Wie lange kann ich den Servicetermin beim Golf 7 1.0 TSI überziehen
Hallo zusammen,
der Golf 7 meiner Frau meldet, dass in 10 Tagen der jährliche Service nach 365 Tagen fällig wäre. Das Motoröl kann lt. BC noch drinbleiben da noch nicht 24 Monate alt oder 30.000 KM gefahren. Gefahren ist meine Frau seit dem letzten Service vor gut einem Jahr 13.000 KM (KM-Stand jetzt 22.000).
Gerne würde ich den Service erst Ende Oktober / Anfang November durchführen lassen, wenn auch wieder auf die Winterschlappen gewechselt werden muss. Der Wagen ist zwar aus der Werksgarantie heraus, es läuft noch eine Gebrauchtwagengarantie über VW.
Wie seht Ihr die Sache?
33 Antworten
@RFR Die Ideologie besteht darin, dass jeder mit seinem Kfz machen kann was er will 🙂
Ob man die Service-Inspektion oder den Ölwechsel vernachlässigt oder frühzeitig durchführen lässt hängt einfach von mehreren Faktoren ab.
Was ich hier viel schlimmer finde und das ist in den Jahren wirklich auffällig geworden, dass zum einen einem sehr oft Null geholfen wird und das andere Meinungen nicht mehr akzeptiert werden.
Zitat:
@sven diesel schrieb am 16. August 2022 um 16:25:59 Uhr:
Dann kann ich auch von der teuren 0W-20 Plörre auf günstigeres Öl wechseln.
Das kannst du machen, nur das "Plörre" möchte ich nicht so stehen lassen. Das 0W20 ist ein sehr gutes Öl und auch sehr Belastbar. Gilt übrigens auch für seinen 5W30 LL3 Vorgänger. Der Knackpunkt sind immer die Betriebsstunden die diese Öle verwendet werden. Da ist ein Jahr oder 15000km eben ein guter Anhaltspunkt für einen Wechsel.
Auch die vielen Steuerkettenthemen hätten sich mit einem kürzeren Wechselintervall weit nach hinten schieben lassen. (wie groschi2 schrieb, Ölkohle vom Turbo wirkt wie Schmirgel für die Kettenlager)
Unabhängig davon, dass auch danach nicht gefragt war, kann es bei einem Motor mit Zahnriemen generell kein "Steuerkettenthema" geben.
Zitat:
@RFR schrieb am 17. August 2022 um 11:14:21 Uhr:
Unabhängig davon, dass auch danach nicht gefragt war, kann es bei einem Motor mit Zahnriemen generell kein "Steuerkettenthema" geben.
Bist du die themenbezogene Inhaltspolizei hier?
Lass doch die Leute ihre Meinung kund tun.
Was genau stört dich daran?
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Zitat:
@RFR schrieb am 16. August 2022 um 23:10:03 Uhr:
Das ändert aber nichts daran, dass die Ölwechselideologie hier als Thema nicht gefragt war....
dann ist das ärgerlich und es ist richtig, dass das inzwischen hier immer häufiger vorkommt.
Genau, in der Schule, Aufsatz... am Thema vorbei, setzten, sechs 🙄
Aber leider ist es generell hier sehr schlimm geworden. Ich bin sicher auch kein Engel und drifte in einer Diskussion mal ab, aber hier sind sehr viele Strategen darunter, die haben in meinen Augen noch keinen einzigen Ontopic Post abgegeben.
Auf Fachfragen bekommt man generell keine Antwort 🙄🙄
Dass man auf Fachfragen generell keine Antwort bekommt, ist aber sowas von Quatsch.
Ich gehe bei dieser Aussage davon aus, dass auch ein Hasenjäger weiß, was "generell" bedeutet.
Zitat:
@CrossyX schrieb am 17. August 2022 um 20:17:36 Uhr:
Ich gehe bei dieser Aussage davon aus, dass auch ein Hasenjäger weiß, was "generell" bedeutet.
Ich bin mir der Bedeutung bewusst und habe sie extra so gewählt.
Da die Beispiele offtopic wären, bringe ich sie später mal in passenden Threads...
Hallo,
in den AGBs, so weit ich sie verstehe, darf kein Tag überzogen werden. Natürlich erschlicht nicht sofort die Garantie, sondern VW kann dann, wenn durch das Überziehen des Termins, der Schaden entstand oder vergrößert wurde, die Kosten entsprechend reduzieren oder gar verweigern.
Gruß
Vertragswerkstatt sagte mir, dass der Tag zählt, an dem ein verbindlicher Termin schriftlich belegt vereinbart wurde. Somit sollen Nachteile bei starkem Andrang vermieden werden.
Das entspricht aber nicht den Garantiebedingungen. Man ist dann also im Ernstfall auf guten Willen angewiesen. Ich wüsste auch nicht, wie der Zeitpunkt der Terminvereinbarung überprüft werden könnte, das wird ja nirgends festgehalten.
Die Händler machen wohl Notizen im Auftrag. Z.B. wann telefoniert und was besprochen wurde.
Zitat:
@RFR schrieb am 19. August 2022 um 21:58:33 Uhr:
Das entspricht aber nicht den Garantiebedingungen. Man ist dann also im Ernstfall auf guten Willen angewiesen. Ich wüsste auch nicht, wie der Zeitpunkt der Terminvereinbarung überprüft werden könnte, das wird ja nirgends festgehalten.
Ich weiss ja nicht in welche Werkstätten du fährst... ich für mein Teil bekomme eine kopie bei wagenabgabe eine wartungs und/oder Reparaturauftrag und auf diesem steht auch, wann der Termin gemacht wurde und wie.
Oder bei telefonischer Anmeldung eine Bestätigungmail.
Telefonisch...Mail...schriftlich....Brieftaube...Trommeln....
Bist du auf Krawall gebürstet? Widerspruch um des widersprechens willen? Eine e-Mail hat keinerlei Beweiswert, die kann sich jeder mit jedem beliebigen Inhalt selbst machen. Und nein, ich habe in der Tat noch nie eine Terminvereinbarung mit einer Werkstatt per Mail bestätigt bekommen. Da rufe ich an oder fahre vorbei und vereinbare einen Termin. Eine Bestätigungsmail ist da für beide Seiten überflüssig wie ein Kropf. Und nochmal nein, ich habe auch noch nie eine Rechnung bekommen, in der das Datum der Terminvereinbarung stand. In Rechnungen steht das Annahmedatum und das Rechnungsdatum. Eine Werksattt, die teures Personal damit beschäftigt, ein Terminvereinbarungsdatenregister zu führen, wäre mir auch suspekt.
Zitat:
@itasuomessa schrieb am 20. August 2022 um 13:24:54 Uhr:
Die Händler machen wohl Notizen im Auftrag. Z.B. wann telefoniert und was besprochen wurde.
Ja, der eine oder andere macht das vielleicht. Aber davon hast du halt nichts, wenn Dir exakt dieser Händler dann im Namen von VW ausrichtet, dass mit Garantie leider nichts ist, weil die Inspektion nicht nach Herstellervorgabe gemacht wurde.
Zitat:
@RFR schrieb am 20. August 2022 um 17:34:13 Uhr:
Bist du auf Krawall gebürstet? Widerspruch um des widersprechens willen?
Keineswegs... aber bei dir beschleicht mich die Annahme, daß du antwortest/postest nur das du irgend etwas postet.
Du maßregelst in einer Tour, steuerst inhaltlich aber nicht wirklich etwas bei.
Nur.... das stimmt nicht...das ist falsch..