Wie ein Mercedes C 350e Plugin Hybrid zum normalen Stinker wird...

Mercedes C-Klasse S205

Hallo zusammen,

mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.

So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!

Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!

Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.

Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung 😉

Beste Antwort im Thema

Du hast jede Menge Fehler und falsche Annahmen in deinem Text.

Das Gesetz ist schon seit seinem Bestehen so, dass 2018 der Wechsel kam, dass das E-Kennzeichen ab EZ 2018 nur noch an Fahrzeuge mit 40 km NEFZ-Reichweite oder weniger als 50 g/km CO2 im NEFZ vergeben wird. Es ist keine Gesetzesänderung, die danach kam.

Das Gesetz dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/
EmoG - § 3 Bevorrechtigungen

In §5 ist die Übergangsregelung mit den 30 km. Und das stand so von Anfang an drin.
Also seit Inkrafttreten, also seit 17. November 2016.

Ja, jedes Auto bekommt einen individuellen CO2-Wert, je nach Ausstattung wie z.B. Reifendimensionen und Sonderausstattung. Du hättest einfach einen mit Normwert bis 50 g CO2 bestellen müssen.
Da wird kein Mittelwert gebildet a la: "„56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g."
Zumal 56+48=104, durch 2 wäre 52.

Nein, es gibt nagelneue C350e die bekommen auch weiterhin das E-Kennzeichen, weil 48, 49 oder 50g im Fahrzeugschein stehen. Und es gibt C350e, die bekommen es nicht, weil mehr drin steht, irgendwas ab 51g CO2/km.

Aus der Traum vom freien Parken => das stimmt ohne E-Kennzeichen.

Zitat:

Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist!

Das ist Unfug. Denn natürlich darfst du dort laden. Laden verlangt kein E-Zeichen. Du musst dort vielleicht Parkgebühren zahlen, aber laden kannst und darfst du auch ohne E-Kennzeichen!

Zitat:

Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel.

Diese Annahme von dir ist einfach falsch!!!!

Und diese Schlussfolgerung von dir auch:

Zitat:

Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

So ist es richtig: du hast ein Auto geleast, das genau an der Kante ist. Und hast dich dann im Konfigurator ausgetobt und Zeug dazu gebucht. So kam er über die 50g CO2-Grenze. Dein Pech. Die Anforderung 40 km zu 2018 war lange bekannt.

Zitat:

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Du kannst ihn ja aufladen.

Zitat:

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam

Kam sie nicht. Die Veränderung war schon davor im Gesetz, für alle lesbar.

Zitat:

und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal.

Die haben vielleicht noch einen Zaubertrick drauf: sie machen Serienräder drauf, dann bekommt du Papiere für Serienräder und vielleicht 48, 49 oder 50 g CO2. Damit bekommst du dein E-Kennzeichen. Und dann kommen die Serienräder wieder runter und deine (vermutlich) dickeren Schlappen wieder drauf. Ein pfiffiger Mercedes-Verkäufer hätte dich damals gleich so beraten.

Und du als pfiffiger Kunde hättest damals "Zulassung mit E-Kennzeichen vertraglich zugesichert" gleich als zugesicherte Eigenschaft in den Leasingvertrag aufgenommen.

Die C-Klasse Modellpflege W205 MoPf (in einigen Monaten, Mai oder so) bekommt einen größeren Akku (13,5 kWh), dann als C400e benannt statt C350e, der schafft dann die 40 km, ja sogar 50 km NEFZ.

Siehe hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ueberarbeitete-c-klasse-t6231308.html

Du hast einfach zu einem richtig schlechten Zeitpunkt dein Auto beschafft. Viel Erfolg bei deinen Schritten. Aber manchmal muss man sich auch einfach vorher besser informieren. VOR Unterschreiben des Leasingvertrages. Übrigens: dadurch, dass es ein Leasingwagen ist, hat MB (bzw. der Leasinggeber) ja auch selbst ein Interesse daran, das E-Kennzeichen da noch hinzuzuzaubern, weil die den Wagen ja nach 2 Jahren auch wieder verwerten wollen und mit E-Kennzeichen ist er viel mehr wert. Es gibt noch Hoffnung, dass sie eine Lösung finden.

