Wie finde ich ein Kennzeichen.

Hallo allen,
Ich bin in eine Lage wo es mir noch immer schlecht wird und brauche Hilfe:
In unsere Straße werden regelmäßig Autorennen gehalten. Manche Fahrzeuge erkennt man weil die immer dabei sind. Obwohl ich mich oft Aufwinde, habe ich noch nie Anzeige erstattet oder etwas gegen dieser "Jungs" unternommen.
Am Sammstag war unser Enkel (fast 2 Jahre alt) bei uns zum Spielen. - wir sollten auf ihm aufpassen - und er war mit seine Auto's auf unsere Einfahrt am Spielen. Auf einmal motorlärm, bremsen und wenn ich gucke steht unser Enkel Auge im Auge mit ein Silberne Audi A6, mit weniger als ein Meter Abstand. Das Auto steht über 3 Meter auf unser Grundstück und als ich herausgerannt bin zeigte der Fahrer noch mal schnell eine Stinkefinger. Ich war leider so blöd um erst zu schauen ob es mein Enkelkind gut ging (also nicht, er war 100% verstärrt) und habe nur ein Teil des Kennzeichen aufnehmen können. Das Auto erkannte ich schon als feste Teilnehmer bei diese Straßenrennen.

Als ich Anzeige machen wollte wurde von Wachtmeister behauptet dass eine Anzeige nicht aufgemommen werden konnte weil ich kein vollständiges Kennzeichen geben konnte.. mir fehlen ein paar Zifferen, weil der Fahrer sich sehr schnell davon gemacht hat.
Es handelt um eine ältere Audi A6 combi, H- CA2???
Wie könnte ich das vollständige Kennzeichen und Inhaber herausfinden?
Danke

Beste Antwort im Thema

Erstatte bei der gleichen Wache Strafanzeige wegen "versuchter Strafvereitelung im Amt" gegen den Polizisten, der Dich hat abblitzen lassen. Dabei schilderst Du den kompletten Sachverhalt. Es ist deren Job, diesen Dingen nachzugehen. Sie können es auch, wenn sie nur wollen. Dann muss man dem Wollen eben nachhelfen. Dass es Arbeit macht, das ist völlig egal!

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Er hat nichts davon gesehen. Oder hab ich was überlesen.
Und was er behauptet wäre dann der 315 b. Er deutet ja sogar Absicht an. Mehr nicht. Und wie ich sagte. Wenn der Anfangsverdacht bestanden hätte wäre was geschrieben worden. Gerade bei einem Kind und im Hinblick auf die Strafvereitelung. Polizisten sind nicht so naiv wie manche glauben.
Aber : alles Kaffeesatzleserei da keine weiteren Informationen.

Zitat:

@djremmit schrieb am 4. Dezember 2016 um 22:06:41 Uhr:


Ok, war wieder mal unklar: mein Enkelsohn spielte auf das Privatgrundstück und der Audi kam aus der gegenüberliegenden Straße, überquerte die Straße (7 Meter breit), überquerte der Gehweg (1,8 Meter breit) und fuhr dann auf das Privatgrundstück (3 Meter)
Ich vermute es war Absicht um mich ein zu schüchtern, aber vielleicht liege ich falsch.

Gibts da evtl. eine Vorgeschichte
?

Frage: Und das Kraftfahrzeugbundesamt stellt eine Daten der Polizei zur Straftatenbekämpfung n i c h t Zur Verfügung?
Oder anders. Die Polizei hat auf die BKA keinen Zugriff? Da gibt es keine Zugriffserteilung z.B. auf dem Codestreifen des Dienstausweises?
Natürlich benutzt die Polizei keine eigenen Dateien, man würde ZEVIS nicht noch einmal polizeiintern abschreiben obwohl es manchmal denkbar wäre, auch die Dareien des Einwohnermeldeamtes sind nicht polizeieigen, wenn auch nutzbar.

