Wie finde ich ein Kennzeichen.

Hallo allen,
Ich bin in eine Lage wo es mir noch immer schlecht wird und brauche Hilfe:
In unsere Straße werden regelmäßig Autorennen gehalten. Manche Fahrzeuge erkennt man weil die immer dabei sind. Obwohl ich mich oft Aufwinde, habe ich noch nie Anzeige erstattet oder etwas gegen dieser "Jungs" unternommen.
Am Sammstag war unser Enkel (fast 2 Jahre alt) bei uns zum Spielen. - wir sollten auf ihm aufpassen - und er war mit seine Auto's auf unsere Einfahrt am Spielen. Auf einmal motorlärm, bremsen und wenn ich gucke steht unser Enkel Auge im Auge mit ein Silberne Audi A6, mit weniger als ein Meter Abstand. Das Auto steht über 3 Meter auf unser Grundstück und als ich herausgerannt bin zeigte der Fahrer noch mal schnell eine Stinkefinger. Ich war leider so blöd um erst zu schauen ob es mein Enkelkind gut ging (also nicht, er war 100% verstärrt) und habe nur ein Teil des Kennzeichen aufnehmen können. Das Auto erkannte ich schon als feste Teilnehmer bei diese Straßenrennen.

Als ich Anzeige machen wollte wurde von Wachtmeister behauptet dass eine Anzeige nicht aufgemommen werden konnte weil ich kein vollständiges Kennzeichen geben konnte.. mir fehlen ein paar Zifferen, weil der Fahrer sich sehr schnell davon gemacht hat.
Es handelt um eine ältere Audi A6 combi, H- CA2???
Wie könnte ich das vollständige Kennzeichen und Inhaber herausfinden?
Danke

Beste Antwort im Thema

Erstatte bei der gleichen Wache Strafanzeige wegen "versuchter Strafvereitelung im Amt" gegen den Polizisten, der Dich hat abblitzen lassen. Dabei schilderst Du den kompletten Sachverhalt. Es ist deren Job, diesen Dingen nachzugehen. Sie können es auch, wenn sie nur wollen. Dann muss man dem Wollen eben nachhelfen. Dass es Arbeit macht, das ist völlig egal!

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Zitat:

@AS60 schrieb am 7. Dezember 2016 um 01:00:47 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2016 um 00:42:46 Uhr:


Hallo AS3 60,

ich lehne mich sicher nicht (zu) weit aus dem Fenster. 😎

Eine Kollektivverteidigungshaltung ist da etwas fehl am Platze. Du kannst und sollst auch gerne deine Meinung dazu haben. Ich teile deine Meinung hier aber nicht. Das Warum habe ich ja schon dargelegt.

Ich hab meinen Nickname mal korrigiert. Vermute das war kein Absicht.

Sorry, da habe ich mich versehentlich vertippt.

Hallo Uhu110,

der Anfangsverdacht für § 315 c StGB ergibt sich aus diesen Ausführungen des TE:

Zitat:

@djremmit schrieb am 4. Dezember 2016 um 22:06:41 Uhr:


Ok, war wieder mal unklar: mein Enkelsohn spielte auf das Privatgrundstück und der Audi kam aus der gegenüberliegenden Straße, überquerte die Straße (7 Meter breit), überquerte der Gehweg (1,8 Meter breit) und fuhr dann auf das Privatgrundstück (3 Meter)
Ich vermute es war Absicht um mich ein zu schüchtern, aber vielleicht liege ich falsch. Habe versucht das Thema auch mit meiner Nachbarn zu besprechen, aber die möchten keine Aussagen machen.

Ich hoffe ihr versteht dass es mir gleich ist wenn einer mich anfährt, aber ein kleines Kind ein lebenslanges Trauma zu besorgen ist grauenhaft.

Aber Danke schön für alle hilfreiche Antworten.