Ach und nochwas: wer wirklich so elektroaffin wäre, hätte keinen C350e geleast. Sondern gleich was mit zumindest mehr kWh in der Batterie. Einen Kia Optima PHEV Kombi hätte es ja auch gegeben. Oder Passat GTE Variant. Beide auch als Stufenhecklimousinen. Alle ohne Probleme in den E-Kennzeichen-Kriterien, weil die Papierwerte stimmen.

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Was ich gerade noch als Alternative gefunden habe:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Und dann Artikel (3).

Zitat:

(3) Kann das Vorliegen der Anforderungen des Absatzes 2 nicht über die Übereinstimmungsbescheinigung nachgewiesen werden oder gibt es für ein Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung, kann der Nachweis auch in anderer geeigneter Weise erbracht werden.

Die Übereinstimmungsbescheinigung ist das CoC. Dann musst du dir nur noch was ausdenken, *wie* du anders die <50g CO2/km oder die >40 km Reichweite nachweisen willst. Vielleicht auf dem Rollenprüfstand -> und dann mit dem konkreten Auto eine Messfahrt mit 49 oder 50 g CO2 schaffen zu fahren. Sollte ja drin sein. Dann steht im CoC zwar 51, aber du hast einen Zusatzwisch von einer ordentlichen Prüfstelle, dass deine Kiste nur 49 oder 50 hat und dieses Zusatzpapierchen überzeugt dann die Verwaltung, doch ein E-Kennzeichen auszugeben. Es ist aber zu erwarten, dass das einigermaßen schwierig ist, wenn Daimler schon mit allen Tricks und Kniffen alles rausgeholt haben sollte. Und teuer ist es dann, wenn das Daimler-Autohaus nicht selbst gute Connections zu solchen Prüfstellen hat.

Ich drück mal die Daumen für die Räderrochade.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 14:51:01 Uhr:


Wenn man hier noch mal ins EmoG §3 schaut, dann sind auch an sich nur bestimmte Bevorrechtigungen daran geknüpft, dass die 50g CO2/km oder 40 km (bis Ende 2017 30 km) NEDC-Reichweite eingehalten werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 14:51:01 Uhr:



Zitat:

(4) Bevorrechtigungen sind möglich

...

4.im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.

Das Ladenkönnen an sich gehört dort also nicht dazu.

Dir wird mit einem E-Kennzeichen auch nicht das Laden erlaubt, sondern das Parken auf der Fläche. Von daher passt das schon.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 15:03:10 Uhr:



Die Übereinstimmungsbescheinigung ist das CoC. Dann musst du dir nur noch was ausdenken, *wie* du anders die <50g CO2/km oder die >40 km Reichweite nachweisen willst. Vielleicht auf dem Rollenprüfstand -> und dann mit dem konkreten Auto eine Messfahrt mit 49 oder 50 g CO2 schaffen zu fahren. Sollte ja drin sein. Dann steht im CoC zwar 51, aber du hast einen Zusatzwisch von einer ordentlichen Prüfstelle, dass deine Kiste nur 49 oder 50 hat und dieses Zusatzpapierchen überzeugt dann die Verwaltung, doch ein E-Kennzeichen auszugeben. Es ist aber zu erwarten, dass das einigermaßen schwierig ist, wenn Daimler schon mit allen Tricks und Kniffen alles rausgeholt haben sollte. Und teuer ist es dann, wenn das Daimler-Autohaus nicht selbst gute Connections zu solchen Prüfstellen hat.

Ich drück mal die Daumen für die Räderrochade.

Naja, die müssen die Werte doch schon vorliegen haben. Sonst kämen die nicht auf die Co2-Angabe bei Konfiguration X mit 52g oder bei der Konfguration Y mit 48g. So sieht das COC mit den Co2-Werten anders aus, wenn jemand den Wagen mit 17" Felgen/Reifen geordert hat.

Jetzt versuchen die wie folgt: Das Autohaus "montiert" die 17" Felgen an den Wagen, beantragen ein neues CoC mit dieser Kombination vom Hersteller mit dem Hinweis, dass sich dadurch der Co2-Wert von 52g auf 48g ändert.