Hallo, Atoll116,

Zitat:

@Atoll116 schrieb am 6. Dezember 2016 um 09:48:25 Uhr:


Frage: Und das Kraftfahrzeugbundesamt stellt eine Daten der Polizei zur Straftatenbekämpfung n i c h t Zur Verfügung?
Oder anders. Die Polizei hat auf die BKA keinen Zugriff? Da gibt es keine Zugriffserteilung z.B. auf dem Codestreifen des Dienstausweises?

ihr stellt euch das immer so einfach vor.

Ein paar Mausklicks und schon hat man das gesuchte Fahrzeug nebst Fahrer parat.

Dem ist aber nun mal nicht so, denn allein schon der Datenschutz erlaubt so etwas nicht und einen Codestreifen für so etwas gibt es zumindest auf den Ausweisen der Polizei in BW nicht.

Man kann eine Suchanfrage an das KBA schicken und bekommt dann eine Auflistung aller in Frage kommenden Fahrzeuge.

Nehmen wir nun mal an, es würden nur ca. 50 Fahrzeuge herauskommen, deren Kennzeichen in etwa auf die Beschreibung des TE passen.

Weißt Du, welcher Aufwand dahinter steckt, jeden einzelnen Halter zu befragen, um über ihn den Fahrer zu ermitteln, der dann in den meisten Fällen doch nicht benannt wird (Aussageverweigerungsrecht, man weiß nicht mehr, wer gefahren ist oder was auch immer).

Bei einem Kapitalverbrechen wird so etwas gemacht und da bildet man auch recht schnell eine Sonderkommission, aber bei einer Anzeige, wie sie der TE aufgeben wollte, sitzt der ermittelnde Beamte allein auf weiter Flur und er hat noch einiges mehr zu tun, als sich wochenlang mit diesem Fall zu befassen.

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Dezember 2016 um 23:49:15 Uhr:


Wenn das Auto nach den Angaben des Anzeigeerstatters über eine T-Kreuzung hinaus über den Fußweg auf das Grundstück des TE fährt und 1 m vor dem Kind zu stehen kommt, dann ist das nix für einen Anfangsverdacht? Das ist sehr wohl ein Fall des § 315 c Abs.1 Nr.2 lit. d+e StGB. Ob dann alle TB-Merkmale gegeben sind, das wäre dann zu klären. Aber einen Anfangsverdacht zu verneinen, das kann böse nach hinten losgehen.

der TE hat seinen Angaben zufolge lediglich laute Geräusche gehört und das Fahrzeug dann 1 m entfernt vom Kind stehen sehen.

Wie soll man da ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren auch nur annähernd beweisen?

Der Beschuldigte sagt aus, er sei einer Katze ausgewichen und dabei in die Einfahrt gekommen und dort mittels Vollbremsung zum Stehen gekommen.

Und nun? Wie soll man das Gegenteil beweisen?

Eine Anzeige nach § 315b StGB würde hier erst recht ins Leere laufen.

In einem Punkt gebe ich Dir recht:

Besteht jemand in so einer Situation darauf, Anzeige zu erstatten, ist der Polizeibeamte verpflichtet, diese Anzeige aufzunehmen.

Er ist allerdings nicht verpflichtet, dieser Anzeige umgehend nachzugehen, sondern kann den Sachverhalt so, wie er vorliegt, erst einmal zur Entscheidung über weitere Maßnahmen an die Staatsanwaltschaft schicken.

Du kannst Dir sicher vorstellen, wie diese im vorliegenden Fall ausfallen würde.

Es würde mich nicht im Geringsten wundern, wenn der Polizeibeamte es dem TE so geschildert und ihm dann die weitere Entscheidung überlassen hätte, ggf. auch mit der Option, sich zu überlegen, ob er nach einer Beratung mit sich selber das Ganze direkt in schriftlicher Form an die Polizei schicken will.

