Wie ein Mercedes C 350e Plugin Hybrid zum normalen Stinker wird...
Hallo zusammen,
mich hat die Elektromobilität immer schon fastziniert und und versuchte mich bei jeder Gelegenheit, wo mein Geldbeutel es auch schaffte, diese umzusetzen. Da ich zwschen Münster und Hamburg beruflich zweimal im Monat pendeln muss, wollte ich mich von meiner alten A Klasse mit Euro4 trennen und ein geeignetes Elektrofahrzeug kaufen. Nun gibt es leider wenige bezahlbare E-Autos, die eine Strecke von 300 km schaffen, also entschied ich mich für einen Hybrid oder Plugin-Hybrid. Ich schaute mich bei fast allen Herstellerm um. Ein Hybrid war nix halbes und nix ganzes und wollte lieber ein Plugin, da der für mich das mitbrachte, was ich wollte: Einen umweltfreundlichen Elektro für die Stadt oder Kurzstrecken und auf der Langstrecke sorgenlos mit dem Verbrenner unterwegs sein. Zumindest solange, bis die ersten E—Autos mit ca. 500 km Reichweite günstiger werden. Als dann Hamburg ab 2015 allen E-Autos freies Parken, sowie eine öffentliche Ladestation zufällig direkt vor meinem Büro bauten, war der Anreiz für einen Wechsel da.
So fand bei Mercedes den C 350e, der mir vom Komfort und Grösse genau passte. Die Reichweite mit Strom von 30 km war völlig ausreichend und der Langstreckenverbauch lag um die 6—7 Liter. Passabel für ein Benziner. Ich entschied mich im Juni 2017 den Mercedes C350e für zwei Jahre erstmal zu leasen, da es bis dahin eine neue E—Generation auf dem Markt ist.
Die Ausliefeung wurde unverbindlich für das erste Quatal 2018 anvisiert und wenn ich Glück hätte, bekäme ich den schon vor Weihnachten. Also war die Vorfreude riesig, aber leider verzögerte sich der Termin und ich bekam erst am 2.1. den Brief, dass ich den Wagen ab dem 23.01. in Bremen abholen könne. Nun war es von Warten nicht ganz so schlimm,da die Feiertage eh schnell vergingen.
Dann war es endlich soweit: Am letzten Montag konnte ich meine Anmeldedaten zum Händler bringen und ich bekam gestern meine Unterlagen und die Kennzeichen mit dem Hinweis, dass leider eine „E“ Verteilung nicht mehr möglich war. Aber da hinten und an der Seite „PluginHybrid“ auf dem Wagen stehen würde,hätte es so keine Auswirkungen. Ich war zwar verduzt, aber da ich noch wusste,dass ein „E“ keine Plicht ist, fuhr ich mit der Vorfreude auf die Abholung nach Hause. Ich ahnte noch nicht,was dann kam!
Denn nach der Recherche, warum ich kein „E“ auf das Kennzeichen mehr bekam, war darin begründet, dass die Voraussetzung dafür zum 1.1.2018 geändert wurde. Ein PluginHybrid musste jetzt 40 km mit reinen Strom fahren können, vorher waren es 30 km, oder wahlweise der Co2/km durfte max. 50g betragen. Da der c350e aber nur 31 km schafft, war zumindest von der geringen Reichweite geschuldet, dass ich keine „E“ Privilegien mehr erhalte. Aber da war doch der Co2/km—Wert! Denn ich konnte mich noch erinnern, dass überall in den Tests von 48g die Rede war. Also stöberte ich das Netz durch und siehe da: Überall und sogar bei Wiki wurde 48g angegeben. Juhuu!!! „E“ ich komme!!
Ein Blick in die Fahrzeugpapiere offenbarte aber einen herben Rückschlag: unter V7 steht aber 51. Waaaas?
Warum 51g und nicht 48g wie überall im Netz und sogar auf der hauseigenen Daimler.com—Seite?
Noch mal auf die Boschüren und auf der Mercedes—Seite geschaut und siehe da, es werden die Werte im Kleingedruckten „56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g. 1 (ein) Gramm zuviel. Damit Aus der Traum vom „E“ auf dem Kennzeichen. Aus der Traum vom freien Parken und was noch viiieeel schlimmer ist: Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist! Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel. Was für ein Irrsinn! Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!
Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...
Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal. Nun Gut. Nun schlecht. Denn wenn sich nix ändert, ist der PluginHybrid von Mercedes ein stinknormaler Benziner mit einer gutgedachten Elektrospielerei, die ich ausser auf privaten Aufladestationen nicht mehr aufladen kann. Und der Umweltschutzgedanke der Regierung: Lieber Garnix, als ein Bisschen! Vielen Dank!
Fazit: Für mich war das „E“ Privileg kaufentscheident und ich hätte Abstand vor der Entscheidung vom C350e genommen. Denn so ist der Mercedes „wertlos“, weil er alle Vorteile gegenüber einem Benziner/Diesel verloren hat.
Für jounalistischen Anfragen stehe ich gerne per PM zur Verfügung 😉
Beste Antwort im Thema
Du hast jede Menge Fehler und falsche Annahmen in deinem Text.
Das Gesetz ist schon seit seinem Bestehen so, dass 2018 der Wechsel kam, dass das E-Kennzeichen ab EZ 2018 nur noch an Fahrzeuge mit 40 km NEFZ-Reichweite oder weniger als 50 g/km CO2 im NEFZ vergeben wird. Es ist keine Gesetzesänderung, die danach kam.