Das Blöde an der Sache ist nun, der Wagen macht soviel Spaß, dass ich den fast garnicht mehr abgeben will, falles es nicht klappen sollte... 😎

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 24. Januar 2018 um 09:50:17 Uhr:


@Taiphun, ich habe noch einen Tipp für Dich:
Ich habe gerade durch Zufall gehört, dass es wohl Städte in Deutschland gibt, die Parkausweise für E-Fahrzeuge ausstellen, obwohl diese E-Fahrzeuge kein E-Kennzeichen haben, mit dem Ziel, dass sie dann auch die öffentlichen Ladesäulen benutzen können. In Braunschweig soll das angeblich gehen. Ist wohl eine Entscheidung der Stadt.
Vielleicht ist das eine einfache Möglichkeit bei Deiner Stadt vorzusprechen und zu fragen, ob Du auch solch einen Ausweis bekommen könntest? Gerade wegen der paar Gramm CO2 hast Du viellecht ein gutes Argument.

Ciao

Danke für die wichtige Information! Wobei Hamburg da schon recht stur ist, denn eine Anfrage wurde von mir bereits abgeschmettert. Leider. Also muss ich nun erst recht die Luft dort verpesten, weil die das so wollen...

Ähnliche Themen

Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 14:51:01 Uhr:


Wenn man hier noch mal ins EmoG §3 schaut, dann sind auch an sich nur bestimmte Bevorrechtigungen daran geknüpft, dass die 50g CO2/km oder 40 km (bis Ende 2017 30 km) NEDC-Reichweite eingehalten werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 14:51:01 Uhr:



Zitat:

(4) Bevorrechtigungen sind möglich
1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
2. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen,
3. durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten,
4.im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.

Das Ladenkönnen an sich gehört dort also nicht dazu.

Ich betrachte es als Fehler des Gesetzgebers, dass man in der StVO §39 das Schild an die Bedingungen in §3 (2) EmoG gebunden hat und dieses Zusatzschild nun auch ohne großes Nachdenken an vielen Ladeplätzen aufhängt.

Wer ein schon zugelassenes PHEV hat mit >50g CO2/km und weniger als 40 km Reichweite, z.B.
BMW X5 (F15) xDrive 40e eDrive - 2.0 R4 Otto - 31 km NEFZ aus 92 kWh, 77/78 g CO2/km
BMW i8 - 49 g CO2, 37 km NEFZ
Mercedes C350e - die dicker ausgestatteten
Mercedes GLC (Coupé) 350e - ab 59-64 g CO2, 34 km NEFZ
Mercedes E350e - 49 bis leicht über 50g CO2, 18-33 km NEFZ
Mercedes GLE 500e- 78 g CO2
Mercedes S500e / S550e long (W222) -
Porsche Cayenne (92A) S E-Hybrid - 3.0 V6 Otto VW PL72 2015
Porsche 918 Spyder 2014 2015 0 16-31km NEFZ
Porsche Panamera (970) S E-Hybrid - 3.0 V6 Otto 2015 36 km NEFZ

(ggf. auch dicker ausgestattete 225xe ode 330e)

und das bisher nicht auf ein E-Kennzeichen gehievt hat, bekommt ja sonst nun auch keins mehr. Je nachdem welches Datum (EZ-Datum oder Antragsdatum) hergenommen wird bei der Abgrenzung 30 km/40 km.

Ich kann mir auch vorstellen, dass der eine oder andere BEV/PHEV-Fahrer kein E-Kennzeichen will. Die Umschreibung samt neuer Kennzeichen kostet wieder Geld, ggf. ist das neue Kennzeichen mit dem E nicht mehr als Wunschkennzeichen verfügbar, und mancher Rebell findet, dass sein Tesla/Leaf/e-Golf/i3/Zoe immer sofort auch eindeutig als BEV erkennbar ist oder ein Volt/Ampera als berechtiges PHEV, selbst ohne E-Kennzeichen oder grüne Plakette. Oder dass sich eine Stadtverwaltung in einer Autostadt wie Braunschweig mit gewünschter Elektrifizierung (siehe die Busse dort) selbst doof vorkommt, wenn sie klar erkennbaren BEV/PHEV dann Bußgelder für Parkverstöße aufbrummen soll, nur weil diese das falsche Kennzeichen am Auto haben, sonst aber dem politischen Willen der Stadt entsprechen.

