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Wie ein Mercedes C 350e Plugin Hybrid zum normalen Stinker wird...

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 20. Januar 2018 um 8:57

Hallo zusammen,

mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.

So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.

Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.

Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!

Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!

Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?

Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?

Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!

Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.

Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung ;)

 

Beste Antwort im Thema

Du hast jede Menge Fehler und falsche Annahmen in deinem Text.

Das Gesetz ist schon seit seinem Bestehen so, dass 2018 der Wechsel kam, dass das E-Kennzeichen ab EZ 2018 nur noch an Fahrzeuge mit 40 km NEFZ-Reichweite oder weniger als 50 g/km CO2 im NEFZ vergeben wird. Es ist keine Gesetzesänderung, die danach kam.

Das Gesetz dazu:

https://www.gesetze-im-internet.de/emog/

EmoG - § 3 Bevorrechtigungen

In §5 ist die Übergangsregelung mit den 30 km. Und das stand so von Anfang an drin.

Also seit Inkrafttreten, also seit 17. November 2016.

Ja, jedes Auto bekommt einen individuellen CO2-Wert, je nach Ausstattung wie z.B. Reifendimensionen und Sonderausstattung. Du hättest einfach einen mit Normwert bis 50 g CO2 bestellen müssen.

Da wird kein Mittelwert gebildet a la: "„56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g."

Zumal 56+48=104, durch 2 wäre 52.

Nein, es gibt nagelneue C350e die bekommen auch weiterhin das E-Kennzeichen, weil 48, 49 oder 50g im Fahrzeugschein stehen. Und es gibt C350e, die bekommen es nicht, weil mehr drin steht, irgendwas ab 51g CO2/km.

Aus der Traum vom freien Parken => das stimmt ohne E-Kennzeichen.

Zitat:

Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist!

Das ist Unfug. Denn natürlich darfst du dort laden. Laden verlangt kein E-Zeichen. Du musst dort vielleicht Parkgebühren zahlen, aber laden kannst und darfst du auch ohne E-Kennzeichen!

Zitat:

Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel.

Diese Annahme von dir ist einfach falsch!!!!

Und diese Schlussfolgerung von dir auch:

Zitat:

Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

So ist es richtig: du hast ein Auto geleast, das genau an der Kante ist. Und hast dich dann im Konfigurator ausgetobt und Zeug dazu gebucht. So kam er über die 50g CO2-Grenze. Dein Pech. Die Anforderung 40 km zu 2018 war lange bekannt.

Zitat:

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Du kannst ihn ja aufladen.

Zitat:

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam

Kam sie nicht. Die Veränderung war schon davor im Gesetz, für alle lesbar.

Zitat:

und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal.

Die haben vielleicht noch einen Zaubertrick drauf: sie machen Serienräder drauf, dann bekommt du Papiere für Serienräder und vielleicht 48, 49 oder 50 g CO2. Damit bekommst du dein E-Kennzeichen. Und dann kommen die Serienräder wieder runter und deine (vermutlich) dickeren Schlappen wieder drauf. Ein pfiffiger Mercedes-Verkäufer hätte dich damals gleich so beraten.

Und du als pfiffiger Kunde hättest damals "Zulassung mit E-Kennzeichen vertraglich zugesichert" gleich als zugesicherte Eigenschaft in den Leasingvertrag aufgenommen.

Die C-Klasse Modellpflege W205 MoPf (in einigen Monaten, Mai oder so) bekommt einen größeren Akku (13,5 kWh), dann als C400e benannt statt C350e, der schafft dann die 40 km, ja sogar 50 km NEFZ.

Siehe hier:

https://www.motor-talk.de/.../...ueberarbeitete-c-klasse-t6231308.html

Du hast einfach zu einem richtig schlechten Zeitpunkt dein Auto beschafft. Viel Erfolg bei deinen Schritten. Aber manchmal muss man sich auch einfach vorher besser informieren. VOR Unterschreiben des Leasingvertrages. Übrigens: dadurch, dass es ein Leasingwagen ist, hat MB (bzw. der Leasinggeber) ja auch selbst ein Interesse daran, das E-Kennzeichen da noch hinzuzuzaubern, weil die den Wagen ja nach 2 Jahren auch wieder verwerten wollen und mit E-Kennzeichen ist er viel mehr wert. Es gibt noch Hoffnung, dass sie eine Lösung finden.