Das Gesetz dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/
EmoG - § 3 Bevorrechtigungen
In §5 ist die Übergangsregelung mit den 30 km. Und das stand so von Anfang an drin.
Also seit Inkrafttreten, also seit 17. November 2016.
Ja, jedes Auto bekommt einen individuellen CO2-Wert, je nach Ausstattung wie z.B. Reifendimensionen und Sonderausstattung. Du hättest einfach einen mit Normwert bis 50 g CO2 bestellen müssen.
Da wird kein Mittelwert gebildet a la: "„56—48g“ angegeben. Machen zusammen 102:2= 51g."
Zumal 56+48=104, durch 2 wäre 52.
Nein, es gibt nagelneue C350e die bekommen auch weiterhin das E-Kennzeichen, weil 48, 49 oder 50g im Fahrzeugschein stehen. Und es gibt C350e, die bekommen es nicht, weil mehr drin steht, irgendwas ab 51g CO2/km.
Aus der Traum vom freien Parken => das stimmt ohne E-Kennzeichen.
Zitat:
Ich darf mich NICHT an eine öffentliche Aufladestation stellen und meinen Plugin aufladen, weil das nur Autos mit einem „E“—Kennzeichen erlaubt und somit vorbehalten ist!
Das ist Unfug. Denn natürlich darfst du dort laden. Laden verlangt kein E-Zeichen. Du musst dort vielleicht Parkgebühren zahlen, aber laden kannst und darfst du auch ohne E-Kennzeichen!
Zitat:
Lade ich meinen Plugin an der Säule auf, erhalte einen Strafzettel.
Diese Annahme von dir ist einfach falsch!!!!
Und diese Schlussfolgerung von dir auch:
Zitat:
Ich MUSS jetzt die Umwelt mit dem Benzin—Motor verpesten, weil den Bürokraten meine stromerischen Gesamtleistung ab dem 1.1. nicht mehr passt, aber am Tag zuvor noch alles paletti gewesen wäre, weil Bestandsschutz!
So ist es richtig: du hast ein Auto geleast, das genau an der Kante ist. Und hast dich dann im Konfigurator ausgetobt und Zeug dazu gebucht. So kam er über die 50g CO2-Grenze. Dein Pech. Die Anforderung 40 km zu 2018 war lange bekannt.
Zitat:
Achja, wenn ich den C350e nicht immer wieder aufladen kann, steht mir auch nicht die volle Motorleistung zur Verfügung. Nur so nebenbei...
Du kannst ihn ja aufladen.
Zitat:
Ich konnte gestern Abend noch mit der Hotline von Mercedes telefonieren und die meinten, dass diese Gesetzesänderung nach dem Abschluss meines Vertrages kam
Kam sie nicht. Die Veränderung war schon davor im Gesetz, für alle lesbar.
Zitat:
und die darauf keinen Einfluss haben konnten und sich dafür bei mir entschuldigen würden und baten mir an, eine Lösung dafür zu finden. Sie melden sich aber Anfang nächster Woche nochmal.
Die haben vielleicht noch einen Zaubertrick drauf: sie machen Serienräder drauf, dann bekommt du Papiere für Serienräder und vielleicht 48, 49 oder 50 g CO2. Damit bekommst du dein E-Kennzeichen. Und dann kommen die Serienräder wieder runter und deine (vermutlich) dickeren Schlappen wieder drauf. Ein pfiffiger Mercedes-Verkäufer hätte dich damals gleich so beraten.
Und du als pfiffiger Kunde hättest damals "Zulassung mit E-Kennzeichen vertraglich zugesichert" gleich als zugesicherte Eigenschaft in den Leasingvertrag aufgenommen.
Die C-Klasse Modellpflege W205 MoPf (in einigen Monaten, Mai oder so) bekommt einen größeren Akku (13,5 kWh), dann als C400e benannt statt C350e, der schafft dann die 40 km, ja sogar 50 km NEFZ.
Siehe hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ueberarbeitete-c-klasse-t6231308.html
Du hast einfach zu einem richtig schlechten Zeitpunkt dein Auto beschafft. Viel Erfolg bei deinen Schritten. Aber manchmal muss man sich auch einfach vorher besser informieren. VOR Unterschreiben des Leasingvertrages. Übrigens: dadurch, dass es ein Leasingwagen ist, hat MB (bzw. der Leasinggeber) ja auch selbst ein Interesse daran, das E-Kennzeichen da noch hinzuzuzaubern, weil die den Wagen ja nach 2 Jahren auch wieder verwerten wollen und mit E-Kennzeichen ist er viel mehr wert. Es gibt noch Hoffnung, dass sie eine Lösung finden.
Ach und nochwas: wer wirklich so elektroaffin wäre, hätte keinen C350e geleast. Sondern gleich was mit zumindest mehr kWh in der Batterie. Einen Kia Optima PHEV Kombi hätte es ja auch gegeben. Oder Passat GTE Variant. Beide auch als Stufenhecklimousinen. Alle ohne Probleme in den E-Kennzeichen-Kriterien, weil die Papierwerte stimmen.
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Zurück zu meinem Fall:
Nach nun mehr als 14 Tagen intensiven Kontakt mit Mercedes: Bremen als Produzent, Berlin als Entwickler und Maastricht als Kundenservice, sowie meine Niederlassung.
Alle haben sich sehr viel Mühe gegeben, bei meinem (bzw. dem) Problem eine Lösung zu finden. Es wurden alle Möglichkeiten ausgelohtet, die zu einer Verändung der Einstufung des C 350e beigetragen hätte.