Zum "Stinker" wird ein Auto durch reale Emissionen. Nicht durch das eine oder andere Kennzeichen oder Plakette.

Der Denkfehler bei dieser Verordnung ist, dass PHEV-Fahrzeuge generell schlechter gestellt sind. Es ist doch nicht so, dass wir gerade einen E-Boom erfahren. Die PHEVs oder auch BEVs-Anmeldezahlen sind mehr als kläglich und ein Kampf um die Ladesäule ist noch lange nicht am Zenit. Anstelle, dass man froh darüber ist, dass die dicken PHEV-SUVs oder PHEV-Porsches überhaupt ohne oder geringen Emissionen durch die City fahren, werden denen die Aufladungen verweigert und damit auf die Zurückschaltung auf den Verbrenner gezwungen, der wiederum Co2 in Mengen ausstoßen. Und das ausgerechnet HH hier diese harte Kante fährt, während die Schwerölkähne tagelang mit laufenden Motor im Hafen liegen und mehr RangeRover angemeldet sind, als Smarts, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar und auch umwelttechnisch nicht erklärbar.

Zitat:

@Taiphun schrieb am 24. Januar 2018 um 18:16:24 Uhr:



Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 14:51:01 Uhr:


Wenn man hier noch mal ins EmoG §3 schaut, dann sind auch an sich nur bestimmte Bevorrechtigungen daran geknüpft, dass die 50g CO2/km oder 40 km (bis Ende 2017 30 km) NEDC-Reichweite eingehalten werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

Zitat:

@Taiphun schrieb am 24. Januar 2018 um 18:16:24 Uhr:



Zitat:

@Grasoman schrieb am 24. Januar 2018 um 14:51:01 Uhr:


Das Ladenkönnen an sich gehört dort also nicht dazu.

Ich betrachte es als Fehler des Gesetzgebers, dass man in der StVO §39 das Schild an die Bedingungen in §3 (2) EmoG gebunden hat und dieses Zusatzschild nun auch ohne großes Nachdenken an vielen Ladeplätzen aufhängt.

Wer ein schon zugelassenes PHEV hat mit >50g CO2/km und weniger als 40 km Reichweite, z.B.
BMW X5 (F15) xDrive 40e eDrive - 2.0 R4 Otto - 31 km NEFZ aus 92 kWh, 77/78 g CO2/km
BMW i8 - 49 g CO2, 37 km NEFZ
Mercedes C350e - die dicker ausgestatteten
Mercedes GLC (Coupé) 350e - ab 59-64 g CO2, 34 km NEFZ
Mercedes E350e - 49 bis leicht über 50g CO2, 18-33 km NEFZ
Mercedes GLE 500e- 78 g CO2
Mercedes S500e / S550e long (W222) -
Porsche Cayenne (92A) S E-Hybrid - 3.0 V6 Otto VW PL72 2015
Porsche 918 Spyder 2014 2015 0 16-31km NEFZ
Porsche Panamera (970) S E-Hybrid - 3.0 V6 Otto 2015 36 km NEFZ

(ggf. auch dicker ausgestattete 225xe ode 330e)

und das bisher nicht auf ein E-Kennzeichen gehievt hat, bekommt ja sonst nun auch keins mehr. Je nachdem welches Datum (EZ-Datum oder Antragsdatum) hergenommen wird bei der Abgrenzung 30 km/40 km.

Ich kann mir auch vorstellen, dass der eine oder andere BEV/PHEV-Fahrer kein E-Kennzeichen will. Die Umschreibung samt neuer Kennzeichen kostet wieder Geld, ggf. ist das neue Kennzeichen mit dem E nicht mehr als Wunschkennzeichen verfügbar, und mancher Rebell findet, dass sein Tesla/Leaf/e-Golf/i3/Zoe immer sofort auch eindeutig als BEV erkennbar ist oder ein Volt/Ampera als berechtiges PHEV, selbst ohne E-Kennzeichen oder grüne Plakette. Oder dass sich eine Stadtverwaltung in einer Autostadt wie Braunschweig mit gewünschter Elektrifizierung (siehe die Busse dort) selbst doof vorkommt, wenn sie klar erkennbaren BEV/PHEV dann Bußgelder für Parkverstöße aufbrummen soll, nur weil diese das falsche Kennzeichen am Auto haben, sonst aber dem politischen Willen der Stadt entsprechen.

