Wie finde ich ein Kennzeichen.

Hallo allen,
Ich bin in eine Lage wo es mir noch immer schlecht wird und brauche Hilfe:
In unsere Straße werden regelmäßig Autorennen gehalten. Manche Fahrzeuge erkennt man weil die immer dabei sind. Obwohl ich mich oft Aufwinde, habe ich noch nie Anzeige erstattet oder etwas gegen dieser "Jungs" unternommen.
Am Sammstag war unser Enkel (fast 2 Jahre alt) bei uns zum Spielen. - wir sollten auf ihm aufpassen - und er war mit seine Auto's auf unsere Einfahrt am Spielen. Auf einmal motorlärm, bremsen und wenn ich gucke steht unser Enkel Auge im Auge mit ein Silberne Audi A6, mit weniger als ein Meter Abstand. Das Auto steht über 3 Meter auf unser Grundstück und als ich herausgerannt bin zeigte der Fahrer noch mal schnell eine Stinkefinger. Ich war leider so blöd um erst zu schauen ob es mein Enkelkind gut ging (also nicht, er war 100% verstärrt) und habe nur ein Teil des Kennzeichen aufnehmen können. Das Auto erkannte ich schon als feste Teilnehmer bei diese Straßenrennen.

Als ich Anzeige machen wollte wurde von Wachtmeister behauptet dass eine Anzeige nicht aufgemommen werden konnte weil ich kein vollständiges Kennzeichen geben konnte.. mir fehlen ein paar Zifferen, weil der Fahrer sich sehr schnell davon gemacht hat.
Es handelt um eine ältere Audi A6 combi, H- CA2???
Wie könnte ich das vollständige Kennzeichen und Inhaber herausfinden?
Danke

Beste Antwort im Thema

Erstatte bei der gleichen Wache Strafanzeige wegen "versuchter Strafvereitelung im Amt" gegen den Polizisten, der Dich hat abblitzen lassen. Dabei schilderst Du den kompletten Sachverhalt. Es ist deren Job, diesen Dingen nachzugehen. Sie können es auch, wenn sie nur wollen. Dann muss man dem Wollen eben nachhelfen. Dass es Arbeit macht, das ist völlig egal!

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Dezember 2016 um 12:22:40 Uhr:


Wenn Kennzeichenbestandteile bekannt sind (neben dem Ortskürzel natürlich), kann das auch immer die örtlich zuständige Zulassungsstelle. Aber auch die Polizei hat genug Recherchemöglichkeiten, selbstverständlich greift auch die Polizei nicht auf einen eigenen Datenbestand zu, sondern auf den des KBA. Ich hatte das Stichwort hier schon mehrmals erwähnt: ZEVIS

Das stimmt. Aber bei ZEVIS reicht nunmal nicht nur die Städtekennung, um sämtliche Halter dieser Stadt zu bekommen. Vermutlich hat das KBA da andere Rechte im Programm.
Innerstädtisch sind wir noch online mit der Stadt. Dieser Luxus wird aber aus Kostengründen auch immer seltener, sowohl im Bereich der Meldeämter, Führerscheine und Kfz-Zulassungen. Der Großteil der Kommunen sind auch bei innerstädtischen Abfragen auf ZEVIS angewiesen.

Und selbst im innerstädtischen Programm gibt es Grenzen. Mit mehr als einem Platzhalter kann hier nicht gearbeitet werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Dezember 2016 um 12:32:24 Uhr:


Das stimmt. Aber bei ZEVIS reicht nunmal nicht nur die Städtekennung, um sämtliche Halter dieser Stadt zu bekommen.

Das ist natürlich grds. richtig. Aber auch nicht schlimm, wird auch eher selten benötigt. Alle Halter bekommt aber über die Zulassungsstelle. Außer wenn sowas

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Dezember 2016 um 12:32:24 Uhr:


Und selbst im innerstädtischen Programm gibt es Grenzen. Mit mehr als einem Platzhalter kann hier nicht gearbeitet werden.

dem ganzen einen Strich durch macht. Aber dann taugt meiner Meinung nach das Programm nichts. Es gibt genug, die das können 😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:14:27 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Dezember 2016 um 12:32:24 Uhr:


Das stimmt. Aber bei ZEVIS reicht nunmal nicht nur die Städtekennung, um sämtliche Halter dieser Stadt zu bekommen.

Das ist natürlich grds. richtig. Aber auch nicht schlimm, wird auch eher selten benötigt. Alle Halter bekommt aber über die Zulassungsstelle. Außer wenn sowas

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:14:27 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Dezember 2016 um 12:32:24 Uhr:


Und selbst im innerstädtischen Programm gibt es Grenzen. Mit mehr als einem Platzhalter kann hier nicht gearbeitet werden.

dem ganzen einen Strich durch macht. Aber dann taugt meiner Meinung nach das Programm nichts. Es gibt genug, die das können 😉

Wir sind froh, dass wir überhaupt noch ne Online Verbindung mit der Stadt haben.
In Zevis geht aber auch nicht mehr als ein Platzhalter. Sitz grad davor.😉

Hallo, ich denke du warst abgelenkt und hast deinen Enkel spielen lassen ?
Woher bitte schön weißt du , dass dort ein Rennen stattfand .
Ist dort nicht dei Enkel unbeaufsichtigt auf die Straße gelaufen ?
Der Autofahrer hat evtl. noch einen Unfall vermieden ?
Du bist evl. noch Schuld, weil du nicht aufgepasst hast ?
Wenn du etwas erreichen willst ,musst du schon handfeste Beweise haben .
N.m.M hat der Polizeibeamte richtig und im Rahmen seiner Dienstanweisung gehandelt .
Vielleicht solltest du nächstes Mal ein Auge auf deinen Enkel haben , bei so kleinen Kindern greift noch die Aufsichtspflicht .
Giovanni.

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Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 5. Dezember 2016 um 15:53:22 Uhr:


Hallo, ich denke du warst abgelenkt und hast deinen Enkel spielen lassen ?
Woher bitte schön weißt du , dass dort ein Rennen stattfand .
Ist dort nicht dei Enkel unbeaufsichtigt auf die Straße gelaufen ?
Der Autofahrer hat evtl. noch einen Unfall vermieden ?
Du bist evl. noch Schuld, weil du nicht aufgepasst hast ?

Giovanni, das mit dem Lesen übst du besser nochmal, bevor du so einen Unsinn zusammenreimst. Deine Fragen hat der TE sämtlichst beantwortet und zwar anders, als du mit deinen Fragen unterstellst!

Hallo, djremmelt,

Zitat:

@djremmit schrieb am 4. Dezember 2016 um 19:36:08 Uhr:


Am Sammstag war unser Enkel (fast 2 Jahre alt) bei uns zum Spielen. - wir sollten auf ihm aufpassen - und er war mit seine Auto's auf unsere Einfahrt am Spielen. Auf einmal motorlärm, bremsen und wenn ich gucke steht unser Enkel Auge im Auge mit ein Silberne Audi A6, mit weniger als ein Meter Abstand. Das Auto steht über 3 Meter auf unser Grundstück und als ich herausgerannt bin zeigte der Fahrer noch mal schnell eine Stinkefinger.

Deinen Ärger und Deine Sorge kann ich nachvollziehen.

Ebenso kann ich verstehen, dass Du als Laie nicht akzeptieren magst, dass der Polizeibeamte keine Anzeige aufgenommen hat.

Das Problem ist allerdings, dass es hier, außer der Beleidigung mit dem Stinkefinger, scheinbar keine offensichtliche Straftat gibt, die der Beamte aufnehmen könnte und selbst bei der Anzeige wegen Beleidigung müsstest Du damit rechnen, dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt und Dich auf den Privatklageweg verweist.

Du hast lediglich Motorlärm und Bremsengeräusch gehört, aber nichts genaues gesehen, richtig?

Welchen Straftatenbestand siehst Du denn hier als erfüllt an?

Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung?

Wenn ja: Welcher der erforderlichen Punkte wäre denn hier eindeutig erfüllt und vor Allem auch nur annähernd beweisbar?