Die Reifenvariante war der einzige Aufhänger, der am nächsten gewesen ist, da hier die Veränderung am einfachsten und kostengünstigsten herbei zu führen wäre.
Doch wie es im Leben so ist, ist es immer das erste Mal! Wenn man von kleinen Felgen auf große Felgen wechseln will, kann man es z.B. ausmessen, oder die passen schlicht nicht auf die Achse. Aber niemand hat bisher an den Co2-Wert gedacht, der sich durch den Wechsel von 18" auf 17" Felgen minimiert. Hier fehlen verlässliche Daten, die diese Angaben belegen. Nicht einmal Daimler kann mir die Daten, die sie auf der Homepage in den Verbrauchswerten angeben (54.52,50 oder 48g Co2), wirklich erklären. Es wäre ein "rechnerischer Wert", so die Erklärung aus Maastricht und damit fehlt mir ein Gutachten, welches ich dem TÜV vorlegen könnte, damit er die Co2-Werte korrigiert. Damit ist eine E-Vergabe an meinem Fahrzeug nicht möglich.
Nun geht es wieder zurück zur Niederlassung, wo ich nächste Wochen von dem Verkaufsleiter eingeladen bin und ich mir anhören, was die mir so anbieten. Ich bin bisher mit dem Mercedes C 350e über 200 km im Alltag gefahren und habe mir die Bereiche notiert, an dem ich anstelle mit Strom, mit dem Verbrenner fahren musste, weil mir das Aufladen verwehrt wurde. Das kann man nun auf die Gesamtkilometer hoch rechnen und man erhält einen gewissen Wert. Neben diesem kommt noch der Mehrwert für den Hybrid hinzu. Alles in einem Topf ergibt eine verhandelbare Masse, wo ich auch gerne bereit bin, darüber zu reden. Denn eines muss ich zugeben: Der Wagen ist einfach Spitze und würde ihn gerne auch weiterfahren. Egal ob im Ganzen oder als Neufahrzeug mit E-Kennzeichen. Aber das wird man dann sehen...
Wer also sich auch einen Mercedes C 350e Plugin Hybrid zulegen will, der kann es gerne machen. Aber achtet auf die CO2-Angabe am Ende des Konfigurators, der nicht über 50g liegen darf! Darüber geht es natürlich auch, wenn man keinen Wert auf das E-Kennzeichen legt.
Du hattest da keine kompetenten Ansprechpartner, Taiphun.
Zitat:
Wenn man von kleinen Felgen auf große Felgen wechseln will, kann man es z.B. ausmessen, oder die passen schlicht nicht auf die Achse.
Völliger Unsinn. Wenn die Felge größer wird, muss ein Reifen drauf mit weniger Flankenhöhe. Und insgesamt passt es dann wieder. Das gesamte Rad an sich, ist damit gleich groß. Nur nicht immer gleich breit, aber das ist losgelöst vom Felgendurchmesser.
Zitat:
Aber niemand hat bisher an den Co2-Wert gedacht, der sich durch den Wechsel von 18" auf 17" Felgen minimiert.
Auch da hat dir jemand Unsinn erzählt. Diesen Zusammenhang muss jedes Autohaus und jeder professionelle Autoverkäufer kennen. Denn Kunden müssen (Firmenrichtlinie zu Corporate Responsibility bei Großkunden)/wollen mit ihren Leasing-Wagen oft in bestimmte CO2-Limits passen. Ein Berater, der sowas vergisst, ist schlicht nicht kompetent. Und dann sollte auch seine Haftung ziehen.
Zitat:
Hier fehlen verlässliche Daten, die diese Angaben belegen. Nicht einmal Daimler kann mir die Daten, die sie auf der Homepage in den Verbrauchswerten angeben (54, 52, 50 oder 48g Co2), wirklich erklären.
Totaler Blödsinn ist das. Denn natürlich gibt es eine Org-Einheit/Abteilung bei Daimler, die sich damit sehr genau auskennt. Du bist da als Endkunde nur nicht rangekommen und lässt dich jetzt abspeisen.
Zitat:
Es wäre ein "rechnerischer Wert", so die Erklärung aus Maastricht und damit fehlt mir ein Gutachten, welches ich dem TÜV vorlegen könnte, damit er die Co2-Werte korrigiert. Damit ist eine E-Vergabe an meinem Fahrzeug nicht möglich.
Auch für rechnerische Werte gibt es Gutachten. Geh ins C-Klasse-W205-Forum, finde Leute mit einem C350e mit bis 50g CO2/km und besorg dir doch Kopien von deren EU-CoC, deren VIN dazu und deren Ausstattungsliste. Finde Autos, die deinem Leasing-Wagen möglichst ähnlich sind, aber ne 50 (oder weniger) dastehen haben und dann finde die technischen Abweichungen (an sich hätte das mal Daimler machen können). Ziehe diese Änderungen an "deinem" Fahrzeug nach, packe alle Papierchen ein von deinem und dem fremden Auto, gehe zu einer Prüforganisation (z.B. TÜV oder Dekra), und rede mit dem Prüfingenieur, der sich mit Zulassungsrecht und Änderungsabnahmen auskennen muss. Der gibt dir dann nach Begutachtung am Auto einen Wisch mit neuem CO2-Wert, damit zur Zulassungsstelle.
Ist an sich relativ einfach, an solche Papiere ranzukommen (halt von anderen Autos). Und natürlich könnte auch der Daimler-Händler nach solchen Auto in seiner Datenbank (junge Gebrauchtwagen) suchen. Aber die haben entweder keinen Bock - oder sind faul - oder sind doof.