Ebenso wenig würde es mich wundern, wenn der TE (verständlicherweise) den Vorfall wesentlich drastischer geschildert hat, als es wirklich der Fall war, und dass es gar keine Straßenrennen gibt.

Viele Grüße,

Uhu110

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Bahnfei , was ist dir passiert , ich habe mich nach der Frage des Themeneröffners gerichtet , der hat die Antworten nicht gegeben .
Was andere z.B. du schreiben kann mich nicht interessieren , weil es häufig abwegig und weitschweifig ist .
Ürigens kann ici gut lesen , denn ich habe einen Lesebrille . Aber du scheinst mehr Zeit zu haben jeden Erguß lesen zu können.
Giovanni.

Falls hier jemand die Schilderung des TE komisch findet - nehmt mal Rücksicht darauf, dass Deutsch offenbar nicht seine Muttersprache ist.

Hallo, Erwachsener,

ich hatte bislang nicht den Eindruck, dass sich jemand an möglichen sprachlichen Fehlern des TE gestört hat.

Im Gegenteil: Wenn Deutsch nicht seine Muttersprache ist, hat er es doch sehr gut beschrieben.

Es stimmt allerdings, dass da einige Ungereimtheiten in seiner Erzählung sind und die haben nichts mit seiner Sprache zu tun.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu110,

§ 315 c Abs.1 Nr.2 lit. d+e StGB hatte ich präzisiert. Die Beweiswürdigung liegt eben bei der StA und beim Gericht. Das hat man zu beachten. Und dass sich ein Anzeigeerstatter hilflos und allein gelassen fühlt, wenn er so abgebügelt wird, das dürfte einleuchten. Mich persönlich nervt es kolossal, dass aus solchen Verfahrensweisen dann ein Feuerchen für die "Wutbürger" wird. Kommt von der StA eine Einstellungsverfügung, wird sich zwar auch keine Freude ausbreiten. Aber zumindest konnte der Bürger drüber sprechen. Das ist nicht zu unterschätzen und das sollte man auf der Polizeiseite als Staatsdiener auch ein wenig bedenken. 😉

Bei Nachbarstreitigkeiten kann ich die Abwimmelei ein bisschen verstehen, sehe aber immer wieder, dass das zur Eskalierung der "Streithähnchen" beiträgt und am Ende eine Seite auch ärztliche Hilfe benötigt. Sowas ist auch nicht wünschenswert. Wenn sich der Bürger nicht ernst genommen fühlt, schafft man sich auf der Polizeiseite nur vorübergehend etwas Luft. Das kommt dann als Boomerang zurück.

Hallo Berlin-Paul
Ich bin zawr nicht UHU, aber egal🙂

Ich finde es schon ganz schön befremdlich wie weit du dich hier aus dem Fenster lehnst.
Du sprichst von "abgebügelt" obwohl du die gleichen Informationen hast wie alle anderen, nämlich so gut wie keine.
Der TE hat, als er auf das Geschehen aufmerksam wurde, ein Fahrzeug vor seinem Enkel stehen sehen. Mehr nicht.
Wie man daraus auch nur den Anfangsverdacht des 315c stricken soll, ist mir ein Rätsel. Die Beamten müssen sich an Tatsachen halten und nicht an Vermutungen. Zumal die Ermittlung des angeblichen Verursachers äußerst schwierig ist und in keinem Verhältnis zum eigentlich nicht vorhandenen Tatbestand steht.
Und auch wenn der Bürger gerne möchte, dass eine Anzeige gefertigt wird, wird jeder Beamte prüfen, ob hier überhaupt eine Straftat vorliegt und dementsprechend handeln

Einfaches Beispiel "Bedrohung".
Jeder will anzeigen, wenn jemand zu ihm sagt: "Ich hau dir was auf die Schnauze." Das ist nicht richtig, strafrechtlcih gesehen aber gar nichts. Solltest du ja wissen. Ist das dann auch abbügeln, wenn die Polizei sagt: Tut mir leid, wir schreiben keine Anzeige? Der Bürger wird´s so empfinden.