Ach und nochwas: wer wirklich so elektroaffin wäre, hätte keinen C350e geleast. Sondern gleich was mit zumindest mehr kWh in der Batterie. Einen Kia Optima PHEV Kombi hätte es ja auch gegeben. Oder Passat GTE Variant. Beide auch als Stufenhecklimousinen. Alle ohne Probleme in den E-Kennzeichen-Kriterien, weil die Papierwerte stimmen.

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Unter den gegebenen Umständen würde ich versuchen, vom Kauf zurückzutreten.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 9:36

Nur wird das nicht einfach sein. Das Lieferdatum ist unverbindlich und auch habe ich im Kaufvertrag/Leasingvertrag nirgends stehen, dass ich die Voraussetzungen für ein E—Kennzeichen erfülle. Nur die Aussage von Mercedes gestern, dass die Verordnungsänderung nach dem Vertragsabschluss geschah, stimmt nicht. Denn ich habe einen Zeitungsartikel von August 2015 gefunden, in dem auf die Änderung ab 2018 hingewiesen wurde. Also wusste MB schon VOR dem Vertragsabschluss, dass ich bei einer Auslieferung nach dem 1.1.18 kein E—Kennzeichen erhalten kann. Ein entsprechender Hinweis blieb aus. Nur: hätten die darauf hinweisen müssen? Das wird wohl wieder ein Jurist und Gericht klären.

Schade! So wird eine gutgewollte Technik zum Ärgernis. Denn ich werde nicht der Einzige sein, der dieses Jahr seinen 350e ausgeliefert bekommt. Denn damit werden auch GLC und E Besitzer gleichermassen kämpfen.

Ich möchte jetzt ungern Salz in Deine Wunden streuen, aber es war doch schon lange klar, dass C350e und GLC350e dieses Jahr kein E-Kennzeichen mehr bekommen. Das stand in der Tat schon seit Jahren im Gesetz. Die KM-Grenze wird jedes Jahr angehoben.

Habe meinen daher 2017 gekauft.

Im Übrigen würde ich einen PHEV nur dann kaufen, wenn ich privat laden kann. Rein auf öffentliche Säulen würde ich nicht setzen. Das ist mit dem lahmen 3,6KWH Lader von Mercedes keine wirkliche Freude.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 10:05

Ich habe diese Tatsache, dass der 350e ab 2018 kein E—Auto ist, auch erst jetzt erfahren. Was mich da verwundert ist die Aussage von der MB—Hotline. Aber ja, die Fakten sprechen für sich, da hast Du Recht!

Nur ist es nicht nett, dass uns MB nicht darauf hingewiesen hat und diese schwache Vorstellung ist ein Anprangern wert! Denn das saubere Image, welches der 350e mitbringen sollte,wäre damit schnell verpufft.

Der MB—Mensch von der Hotline hatte angeregt, eine Anfrage zu stellen, ob die Werte (Entfernung) mit einem Update verändert werden könnte. Darüber wollte er mir nöchste Woche Bescheid geben. Weiss jemand zufällig, ob das überhaupt geht?

Schade, so wird manchmal aus einer guten Idee eine schlechte "Umsetzung" mit schlechtem Ergebnis.

Nun, mir fällt da was anderes ein:

hättest Du im Juni einen V60 D6 gekauft, wärst Du schon einige Zeit damit unterwegs. Und mit 50km Reichweite und 48gr CO2 stellt auch die Änderung der Grenzwerte kein Problem dar.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 10:25

Ach, weisst Du: Im Nachhinein sieht man alles anders. Wir hatten uns den Volvo angeschaut und auch Probegefahren ( wie auch Toyota, Hyundai und Nissan auch). Der Volvo war schon geil, aber fiel von der hohen Leasingrate (doppelt so hoch) raus.

Erkenntnis: Nun weiss ich auch,warum der 350e so „günstig“ war :(

Wegen den öffentlichen Ladesäulen: Mir waren diese irrsinnige Hürden dafür bekannt (zB Stadtwerkenkunde,sonst hohe Aufladekosten). Aber für MS wäre das kein Problem gewesen, weil ich Kunde bin und in HH wäre es über unsere Firma gelaufen. Aber ich ärgere mich über dieses „typisch Deutschland“. Alles nur Lippenbekenntnisse. Nun muss ich bei leeren Akku stinkend durch HH fahren, weil die mir das Aufladen verweigern, nur weil ich 1 Gramm Co2 mehr verbrauche. Und die dicken Schweröl—Pötte liegen tagelang mit laufenden Motor im Hafen. Was ist dabei gewonnen? Nix! Im Gegenteil! Mehr Abgase.

Klimaschutz nennt man das dann...

Du hast jede Menge Fehler und falsche Annahmen in deinem Text.