Zitat:
... deine Nachforderung in Geld. ...
Das Aufladen wird dir praktisch dann nicht verwehrt, wenn du dich bei der Stadt mal informierst, wie die mit solchen PHEV umgehen. Sonst aber der richtige Weg. Denn für die schlechte Beratungsqualität sollte das Autohaus gerade stehen, aber nur dann, wenn E-Kennzeichen auch ein explizites Leasing-Kriterium von dir war. Sonst bist du dafür verantwortlich, wie du die Kiste konfigurierst.
Nicht vergessen: es ist deren Kiste, du hast den nur geliehen. Viel besser wäre doch: die nehmen die Kiste zurück und stellen dir einen hin, der eben bis 50g CO2/km erfüllt, wo auch immer sie den hernehmen. Die können sie ja frei austauschen und anderen ist es vielleicht Rille, ob E-Kennzeichen oder nicht. Aber diesen Druck brauchen die auch erstmal von dir. Ein Anwalt kann das unterstützen, dir aber auch wieder viel Mist einreden.
Zitat:
Wer also sich auch einen Mercedes C 350e Plugin Hybrid zulegen will, der kann es gerne machen. Aber achtet auf die CO2-Angabe am Ende des Konfigurators, der nicht über 50g liegen darf! Darüber geht es natürlich auch, wenn man keinen Wert auf das E-Kennzeichen legt.
Auch das ist viel zu stark vereinfacht, denn es ist komplexer.
Hatte der konkrete C350e schon mal ein E-Kennzeichen? Dann bekommt er auch wieder eins, weil der Bestandsschutz greift.
Wenn er noch keins hatte:
Hat der konkrete C350e eine EZ vor dem 1.1.2018? Wenn ja: dann bekommt er auch noch eines. Denn es gelten die Übergangsregelungen, und da reichten 31 km elektrische NEFZ-Reichweite. Der CO2-Wert war dann egal.
Hat der konkrete C350e eine EZ ab dem 1.1.2018? Nur dann braucht er bis 50g CO2/km. Weil er die neue Forderung von 40 km elektrischer NEFZ-Reichweite nicht erfüllt.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Du hattest da keine kompetenten Ansprechpartner, Taiphun.
Nun ja, die versuchen ihr Bestes.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Zitat:
Wenn man von kleinen Felgen auf große Felgen wechseln will, kann man es z.B. ausmessen, oder die passen schlicht nicht auf die Achse.
Völliger Unsinn. Wenn die Felge größer wird, muss ein Reifen drauf mit weniger Flankenhöhe. Und insgesamt passt es dann wieder. Das gesamte Rad an sich, ist damit gleich groß. Nur nicht immer gleich breit, aber das ist losgelöst vom Felgendurchmesser.
Ich hätte besser "Komplettreifen" schreiben sollen. Sorry.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Auch da hat dir jemand Unsinn erzählt. Diesen Zusammenhang muss jedes Autohaus und jeder professionelle Autoverkäufer kennen. Denn Kunden müssen (Firmenrichtlinie zu Corporate Responsibility bei Großkunden)/wollen mit ihren Leasing-Wagen oft in bestimmte CO2-Limits passen. Ein Berater, der sowas vergisst, ist schlicht nicht kompetent. Und dann sollte auch seine Haftung ziehen.
Die Frage steht auch nicht mehr im Raum. Denn den Fehler hat das Autohaus bereits auch offiziell eingestanden.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Totaler Blödsinn ist das. Denn natürlich gibt es eine Org-Einheit/Abteilung bei Daimler, die sich damit sehr genau auskennt. Du bist da als Endkunde nur nicht rangekommen und lässt dich jetzt abspeisen.
Möglich. Kann ich ja von hier nicht beurteilen.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Auch für rechnerische Werte gibt es Gutachten. Geh ins C-Klasse-W205-Forum, finde Leute mit einem C350e mit bis 50g CO2/km und besorg dir doch Kopien von deren EU-CoC, deren VIN dazu und deren Ausstattungsliste. Finde Autos, die deinem Leasing-Wagen möglichst ähnlich sind, aber ne 50 (oder weniger) dastehen haben und dann finde die technischen Abweichungen (an sich hätte das mal Daimler machen können). Ziehe diese Änderungen an "deinem" Fahrzeug nach, packe alle Papierchen ein von deinem und dem fremden A zu einer Prüforganisatuto, geheion (z.B. TÜV oder Dekra), und rede mit dem Prüfingenieur, der sich mit Zulassungsrecht und Änderungsabnahmen auskennen muss. Der gibt dir dann nach Begutachtung am Auto einen Wisch mit neuem CO2-Wert, damit zur Zulassungsstelle.Ist an sich relativ einfach, an solche Papiere ranzukommen (halt von anderen Autos). Und natürlich könnte auch der Daimler-Händler nach solchen Auto in seiner Datenbank (junge Gebrauchtwagen) suchen. Aber die haben entweder keinen Bock - oder sind faul - oder sind doof.
Ich habe direkt hier beim Zitieren nochmal bei der Niederlassung nachgehakt! Das hätten die schon tatsächlich schon selbst versucht, aber bei allen, bei den das "Edition C"-Paket (AMG Exterieur) gebucht wurde, wurden vom Werk auch alle mit 18" Felgen ausgeliefert und haben damit haben auch alle 52g drin stehen. Ich kann es aber gerne im Mercedes-Forum versuchen....
