Konditionen Rückgängigmachung
hi,
es gab hier mal einen Thread in dem einige aufgelistet haben, zu welchen Konditionen sie ihren Kaufvertrag rückgängig gemacht haben (Wandlung); leider find ich den nicht wieder oder ich täusche mich und den gab's doch nicht :-)
Ansonsten sind mir die aktuellen Rechtssprechungen bekannt (hab den Spaß ja vor einem Jahr erst bei Mazda durchgemacht), allerdings würd mich interessieren, ob z.B. jemand auch die Versicherungsbeiträge zurückbekommen hab (bei mir über den VVD versichert; gekoppelt an die Finanzierung).
Des Weiteren würd mich interessieren, wer von euch die 0,4% Regelung (also zu erwartende Gesamtlaufleistung 250.000km) durchbekommen hat; mit 0,67% hat sich hoffentlich niemand einverstanden erklärt :-)
Grund warum ich frage? Naja, es ist ja mal wieder warm in Deutschland und unser Passat Temperaturfühler in der B-Säule hat das heut wieder bestätigt....
schönen Gruß Marc (pj)
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jojo2000
Hi,
ganz einfach ein Beispiel mir frei erfundenen Zahlen:
Kaufpreis 35700,--
Laufleistung 12.752 km
Nutzungsentgeld: 0,5% pro 1000 kmKosten für 1000 gefahrene km: 35700*0,005 =178,50 €
Kosten für tatsächlich gefahrene km: 178,50 * 12752/1000 = 2276,23 €Einfach Deine persönlichen Werte einsetzen und fertig.
Gruß,
jojo
Hi jojo2000,
danke für das Beispiel. Warum hat man bei dir nur 25000 km angesetzt, was waren die Gründe dafür nicht die kompletten gefahrenen Kilometer für die Berechnung zu verwenden?
Und das mit der 4 % Verzinsung entfällt vermutlich bei Geschäftsleasing, oder?
Danke nochmal im Voraus
Zitat:
Original geschrieben von tastateur
Warum hat man bei dir nur 25000 km angesetzt, was waren die Gründe dafür nicht die kompletten gefahrenen Kilometer für die Berechnung zu verwenden?
Damit die 0,5% stehen. Klingt komisch, ist aber so. VW wollte halt keinen Präzedenzfall mit 0,4% oder weniger setzen, auf den sich andere berufen können.
Zitat:
Danke nochmal im Voraus
Gern geschehen
Gruß,
jojo
Hallo!
Mal eine Frage zur "Rückabwicklung":
Es wird ja immer "nur" die Laufleistung in euren Beispielen berechnet. Wie sieht es denn mit weiteren "Schäden" (Steinschlag, Kratzer, Delle, etc.) aus?! Haben die bei eurer Rückgabe keine Rolle gespielt?! Oder ist das pauschal mit den 0,X% abgegolten?!
Danke und Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 2006Passat
Hallo!
Mal eine Frage zur "Rückabwicklung":
Es wird ja immer "nur" die Laufleistung in euren Beispielen berechnet. Wie sieht es denn mit weiteren "Schäden" (Steinschlag, Kratzer, Delle, etc.) aus?! Haben die bei eurer Rückgabe keine Rolle gespielt?! Oder ist das pauschal mit den 0,X% abgegolten?!
Danke und Grüße
Natürlich muss das gezahlt werden. Kleine Steinschlägen werden teilweise in die normale Abnutzung mit reingenommen, starke Steinschläge, Kratzer, Dellen und sonstige Beschädigungen werden aber abgerechnet.
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Hi,
in der Rückrechnungsformel sind normale Verschleissspuren mit eingerechnet.
Solange nichts gravierendes beschädigt oder verschlissen ist, wird nichts in extra Abzug gebracht.
Euer SunShine
Hi,
dann hole ich den Thread nach 11 Monaten nochmals hervor 😉
Denn ich bin gespannt, welche Auswirkung die aktuelle EU-Rechtsprechung auf künftige Wandlungen in Bezug auf die Nutzungsentschädigung hat...
http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=73920041
http://www.connect.de/.../...recht-EU-staerkt-Verbraucher_2358013.html
http://www.heise.de/.../106631
Hallo,
sollte das wirklich so durchgehen, dann werden die Güter zukünftig teurer werden, denn der Verkäufer muss die Nutzung im Voraus mit einkalkulieren.
Denn zuküftig wird es dann so sein, dass Kunden einen Artikel solange nutzen, bis die Garantie abläuft und dann die Ware reklamieren. Wie das beim Auto aussehen könnte: Sind Mängel da, dann gebe ich dem Händler Gelegenheit, diese zu beseitigen. Wenn er es 2x nicht schafft, dann warte ich 23 Monate und gebe das Auto vor Ablauf der Gewährleistung zurück. Laut Urteil müsste ich ein neues Auto bekommen, ohne für das alte eine Nutzung bezahlen zu müssen.
Wenn das durchgeht, dann werden alle Hersteller die Preise zukünftig erhöhen, um diese Kosten im Voraus abzudecken.
