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Wie lange Auto ohne TÜV auf der Straße stehen lassen?

BMW 3er E46
Themenstarteram 11. Dezember 2023 um 19:26

Hallo zusammen,

ich bin im Internet nicht fündig geworden, daher möchte euch diese Frage zu der konkreten Situation mal stellen.

Also angenommen, ein Freund hat ein Kfz, das einen Motorschaden hat. Das Auto hat seit November keinen TÜV mehr. Das Auto steht nahe der Wohnung in einem Wohngebiet auf einem ausgeschilderten Parkplatz.

Wie gesagt, der hat einen Motorschaden, die Werkstätten sind die nächsten Monate ausgebucht, also wird der Wagen erstmal da stehen.

Wie lange kann der Wagen da stehen bleiben? Wird das Ordnungsamt den Wagen dort abschleppen lassen oder ein Bußgeld verhängen wenn sie den Wagen ohne Tüv sehen? Wie realistisch ist das?

Er hat kein Grundstück oder Bekannte mit einem Grundstück. Wo kann man den Wagen zb abgemeldet stehen lassen?

Danke schonmal

Mfg

Desmo

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57 Antworten

Zitat:

@Desmo58 schrieb am 11. Dez. 2023 um 20:26:18 Uhr:

Wie lange kann der Wagen da stehen bleiben?

Gar nicht. Nur zugelassene Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Raum stehen.

Sonst wird es teuer.

 

Es gibt Leute, die vermieten Stellplätze und Garagen, z. B. über Kleinanzeigen.de

Themenstarteram 11. Dezember 2023 um 19:56

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 11. Dezember 2023 um 20:55:10 Uhr:

Zitat:

@Desmo58 schrieb am 11. Dez. 2023 um 20:26:18 Uhr:

Wie lange kann der Wagen da stehen bleiben?

Gar nicht. Nur zugelassene Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Raum stehen.

Sonst wird es teuer.

Zugelassen ist das Auto. Hat nur kei

Im letzten Absatz meine ich - also o kann man beispielsweise, den Wagen hinbringen lasse nachdem man den abmeldet? Irgendwo gegen bezahlung?

Auf ebay schaue ich mal

Aber wer weiß wie lange der wagen noch auf der straße stehen kann?

Siehe Nachsatz, den ich noch editiert habe.

Zu überzogenem TÜV siehe https://www.bussgeldkatalog.org

 

Schwierige Sache. Solange die Plakette noch rosa (2023) ist, wird es aber vermutlich eher nicht auffallen. Mein Tipp: Das Heck des Autos so positionieren, dass man im vorbeigehen/vorbeifahren möglichst das hintere Kennzeichen nicht sieht, denn die TÜV Plakette klebt ja am hinteren Kennzeichen. Wenn also z.B. hinter dem Stellplatz eine Hecke ist und davor die Straße, dann stell das Auto doch einfach rückwärts in die Parklücke. Dann sieht man vorn dass ein Kennzeichen dran ist und wenn hinter dem Auto eine Hecke ist, wird da sicher niemand dazwischen kriechen, um zu schauen, ob das Auto noch TÜV hat.

Die Regelung mit dem gültigen TÜV im ruhenden Verkehr ist eh so eine Sache, wo die deutsche Bürokratie wieder echt fragwürdig ist. Habe in einer Motorradzeitung mal von jemandem gelesen, der sein Motorrad ordnungsgemäß auf dem Hänger in die Werkstatt gebracht hat, weil die HU abgelaufen war und die sollte zusammen mit der Inspektion neu gemacht werden. Das Motorrad stand auf dem Parkplatz der Werkstatt mit dem Kennzeichen zur Einfahrt und die Polizei hat die abgelaufene HU Plakette gesehen, weshalb er ein Ticket bekommen hat. Und das obwohl er das Motorrad in der Werkstatt abgegeben hat, um die HU machen zu lassen... Hätte er das Kennzeichen abgemacht, wärs keinem aufgefallen. Das würde ich aber z.B. so machen, wenn ich ein zugelassenes Auto mit abgelaufener HU auf einem Privatgrundstück abstelle :rolleyes:

Die Bußgelder für überzogenen TÜV regelt der Bußgeldkatalog:

..von 2 bis zu 4 Mo­naten 15 €

...von 4 bis zu 8 Mo­naten 25 €

...über 8 Mo­nate 60 € 1 Punkt

Wenn also die Blauen (vormals Grünen) vorbeikommen, werden sie ein Knöllchen schreiben verbunden mit einer Mängelanzeige, die dem Halter 8 Tage Zeit gibt, den Mangel (abgelaufener TÜV) zu beseitigen.

Das Knöllchen muss in jedem Fall bezahlt werden. Die Mängelanzeige ist ein wenig 'Verhandlungssache'. Sie können dich natürlich nicht zwingen, den Motorschaden innerhalb von 8 Tagen beheben zu lassen, aber sie werden darauf drängen, dass das Auto von der öffentlichen Verkehrsfläche verschwindet oder sogar abgemeldet wird, wenn keine HU gemacht wird. Also weiter auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen, geht dann nicht mehr, weil mit dem Knöllchen die Sache 'aktenkundig' geworden ist.

So lange keinem der abgelaufene TÜV auffällt gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Der praktikabelste Ansatz wäre, das Auto so lange irgendwo zu 'verstecken' (Garage, Privatgrundstück) bis die Reparatur gemacht ist und das Auto beim TÜV vorgeführt werden kann. Das Risiko der Fahrt zur Prüfstelle mit abgelaufenem TÜV würde ich dann eingehen, wenn es soweit ist.

Merke auch: Wird das Auto jetzt abgemeldet, so kann es ohne gültigen TÜV nicht wieder zugelassen werden. In diesem Fall müsste die Fahrt zur Prüfstelle dann also sogar mit abgemeldetem Auto gemacht werden (mit entstempelten Nummernschildern (Prinzip Hoffnung), Kurzzeitkennzeichen (zusätzliche Kosten)) was ja auch nicht schön ist.

@ghm da kommt aber ergänzend auch wieder der "Spielraum" dazu, dass Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks und angrenzender Zulassungsbezirke auch mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt sind, wenn sie der Wiederzulassung des Fahrzeugs dienen. Und das schließt auch die Vorführung bei der Hauptuntersuchung mit ein, weil die ja Voraussetzung für die Zulassung ist. Das muss man vorher nur mit der Versicherung abklären, ob diese Fahrt zur Prüfstelle versicherungstechnisch gedeckt ist, was aber normalerweise immer der Fall ist. Sprich: Wenn das Auto vorübergehend abgemeldet wurde und der Motorschaden nun repariert ist, darf man auch mit den ungestempelten Kennzeichen zur nächsten Prüfstation fahren. Sollte das Schicksal dann wirklich so hart zuschlagen, dass man ausgerechnet auf dieser Fahrt von der Polizei kontrolliert wird, dann kann man ja anhand des HU Termins glaubhaft nachweisen, dass diese Fahrt der Wiederzulassung des Autos dient. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann sich auch beim Landratsamt bzw. bei der Zulassungsstelle eine Bestätigung holen. Habe ich auch schon so gemacht und das war gar kein Problem, die Dame vom Landratsamt hat mir das per E-Mail bestätigt und gesagt, dass ich den alten Fahrzeugschein, ihre E-Mail Bestätigung und die Terminreservierung vom TÜV ausgedruckt dabei haben soll und im Fall einer Polizeikontrolle nur vorzeigen muss. Das reicht als Nachweis für die "Fahrt anlässlich einer KFZ Wiederzulassung".

@Repsol-Bird

Das was du schreibst ist völlig korrekt und mir auch bekannt. Ich gebe zu, dass ich in meinem Beitrag etwas vereinfacht hatte um ihn nicht noch weiter aufzublähen - aber danke für die Berichtigung: Die Fahrten zur HU-Prüfstelle sind auch zulässig mit abgemeldetem Fahrzeug.

Die Hauptproblematik - nämlich parken auf öffentlicher Verkehrsfläche mit abgelaufener Plakette oder abgemeldet - wird davon natürlich nicht berührt und der TE muss entweder das Risiko eingehen, nicht entdeckt zu werden und im Falle einer Entdeckung dann kurzfristig handeln oder sich bereits jetzt um einen privaten Stellplatz bemühen.

Zitat:

@Repsol-Bird schrieb am 14. Dez. 2023 um 20:55:48 Uhr:

Habe ich auch schon so gemacht und das war gar kein Problem, die Dame vom Landratsamt hat mir das per E-Mail bestätigt und gesagt, dass ich den alten Fahrzeugschein, ihre E-Mail Bestätigung und die Terminreservierung vom TÜV ausgedruckt dabei haben soll und im Fall einer Polizeikontrolle nur vorzeigen muss.

In der Aufzählung nicht erwähnt, aber habt wichtig: die EVB der Versicherung.

 

Sonst gibt's nämlich Ärger wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nicht zuletzt steht man im Schadensfall ohne Versicherungsschutz auch ziemlich blöd da.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 15. Dezember 2023 um 11:28:52 Uhr:

Zitat:

@Repsol-Bird schrieb am 14. Dez. 2023 um 20:55:48 Uhr:

Habe ich auch schon so gemacht und das war gar kein Problem, die Dame vom Landratsamt hat mir das per E-Mail bestätigt und gesagt, dass ich den alten Fahrzeugschein, ihre E-Mail Bestätigung und die Terminreservierung vom TÜV ausgedruckt dabei haben soll und im Fall einer Polizeikontrolle nur vorzeigen muss.

In der Aufzählung nicht erwähnt, aber habt wichtig: die EVB der Versicherung.

Sonst gibt's nämlich Ärger wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nicht zuletzt steht man im Schadensfall ohne Versicherungsschutz auch ziemlich blöd da.

Zeile 5 in meinem Kommentar. ;)

"Das muss man vorher nur mit der Versicherung abklären, ob diese Fahrt zur Prüfstelle versicherungstechnisch gedeckt ist, was aber normalerweise immer der Fall ist."

Ist es eben nicht normalerweise. Das muss man schon der Versicherung mitteilen.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 15. Dezember 2023 um 14:30:11 Uhr:

Ist es eben nicht normalerweise. Das muss man schon der Versicherung mitteilen.

Auch wenn ich mich wiederhole:

"Das muss man vorher nur mit der Versicherung abklären, ob diese Fahrt zur Prüfstelle versicherungstechnisch gedeckt ist, was aber normalerweise immer der Fall ist." :rolleyes:

Das Privatgrundstück darf auch nicht öffentlich zugänglichen sein. In der Einfahrt direkt an der Straße bekommst du auch ein Strafzettel. Kollegen und mir selbst passiert.

der kann ewig stehen ohne Tüv.Hauptsache Kennzeichen ;) ich bin in Europa 4 Jahre ohne Tüv rumgegurkt.Solange du KFZ Versicheurng und steuern zahlst,kein problem.

:D

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