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Das Aufladen wird dir praktisch dann nicht verwehrt, wenn du dich bei der Stadt mal informierst, wie die mit solchen PHEV umgehen. Sonst aber der richtige Weg. Denn für die schlechte Beratungsqualität sollte das Autohaus gerade stehen, aber nur dann, wenn E-Kennzeichen auch ein explizites Leasing-Kriterium von dir war. Sonst bist du dafür verantwortlich, wie du die Kiste konfigurierst.
Bisher sehr mau: Ich habe mich mit Hamburg auseinander gesetzt und habe versucht, mit meinem Fall eine Sondergehmigung auszustellen. Aber leider nein. Im Gegenteil: Die freuen sich über die neue Regelung, da man nun eine klare Orientierung hat. Kein E - Kein Parkplatz - Kein Aufladen.
Übrigens erhalte ich auch keine Auflade-Karte, wenn ich kein E eingetragen bekommen habe.
Bisher kommt mir das Autohaus doch (Fast) allem nach....
Zitat:
Nicht vergessen: es ist deren Kiste, du hast den nur geliehen. Viel besser wäre doch: die nehmen die Kiste zurück und stellen dir einen hin, der eben bis 50g CO2/km erfüllt, wo auch immer sie den hernehmen. Die können sie ja frei austauschen und anderen ist es vielleicht Rille, ob E-Kennzeichen oder nicht. Aber diesen Druck brauchen die auch erstmal von dir. Ein Anwalt kann das unterstützen, dir aber auch wieder viel Mist einreden.
Das war Gegenstand vom ersten Gespräch vom Verkaufsleiter: Wir ordern einen neuen C350e mit H-Kennzeichen und ich fahre bis dahin den hier weiter. Aber dazu wollte er noch bei der Leasing sprechen, wie das dann gehandhabt wird. Wenn es nicht geht, dann soll es halt mit Geld/Inspektion ausgeglichen werden.
Edit: Dazu habe ich gerade einen Anruf bekommen: Die Produktion vom C350e ist ausgelaufen und die Letzten dieses Modells werden jetzt hergestellt. Im Juni soll das Facelift vom c350e kommen, welcher auch stärkere Akkus an Board haben soll. Somit wäre das Facelift erst im Juli orderbar und Lieferung ca. 4-5 Monate später...
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 14:04:35 Uhr:
Auch das ist viel zu stark vereinfacht, denn es ist komplexer.Hatte der konkrete C350e schon mal ein E-Kennzeichen? Dann bekommt er auch wieder eins, weil der Bestandsschutz greift.
Wenn er noch keins hatte:
Hat der konkrete C350e eine EZ vor dem 1.1.2018? Wenn ja: dann bekommt er auch noch eines. Denn es gelten die Übergangsregelungen, und da reichten 31 km elektrische NEFZ-Reichweite. Der CO2-Wert war dann egal.Hat der konkrete C350e eine EZ ab dem 1.1.2018? Nur dann braucht er bis 50g CO2/km. Weil er die neue Forderung von 40 km elektrischer NEFZ-Reichweite nicht erfüllt.
Ja, zugelassen am 19.1. Also: Meiner wird nie ein E erhalten. Es werden auch alle anderen neu bestellten Fahrzeuge mit der "Editon C" inkl. 18"Felgen kein E erhalten, weil die automatisch die 52g eingetragen bekommen. Die C350e bekommen ab dem 1.1. wegen der 31km Reichweite nur über den Co2-Ausstoß das E-Kennzeichen und das ist Ausstattungsabhängig. Und hier setzt meine erwähnte Kritik an: Keiner sagt es Dir! Ich habe mal bei zwei anderen Autohäuser angerufen: "E-Kennzeichen beim C350e kein Problem! Nur nicht beim GLC..." z.B. Mercedes Essen und Dortmund.
Es bleibt nicht einfach...
Zitat:
@Taiphun schrieb am 1. Februar 2018 um 15:39:20 Uhr:
Das war Gegenstand vom ersten Gespräch vom Verkaufsleiter: Wir ordern einen neuen C350e mit H-Kennzeichen und ich fahre bis dahin den hier weiter.
Die H-Kennzeichen gibt's bei Mercedes jetzt schon ab Werk? 😰 Na wenn das nicht mal der nächste Skandal ist... 😛
@topic: Ich finde es ziemlich übel, was dir da widerfahren ist und vor allem, dass es zum Bestellzeitpunkt nicht von Mercedes erwähnt wurde, dass du Probleme mit einer Zulassung mit E-Kennzeichen bekommen wirst. Das war ja bereits abzusehen. Wenn die Eintragung mit anderen Rädern tatsächlich nicht möglich ist, würde ich darauf drängen, dass du aus dem Leasing-Vertrag rauskommst und dir einen neuen C350e bestellen kannst. Notfalls mit einem Anwalt versuchen sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast.
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Zitat:
@ballex schrieb am 1. Februar 2018 um 15:53:19 Uhr:
Die H-Kennzeichen gibt's bei Mercedes jetzt schon ab Werk? 😰 Na wenn das nicht mal der nächste Skandal ist... 😛
Hehe.. wenn Du so willst, ja! Nimmst Du das eine Ausstattungspaket, steht der Wagen in Bremen bei der Abholung mit E-Kennzeichen, nimmst du das andere Paket, halt ohne...