Fazit: Das Urteil wird uns überhaupt keine Vorteile verschaffen, weil wir die Nutzung zukünftig eben im Voraus zahlen werden. Gibt es keinen Grund, die Ware zu tauschen, dann haben wir eben mehr bezahlt wie bisher, sind also die Dummen.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
... Denn zuküftig wird es dann so sein, dass Kunden einen Artikel solange nutzen, bis die Garantie abläuft und dann die Ware reklamieren. Wie das beim Auto aussehen könnte: Sind Mängel da, dann gebe ich dem Händler Gelegenheit, diese zu beseitigen. Wenn er es 2x nicht schafft, dann warte ich 23 Monate und gebe das Auto vor Ablauf der Gewährleistung zurück. Laut Urteil müsste ich ein neues Auto bekommen, ohne für das alte eine Nutzung bezahlen zu müssen. ...
... das hängt aber auch von der Mängelqualität an sich ab. Wenn der Mangel die Benutzung der Ware nicht mehr ermöglicht, wird man die Ware auch sofort reklamieren und ggf. zurückgeben. Wenn der Mangel nur ein "Schönheitsfehler" ist, könnte man diese EU-Regelung natürlich bis zum letzten Tag ausreizen. Also z.B. mit knackender B-Säule 2 Jahre fahren ...
Es wäre aber auch denkbar, dass der Hersteller (bzw. die Gerichte) eine Wandlung verweigern können, weil der Kunde den Mangel nicht unverzüglich gemeldet und die Besetigung dem Hersteller ermöglicht hat.
Eigentlich haben beide Regelungen Vor- und Nachteile und es hängt m.E. auch von der Mangelart und der Ware ab, welche Variante "moralisch" die Bessere ist. Bei der Geschichte mit dem Herd, fände ich ein Nutzungsentgeld nicht so schön. Der Hersteller hätte ja auch den Ofen reparieren können. Da er aber keine Ersatzteile mehr bevorratet, ging das nicht und der Kunde musste einen komplett neuen Herd bekommen (m.E. Problem des Herstellers). Bei einer knackenden B-Säule und gefahrenen 50 tkm finde ich es aber durchaus legitim (obwohl die von VW standardmässig bei Dieselmotoren angesetzten 0,67% selbst juristisch sehr bedenklich sind). Der Idealfall wäre eine Einzelfallprüfung und eine flexible Mischung aus EU- und deutschem Recht.
Sollte diese EU-Regelung in dieser Form deutsches Recht werden, werden diese Kosten irgendwie auf die Preise umgelegt. Schön wäre natürlich ein besseres QM, um weniger Mängel zu produzieren. Aber daran glaube ich inzwischen nicht mehr. Es erfolgt eher eine Produktionsverlagerung weiter in Richtung Osten, um die Kosten zu senken. (... das "Standarddenken" der jungen BWLer).
Und es wird wesentlich schwieriger werden, eine Wandlung durchzusetzen. Es gibt ja selbst bei VW inzwischen den Begriff "Kulanzwandlung". D.h. sie erkennen den Mangel nicht wirklich an, sondern wandeln weil sie wissen, der Kunde beteiligt sich mit dem Nutzungsentgeld an den Kosten und kauft meist ein neues Auto aus dem VAG-Konzern. Unter dem Strich also eine Plusrechnung für VW, und damit das nicht so deutlich auffällt, nennen sie es halt Kulanzwandlung ...
Letztlich werden wohl die grössten Gewinner dieser EU-Regelung die Anwälte sein, die damit wieder ein neues, lukratives Betätigungsfeld haben. Was ich von dieser Spezies halte, sage ich jetzt aber nicht mehr ... (... Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel!)
Schönes Wochenende
Jonny
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Meiner steht als Gebrauchter zu einem Schnäppchenpreis beim Händler. Für den Preis könnte ich selbst wieder schwach werden. Hätte dann runde 11000,- gespart. 😉 VK liegt bei ca. 29000,-, nihct schlecht 11 Monate und 12500km.Zitat:
Original geschrieben von hard2drive
Hat eigentlich jemand eine Idee, wie die gewandelten Fahrzeuge weiter vermarktet werden?
Marty
Habe mal im Auto Straßenverkehr folgende Zahlen zu den Anteilen verkaufter Motoren beim Passat gelesen:
TDI 140 PS 50%
TDI 170 PS 20%
Wenn man jetzt aber das Angebot an Jahreswagen bei Mobile oder Autoscout betrachtet ergibt sich (nur bezogen auf die 2 Motoren):
TDI 140 PS 20%
TDI 170 PS 80%
Dieses krasse Mißverhältnis kommt sicher von den in hoher Zahl gewandelten 170ern.
Zumal die meisten angebotenen 170er meistens noch 2000€ günstiger als die 140er sind.
Wer da kauft ist halt selber schuld.
Viele Grüße
Ralph
Noch teurer ?
Wir deutschen zahlen sowieso schon zuviel im Vergleich zu anderen Ländern !
Naja, kommt auf das Vergleichsland an. Kauf mal in Holland oder Schweden n Neuwagen, die träumen da von deutschen Preisen...
Hi,
nun hat der BGH entschieden, dass bei Kaufrücktritt eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, siehe Anhang: