Wie finde ich ein Kennzeichen.
Hallo allen,
Ich bin in eine Lage wo es mir noch immer schlecht wird und brauche Hilfe:
In unsere Straße werden regelmäßig Autorennen gehalten. Manche Fahrzeuge erkennt man weil die immer dabei sind. Obwohl ich mich oft Aufwinde, habe ich noch nie Anzeige erstattet oder etwas gegen dieser "Jungs" unternommen.
Am Sammstag war unser Enkel (fast 2 Jahre alt) bei uns zum Spielen. - wir sollten auf ihm aufpassen - und er war mit seine Auto's auf unsere Einfahrt am Spielen. Auf einmal motorlärm, bremsen und wenn ich gucke steht unser Enkel Auge im Auge mit ein Silberne Audi A6, mit weniger als ein Meter Abstand. Das Auto steht über 3 Meter auf unser Grundstück und als ich herausgerannt bin zeigte der Fahrer noch mal schnell eine Stinkefinger. Ich war leider so blöd um erst zu schauen ob es mein Enkelkind gut ging (also nicht, er war 100% verstärrt) und habe nur ein Teil des Kennzeichen aufnehmen können. Das Auto erkannte ich schon als feste Teilnehmer bei diese Straßenrennen.
Als ich Anzeige machen wollte wurde von Wachtmeister behauptet dass eine Anzeige nicht aufgemommen werden konnte weil ich kein vollständiges Kennzeichen geben konnte.. mir fehlen ein paar Zifferen, weil der Fahrer sich sehr schnell davon gemacht hat.
Es handelt um eine ältere Audi A6 combi, H- CA2???
Wie könnte ich das vollständige Kennzeichen und Inhaber herausfinden?
Danke
Beste Antwort im Thema
Erstatte bei der gleichen Wache Strafanzeige wegen "versuchter Strafvereitelung im Amt" gegen den Polizisten, der Dich hat abblitzen lassen. Dabei schilderst Du den kompletten Sachverhalt. Es ist deren Job, diesen Dingen nachzugehen. Sie können es auch, wenn sie nur wollen. Dann muss man dem Wollen eben nachhelfen. Dass es Arbeit macht, das ist völlig egal!
116 Antworten
Zitat:
@uhu110 schrieb am 8. Dezember 2016 um 21:08:44 Uhr:
Hallo, 4maticGuenni,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 8. Dezember 2016 um 21:08:44 Uhr:
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 8. Dezember 2016 um 19:45:18 Uhr:
Das Thema "ilegale Autorennen" sollte zur Zeit eigentlich ganz oben auf der Liste stehen, bei dennen die Polizei aktiv wird!
Deshalb verstehe ich die Reaktion des Polizeibeamten nicht!!
unbestritten: Gegen illegale Autorennen muss man mit aller Härte vorgehen.Das Problem ist, dass diese oft aus dem Nichts an völlig unterschiedlichen Orten durchgeführt werden und dass die Polizei gar nicht in der Lage ist, hier groß präventiv durch Überwachung tätig zu werden.
Viele Grüße,
Uhu110
Ich glaube ich habe das etwas falsch ausgedrückt! Vielleicht hat der Polizist die "Aussage/ Schilderung" schon richtig "eingeordnet" oder eventuell ist der Herr (Opa) ja schon bekannt u. deshalb die entsprechende Reaktion!
Das die Nachbarn nicht gewillt sind den TE zuunterstützen kann eigentlich nur zwei Gründe haben: Sie sind eingeschüchtert von der Klientel die dort wohnt oder sie halten das vorgehen des Nachbarn für übertrieben!
MfG Günter
P.S. Aktuell hat sich djremmit seit dem 5 Dezember 22Uhr 44 nicht mehr eingelogt! Scheint also nicht mehr so wichtig zu sein!
Hallo Uhu110,
vielleicht regt das ja mal zum Nachdenken an:
Die Beleidigung §185 StGB zum Nachteil des TE mittels Stinkefinger dürfte klar sein. Die liegt nach den Angaben des TE vor. Anfangsverdacht ist also gegeben. Er wünscht auch die Bestrafung. Also will er auch einen Strafantrag stellen. Warum also soll man die Anzeige nicht aufnehmen? Faulheit? Ja, nichts anderes ist das. Es macht nämlich Arbeit und die würde man lieber in wichtigere Vorgänge stecken. Kann ich verstehen. Ist aber nicht richtig.
Die Bedrohung §241 StGB zum Nachteil des TE ist in dem knappen Zufahren auf das Kind auf dem erkennbaren Privatgrund außerhalb der Fahrbahn zu sehen. Das Kind zu überfahren (Tötung = Verbrechen) wird damit angedroht und wäre auf diesem Wege auch durchführbar. Das reicht für diesen objektiven Tatbestand. Es ist ein Offizialdelikt. Ein Anfangsverdacht ist gegeben, weil nichts dafür spricht, dass die Schilderung des TE eine freie Erfindung ist. Es könnte auch anders gewesen sein, aber das müsste man halt erst einmal ermitteln.