Zitat:
@topic: Ich finde es ziemlich übel, was dir da widerfahren ist und vor allem, dass es zum Bestellzeitpunkt nicht von Mercedes erwähnt wurde, dass du Probleme mit einer Zulassung mit E-Kennzeichen bekommen wirst. Das war ja bereits abzusehen. Wenn die Eintragung mit anderen Rädern tatsächlich nicht möglich ist, würde ich darauf drängen, dass du aus dem Leasing-Vertrag rauskommst und dir einen neuen C350e bestellen kannst. Notfalls mit einem Anwalt versuchen sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Zum Glück brauche ich da keinen Anwalt,weil es vom Autohaus selbst angeboten wurde. Nur stellt sich jetzt die Frage, wie sich es mit dem Leasingvertrag verhält: Aufheben und dann neu machen, oder behalten.
Zitat:
Und hier setzt meine erwähnte Kritik an: Keiner sagt es Dir!
Das ist eine alte Diskussion. Wer hat welche Informationspflichten. Manchmal muss ein Kunde sich einfach auch selbst informieren, was er da bestellt und wie die Regularien drumrum nun genau sind.
Zitat:
Ich habe mal bei zwei anderen Autohäuser angerufen: "E-Kennzeichen beim C350e kein Problem! Nur nicht beim GLC..." z.B. Mercedes Essen und Dortmund.
Na dann: nimm sie beim Wort. :-) In einem Satz können die halt nicht unterscheiden, dass es zwei Sorten von C350e gibt: welche, die ein E-Kennzeichen bekommen können und welche ohne.
Und natürlich lassen sich auch bestimmte GLC350e mit E-Kennzeichen finden, halt jung gebrauchte oder Tageszulassungen mit EZ vor dem 01.01.2018. Denn da reichten noch die 30, 32 oder 34 km elektrische NEFZ-Kilometer für das E-Kennzeichen.
Kurz: die haben entweder keine Ahnung, oder in einem kurzen Telefongespräch lässt sich diese Komplexität nicht darstellen. Weil das ein recherchelastiges Thema ist. Wobei die Grundlagen reicht einfach sind.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 16:25:43 Uhr:
Das ist eine alte Diskussion. Wer hat welche Informationspflichten. Manchmal muss ein Kunde sich einfach auch selbst informieren, was er da bestellt und wie die Regularien drumrum nun genau sind.
Die Lieferung sollte im 4. Quartal 2017 erfolgen. Laut meinem Verkäufer wurde mir in einer Email im Oktober mitgeteilt, dass der Wagen vorraussichtlich Anfang Dezember abholbereit wäre. Bis dahin wären jegliche Überlegungen und auch selbst, wenn ich im Juli bei Unterzeichnung gewusst hätte, egal gewesen. Denn im Dezember hätte ich das E so oder so erhalten.
Erst einen Monat später, am 14. November erhielten wir einmal eine Änderung der Auftragsbestätigung, in dem der Wegfall der "optischen Differenzierung für Plug-IN Hybrid" auf dem Kofferraum weg fiele und das der Abholtermin sich in das 1. Quartal 2018 verschiebt.
Nach Aussage von Mercedes gab es einen Kundenhinweis an die Verkäufer, dass man bei Lieferung nach dem Jahreswechsel in einigen Fällen kein E-Kennzeichen erhalten können. Wie der Wortlaut genau war, weiß ich noch nicht. Das es den Hinweis gab, weiß ich einmal von meinem Kundenberater und einmal von Maastricht selbst. (Was ich noch Anfangs als Ausrede interpretiert hatte)
So wäre der Mercedes-Händler spätestens bei der o.g. Änderung angehalten gewesen, mich auf die Gesetzesänderung hinzuweisen. Das hat er aber nicht getan.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 16:25:43 Uhr:
Na dann: nimm sie beim Wort. :-) In einem Satz können die halt nicht unterscheiden, dass es zwei Sorten von C350e gibt: welche, die ein E-Kennzeichen bekommen können und welche ohne.Und natürlich lassen sich auch bestimmte GLC350e mit E-Kennzeichen finden, halt jung gebrauchte oder Tageszulassungen mit EZ vor dem 01.01.2018. Denn da reichten noch die 30, 32 oder 34 km elektrische NEFZ-Kilometer für das E-Kennzeichen.
Kurz: die haben entweder keine Ahnung, oder in einem kurzen Telefongespräch lässt sich diese Komplexität nicht darstellen. Weil das ein recherchelastiges Thema ist. Wobei die Grundlagen reicht einfach sind.
Es sind auch nur Verkäufer 🙂
Ich habe übrigens von meinem Verkäufer eine Kopie eines COC gerade per EMail erhalten. Nun stehten unter Punkt 35 nur die Winterbereifung 225/50R17 94H M&S 7Jx17H2 ET48,5 drin, wie bei mir auch. Aber keine Sommerbereifung.
Auch sind sonst fast alle Angaben mit meinem COC identisch, ausser die Farbe und die Co2-Emission "Gewichtet, kombiniert" 48g/km, bei mir 52g/km.
Im Fahrzeugschein sind noch die Sommerreifen unter 15.1 225/40R19 93Y XL 15.2 245/35 R19 93Y XL eingetragen. Aufgezogen sind 225/45R18 M&S.
Anruf beim Zubehör in der Niederlasung: Nach deren Aussage darf ich auch nur 18" Reifen im Sommer fahren. Keine 17" !! So steht es in deren Computer.
Ich blick nicht mehr durch...
Edit: Ich sehe gerade, dass ich nur die Innenseite von beiden Fahrzeugen habe. Es gibt noch auf der letzten Seite einen Punkt 52 Anmerkungen. Und da stehen die Erweiterungen zur Felgengeschichte drauf:
Zitat:
So wäre der Mercedes-Händler spätestens bei der o.g. Änderung angehalten gewesen, mich auf die Gesetzesänderung hinzuweisen. Das hat er aber nicht getan.