Zum "Stinker" wird ein Auto durch reale Emissionen. Nicht durch das eine oder andere Kennzeichen oder Plakette.

Der Denkfehler bei dieser Verordnung ist, dass PHEV-Fahrzeuge generell schlechter gestellt sind. Es ist doch nicht so, dass wir gerade einen E-Boom erfahren. Die PHEVs oder auch BEVs-Anmeldezahlen sind mehr als kläglich und ein Kampf um die Ladesäule ist noch lange nicht am Zenit. Anstelle, dass man froh darüber ist, dass die dicken PHEV-SUVs oder PHEV-Porsches überhaupt ohne oder geringen Emissionen durch die City fahren, werden denen die Aufladungen verweigert und damit auf die Zurückschaltung auf den Verbrenner gezwungen, der wiederum Co2 in Mengen ausstoßen. Und das ausgerechnet HH hier diese harte Kante fährt, während die Schwerölkähne tagelang mit laufenden Motor im Hafen liegen und mehr RangeRover angemeldet sind, als Smarts, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar und auch umwelttechnisch nicht erklärbar.

@Taiphun

ich habe Dein ganzes Prozedere aufmerksam gelesen und bin entsetzt wie die Bürokratie - die Absicht die Umwelt zu schonen - schon im Ansatz abwürgt.

Auch habe überlegt "Mal was Gutes für die Umwelt zu tun" und einen PlugInHybrid anzuschaffen. Aber so "

NEIN danke!

", da verstinke 🙂 ich lieber die Stadt als mich mit Vollstreckungsbeamten 😎 herumzuärgern.

Wie Du richtig schreibst wird auf vielen Stellen andererseits weggesehen, aber den Kleinen kann man ja leichter ärgern!

Zitat:

BMW X5 (F15) xDrive 40e eDrive - 2.0 R4 Otto - 31 km NEFZ aus 92 kWh, 77/78 g CO2/km

Korrektur: 9,2 kWh natürlich.

Zitat:

Der Denkfehler bei dieser Verordnung ist, dass PHEV-Fahrzeuge generell schlechter gestellt sind. Es ist doch nicht so, dass wir gerade einen E-Boom erfahren. Die PHEVs oder auch BEVs-Anmeldezahlen sind mehr als kläglich und ein Kampf um die Ladesäule ist noch lange nicht am Zenit. Anstelle, dass man froh darüber ist, dass die dicken PHEV-SUVs oder PHEV-Porsches überhaupt ohne oder geringen Emissionen durch die City fahren, werden denen die Aufladungen verweigert und damit auf die Zurückschaltung auf den Verbrenner gezwungen, der wiederum Co2 in Mengen ausstoßen. Und das ausgerechnet HH hier diese harte Kante fährt, während die Schwerölkähne tagelang mit laufenden Motor im Hafen liegen und mehr RangeRover angemeldet sind, als Smarts, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar und auch umwelttechnisch nicht erklärbar.

Also ich verstehe schon den Druck der Politik, dass Autohersteller auch anständige Batteriekapazitäten einbauen sollen, auch und gerade in den Wuchtbrumme-Autos. Denn es ginge doch viel mehr, die Hersteller mauern nur mal wieder, und bauen selbst in die Quoten-PHEVs alte Zellen ein statt energiedichterer neuerer Zellen (gleiches Volumen, gleiches Gewicht, mehr kWh). Warum machen sie das? Naja, die Elektrifizierung soll auch mit den PHEVs noch verzögert werden. Man macht immer/oft nur Pflichtprogramm, geht nicht mal mutig nach vorne.

China fordert schon seit 2016 50 km Reichweite von PHEVs, und bald sollen es 100 km sein. Unsere erst 30 km (ab Mitte 2015), nun 40 km (ab 2018) sind da recht gering dagegen. Zumal das alles optimistische Zykluswerte sind.