Das Gesetz ist schon seit seinem Bestehen so, dass 2018 der Wechsel kam, dass das E-Kennzeichen ab EZ 2018 nur noch an Fahrzeuge mit 40 km NEFZ-Reichweite oder weniger als 50 g/km CO2 im NEFZ vergeben wird. Es ist keine Gesetzesänderung, die danach kam.

Das Gesetz dazu:

https://www.gesetze-im-internet.de/emog/

EmoG - § 3 Bevorrechtigungen

In §5 ist die Übergangsregelung mit den 30 km. Und das stand so von Anfang an drin.

Also seit Inkrafttreten, also seit 17. November 2016.

Ja, jedes Auto bekommt einen individuellen CO2-Wert, je nach Ausstattung wie z.B. Reifendimensionen und Sonderausstattung. Du hättest einfach einen mit Normwert bis 50 g CO2 bestellen müssen.

Da wird kein Mittelwert gebildet a la: "„56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g."

Zumal 56+48=104, durch 2 wäre 52.

Nein, es gibt nagelneue C350e die bekommen auch weiterhin das E-Kennzeichen, weil 48, 49 oder 50g im Fahrzeugschein stehen. Und es gibt C350e, die bekommen es nicht, weil mehr drin steht, irgendwas ab 51g CO2/km.

Aus der Traum vom freien Parken => das stimmt ohne E-Kennzeichen.

Zitat:

Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist!

Das ist Unfug. Denn natürlich darfst du dort laden. Laden verlangt kein E-Zeichen. Du musst dort vielleicht Parkgebühren zahlen, aber laden kannst und darfst du auch ohne E-Kennzeichen!

Zitat:

Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel.

Diese Annahme von dir ist einfach falsch!!!!

Und diese Schlussfolgerung von dir auch:

Zitat:

Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!

So ist es richtig: du hast ein Auto geleast, das genau an der Kante ist. Und hast dich dann im Konfigurator ausgetobt und Zeug dazu gebucht. So kam er über die 50g CO2-Grenze. Dein Pech. Die Anforderung 40 km zu 2018 war lange bekannt.

Zitat:

Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...

Du kannst ihn ja aufladen.

Zitat:

Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam

Kam sie nicht. Die Veränderung war schon davor im Gesetz, für alle lesbar.

Zitat:

und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal.

Die haben vielleicht noch einen Zaubertrick drauf: sie machen Serienräder drauf, dann bekommt du Papiere für Serienräder und vielleicht 48, 49 oder 50 g CO2. Damit bekommst du dein E-Kennzeichen. Und dann kommen die Serienräder wieder runter und deine (vermutlich) dickeren Schlappen wieder drauf. Ein pfiffiger Mercedes-Verkäufer hätte dich damals gleich so beraten.

Und du als pfiffiger Kunde hättest damals "Zulassung mit E-Kennzeichen vertraglich zugesichert" gleich als zugesicherte Eigenschaft in den Leasingvertrag aufgenommen.

Die C-Klasse Modellpflege W205 MoPf (in einigen Monaten, Mai oder so) bekommt einen größeren Akku (13,5 kWh), dann als C400e benannt statt C350e, der schafft dann die 40 km, ja sogar 50 km NEFZ.

Siehe hier:

https://www.motor-talk.de/.../...ueberarbeitete-c-klasse-t6231308.html

Du hast einfach zu einem richtig schlechten Zeitpunkt dein Auto beschafft. Viel Erfolg bei deinen Schritten. Aber manchmal muss man sich auch einfach vorher besser informieren. VOR Unterschreiben des Leasingvertrages. Übrigens: dadurch, dass es ein Leasingwagen ist, hat MB (bzw. der Leasinggeber) ja auch selbst ein Interesse daran, das E-Kennzeichen da noch hinzuzuzaubern, weil die den Wagen ja nach 2 Jahren auch wieder verwerten wollen und mit E-Kennzeichen ist er viel mehr wert. Es gibt noch Hoffnung, dass sie eine Lösung finden.

Ach und nochwas: wer wirklich so elektroaffin wäre, hätte keinen C350e geleast. Sondern gleich was mit zumindest mehr kWh in der Batterie. Einen Kia Optima PHEV Kombi hätte es ja auch gegeben. Oder Passat GTE Variant. Beide auch als Stufenhecklimousinen. Alle ohne Probleme in den E-Kennzeichen-Kriterien, weil die Papierwerte stimmen.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 10:56

Mir war es mit der Hochstufung nicht bekannt. Das ich Fehler gemacht habe (Unkenntniss schützt vor Strafe nicht), hatte ich auch eingesehen. Dennoch fehlte mir genau das Feingefühl vom Verkäufer. Immerhin sind wir dort schon länger Kunde.