Wobei Gesetzesänderung irreführend ist. Es ist ja das für alle Seiten vorhersehbare Auslaufen einer Übergangsregelung zu Ende 2017, die aber schon 1,5 Jahre genau so für jedermann im Gesetz nachlesbar war. Wo ich dir Recht gebe: wenn die Daimler-Zentrale einen Hinweis an die Verkäufer gibt, gehört sich das auch, dass die Verkäufer es an die Kunden weitergeben. Jemand von Mercedes kann es aber auch so sehen: der Kunde hätte das E-Kennzeichen als zugesicherte Eigenschaft in den Leasing-Vertrag aufnehmen müssen, dann wäre er bevorzugt beliefert worden, hätte bis Ende 2017 die Zulassung gemacht und alles wäre gut gewesen. Das ist halt die "arschige" Version, die ein Daimler-freundlicher Anwalt rausziehen wird.
Lieferfristen bei Neuwagen sind übrigens ein ganz eigenes Thema und wieder ein weites Feld - juristisch gesehen. In der Regel sind die Kaufverträge so gestaltet, dass der Kunde sehr viel an Verschiebung hinnehmen muss. Du hast ja aber einen Leasing-Vertrag und keinen Kauf-Vertrag, keine Ahnung, wie die Leasing-Verträge gestaltet sind, vermutlich aber ähnlich.
BTW: dein Bild ist von einem CoC von einem Mercedes R350 4matic (also R-Klasse! W251). Ich weiß nicht, was du dir dabei gedacht hast. Auf jeden Fall wurde da was verwechselt. Einen Bezug zu einer W205 C-Klasse C350e hat das zumindest nicht.
Und ja: alle ab Werk zugelassenen Felge-Reifen-Kombinationen stehen im CoC immer am Ende in den Anmerkungen. Natürlich sind weitere zugelassen, die man dann daraus ableiten kann. Das ist aber wieder ein eigenes Thema.
Wenn man CoCs schon verlinkt, sollte man immer alle Seiten einbeziehen, nicht nur 2 Seiten: Deckblatt und Rückseite.
Deine Aussage an sich (Vergleich der CoCs zweier Autos, nur die Räder, Farbe unterschiedlich) sollte dir aber Hoffnung machen - nur dein Bildbeleg passt nicht dazu.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 19:55:56 Uhr:
Zitat:
So wäre der Mercedes-Händler spätestens bei der o.g. Änderung angehalten gewesen, mich auf die Gesetzesänderung hinzuweisen. Das hat er aber nicht getan.
Wobei Gesetzesänderung irreführend ist. Es ist ja das für alle Seiten vorhersehbare Auslaufen einer Übergangsregelung zu Ende 2017, die aber schon 1,5 Jahre genau so für jedermann im Gesetz nachlesbar war. Wo ich dir Recht gebe: wenn die Daimler-Zentrale einen Hinweis an die Verkäufer gibt, gehört sich das auch, dass die Verkäufer es an die Kunden weitergeben. Jemand von Mercedes kann es aber auch so sehen: der Kunde hätte das E-Kennzeichen als zugesicherte Eigenschaft in den Leasing-Vertrag aufnehmen müssen, dann wäre er bevorzugt beliefert worden, hätte bis Ende 2017 die Zulassung gemacht und alles wäre gut gewesen. Das ist halt die "arschige" Version, die ein Daimler-freundlicher Anwalt rausziehen wird.
Das ist halt der juristische Unterschied. Da haste auch Recht und vorallem bei Mercedes. Nun gibt es auch noch das "moralische" Recht gegenüber einem guten Stammkunden und dazu noch eine gehörige Portion Zeugen. Sonst wäre die Niederlassung ganz sicher nicht so weit mir bereits entgegen gekommen. Nur sehe ich derzeit ehr eine Lösung herbei, als das ich eine Wandlung oder ähnliches möchte. Wenn es partou nicht geht, kann man den letzten Schritt immer noch andenken.
Zitat:
Lieferfristen bei Neuwagen sind übrigens ein ganz eigenes Thema und wieder ein weites Feld - juristisch gesehen. In der Regel sind die Kaufverträge so gestaltet, dass der Kunde sehr viel an Verschiebung hinnehmen muss. Du hast ja aber einen Leasing-Vertrag und keinen Kauf-Vertrag, keine Ahnung, wie die Leasing-Verträge gestaltet sind, vermutlich aber ähnlich.
Ja, es sind unverbindliche Terminangaben.
Zitat:
BTW: dein Bild ist von einem CoC von einem Mercedes R350 4matic (also R-Klasse! W251). Ich weiß nicht, was du dir dabei gedacht hast. Auf jeden Fall wurde da was verwechselt. Einen Bezug zu einer W205 C-Klasse C350e hat das zumindest nicht.
Sollte auch nicht. Ich hatte den nur zur Ansschaung zum verdammten Punkt 52 gepostet.
Zitat:
Und ja: alle ab Werk zugelassenen Felge-Reifen-Kombinationen stehen im CoC immer am Ende in den Anmerkungen. Natürlich sind weitere zugelassen, die man dann daraus ableiten kann. Das ist aber wieder ein eigenes Thema.
Wenn man CoCs schon verlinkt, sollte man immer alle Seiten einbeziehen, nicht nur 2 Seiten: Deckblatt und Rückseite.
Ich habe meinen COC leider nicht zur Hand und kann den leider nicht posten. Ich bin morgen früh eh in der Niederlassung und werde mir eine Kopie machen lassen und die dann hier mit dem anderen COC posten.