Dem wäre pflichtgemäß nachzugehen. Ob die (Vor)Ermittlungen dann dazu führen, dass sich der Anfangsverdacht zu einem Tatverdacht erhärtet, das müsste man dann erst sehen. Das unbekannte Ermittlungsergebnis bei der Anzeigeerstattung vorwegzunehmen, das ist eine weit verbreitete Unsitte und die meisten Bürger schleichen sich dann auch und es kommt nichts nach. Ich mache daraus allerdings auch keinen Vorwurf, denn ich weiß sehr wohl, dass die ausgedünnte Personaldecke die Ursache dafür ist. Aus meiner Sicht - und eben auch aus der der rechtlichen Grundlagen - wäre es halt besser, gründlich zu arbeiten und wegen des resultierenden Aktenstaus die Behördenleitung mit Überlastungsanzeigen zu erfreuen, damit der Druck dort ankommt, wo er auch hingehört! Sonst ändert sich nämlich nichts. 😉

Durch das "Abwimmeln" fällt zuviel durchs Raster. Und in der Folge binden sich die, die gar nichts dafür können die Kritik an die Beine, die ihnen vom sich unverstanden fühlenden Bürger entgegen schwappt. Das versaut ganz unnötig das "Klima" und in der Konsequenz wird dann nach "einfachen" Lösungen geschrien. Ich persönlich halte es da lieber so wie von mir beschrieben. Zugegeben, das ist nicht der einfachste Weg. Aber er ist am wenigstens falsch. 🙂

Hallo Berlin-Paul

Um deinen Beitrag an UHU mal aufzugreifen. Der TE hat keinesfalls gesehen was er beschrieben hat. Was er gesehen hat, ist dass der Audi da stand wo er stand, nicht mehr und nicht weniger. Der Rest ist Phantasie. Daraus jetzt den Verdacht einer konkreten Gefährdung im Zusammenhang mit einer der sieben "Totsünden" des 315c abzuleiten, ist mehr als fragwürdig bzw. völlig an den Haaren herbei gezogen und lächerlich. So nach dem Motto - das muss so gewesen sein -
Und ohne konkrete Gefährdung kein 315c StGB. Ein abstrakte Gefährdung, und selbst hierauf gibt es keine Hinweise, reicht nicht.
Dementsprechend wurde in Kenntnis dieser vorhandenen Tatsachen pflichtgemäßauch nichts aufgenommen, weil eben nichts passiert ist, strafrechtlich gesehen.
Das einzig strafbare am ganzen Sachverhalt ist der Stinkefinger.

Hilfreich wäre es ja, wenn der TE sich mal melden und Licht ins Dunkel bringen würde. Seinen bisherigen Beiträgen nach zu urteilen, sind das alles nur Vermutungen, bis auf den Endstand des Audi.

Ich halte die ganze Schilderung sowieso für mehr als fragwürdig, alleine schon im Hinblick auf die Äußerung - ich vermute, der wollte mich einschüchtern - Warum sollte ein Wildfremder jemanden einschüchtern wollen.

@UHU
Sorry, dass ich geantwortet habe, obwohl du angesprochen warst.

Edit:
Und nochmal zum Abwimmeln. Dass das vereinzelt vorkommt, hatte ich bereits erwähnt. Trifft nur, nach dem was wir alle bisher wissen, auf diesen Fall nicht zu.
Und wie du es gern hättest, ist nicht relevant.

Hallo AS60,

beruhige Dich bitte langsam mal wieder. In meinen Augen bringst Du nur Anfangs- und Tatverdacht ein bisschen durcheinander.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:34:56 Uhr:


Hallo AS60,

beruhige Dich bitte langsam mal wieder. In meinen Augen bringst Du nur Anfangs- und Tatverdacht ein bisschen durcheinander.

Ich war noch nie ruhiger und bringe nichts durcheinander. Ich versuche nur deine Unwissenheit gepaart mit deiner eingebildeten Allwissenheit gepaart mit zur Schau gestellter Überheblichkeit zu verdeutlichen.

Aber wenn meine Vermutung hinsichtlich deines Berufes stimmt, ist der Schrei nach einem Verfahren aus deiner Sicht ja gerechtfertigt.