In so fern halte ich den Begriff "abgebügelt" für maßlos übertrieben, wenn nicht sogar für eine Frechheit.
Keiner weiß was genau passiert ist und der TE hält sich mit Informationen zurück. Und obwohl nichts bekannt ist, hier eine Anzeige, für was auch immer zu fertigen, ist mehr als lächerlich.
Ich weiß aus Erfahrung, was die Bürger teilweise erwarten, obwohl nichts passiert ist. Keinerlei Hinweise auf eine Straftat, wollen jedoch, wegen was auch immer, Anzeige erstatten. Wenn das dann abgelehnt wird, fühlen sich diese Bürger auch nicht ernst genommen. Das ist traurig, aber nicht zu vermeiden.

Dann diese Formulierung "Abwimmlerei" bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Ich weiß ja nicht wo du deine Erfahrung her nimmst. Ich kann dir jedenfalls sagen, dass bereits beim Notuf ( und du glaubst nicht weswegen einige Leute den Notruf wählen) abgeklopft wird, ob irgendwelche straftrechtich relevanten Sachverhalte vorliegen. Ist dem nicht so, kommt eben keine Polizei. Auch wenn dann der Flur eben mal nicht geputzt wird. Und auch aus solchen Sachen entstehen leider Streitigkeiten, die dann eventuell auch Straftaten nach sich ziehen. Das ist dann eben leider so.

Und einen Bürger der die 110 wählt, weil seine Toillette verstopft ist ( gerade gestern noch gehabt) oder der Nachbar Schuhe vor seine Tür stellt, den wird kein Streifenwagen aufsuchen. Dafür sind genug andere Sachen zu tun, die wirklich wichtig sind.

Zum Abschluß:
Ich will gar nicht ausschließen, bzw. ich weiß, dass auch Sachen "abgewimmelt" werden. Das sehe ich hier aber nicht, zumal hier ein Kind beteiligt war. Da wird selbst der größte "Wimmler" vorsichtig.

Also nichts für ungut.😉

Hallo AS360,

ich lehne mich sicher nicht (zu) weit aus dem Fenster. 😎

Eine Kollektivverteidigungshaltung ist da etwas fehl am Platze. Du kannst und sollst auch gerne deine Meinung dazu haben. Ich teile deine Meinung hier aber nicht. Das Warum habe ich ja schon dargelegt.

Ok. Sehr detaillierte und umfassende Antwort. Aber gut. Auch ne Art.
Und Kollektivverteidigung. Na ja. Ich hab mich im Kern auf den Sachverhalt bezogen und auf den Verdacht den es eigentlich nicht gibt. Aber wahrscheinlich musst du so reagieren.

Edit
Bist du Rechtsanwalt? Ich glaube ja. Dann erklärt sich einiges. Ist ja auch legitim. Man muss ja leben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2016 um 00:42:46 Uhr:


Hallo AS3 60,

ich lehne mich sicher nicht (zu) weit aus dem Fenster. 😎

Eine Kollektivverteidigungshaltung ist da etwas fehl am Platze. Du kannst und sollst auch gerne deine Meinung dazu haben. Ich teile deine Meinung hier aber nicht. Das Warum habe ich ja schon dargelegt.

Ich hab meinen Nickname mal korrigiert. Vermute das war kein Absicht.

Hallo, Berlin-Paul,

wo siehst Du den § 315c Abs. 2 StGB auch nur im Geringsten als erfüllt an?

Hat der TE irgendwann mal etwas dazu gesagt, dass er genau gesehen hat, dass der Audifahrer zu schnell und rücksichtslos gefahren ist?

Nein, hat er nicht.

Gibt es irgendwelche Beweise, dass der Audifahrer rücksichtslos und grob verkehrswidrig gefahren ist und sich nicht einfach ein wenig überschätzt hat?