Zitat:
Deine Aussage an sich (Vergleich der CoCs zweier Autos, nur die Räder, Farbe unterschiedlich) sollte dir aber Hoffnung machen - nur dein Bildbeleg passt nicht dazu.
Wie gesagt. ich weiß ja nicht, was unter 52 Sonstiges so alles bei mir und bei dem anderen Fahrzeug steht. Der Kundenberater hat mir auch nur die Innenseite des COC als miserable Kopie zugeschickt. Die ist anbei als pdf.
Aber ich melde mich morgen nochmal. Mal sehen. Es ist meine letzte Hoffnung...
Die Kopie da ist ja auch ein Witz von der Qualität, da konnte jemand noch nicht mal einen Scanner oder Kopierer bedienen. "Das Beste oder Nichts." Diesem Anspruch muss so mancher beim Stern (und die Niederlassungen sind ja ein echter Teil vom Daimler) auch erstmal gerecht werden.
Mal ein Tipp an wer auch immer der Ersteller dieser Kopie ist: Umschalten auf Graustufen-Modus statt Schwarz-Weiß-Dithering-Modus (der wurde dort verwendet) und 300x300 dpi - das hätte dann sogar eine ordentlich lesbare Kopie ergeben. Das dort sieht aus wie gefaxt (s/w, 200x200 dpi). Und das im Jahr 2018. Du hast ja da echte "Nicht-Profis" am Werk.
Naja, und komplett ist das CoC wieder nicht, weil Seiten fehlen, das sieht man ja, dass da nur Seite 2 und 3 drin sind. Sowas können sich die Jungs und Mädels dort auch mal merken: ALLE Seiten eines CoC braucht es. Man kann da nix "sparen".
Zitat:
@Grasoman schrieb am 1. Februar 2018 um 20:46:38 Uhr:
Die Kopie da ist ja auch ein Witz von der Qualität, da konnte jemand noch nicht mal einen Scanner oder Kopierer bedienen. "Das Beste oder Nichts." Diesem Anspruch muss so mancher beim Stern (und die Niederlassungen sind ja ein echter Teil vom Daimler) auch erstmal gerecht werden.Mal ein Tipp an wer auch immer der Ersteller dieser Kopie ist: Umschalten auf Graustufen-Modus statt Schwarz-Weiß-Dithering-Modus (der wurde dort verwendet) und 300x300 dpi - das hätte dann sogar eine ordentlich lesbare Kopie ergeben. Das dort sieht aus wie gefaxt (s/w, 200x200 dpi). Und das im Jahr 2018. Du hast ja da echte "Nicht-Profis" am Werk.
Naja, und komplett ist das CoC wieder nicht, weil Seiten fehlen, das sieht man ja, dass da nur Seite 2 und 3 drin sind. Sowas können sich die Jungs und Mädels dort auch mal merken: ALLE Seiten eines CoC braucht es. Man kann da nix "sparen".
🙂
Ich fahre gleich zur Niederlassung und lasse mir eine Kooie von beiden COC geben.
Da sind ja dann auch beide VINs drauf. Mit der VIN kann man in einer Produktionsdatenbank auch leicht die Liste der Ausstattungscodes / Sonderausstattungen ab Werk bekommen (diese typischen 3-Buchstaben-Abkürzungen, die sich in der Preisliste einfach nur "Code" nennen). Das wäre noch sehr hilfreich für beide Autos.
Nun war ich heute Morgen in der Niederlassung. Ich habe nur diese beigefügten COC von den zwei verschiedenen Fahrzeugen bekommen. Ich hoffe, du kannst die doch noch lesen.
Der gravierende Unterschied in den Papieren ist die Angabe unter 35 auf Seite 2:
Wo beim C350e mit 48g unter 1+2 Achse die 225/50 R17 94H eingetragen sind, steht bei mir Achse 1: 225/40 R19 93Y und Achse 2: 245/35 R19 93Y. Und auf diesen Daten wurden auch die 52g festgelegt.
Ich dürfte zwar lt. COC Seite 4 auf der Achse 1 225/50 R17 94W und Achse 2 245/45 R17 94W fahren, aber die beeinflussen nicht den CO2-Wert, denn Mercdes hat die größtmöglichen 19"-Felgen als Referenz angegeben.
Es gibt Neuigkeiten:
Es wird wohl zu einem Wandel kommen. Mercedes hat mir angeboten, kostenlos auf die neue C-Klasse umzusteigen,sobald die lieferbar ist. Bestellbar ist die im März und bis zur Auslieferung fahre ich den jetzt erstmal so weiter. Wir müssen noch das Okay von der Leasing warten. Und das geschieht erst,wenn die C-Klasse konfigurierbar ist. Aber sollte keine Hürde sein...
Tja, das wäre dann das Ende vom Lied. Ich glaube nicht, dass MB hier noch was bewegen wird. Wenn doch, werde ich Euch natürlich darüber informieren!
ich habe das gleiche Problem bei meinem E350e Lieferung in 4/2018 habe dann herausbekommen wenn man nicht die AMG Version nimmt und keine 19" Bereifung, dann kommt man auf die 48g CO2. Daher muss Mercedes jetzt auf knapp 7000 Mehrpreis an Sonderausstattung verzichten, damit ich das E-Kennzeichen bekomme. Dazu waren allerdings mehrere Anrufe und bestimmt 10 Emails zwischen Mercedes und mir nötig. Feststellen kann man das sehr viel Inkompetenz im Werk in Sachen E-Mobilität antrifft.