Hier besteht keinerlei Verdacht, noch nicht mal der kleinste Anfangsverdacht. Wir haben hier tatsächlich nur den Endstand des Audi.
Sarkasmus ein:
Vielleicht liegt ja hier auch ein versuchtes Tötungsdelikt zum Nachteil des Kleinen vor und der Täter hat es sich kurz vorher anders überlegt. Wer weiß das schon.
Sarkasmus aus:

Ein untauglicher Versuch deinerseits. 😛

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:52:29 Uhr:


Ein untauglicher Versuch deinerseits. 😛

Davon bin ich nicht überzeugt.😛

Hallo, AS60,

Zitat:

@AS60 schrieb am 7. Dezember 2016 um 15:26:27 Uhr:


@UHU
Sorry, dass ich geantwortet habe, obwohl du angesprochen warst.

kein Problem, denn ich sehe es ja genauso wie Du.

Hallo, Berlin - Paul,

Im § 163 StPO steht, dass die Polizei Straftaten zu erforschen und dann die weiteren Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben hat (Kurzform).

Gibt es von vornherein, wie es hier zumindest nach der Beschreibung des TE der Fall ist, nicht mal den Anfangsverdacht einer Straftat, gibt es auch nichts zu erforschen.

Ist man sich als Polizeibeamter nicht sicher, ob man die Anzeige aufnehmen soll, greift man zum Telefonhörer und ruft bei der Staatsanwaltschaft an und diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen und meine Erfahrung aus über 30 Jahren Polizeidienst sagt mir, dass der Staatsanwalt hier ebenfalls keine Straftat sieht, die aufzunehmen ist.

Du bist bis jetzt noch die Erklärung schuldig geblieben, wo Du selber bei dem vorliegenden Sachverhalt auch nur annähernd die Voraussetzungen eines Anfangsverdachts des § 315c Abs. 2 StGB erfüllt und vor Allem bewiesen siehst.

Nur ein " so und nicht anders muss es gewesen sein" oder andere Vermutungen reichen dafür nicht aus, wie Du wissen müsstest, wenn Du tatsächlich vom Fach bist.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu110,

der TE schildert einen Sachverhalt, der die Realisierung verschiedener Tatbestände beinhaltet. Er ist Zeuge. Das Kind ist Zeuge. Die Nachbarn sind Zeugen. Welche dieser Zeugen dann was genau aussagen werden und ob das inhalltich glaubhaft sein wird, das weiß man bei der Anzeigeerstattung noch nicht. Das ist erst zu ermitteln. Um ermitteln zu dürfen, muss erstmal ein Vorgang aufgemacht werden. Die Entscheidung ob weiter ermittelt wird oder nicht und ob das Ermittlungsergebnis zur Einstellung oder Anklageerhebung führt, ist Sache der StA und der Strafgerichte. Die Anzeige nicht aufzunehmen, weil der Anzeigeerstatter keine Beweismittel direkt vorlegen kann und / oder weil der Polizeibedienstete dem Anliegen keine Aussicht auf einen noch zu erbringenden Straftatsnachweis beimisst, ist objektiv pflichtwidrig. Denn dabei überschreitet der Betreffende den Kompetenzrahmen, den sein Amt hergibt. Er nimmt dann das vermutete Ermittlungsergebnis unzulässigerweise voraus. Bei der Anzeige muss kein Beweis vorliegen oder wahrscheinlich sein. Der angezeigte Sachervhalt muss zumindest einen Straftatbestand in objektiver Hinsicht beinhalten. Ob sich das dann so bewahrheiten wird bzw. beweisen lässt, das wird man dann später sehen. Es heißt nicht ohne Grund öffentlicher Dienst.

Dass man an allen Durchlaufpunkten einer Ermittlungsakte nicht an Arbeitsmangel leidet, ist mir durchaus geläufig. Ebenso der Umstand, dass viele Vorgänge die Fallzahlen in der Statistik anheben, was politisch ultraunerwünscht ist. Derzeit ist aber die Rechtsfindung der StA und den Gerichten zugewiesen und nicht der Polizei. Das ist der Kern der Gewaltenteilung. Dass die Praxis das mitunter nicht so genau nimmt, das stört mich eben.

