Wie finde ich ein Kennzeichen.

Hallo allen,
Ich bin in eine Lage wo es mir noch immer schlecht wird und brauche Hilfe:
In unsere Straße werden regelmäßig Autorennen gehalten. Manche Fahrzeuge erkennt man weil die immer dabei sind. Obwohl ich mich oft Aufwinde, habe ich noch nie Anzeige erstattet oder etwas gegen dieser "Jungs" unternommen.
Am Sammstag war unser Enkel (fast 2 Jahre alt) bei uns zum Spielen. - wir sollten auf ihm aufpassen - und er war mit seine Auto's auf unsere Einfahrt am Spielen. Auf einmal motorlärm, bremsen und wenn ich gucke steht unser Enkel Auge im Auge mit ein Silberne Audi A6, mit weniger als ein Meter Abstand. Das Auto steht über 3 Meter auf unser Grundstück und als ich herausgerannt bin zeigte der Fahrer noch mal schnell eine Stinkefinger. Ich war leider so blöd um erst zu schauen ob es mein Enkelkind gut ging (also nicht, er war 100% verstärrt) und habe nur ein Teil des Kennzeichen aufnehmen können. Das Auto erkannte ich schon als feste Teilnehmer bei diese Straßenrennen.

Als ich Anzeige machen wollte wurde von Wachtmeister behauptet dass eine Anzeige nicht aufgemommen werden konnte weil ich kein vollständiges Kennzeichen geben konnte.. mir fehlen ein paar Zifferen, weil der Fahrer sich sehr schnell davon gemacht hat.
Es handelt um eine ältere Audi A6 combi, H- CA2???
Wie könnte ich das vollständige Kennzeichen und Inhaber herausfinden?
Danke

Beste Antwort im Thema

Erstatte bei der gleichen Wache Strafanzeige wegen "versuchter Strafvereitelung im Amt" gegen den Polizisten, der Dich hat abblitzen lassen. Dabei schilderst Du den kompletten Sachverhalt. Es ist deren Job, diesen Dingen nachzugehen. Sie können es auch, wenn sie nur wollen. Dann muss man dem Wollen eben nachhelfen. Dass es Arbeit macht, das ist völlig egal!

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Ja, muss ich auch mal sagen.
Endlich mal eine Diskussion mit unterschiedlichen Meinungen, Standpunkten und Interpretationen und es bleibt doch sachlich und nicht beleidigend.
Und ich glaub ich habe sogar verstanden worüber Uhu, berlin-Paul und as-60 sich "positiv " streiten.
Danke dafür.

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Dezember 2016 um 23:37:16 Uhr:


Für einen Anfangsverdacht reicht es aus. Was es letztlich ist, das ergeben dann erst die Ermittlungen. Einstellen ist pflichtgemäße Aufgabe der STA / Gericht und nicht der Polizei.

Das Thema "ilegale Autorennen" sollte zur Zeit eigentlich ganz oben auf der Liste stehen, bei dennen die Polizei aktiv wird!
Deshalb verstehe ich die Reaktion des Polizeibeamten nicht!!
Dazu kommt, dass das verhalten des Audifahrers aus meiner sicht ein Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ist, wenn sich das so zugetragen haben sollte!

Oder ist der Audifahrer nur zum "wenden" (langsam) in die Einfahrt gefahren, hat das Kind im "Blick" gehabt (also soweit noch alles i.O.), dann kam der vermutlich "erregte" TE hinzu interpretiere die Situation falsch u. eines gab das andere?

MfG Günter

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Dezember 2016 um 23:55:44 Uhr:


Er hat nichts davon gesehen. Oder hab ich was überlesen.

Genau! Er hat das Auto erst gesehen als es vordem Kind stand!
Dann ein silberner Audi, den er vermeintlich schon einmal bei zu schnellem fahren beobachtet hat (oder ein anderes FHz. gleichen Typ`s?) u. schon "formt" sich in seinem Kopf ein ganz bestimmtes Bild....!
Er kommt "wütend" aus dem Haus, sagt eventuell etwas zu dem Audifahrer (vermutlich nichts nettes) u. der reagiert dann, weil er denkt was will der von mir.., mit dem Stinkefinger!??

MfG Günter

P.S. Der TE sollte sich noch einmal melden u. erklären was er tatsächlich selber gesehen hat u. ob es tatsächlich Zeugen für diesen Vorfall gibt! Oder sehen die "Zeugen" den ganzen Vorfall ganz anders?