Die Bedrohung §241 StGB zum Nachteil des Kindes ist in gleicher Weise im objektiven Tatbestand zu bejahen, sogar dann, wenn es subjektiv für den Beschuldigten nur ein Wendemanöver gewesen sein sollte.
Gleiches gilt für die Nötigung § 240 StGB.
Eine Körperverletzung (ggf. Versuch) §223 StGB zum Nachteil des Kindes liegt in der körperlichen Wirkung der Bedrohung durch das Zufahren des Autos auf das Kind außerhalb der Straße. Es ist von einer Traumatisierung des Kindes durch diesen Schreck die Rede. Halte ich für nicht fernliegend. Dem sollte man nachgehen, da man hier das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wohl auch wird bejahen müssen.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs §315c I Nr.2 d+e StGB liegt im objektiven Tatbestand darin, dass der Beschuldigte sein Auto im Straßenverkehr führt und grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Fahrbahn verlässt und auf das auf dem Grundstück spielende Kind zufährt. Er wird ja nicht vom Himmel gefallen sein. Der TE spricht davon, dass der Beschuldigte über die T-Kreuzung und über den Fußweg auf sein Grundstück fuhr. Wenn das so war, dann wäre der objektive Tatbestand hier erfüllt. Es handelt sich um ein Offizialdellikt.
Für das Bejahen eines bloßen Anfangsverdachts sind das mehrere Argumente. Ob jeweils neben den objektiven auch die subjektiven Tatseiten nachzuweisen sind, das weiß man vorher nie. Und ob sich das alles nachweisen lässt, das ist dann wieder eine Frage der Beweiswürdigung. Also eine Aufgabe für die StA und die Strafgerichte. Und dafür ist bereits die Beleidigung für sich genommen völlig ausreichend.
Abwimmeln, weil eh nix bei rumkommt, das ist in meinen Augen nicht korrekt. Ist aber auch nur (m)eine Meinung (die in der Sache richtig ist). 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2016 um 21:00:13 Uhr:
Hallo Uhu110,vielleicht regt das ja mal zum Nachdenken an:
Die Beleidigung §185 StGB zum Nachteil des TE mittels Stinkefinger dürfte klar sein. Die liegt nach den Angaben des TE vor. Anfangsverdacht ist also gegeben. Er wünscht auch die Bestrafung. Also will er auch einen Strafantrag stellen. Warum also soll man die Anzeige nicht aufnehmen? Faulheit? Ja, nichts anderes ist das. Es macht nämlich Arbeit und die würde man lieber in wichtigere Vorgänge stecken. Kann ich verstehen. Ist aber nicht richtig.
Ob er einen Strafantrag stellen wollte ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig. Wenn er drauf bestanden hätte, hätte man die Anzeige aufnehmen müssen. Allerdings wird man ihm vermutlich gesagt haben, dass die Aussicht auf Ermittlung des TV keine Aussicht auf Erfolg hat, weil tiefgreifende Ermittlungen für solch eine Lapalie nicht durchgeführt werden. Das ist wiederum eine Vermutung
( nicht der Teil mit den Ermittlungen) meinerseits, mehr nicht.
Also wenn er hätte wollen hätte aufgenommen werden müssen. Aber er sagt ja nichts mehr der Gutste. Und deine Vermutung bzw. Feststellung mit der Faulheit halt ich bei den Informationen die hier vorliegen für gewagt bzw. unverschämt.
Ich mache den Job jetzt fast 40 Jahre und habe in all der Zeit noch keinen Kollegen kennen gelernt, der wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt wurde, und wenige die ein Verfahren diesbezüglich hatten. Woran mag das liegen? Ganz so falsch läuft das auf der Strasse wohl doch nicht, wie du es hier verkaufen möchtest.
Zitat:
Die Bedrohung §241 StGB zum Nachteil des TE ist in dem knappen Zufahren auf das Kind auf dem erkennbaren Privatgrund außerhalb der Fahrbahn zu sehen. Das Kind zu überfahren (Tötung = Verbrechen) wird damit angedroht und wäre auf diesem Wege auch durchführbar. Das reicht für diesen objektiven Tatbestand. Es ist ein Offizialdelikt. Ein Anfangsverdacht ist gegeben, weil nichts dafür spricht, dass die Schilderung des TE eine freie Erfindung ist. Es könnte auch anders gewesen sein, aber das müsste man halt erst einmal ermitteln.