Nein, die gibt es nicht.

Der TE ist nur ein sogenannter Knallzeuge, der irgendwelche Geräusche gehört und einen PKW in seiner Einfahrt stehen sehen und sich den Rest zusammengereimt hat.

Mit solchen Zeugen haben wir es immer wieder zu tun und so manch einer würde jeden Eid schwören, dass es genauso war, wie er es beschrieben hat.

Nicht, weil er bewusst lügt, sondern weil es in der Natur des Menschen liegt, das was man vermeintlich gesehen hat, irgendwann als Tatsache zu sehen.

Zum angeblichen Abwimmeln:

Warst Du bei dem Gespräch des TE mit dem Polizeibeamten dabei?

Hast Du mitbekommen, ob er wirklich abgewimmelt wurde oder ob der Beamte ihm möglicherweise sachlich erklärt hat, dass hier nach Lage der Dinge keine Straftat vorliegt und dass aufgrund der fehlenden Kennzeichenfragmente kaum Aussichten bestehen, den Fahrer beweiskräftig zu ermitteln.

Wir haben hier nur die Version eines aufgebrachten Großvaters, der sich nach ein paar Beiträgen nicht mehr äußert, so dass wir nur spekulieren können.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 7. Dezember 2016 um 01:28:01 Uhr:



Der TE ist nur ein sogenannter Knallzeuge, der irgendwelche Geräusche gehört und einen PKW in seiner Einfahrt stehen sehen und sich den Rest zusammengereimt hat.

Uhu110

So ist das.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 7. Dezember 2016 um 01:28:01 Uhr:


Hallo, Berlin-Paul,

wo siehst Du den § 315c Abs. 2 StGB auch nur im Geringsten als erfüllt an?

kann er eigentlich nicht, behaiuptet er aber. Zumal der 315c ein konkretes Gefährdungsdelikt ist. Die Gefährdung kann ich hier auch bei viel Phantasie nicht erkennen.

Zitat:

Hat der TE irgendwann mal etwas dazu gesagt, dass er genau gesehen hat, dass der Audifahrer zu schnell und rücksichtslos gefahren ist?

Nein, hat er nicht.

Gibt es irgendwelche Beweise, dass der Audifahrer rücksichtslos und grob verkehrswidrig gefahren ist und sich nicht einfach ein wenig überschätzt hat?

Nein, die gibt es nicht.

Der TE ist nur ein sogenannter Knallzeuge, der irgendwelche Geräusche gehört und einen PKW in seiner Einfahrt stehen sehen und sich den Rest zusammengereimt hat.

Mit solchen Zeugen haben wir es immer wieder zu tun und so manch einer würde jeden Eid schwören, dass es genauso war, wie er es beschrieben hat.

Nicht, weil er bewusst lügt, sondern weil es in der Natur des Menschen liegt, das was man vermeintlich gesehen hat, irgendwann als Tatsache zu sehen.

Hatte ich alles bereits versucht zu erklären, allerdings ohne Erfolg.

Zitat:

Zum angeblichen Abwimmeln:

Warst Du bei dem Gespräch des TE mit dem Polizeibeamten dabei?

Hast Du mitbekommen, ob er wirklich abgewimmelt wurde oder ob der Beamte ihm möglicherweise sachlich erklärt hat, dass hier nach Lage der Dinge keine Straftat vorliegt und dass aufgrund der fehlenden Kennzeichenfragmente kaum Aussichten bestehen, den Fahrer beweiskräftig zu ermitteln.

Wir haben hier nur die Version eines aufgebrachten Großvaters, der sich nach ein paar Beiträgen nicht mehr äußert, so dass wir nur spekulieren können.

Viele Grüße,

Uhu110

Diese Erklärungen nennt Berlin-Paul dann Kollektivverteidigung. Etwas arm, war aber zu erwarten.

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