Hat der Polizeibeamte sich geweigert, eine Anzeige aufzunehmen, oder hat er Dir erklärt, dass eine Anzeige kaum Sinn macht und es letztendlich doch Dir überlassen, eine Anzeige zu erstatten?

Zur Einfahrt:

Befand sich der Audi tatsächlich auf Deinem Grundstück oder war er noch auf dem Bürgersteig, der zu Deiner Einfahrt führt?

Wenn er sich tatsächlich auf Deinem Grundstück befand und wenn Du tatsächlich mal den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen kannst, kannst Du ggf., um diesen ein wenig zu ärgern, über einen Anwalt eine Unterlassungsklage anstrengen, damit er nicht noch einmal auf Dein Grundstück fährt und die Kosten hätte dann der Halter zu tragen (so mein Kenntnisstand).

Zu dem Einwand eine Users mit der Gegenanzeige:

Ganz so unrecht hat er nicht, denn egal, ob Du etwas falsch gemacht hast oder nicht, eine Anzeige gegen Dich macht auf jeden Fall Ärger und es ist gar nicht ungewöhnlich, dass ein Beschuldigter einfach so eine Gegenanzeige erstattet, weil er damit (nicht ganz zu unrecht) rechnet, dass das Verfahren gegen ihn dann umso schneller eingestellt wird.

Ungeachtet dieser Geschichte würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob man das Grundstück nicht einzäunt und ein Tor in der Einfahrt anbringt, allein schon, um zu verhindern, dass das Kleinkind in einem unbeobachteten Moment einfach auf die Straße läuft.

Diese Gefahr wäre mir als Elternteil oder als Großvater einfach viel zu groß.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich kann den Ärger nicht nachvollziehen. Da weiß man seid einiger Zeit um die Situation und bekommt den Arsch nicht hoch.
Betrifft es plötzlich einen selbst direkt, so ist das Geschrei da und groß & laut.

Es tut mir für deinen Enkel leid, was er erleben musste. Aber du solltest dir mal die Frage stellen warum du so lange wegsiehst wenn du doch die Gefahr erkennst.

Du musst ja keine Anzeige erstatten, aber wenn da Rennen gefahren werden ist ein Anruf bei der Polizei doch nicht zuviel verlangt. Irgendwann erwischen die sie schon, nur dazu muß die Polizei erst was wissen was da los ist.

Total komische Geschichte vom TE.

  1. Regelmäßige Straßenrennen, gegen die die Polizei nichts zu tun scheint. Zudem ein total untypischer Ort für sowas.
  2. Erst ist das Kind mehr oder minder unbeaufsichtigt und der TE kommt erst hinzu, als das Auto stand. Dann wusste er doch woher das Fahrzeug kam.
  3. Drohung gegenüber dem TE ohne Grund, warum sollt er das tun? Nur weil er auf deinem Grundstück steht? Das ist vollkommen unlogisch, sofern sich der TE halbwegs vernünftig aufgeführt hat. Die Vermutung ist doch total haltlos, da der Fahrer den TE vermutlich eh nicht kennt. Womit wir wieder beim Punkt 1. wären. Wenn ich regelmäßig Straßenrennen sehr aufmerksam vor meinem Haus beobachte und angeblich die Teilnehmer zumindest gefühlt persönlich kenne, dann muss das sehr extrem sein. Ich gucke ja nicht permament aus dem Fenster und beobachte. Außer ich bin so ein typischer Rentner, dessen Hobby solche Beobachtungen und Anzeigen daraus sind (so ein Fall wie Knöllchen-Horst).

Ganz ehrlich, wenn der TE genauso wirr bei der Polizei auftritt, werden die ihn schon aus gutem Grund von einer Anzeige abgeraten haben.

Zitat:

@Knergy schrieb am 5. Dezember 2016 um 20:14:28 Uhr:


Total komische Geschichte vom TE.