Und zum Aufladen an öffentlichen Stationen: Nein, es ist kein Gedankenfehler, zumindest in HH nicht, was mir wichtig ist. Denn alle Ladestationen wurden mit diesen Schildern versehen. Der Rest des Textes erklärt sich von selbst ;) https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Zum Co2 Verbrauch: Die REIFEN sind der Grund für die 54—48g Angabe? (Sorry für den Fehler) Ich könnte dich knutschen ;)

Ich habe nun drei Möglichkeiten: Mit MB reden, den Reifentrick, oder das Teil 2 Jahren fahren und das Beste raus machen. Zum Glück habe ich den Wagen nicht gekauft und müsste den Wertverlust doppelt verkraften. Denn in 3 Jahren wird der 350e fast unverkäuflich sein.... nein, ist er jetzt schon.

Ich hatte jetzt erst Deinen Zusatztext gelesen:

Nun, es war ein Mix aus Elektro, Leasingrate und Nutzen (Reichweite), was uns Schlussendlich zu Mercedes gespüllt hatte. Der Passat stand damals garnicht im Focus, da wir erst uns den Ioniq vom Hyundai angeschaut hatten, dann wieder zurück auf Vollelektrisch ( Renault Zoe) für unsere Kurzstrecken und die alte A—Klasse behalten für Langstrecke. Als dann irgendwann der Elch in die Werkstatt musste, hatten wir den 350e als Ersatzwagen. Damit fing das alles an... naja..

Wenn du Mitte 20-Mitte 30, weiblich, rattenscharf bist, dann nehme ich den Knutsch gerne an. In allen anderen Fällen eher nicht. :D

Ja, die konkrete ab Werk verbaute Rad-Reifen-Kombination ist ein entscheidender Faktor, wo der Wagen im CO2-Spektrum rauskommt. Aber auch sowas wie Gewicht der konkreten Zusatzausstattung. Alter, wieso bin ich denn hier dein Erklärbär, wenn du eigentlich ein kompetentes Autohaus haben solltest?

Und die Polizei -> hat leider oft selbst keine Ahnung. Die Schilder können so bleiben wie auf der von dir gezeigten Webseite der Polizei (mit Zusatzzeichen 1010-66 ), eine direkte Pflicht zum E-Kennzeichen beinhalten sie NICHT. Die Polizei/Ordnungsamt dichten dort was dazu. Solange deine Kiste angesteckt ist und eine Parkscheibe drin und du werktags 9-20 Uhr maximal 2h stehst, ist alles gut. Außerhalb werktags 9-20Uhr kann dein Anstöpsel-Fahrzeug dann die ganze Nacht oder den ganzen Sonntag oder Feiertag angestöpselt da stehen, auch wenn das natürlich arschlöchig gegenüber anderen Ladenwollern ist.

Das Zusatzschild verlangt Fahrzeuge, die man anstöpseln kann und während des Parkens auch soll, aber kein explizites E-Kennzeichen.

Zitat:

@Taiphun schrieb am 20. Januar 2018 um 09:57:04 Uhr:

 

Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?

Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen.

Ich glaube nicht, dass dort (56+48)/2 gerechnet wird. Zumal das Ergebnis 52 ist und nicht 51.

Ich denke eher, dass Dein Auto in Deiner Konfiguration 51g hat. Hast Du eventuell breitere Reifen als das schmalste Modell oder andere Sonderausstattung, die das Gewicht hoch treibt?

AFAIK bezieht sich 48g auf das leichteste Auto mit den schmalsten Reifen und 56g auf das schwerste mit den breitesten Reifen. Werte dazwischen sind durch Sonderausstattung auch möglich.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 11:23

Nee, aus dem Beuteschema falle ich raus, aber wenn ich damit weiter komme... egal :)

Wozu gibt es sonst Foren? Ich bin da schon Dir sehr Dankbar, eben weil Autohäuser Geld verdienen wollen/müssen.

Und das werde ich am Montag auch den Leuten dort so sagen. Ich werde berichten...

Grundsätzlich versuche ich an das E zu kommen. Dann werde ich mal den Kampf gegen die HH-Behörden aufnehmen. Die Hanseaten können da ziemlich Stur sein...

Zitat:

Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf den Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.

Ebenso müssen aber auch Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz mit derartigen Maßnahmen rechnen, wenn

ihr Fahrzeug nicht mit einem entsprechenden Kennzeichenversehen ist,

die Parkscheibe nicht ausgelegt ist

die Höchstparkzeit von zwei Stunden überschritten wird.