Man kann es auch so betrachten: die Nicht-E-Kennzeichen-PHEVs brauchen halt sonst Lademöglichkeiten daheim / beim Arbeitgeber, anstatt dass ihnen Hamburg extra noch Parkplätze und Ladesäulen hinbaut.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 25. Januar 2018 um 00:58:32 Uhr:



Also ich verstehe schon den Druck der Politik, dass Autohersteller auch anständige Batteriekapazitäten einbauen sollen, auch und gerade in den Wuchtbrumme-Autos. Denn es ginge doch viel mehr, die Hersteller mauern nur mal wieder, und bauen selbst in die Quoten-PHEVs alte Zellen ein statt energiedichterer neuerer Zellen (gleiches Volumen, gleiches Gewicht, mehr kWh). Warum machen sie das? Naja, die Elektrifizierung soll auch mit den PHEVs noch verzögert werden. Man macht immer/oft nur Pflichtprogramm, geht nicht mal mutig nach vorne.

China fordert schon seit 2016 50 km Reichweite von PHEVs, und bald sollen es 100 km sein. Unsere erst 30 km (ab Mitte 2015), nun 40 km (ab 2018) sind da recht gering dagegen. Zumal das alles optimistische Zykluswerte sind.

Man kann es auch so betrachten: die Nicht-E-Kennzeichen-PHEVs brauchen halt sonst Lademöglichkeiten daheim / beim Arbeitgeber, anstatt dass ihnen Hamburg extra noch Parkplätze und Ladesäulen hinbaut.

Den Druck sollen die auf die Unternehmen ausüben und nicht auf mich als kleiner Konsument. Aber das ist auch nur das Eine, das Andere ist, dass es mir schlicht nicht gesagt wurde: "Wenn Sie diese Ausstattung buchen und das Fahrzeug es nicht bis Ende des Jahres ausgeliefert/angemeldet wird, dann erhalten Sie kein E-Kennzeichen." Ich hätte einfach andere Felgen genommen, vielleicht sogar vom AMG-Paket abstand genommen und alle wären heute glücklich. Und nach zwei Jahren Leasingzeit bin ich auch gerne bereit, in einen PHEVs oder gar BEV mit jeweilis entsprechender Reichweite umzusteigen. Aber dazu müssen die Autos auch her, notfalls wie in China mit festen Vorgaben und Gesetzen, die die Unternehmen dazu zwingt, sich zu ändern. Aber dieses typisch deutsche Konsumentenbashing (wie auch im Dieselskandal) ist einzigartig. Denn z.B. in den USA werden die Kunden finanziell entschädigt,während hier fast Neufahrzeuge die Betriebserlaubnis entzogen werden und die Kunde schauen doof in die Röhre.

Zu meinem Fall: Es gestaltet sich schwerer, als gedacht: Das CoC-Zertifikat will und lässt sich nicht umschreiben, bzw. neu ausstellen. Die 17" Felgen stehen auch bereits im CoC-Zertifikat drin, aber hier wurde der höchstmögliche Co2-Wert, also mit den 18" Felgen, eingetragen.

Sieht nicht gut aus...

Das dachte ich mir schon.

Mal was anderes: Versteht jemand den Absatz 3 hier?: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__5.html

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 25. Januar 2018 um 13:15:09 Uhr:


Das dachte ich mir schon.

Mal was anderes: Versteht jemand den Absatz 3 hier?: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__5.html

Ich setze mal die erwähnten Passagen zusammen:

§ 5 Übergangsregelung

3) Fahrzeugen, die die Anforderung des Absatzes 2

(2) Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 2 beträgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.

erfüllen, dürfen auch nach dem 31. Dezember 2017 die Bevorrechtigungen gewährt werden, die Fahrzeugen nach § 3 Absatz 2

2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

gewährt werden können.

Also für mich hört sich das erstmal gut an... 🙂

Ich habe gerade mal meine Zulassungen angerufen und den Leiter der Zulassungsbehörde gesprochen: Der sagt dazu zwei Sachen: Einmal gibt die Software in der Zulassung den Gesetzestext wieder, mit der E-Ablehung (mehr als 50g und weniger als 40 km). Mehr könnten die nicht machen...