Die Bedrohung §241 StGB zum Nachteil des Kindes ist in gleicher Weise im objektiven Tatbestand zu bejahen, sogar dann, wenn es subjektiv für den Beschuldigten nur ein Wendemanöver gewesen sein sollte.
Gleiches gilt für die Nötigung § 240 StGB.
Die Schilderung des TE ist nichts wert, weil sie sich auf reine Vermutungen stützt und ist auch so bewertet worden, so dass hier eine Tötungsabsicht völliger Dummpfug ist.
Dann müsste man im öffentlichen Straßenverkehr analog jedes Wendemanöver, dass bis vor die Füße eines Fußgängers geht, dementsprechend bewerten.
Völlig aus der Luft gegriffen
Zitat:
Eine Körperverletzung (ggf. Versuch) §223 StGB zum Nachteil des Kindes liegt in der körperlichen Wirkung der Bedrohung durch das Zufahren des Autos auf das Kind außerhalb der Straße. Es ist von einer Traumatisierung des Kindes durch diesen Schreck die Rede. Halte ich für nicht fernliegend. Dem sollte man nachgehen, da man hier das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wohl auch wird bejahen müssen.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs §315c I Nr.2 d+e StGB liegt im objektiven Tatbestand darin, dass der Beschuldigte sein Auto im Straßenverkehr führt und grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Fahrbahn verlässt und auf das auf dem Grundstück spielende Kind zufährt. Er wird ja nicht vom Himmel gefallen sein. Der TE spricht davon, dass der Beschuldigte über die T-Kreuzung und über den Fußweg auf sein Grundstück fuhr. Wenn das so war, dann wäre der objektive Tatbestand hier erfüllt. Es handelt sich um ein Offizialdellikt.
Die Antwort für die KV und den 315c kann man getrost zusammenfassen. Tatbestandsmerkmale schön erklärt, allerdings für den Sachverhalt nicht anzuwenden, weil kein Hinweis auf diesen Ablauf der Ereignisse vorliegen. Alles Kaffeesatzleserei, bloße Vermutungen und nicht der Hauch eines Anfangsverdachtes. Aber ich wiederhole mich.
Zitat:
Für das Bejahen eines bloßen Anfangsverdachts sind das mehrere Argumente.
Nein da alles bloß Vermutungen.
Zitat:
Ob jeweils neben den objektiven auch die subjektiven Tatseiten nachzuweisen sind, das weiß man vorher nie. Und ob sich das alles nachweisen lässt, das ist dann wieder eine Frage der Beweiswürdigung. Also eine Aufgabe für die StA und die Strafgerichte. Und dafür ist bereits die Beleidigung für sich genommen völlig ausreichend.
Es gibt hier keine objektiven Tatseiten, die Beleidigung ausgenommen.
Zitat:
Abwimmeln, weil eh nix bei rumkommt, das ist in meinen Augen nicht korrekt. Ist aber auch nur (m)eine Meinung (die in der Sache richtig ist). 😉
Da bin ich bei dir, trifft aber meiner Meinung nach hier nicht zu.
Alles in allem sehe ich, dass du inhaltlich weißt wovon du sprichst, dir aber wünschst, dass jeder Sachverhalt, sei es einer mit objektiven Hinweisen oder einer mit gar keinen Hinweisen auf eine Straftat, stumpf ohen Nachfragen aufgenommen wird. Wird das berechtigterweise nicht gemacht, betitelst du die Leute als faul, ohne auch nur einen Bruchteil des Vorfalls zu kennen.
Halte ich für sehr bedenklich, verstärkt mich aber in meiner Meinung, dass du beruflich mit dem Thema zu tun hast und allein schon aus diesem Grund immer gegen Polizei sein muss, weil es eben bei den Mandanten, die Probleme in dieser Beziehung haben, gut ankommt und weil jedes Verfahren, sei es auch noch so unsinnig, gut für dich ist. Sollte ich falsch liegen, erstaunt mich deine Haltung. Aber das ist nur meine subjektive Meinung, die natürlich nicht richtig sein muss. Alles Vermutungen hier.😉
Und nu bin ich aber auch fertig mit dem Thema, es sei denn es kommt noch was Neues.
AS60 ... wer läuft denn hier nun ein bisschen Gefahr, der Betriebsblindheit aufzusitzen? 😉 Ich bin sicherlich kein pöser Feind der Polizei.
Die Beleidigung nicht einmal aufzunehmen, das ist halt von Faulheit geprägt, eben weil dafür am Ende im wahrscheinlichsten Falle der Verweis auf den Privatklageweg stehen dürfte. Und jaaaa ... das ist Pillepalle. Aber FÜR den Bürger ist man da. Es kommt aber das Gegenteil rüber. Und das ist doch kein wünschenswertes Ergebnis.