Ich muss nichts beweisen und Du auch nicht. Dass mein Standpunkt dazu noch mehr Papierkrieg bedeutet, ist mir schon klar. So ist es halt vom Gesetz vorgesehen. Und solange das so ist, sind mir Wünsche von Politikern und Behördenleitern nach vorgesiebten geringen Fallzahlen und lediglich statistisch hohen "Aufklärungsquoten" vollkommen egal. 😉 Wer als Anzeigender Straftaten vortäuscht oder andere wissentlich falsch verdächtigt, der ist dann eben Gegenstand des nächsten Az..

Es muss auch nicht jeder meiner Meinung sein. Ich habe aber auch nichts dagegen. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2016 um 19:32:08 Uhr:


Hallo Uhu110,

der TE schildert einen Sachverhalt, der die Realisierung verschiedener Tatbestände beinhaltet.

Falsch. Das trifft so nicht zu.

Zitat:

Er ist Zeuge. Das Kind ist Zeuge. Die Nachbarn sind Zeugen. Welche dieser Zeugen dann was genau aussagen werden und ob das inhalltich glaubhaft sein wird, das weiß man bei der Anzeigeerstattung noch nicht.

Schon wieder falsch. Vor Ort wurde er befragt und es wurde wohl festgestellt, dass er eben kein Zeuge, oder Zeuge eines Vorganges ist, der keinen Hinwies auf eine Straftat beinhaltet. Die Aussage des Kindes wird sich bei 2 Jahren in Grenzen halten.🙂

Zitat:

Das ist erst zu ermitteln. Um ermitteln zu dürfen, muss erstmal ein Vorgang aufgemacht werden. Die Entscheidung ob weiter ermittelt wird oder nicht und ob das Ermittlungsergebnis zur Einstellung oder Anklageerhebung führt, ist Sache der StA und der Strafgerichte.

Und es geht weiter. Um einen Vorgang aufzumachen, sollte der Anfangsverdacht einer Straftat vorhanden sein. Und dieser Verdacht besteht hier nun mal nicht. Phantasie und Vermutungen wie hätte, wäre, wenn sind hier nicht gefragt

Zitat:

Die Anzeige nicht aufzunehmen, weil der Anzeigeerstatter keine Beweismittel direkt vorlegen kann und / oder weil der Polizeibedienstete dem Anliegen keine Aussicht auf einen noch zu erbringenden Straftatsnachweis beimisst, ist objektiv pflichtwidrig. Denn dabei überschreitet der Betreffende den Kompetenzrahmen, den sein Amt hergibt. Er nimmt dann das vermutete Ermittlungsergebnis unzulässigerweise voraus. Bei der Anzeige muss kein Beweis vorliegen oder wahrscheinlich sein. Der angezeigte Sachervhalt muss zumindest einen Straftatbestand in objektiver Hinsicht beinhalten.

Du sagst es in deinem letzten Satz selber. Es muss ein Straftatbestand in objektiver Hinsicht vorhanden sein. Dem ist in diesem Beispiel aber nicht so.

Zitat:

Ich muss nichts beweisen und Du auch nicht. Dass mein Standpunkt dazu noch mehr Papierkrieg bedeutet, ist mir schon klar. So ist es halt vom Gesetz vorgesehen. Und solange das so ist, sind mir Wünsche von Politikern und Behördenleitern nach vorgesiebten geringen Fallzahlen und lediglich statistisch hohen "Aufklärungsquoten" vollkommen egal. 😉 Wer als Anzeigender Straftaten vortäuscht oder andere wissentlich falsch verdächtigt, der ist dann eben Gegenstand des nächsten Az..

Glaub mir. Jedem Polizeibeamten, der auf der Strasse arbeitet, sind diese Statistiken ebenso egal wie dir und vielen anderen.

Zitat:

Es muss auch nicht jeder meiner Meinung sein. Ich habe aber auch nichts dagegen. 🙂

Das ist auch gut so.
Aber ich glaube, dass wir in dieser Hinsicht, zumindest auf diesen Fall bezogen, nie auf einen Nenner kommen.

Ich finde die Diskussion sehr spannend, danke an alle Beteiligten.

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