Zweitens sind mit "Bevorrechtigungen" die Städte und Gemeinden gemeint, die den <40km-E-Autos auch weiterhin z.B. das Parken (§ 3 Bevorrechtigungen) erlauben können. Für die Zulassung (FZV) wäre das aber leider nicht relevant.

Problem ist nur, das bevorrechtigte Fahrzeuge wiederum nur mit einem "E"-Kennzeichen gewährt werden dürfen:

§ 4 Kennzeichnung

(1) Bevorrechtigungen nach § 3 dürfen nur für Fahrzeuge gewährt werden, die mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung versehen sind.

hmm...

Zitat:

@Grasoman schrieb am 25. Januar 2018 um 00:58:32 Uhr:


China fordert schon seit 2016 50 km Reichweite von PHEVs, und bald sollen es 100 km sein. Unsere erst 30 km (ab Mitte 2015), nun 40 km (ab 2018) sind da recht gering dagegen. Zumal das alles optimistische Zykluswerte sind.

Man kann es auch so betrachten: die Nicht-E-Kennzeichen-PHEVs brauchen halt sonst Lademöglichkeiten daheim / beim Arbeitgeber, anstatt dass ihnen Hamburg extra noch Parkplätze und Ladesäulen hinbaut.

Nun, bei 100km lohnt sich das Konzept eines PHEV bereits nicht mehr. Dann ist es günstiger, das System vom i3 REX einzubauen. Motorradmotor, der ausreicht, 30 bis maximal 40kW mit einem Generator zu liefern. Mehr als 30 kW Durchschnittsleistung über längere Zeit braucht ein e Auto kaum jemals. Anspringen kann der ja bereits bei 20% Rest im Akku - sodass immer noch 10% oder so für kurzfristige höhere Leistungsanforderungen da sind. Das Konzept vom i3 ist diesbezüglich gar nicht schlecht bis auf den witzigen 9l Tank. 50 oder 60l müssen es sein.
Sowas braucht natürlich auf langen Strecken dann mehr als ein PHEV wo der Verbrenner direkt antreibt. Aber im Zyklus steht es wohl kaum schlechter da und dürfte eben günstiger sein, weil Getriebe etc wegfallen.

Zudem ist gar nicht gesagt, dass ein PHEV mit mehr Reichweite wirklich mehr CO2 spart.
Ich gehe von ca. 25 kWh Brutto Kapazität des Akkus aus, die man für 100 km braucht. Das entspricht ca. 3 t CO2, die die Produktion des Akkus generiert. Für 30km braucht man ca. 8 kWh. 2t weniger CO2.

Rechnet man bei Treibstoff auch die 20% graues CO2 für Raffinierie und Transport und.... dazu, muss das ja auch bald mit 115g pro km gehen (Grenzwert 95g +20%). Sagen wir real 150g.
Strom liegt aktuell bei 530g CO2 pro kWh in D. In der Schweiz bei 140g, dank viel Atomstrom (04%) und Wasserkraft. In der Schweiz ist nur wenig Verbesserung noch drinnen, in D wird man wohl sicher mal bis auf 400g runter kommen mit dem Horizont 10 bis 15 Jahre. Nehme an ein kWh Ladestrom reicht 5km, dann sind das bei 400g pro kWh immer noch 80g CO2 pro km. Und mit dem CH Strom noch 35g.
Ersparnis pro elektrisch gefahrenem km also 70 bis 115g, je nach Land. Frankreich mit sienen vielen AKW dürfte da auch gut da stehn, z.B.

Um 2000 kg CO2, die in der grösseren Batterie stecken, muss man also 18'000 bis 28'0000 km zusätzlich rein elektrisch fahren. Auf ein Autoleben von ca. 200 bis 250 Tkm.
Hängt jetzt sehr vom Fahrprofil ab. Zum Supermarkt etc wird es NULL ausmachen, da reichen doch bei 99% der Leute 30km für hin und zurück. Pendlerei wird man schon ein paar haben, sei es weiter als 15km, sei es weiter als 30km und kleine Lademöglichkeit bei der Arbeit oder irgendwann tagsüber nahe der Arbeit, z.B. Mittagspause schnell an einen Schnellader.

