereinstimmt was Du hier rätst - ohne dass Du offensichtlich jemals auch nur einen aus der Ferne gesehen hast - ist doch 0.

Da BMW und Mercedes einen ähnlichen Service anbieten, ist das offensichtlich doch gesetzeskonform, und auch der Deutsche braucht anscheinend keine "staatliche Obrigkeitsbewilligung" um selbst zu entscheiden können, ob er bestimmten Daten zur Nutzung eines Services freiwillig zur Verfügung stellt.

Zitat:

Original geschrieben von fgordon

Sorry aber das ist doch nun wirklich lächerlich. Die Chance dass der tatsächliche Vertrag von Tesla in Deutschland mit dem übereinstimmt was Du hier rätst - ohne dass Du offensichtlich jemals auch nur einen aus der Ferne gesehen hast - ist doch 0.

Das ist halt der Unterschied zwischen uns. Du unterstellst Tesla bei allem, was sie tun, dass das über jeden Zweifel erhaben ist. ich bin mir da nicht so sicher. Aber das läuft dann bestimmt wieder unter "Tesla vernichten".

am 11. Juni 2014 um 15:44

Was bitte soll denn an Deiner Aussage nicht lächerlich sein die da heisst "ich habe zwar noch nie im Leben auch nur eine einzige Zeile eines Tesla Vertrags gesehen, aber ich nehme mal an darin steht,......"

Du meinst nur weil man Deinen Spekulationen die 0 Grundlage haben nicht zustimmt sei man ein blinder Tesla Fan doch bitte Dich - liefere einfach mehr als reine Spekulationen das ist doch Dein Problem, Du hast keinen Tesla kennst nicht dessen Kaufverträge aber willst trotzdem über die Gesetzeskonformität des Vertrags rumgackern.

Konkret was fehlt Dir beim Vertragswerk von Tesla - was bei dem Passus hinsichtlich der Datennutzung?

Und jetzt bitte nicht deinen ausgedachten Tesla Vertrag als Grundlage für Deine "Kritik" wie bisher - sondern die tatsächlichen, die man unterschreibt.

Sofern Tesla in drei Jahren noch nicht vernichtet wurde..... ich frag mich ja wie sie das kleine Modell Designen werden....

http://www.autoevolution.com/.../...-c-compact-ev-rendering-61081.html

Sieht nett aus, aber ich find für die Stadt vorne zu lang hinten zu kurz... Stadtmenschen wollen auch Stauraum für ihre größeren einkaufe... apropo Größe... höher darf er auch sein... in der Stadt hat man es gerne Übersichtlich :p Ausserdem macht eine hohe Sitzposition keine Nachteile beim Einparken etc.... mehr Stauraum nach Oben ist immer gut.

Und ich kenne Leute die Probleme haben einzusteigen weil der Sitz zu niedrig ist.

Andere (wie ich) sind eh verwöhnt von hohen Sitzen (Van ^^).

Was wollen viele Designer immer Autos die Niedrig sind... die bieten null Vorteile in der Stadt.... CW Wert ist schlechter ja... aber in der Stadt völlig egal :p

 

Ich hoffe Tesla bedenkt dass beim neuen Volksmodell das niedriger nicht immer besser ist :p

Siehe Audi A2 oder BMW i3 alle etwas höher gebaut (mit Luft nach oben xD).

 

Übersicht wurde vom ADAC ja auch im Modell S bemängelt

am 11. Juni 2014 um 19:12

Wie kommst du darauf, dass das Gen3-Modell von Tesla ein Stadtauto werden soll?

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