Was den Rest angeht, haben wir da wohl tatsächlich eine differierende Sicht auf die Begrifflichkeiten von Anfangs- und von Tatverdacht. Davon wird die Welt nun auch nicht untergehen. 😉
Ich habe (privat) schon ab und an mal die Frage stellen müssen, ob man die Anzeige nun zum Thema versuchter Strafvereitelung im Amt oder zum Grund meines privaten Erscheinens in den heiligen Hallen aufnehmen möchte. Da könnte auch schon mal ein Dienststellenleiter dabei gewesen sein, den ich das fragte, weil er der Meinung war, dass etwas zu unwichtig für sein Dienstpapier sei. Und es könnte auch sein, dass da aus den meisten Uniformträgern ein schallendes Lachen ertönte, als selbiger mit hochrotem Kopf in sein Dienstzimmer verschwand und einen Kollegen mit der Aufnahme des Grundes meines privaten Erscheinens betraute. Das Leben ist halt manchmal etwas anders als man denkt. 🙂
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Meine Vermutung hinsichtlich der Beleidigung hatte ich geäußert.
Du scheinst ja echt wichtig zu sein wenn du Dienststellenleiter zu hochroten Köpfen bringst. Wenn es dann mal so stimmt.
Meine Äußerung zu deiner Abneigung zur Polizei war ernst gemeint und auf Grund deiner Postings meiner Meinung nach auch begründet. Wenn es nicht so ist. OK.
Zum Rest. Wir kommen nicht auf einen Nenner in dieser Geschichte. Und darum geht's ja hier.
Edit:
Hab jetzt erst registriert dass du privat auf der Dienststelle gewesen sein und Dienststellenleiter zu hochroten Köpfen getrieben haben willst.
Uhu wird mir recht geben. Das gehört in den Bereich der Fabel. Ich hab sowas jedenfalls noch nicht erlebt.
Vielleicht nimmst du dich ja wirklich etwas zu wichtig.
@AS60 zu deinem Edit
Du warst nicht dabei und vermutest nur. In diesem Falle vermutest Du falsch. 😉
Davon abgesehen hat jeder Mensch ein Privatleben. Du hoffentlich auch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Dezember 2016 um 11:02:20 Uhr:
@AS60 zu deinem Edit
Du warst nicht dabei und vermutest nur. In diesem Falle vermutest Du falsch. 😉Davon abgesehen hat jeder Mensch ein Privatleben. Du hoffentlich auch.
Der ganze Thread ist doch eine Vermutung.
Und danke der Nachrage, aber mach dir um mich keine Sorgen.🙂
Hallo, AS60,
Zitat:
@AS60 schrieb am 9. Dezember 2016 um 23:39:57 Uhr:
Hab jetzt erst registriert dass du privat auf der Dienststelle gewesen sein und Dienststellenleiter zu hochroten Köpfen getrieben haben willst.
Uhu wird mir recht geben. Das gehört in den Bereich der Fabel. Ich hab sowas jedenfalls noch nicht erlebt.
Vielleicht nimmst du dich ja wirklich etwas zu wichtig.
so etwas gehört sicher nicht in den Bereich der Fabel, sondern kommt immer wieder vor.
Jedes Polizeirevier dürfte wohl den ein oder anderen Mitmenschen haben, der dauernd erscheint, um eine Anzeige aufzugeben (der XY hat plötzlich mir gegenüber "Buh" gemacht. Das ist versuchte Körperverletzung) und der dann den Revierleiter sprechen will, um sich über dessen Mitarbeiter zu beschweren, weil der die Anzeige nicht aufnehmen will.
Diese AE meinen auch oft, dass sie sich besonders gut im Rechtlichen auskennen und somit eindeutig wissen, dass die Polizei verpflichtet ist, so etwas aufzunehmen.
Der hochrote Kopf bei manchen Revierleitern dürfte davon herrühren, dass man mit diesen Menschen nicht vernünftig argumentieren kann.
Ich hoffe mal, dass Berlin-Paul nicht zu dieser speziellen Gattung gehört.
Viele Grüße,
Uhu110
Seid Ihr bald mal fertig?
Zitat:
@uhu110 schrieb am 10. Dezember 2016 um 14:19:03 Uhr:
Hallo, AS60,
......
Ich hoffe mal, dass Berlin-Paul nicht zu dieser speziellen Gattung gehört.Viele Grüße,
Uhu110
Da hoffst Du richtig. 😉
Hallo, Berlin-Paul,
dann bin ich ja beruhigt. 😎
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Dezember 2016 um 14:59:16 Uhr:
Seid Ihr bald mal fertig?
Der TE hat schon lange fertig!!
Seit 5 Seiten kein Lebenszeichen mehr ......? 🙁
MfG Günter