Polizei und Landesbetrieb Verkehr sind bestrebt, durch diese Maßnahmen zu gewährleisten, dass Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz eine hohe Gewissheit haben, ihr E-Kfz auf diesen allein für sie vorgesehenen Sonderparkplätzen an Ladesäulen auch tatsächlich parken und laden zu können. Nur so kann die beabsichtigte Bevorrechtigung für E-Kfz Wirkung entfalten und einen echten Anreiz schaffen, sich mit einem Elektromobil am Straßenverkehr zu beteiligen.

Quelle zuvor Link

Zitat:

@Grasoman schrieb am 20. Januar 2018 um 11:34:38 Uhr:

 

Das ist Unfug. Denn natürlich darfst du dort laden. Laden verlangt kein E-Zeichen. Du musst dort vielleicht Parkgebühren zahlen, aber laden kannst und darfst du auch ohne E-Kennzeichen!

Du irrst. Wenn das Schild so angebracht ist, wie in diesem Beispiel: https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Dann dürfen dort nur Autos mit E-Kennzeichen parken.

Siehe letztes Schild unten: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html

Man liest die Schilder von oben nach unten. Das jeweils untere Schild ist stets eine Einschränkung auf das unmittelbare Schild darüber. Also: Parkplatz nur für E-Kennzeichen, nur mit Parkscheine für 2 Stunden, die Parkscheibe für 2 Stunden aber nur Werktags von 9-20 Uhr.

Themenstarteram 20. Januar 2018 um 11:31

Zitat:

Ich glaube nicht, dass dort (56+48)/2 gerechnet wird. Zumal das Ergebnis 52 ist und nicht 51.

Ich denke eher, dass Dein Auto in Deiner Konfiguration 51g hat. Hast Du eventuell breitere Reifen als das schmalste Modell oder andere Sonderausstattung, die das Gewicht hoch treibt?

AFAIK bezieht sich 48g auf das leichteste Auto mit den schmalsten Reifen und 56g auf das schwerste mit den breitesten Reifen. Werte dazwischen sind durch Sonderausstattung auch möglich.

Ich habe „nur“ das Businesspaket und AMG Ausstattung bestellt. Keine Lederausstattung oder ähnliches, was Schwer sein könnt. Und hier wären die 18“ schon ein guter Hinweis. Ich versuche es erstmal damit. Es ist das Einfachste und wie schon erwähnt wurde, sollte das Autohaus selbst Interesse haben, ein E-Kennzeichen daran zu bekommen.

Deine Quelle ist schon deshalb Unsinn, weil Hybridfahrzeuge ja nun mal einen E-Motor und einen Verbrennungsmotor haben. Irgendein schlichtes Gemüt (vermutlich Besitzer eines BEV :D) hat den Text geschrieben, aber keine Ahnung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen bewiesen.

Klar ist: für die BEVs ist das Ladenkönnen überlebenswichtig. Die haben keinen Plan B. Für PHEV ist das Laden an sich eher "Nice-to-Have", aber wenn es mal nicht geht, geht die Welt nicht unter. Bestimmte BEVs (mit 11 oder 22kW-Lader) können dann noch richtig flott an den Ladesäulen laden, wo dein C350e mit 3,6 kW Ladeleistung da rumkrebst. Insofern verstehe ich inhaltlich die Abneigung der BEV-Besitzer oder -Befürworter gegen die PHEVs, die ihnen die Ladesäulen zuparken.

Aber die Worte "E-Kfz" und "Fahrzeug mit Verbrennungsmotor", die reichen nicht aus, um die Situation wirklich konkret und korrekt zu beschreiben. Hamburg muss sich erst mal klar werden, was sie da eigentlich konkret wollen. Wenn sie BEVs wollen, aber PHEV nicht, müssen sie das auch ausdrücken. Und da reicht das Anstöpsel-Zusatzschild nicht aus. Und auch das E-Kennzeichen nicht. Sondern dann muss die Stadt nochmal andere Sonderaufkleber rausgeben, die nur auf BEVs zutrifft. Wenn das das ein Model X ist - und damit ein ausladendes 2.5 Tonnen schweres Trumm von Auto, genutzt von einer Person - naja, dann es ist eben so. Wenn die nur leichte, kleine und energieeffiziente BEVs wollen, dann müssen sie ihre Kriterien für ihren Aufkleber so gestalten, dass sie sich selbst eine sinnvolle Abgrenzung überlegen.

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