Das ist auch mein erster Gedanke gewesen, als ich die Geschichte gelesen habe!
Wenn das problem mit der "Raserei" bekannt ist u. selbst wenn vor dem Haus NUR eine mässig befahrene Innerörtliche Strasse wäre..., ICH würde da keine 2 Jährigen unbeaufsichtigt lassen!! Gerade in dem alter sind die lieben kleinen schon recht "fix" u. kennen gleichzeitig praktisch keine angst u. folgen sofort allem was sie irgendwie interessiert. Das hat leider all zuoft in Katastrophen geendet!
Und der besorgte OPA will uns jetzt hier allen ernstes erzählen, das er seine Enkel unter diesen umständen unbeaufsichtigt in der Zufahrt vom Haus hat spielen lassen?

Und dann soll der Audi Fahrer gezielt in die Einfahrt gefahren sein um den Kleinen zu erschrecken?
Welchen Sinn soll das haben?
Das Kind erschrecken? Was bringt ihm das?
Oder doch eher Opa "erschrecken", dann stellt sich mir die frage ob es dafür einen Grund gibt?
Wenn ich davon ausgehe das die Geschichte mit dem Kind u. dem Audi Fahrer so gewesen ist, dann ist das schon eine deutlichen "Einschüchterung" u. dazu gib es dann Garantiert auch eine "Vorgeschichte"!
Die würde mich sehr interessieren!

MfG Günter

Das wäre in der Tat interessant.

Davon abgesehen gibt die Schilderung einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Bedrohung und wohl auch eine Körperverletzung (Traumatisierung des Kindes) als Anfangsverdacht her. Es ist ein bisschen traurig, dass das von der Polizei als "kein Straftatsverdacht" angesehen und hier teilweie diese Haltung auch noch gerechtfertigt wird. Wenn es stimmt, dann ist da sehr wohl ein Anfangsverdacht von verletzten Strafrechtsnormen und da hat man von polizeilicher Seite die Ermittlungen aufzunehmen. Das zu unterlassen, das begründet den Anfangsverdacht der versuchten Strafvereitelung im Amt. Selbstjustiz will ja auch niemand. Und in dem Fall wäre dann Dummheit ganz zu Recht ein wenig strafbar. 😉

Die Schilderung gibt nichts eindeutiges her. Ein Auto hat ca. einen Meter vor dem Kind gestanden.
Es wird Zeit dass der TE mal mit konkreten Einzelheiten rüber kommt.
Nach der Schilderung könnte der Audi auch gewendet haben. Ich will hier nichts klein reden. Aber man sollte mit so Beschuldigungen wie Strafvereitelung nicht ganz so schnell sein.
Edit:
Und kein Polizeibeamter halt die Füße still wenn so wie hier angenommen auf ein Kind zugefahren wird. Ich kenn auf jeden Fall keinen. Und ich kenne viele.
Genau das Gegenteil ist der Fall.

Für einen Anfangsverdacht reicht es aus. Was es letztlich ist, das ergeben dann erst die Ermittlungen. Einstellen ist pflichtgemäße Aufgabe der STA / Gericht und nicht der Polizei.

Du weißt doch gar nicht was da genau passiert ist. Und wenn ein Auto einen Meter vor einem Kind steht ist das kein Anfangsverdacht für einen 315b. Und der stünde dann im Raum.

Und wie ich schon sagte. Der TE könnte sich mal melden und die Einzelheiten mal erläutern. Ansonsten ist das hier genauso wie ich es jeden Tag erlebe. Es wird tierisch übertrieben und sofort verurteilt. Nach der Schilderung des TE ist außer der Beleidigung nichts passiert.

Wenn das Auto nach den Angaben des Anzeigeerstatters über eine T-Kreuzung hinaus über den Fußweg auf das Grundstück des TE fährt und 1 m vor dem Kind zu stehen kommt, dann ist das nix für einen Anfangsverdacht? Das ist sehr wohl ein Fall des § 315 c Abs.1 Nr.2 lit. d+e StGB. Ob dann alle TB-Merkmale gegeben sind, das wäre dann zu klären. Aber einen Anfangsverdacht zu verneinen, das kann böse nach hinten losgehen.

edit: Und weshalb im Forum der Pegel an "scripted reality" sich so darstellt, wie es eben ist, darüber braucht man eigentlich nicht mehr nachdenken. 😉

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