Hallo, 4maticGuenni,

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 8. Dezember 2016 um 19:45:18 Uhr:


Das Thema "ilegale Autorennen" sollte zur Zeit eigentlich ganz oben auf der Liste stehen, bei dennen die Polizei aktiv wird!
Deshalb verstehe ich die Reaktion des Polizeibeamten nicht!!

unbestritten: Gegen illegale Autorennen muss man mit aller Härte vorgehen.

Das Problem ist, dass diese oft aus dem Nichts an völlig unterschiedlichen Orten durchgeführt werden und dass die Polizei gar nicht in der Lage ist, hier groß präventiv durch Überwachung tätig zu werden.

Selbst, wenn es der Zufall will und sich zwei oder mehr Fahrzeuge vor den Augen einer Streifenbesatzung ein Rennen liefern ist es oft sehr schwer, genügend Beweismittel zu bringen, um die Anzeige vor Gericht durchzubekommen.

Im vorliegenden Fall hat der TE nur ein einzelnes Fahrzeug in seiner Auffahrt stehen sehen und ein paar Geräusche gehört, die auf ein schnell fahrendes Fahrzeug hindeuten, mehr nicht.

Wo gibt es belegbare Nachweise für ein Rennen, für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder eine Straßenverkehrsgefährdung?

Dazu kommt, dass wir, wie schon mehrfach geschrieben, nicht wissen, wie das Gespräch zwischen dem TE und dem Polizeibeamten abgelaufen ist und ob der Beamte dem TE nicht einfach die Möglichkeit gegeben hat, sich noch einmal in Ruhe zu überlegen, was er gesehen hat und ob es für eine Anzeige reicht.

So manch einer war schon recht dankbar dafür, dass man nicht sofort eine Anzeige aufgenommen hat, denn bei näherem Nachdenken ist ihnen dann eingefallen, dass sie selber sich ebenfalls nicht ganz richtig verhalten haben und mit einer Gegenanzeige rechnen müssten (dürfte hier wohl weniger zutreffen, aber mal so ganz allgemein eingeworfen 😎).

Zu guter Letzt:

Ich will dem TE hier nichts unterstellen, habe aber in all den Jahren, die ich schon auf der Welt bin, eine entscheidende Erfahrung gemacht:

Kinder, insbesondere Kleinkinder, verändern bei vielen das gesamte Weltbild, insbesondere, was den Straßenverkehr betrifft.

Hat man keine Kleinkinder / Enkelkinder, macht man sich oft keine großen Gedanken über die Fahrweise der Kraftfahrer, die die heimische Straße befahren.

Sobald man aber die Verantwortung für diese kleinen Quälgeister hat, ändert sich das schlagartig und plötzlich müssen Geschwindigkeitskontrollen und Geschwindigkeitsbeschränkungen her, etwas lauter aufheulenden Fahrzeugen unterstellt man gleich, sie würden rasen usw.

Wer weiß, ob es beim TE nicht auch so ist, dass er bei etwas lauter aufheulenden Motoren oder quietschenden Reifen gleich eine enorme Geschwindigkeitsüberschreitung und Autorennen unterstellt.

Möglicherweise wurden ja schon diesbezügliche Kontrollen durchgeführt, ohne, dass Auffälligkeiten festzustellen waren.

Alles im Bereich des Möglichen.

Viele Grüße,

Uhu110

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Was sagt der Gesetzg
eber zum Thema? Das: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html und dieses hier http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_591.pdf, man beachte 1, Grundbegriffe. Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, prüfe ich erst, ob eine Anzeige überhaupt Erfolg hat. Im vorliegenden Fall wird der Staatsanwalt in höhnisches Gelächter ausbrechen und mich fragen, ob ich überhaupt etwas merke. Kein vollständiges Kennzeichen ,keine Beweise, vor allem: fährt der sein "Rennen" alleine? Da müßten ja mehrere beteiligt sein - Angaben: Fehlanzeige. Also mache ich nichts, die Bezeichnung "Knall-Zeuge" trifft hier zu. Gefällt das dem TE nicht, kann er ja selber eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft starten. Die Einstellungsmitteilung wird er vier Wochen später im Briefkasten finden.
In diesem Sinne.