Ich behaupte aber mal, wenn man alle PHEV auf mindestens 100km zwingt, dann wird es mehr solche geben, die damit letztlich mehr CO2 in die Welt setzen, als solche, die damit mehr sparen können. Grade wenn man noch intensiv in Ladesäulen investiert, sodass ein hoher Anteil der Pendler die Reichweite für eine Strecke nutzen kann und tagsüber laden kann. Bei einem brutto 8 kWh und netto 6.5 kWh Akku reicht es bei 8 Stunden, wenn das 800W ziehen darf, oder gerundet 1 kW.

Hier mal etwas Lesestoff, was passieren kann, ohne E-Kennzeichen, am Beispiel Dortmund:
https://www.ruhrnachrichten.de/.../...hen-auf-E-Parkplatz-1249953.html

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 25. Januar 2018 um 13:15:09 Uhr:


Das dachte ich mir schon.

Mal was anderes: Versteht jemand den Absatz 3 hier?: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__5.html

Aussage von meinem Leiter der Zulassungsbehörde: Der Absatz 3 im §5 EmoG regelt nur den Bestandschutz der zugeteilten Bevorrechtigungen der Fahrzeuge, die mit 30km-Reichweite vor dem 31.12.2017 ein E-Kennzeichen erhalten hat.

Leider....

Kurzer Zwischenstand:
Bisher gibt es keinen konkreten Lösungsansatz von seitens Mercedes, dem C350e die technischen Voraussetzung zu geben, damit ein E-Kennzeichen vergeben werden kann. Aber ich habe gestern Abend noch einen Anruf vom Kundencenter in Maastricht erhalten, dass der Konzern sich intensiv damit beschäftigt und ich nächste Woche eine Rückmeldung erhalten werde.

Es bleibt spannend...

Wenn man das mal zurückdreht, ist der Dumme natürlich der Kunde, der (wieder mal) vom "Marketing-Design" des Herstellers überrumpelt wurde. Natürlich war denen die Veränderung der gesetzlichen Regelung bekannt, denn SIE haben sie geschrieben!!! - sollte man nie vergessen!
Schlussfolgernd daraus ist der eingetretene Fall natürlich mit Vorsatz zustande gekommen.
Die Tatsache, dass ein Auto den Kreis und Besitzer wechselt, also umgemeldet wird und dadurch gewisse E-Priviulegien entfallen, interessiert doch den Hersteller nicht - naja höchstens insofern, als das er dem Erstkäufer ja nun bald wieder ein neues Auto mit "verbesserten" Eigenschaften verkaufen kann.
Alternative dazu: gibt es keine, es sei denn man hat ein eigenes Gehirn und läßt es nicht fremd steuern.
Ich: Hab damals meinen A6 von D3 auf Euro6 "gepimpt" und würde es heute wieder machen, heißt, wenn dein "Pseudo-PHEV" jetzt billig genug wäre, dass ich es mir kaufen würde, dann würde ich dort 10kWh Akku zusätzlich verbauen und der Ofen hätte auch für mich einen Nutzwert.
Problem nur: Ich hasse mittlwerweile die hiesige Automafia, deshalb fallen bis zu einem Umdenken gewisse Marken generell weg, VAG und Daimler gehören dazu!
Das Problem: Die Hersteller orientieren sich beim Produktdesign nur noch an den Flottenvorgaben CO2, also je mehr dicke Karren und SUFFS die Kohle bringen sollen, bekommen sie ein Elektropaket, welches gerade groß genug ist, um nicht in Strafzahlungsgefahr zu geraten. Gegen diese EU-Flottenvorgaben ist derzeit nur wenig Kraut gewachsen, auch wenn sie die hiesige Bananerepublik Berlin hier perfekt im Griff haben.
Deswegen wird mein "neuer" Ampera auch nur noch maximal 1 Monat auf "Ergänzungsbenzin" fahren, denn ich mag weder mich noch andere mit den PAKs und PAH´s vergiften, was aus aus den Kaltstart-Ottos zur Genüge rauskommt.
Test? Kann man mit Nachbars reudiger Katze in einer Tüte am Auspuff nachstellen - funktioniert !
Marzialisch? Sicher, aber leider alles wahr!

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