Anfangsverdacht auf Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Gefährdung des Straßenverkehrs sind bei Dir also Ordnungswidrigkeiten. 🙄 Muss wohl jemand heimlich vom StGB ins OwiG verschoben haben. Der StA lacht Dich vermutlich aus anderen Gründen aus. 😎 Vielleicht weil er die vermutlich am Ende übrig bleibende Beleidigung lieber ins Privatklageverfahren abverfügen würde.

Mir geht es um das formelle Umgehen mit dem Anzeigenden, der von begangenen Straftaten berichtet. Beweiswürdigungen obliegen - für Spätbemerker: seit dem 03.10.1990 in ganz Deutschland - im Rahmen der Ermittlungen der StA und im weiteren Verfahrensgang den Strafgerichten, jedenfalls nicht der Polizei.

Der Anzeigende hat was vermutet und nicht von begangenen Straftaten berichtet. Mehr nicht.
Und Warum erzählst du denn mal nicht was Neues? Dass die StA entscheidet weiß jeder. Nur bekommen die nicht gerne Geschichten erzählt die den Grimms Märchen ähneln.
Wenn man deiner Logik folgt könnte man gegen jeden einen Anfangsverdacht wegen was auch immer hegen. Jeder Fußgänger kann Dreck am Stecken haben. Übertriebenes Beispiel:
Ein Fußgänger steht nah bei dem Kind. Ein potentieller Kinderschänder? Das soll die StA entscheiden. Da wäre dann genauso viel Fleisch dran wie an diesem Fall.
Aber wie ich schon sagte. Es wird nichts bringen hier weiterhin immer das gleiche zu erzählen.
Und wie du jetzt auch noch auf die auf die Bedrohung kommst?????

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 9. Dezember 2016 um 08:45:08 Uhr:


Gefällt das dem TE nicht, kann er ja selber eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft starten. Die Einstellungsmitteilung wird er vier Wochen später im Briefkasten finden.
In diesem Sinne.

Wenn er nicht sofort vom Hof gejagt wird.

Hallo, Berlin-Paul,

Du wiederholst immer wieder die möglichen Tatvorwürfe, bzw. bringst sogar neue dazu, ohne auch nur ein einziges mal auf die Frage zu Antworten, in welchem Teil der Geschichte des TE diese auch nur annähernd erfüllt sind (abgesehen vielleicht vom Stinkefinger).

Viele Grüße,

Nachteule

Hallo Uhu,

das mit dem Wiederholen schreiben wir uns jetzt mal alle auf den Sabberlatz. 😎

ich habe die betreffende Passage des TE doch etwas weiter vorne als Zitat eingefügt. Wenn das so gelaufen ist, wie der TE es sagt, dann liegen die objektiven Tatbestände vor. Grund genug für die Aufnahme der Ermittlungen ist das allemal. Was am Ende rauskommt, das wird man sehen. Erstaunlicherweise gibt es "Täter", die Taten eingestehen, die man ihnen ohne Geständnis niemals hätte nachweisen können. Manchmal ist das mit Reue verbunden. Manchmal beruht es auf intellektuellen Unterfunktionen.

Selbst wenn Du für dich selbst da erstmal nur die Beleidigung sehen willst, dann ist die doch wohl auch eine Straftat. Gewiss nicht die Erheblichste im StGB. Aber eine Straftat ist es halt. Und ja, man müsste sehr viel mehr Anzeigen nachgehen und nicht die Beweiswürdigung in selbstgenommener "Amtskompetenz" vorwegnehmen und den Anzeigeerstatter unverrichteter Dinge wieder nach Hause schicken. Das Recht sieht das so nun einmal nicht vor. In der anderslaufenden Praxis liegt eine der Ursachen, weshalb sich bestimmte Konflikte dann immer so erstaunlich "plötzlich" explosionsartig aufschaukeln. Und das ist dann das Futter für das "Wutbürgertum". Soll das als Ziel eine korrekte Dienstauffassung sein? Doch sicherlich nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2016 um 16:18:53 Uhr:


Hallo Uhu,

Selbst wenn Du für dich selbst da erstmal nur die Beleidigung sehen willst, dann ist die doch wohl auch eine Straftat. Gewiss nicht die Erheblichste im StGB. Aber eine Straftat ist es halt.

Dies ist der einzige Satz deines Beitrags, mit dem ich konform gehe.

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2016 um 16:18:53 Uhr:


Wenn das so gelaufen ist, wie der TE es sagt, dann liegen die objektiven Tatbestände vor.

falsch: Objektiv liegt außer dem Stinkefinger gar nichts vor, was auch nur im Geringsten in den Bereich einer Straftat fällt, denn der TE hat nicht das Geringste vom eigentlichen Geschehen mitbekommen.

Und ja, ich wiederhole mich hier gerne:

Wir wissen nicht, wie das Gespräch mit dem Beamten abgelaufen ist.

Zumindest meiner Erfahrung nach reicht es schon aus, dass man den Anzeigeerstatter einer Beleidigung fragt, ob da von seiner Seite auch etwas vorgefallen ist, weil die wenigsten einfach so jemanden beleidigen, und dann knicken sie plötzlich ein und stellen fest, dass sie selber ebenfalls etwas gemacht haben, für das eine Gegenanzeige drohen könnte und schon ist es vorbei mit dem Willen, eine Anzeige zu erstatten.

Bevor sich der TE hier nicht wieder äußert, sehe ich nicht den geringsten Grund, jetzt weiter darauf herumzureiten, dass der Beamte hier falsch gehandelt haben soll.

Des Weiteren warte ich immer noch darauf, dass Du einen sach - und fachkundigen Beweis dafür lieferst, dass es einen objektiven Anhaltspunkt für eine Straftat der Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung gibt.

Deine ewigen Wiederholungen führen zu nichts, wenn Du nicht konkret wirst.

Sollte etwas in der Richtung von Dir kommen, werde ich mich weiter zu dem Thema äußern, ansonsten ist hier für mich EOD, weil wir uns sonst nur im Kreis drehen.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu110,

einen Lebensachverhalt unter die jeweiligen Strafrechtsnormen im objetkiven Tatbestand zu subsumieren, das bekommst Du sicherlich auch so hin. 😉 Oder redest Du von einem Tatnachweis (also dem Ergebnis von Ermittlungen, die auf eine Anzeige hin irgendwann vorliegen oder eben auch nicht)?

Hallo, Berlin-Paul,

okay, einmal versuche ich es noch:

Hier gibt es nichts zu subsumieren, denn es gibt keinen objektiven, sondern nur einen subjektiven Sachverhalt.

Von der angeblichen Straßenverkehrsgefährdung hat der TE nicht das Geringste gesehen, sondern sich alles offensichtlich nur aufgrund der angeblich vorher beobachteten Straßenrennen zusammengereimt.

Genau das, was die Knallzeugen so gerne machen und dann als Tatsache verkaufen wollen.

Du machst hier im Endeffekt das Gleiche: Du nimmst irgendetwas an, kannst aber nicht das Geringste beweisen.

Du hast noch nicht einmal auch nur ansatzweise belegt, wo Du eine Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung siehst, auch nicht in Deinem letzten Beitrag.

Viele Grüße,

Uhu110

@uhu 110
Er kann nicht nur nichts beweisen, von dem was er erzählt, sondern er kann noch nicht einmal den Hauch eines Anfangsverdachts begründen. Und darum geht es ihm. Den Beweis zu führen, falls Indizien vorliegen, ist Sache der StA. Da hat er recht und das wissen wir. Da ist aber nichts.

 

Aber ich glaube das wird nichts mehr, zumal er jetzt schon eine Bedrohung ins Feld wirft. Da ich annehme, dass er weiß, was straftrechtlich gesehen eine Bedrohung ist, wundert mich das schon sehr.

Aber: wie bei allen von ihm angeführten Tatbeständen existieren nicht die geringsten Hinweise, die die Aufnahme einer Anzeige rechtfertigen würden. Den Stinkefinger mal ausgenommen.

 

@berlin-paul

Auch wenn du es vielleicht anders siehst. Polizeibeamte sind nicht nur dafür da, dass was der Bürger erzählt, stumpf zu Papier zu bringen. Die Filterung fängt schon am Notruf an. Nicht jeder der die Polizei haben möchte, wird auch bedient.

Die Sache muss und wird dann von den eingesetzten Beamten rechtlich bewertet, hinsichtlich des Anfangsverdachtes einer Straftat. Ist ein Verdacht vorhanden, muss auch geschrieben werden. Stichwort Legalitätsprinzip

Dies ist aber in diesem Fall nicht gegeben.

Annehmen und vermuten kann man alles - siehe mein zugegebenermassen überspitztes Beispiel -

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