Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:
„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Zitat:

@SGSII schrieb am 26. Dezember 2017 um 22:30:04 Uhr:



Zitat:

@Q22017 schrieb am 26. Dezember 2017 um 21:49:11 Uhr:



Ich hatte schon mehrere Werkstattbesuche mit dem Fahrzeug weil es eine seltsame Geräuschkulisse im Innenraum. Getriebe wurde schon mal getauscht aufgrund dessen, dann weiß man sich keinen Rat mehr und wird zum nächsten Händler geschickt. Dessen Serviceleiter nimmt dann auch die Geräuschkulisse wahr und schreibt einen Reparaturauftrag und nimmt am nächsten Tag das Fahrzeug in die Werkstatt. Danach bekommt einfach nur noch einen Anruf vonwegen das Fahrzeug ist ok und Feierabend!
Dann fährt man wieder zum Händler wo man das Fahrzeug gekauft und bekommt denn Tipp sich an die Kundenbetreuung zu wenden. Die habe ich bereits nun auch schon zweimal angeschrieben ohne das sich was regt. Ich werde seid Monaten einfach hin und her geschickt.

Würdest du es hinnehmen das sich ein neues Fahrzeug so anhört wie hier https://youtu.be/74T1pDrRIIo ?!

Ich hatte nun schon mehrere Werkstattbesuche hinter mir, habe mir dann ein anderes Fahrzeug für eine Vergleichsfahrt besorgt usw. Dann wurde mir angeboten das man sich zusammensetzen würde und eine Kaufmännischelösung suchen könne. Zu dem Termin ist es auch nie gekommen obwohl ich zwischenzeitlich zweimal im Autohaus war. Dann habe ich schriftlich schonmal selber denen ein Angebot geschickt für eine Kaufmännischelösung geschickt darauf wurde auch nicht eingegangen. Es wird einfach schlicht auf Zeit gespielt. Alleine für die ganzen die ganzen Werkstattbesuche habe ich bestimmt locker 1000km verfahren!


Wenn das Fahrzeug einen Mangel hat, würde ich das selbstverständlich nicht akzeptieren. Dafür gibt es die Garantie. Wende dich direkt an den Chef des Autohauses und wenn der nicht will direkt an Audi. Fristen setzen und dran bleiben!

Das mache ich bereits seid Monaten und mittlerweile wird versucht das ganze als Stand der Technik abzustempeln. Wie gesagt es wurde mir auch schonmal Angeboten eine Kaufmännischelösung zu finden dazu kam es dann jedoch auch nicht weil einfach darauf nicht mehr eingegangen wird.
Wenn es halt nicht anders geht werde ich halt versuchen den Kreditvertrag anzufechten. Ich habe mir solch ein teures Auto im guten Glauben gekauft das ich damit mal 10 Jahre lang fahren kann ohne größere Reparaturen.

Naja, kann ich ehrlich gesagt verstehen. Nach der Bezahlung ist der Kunde eben kein König mehr. Mir geht es ähnlich. War bisher noch mit allen Autos zusammen nicht so oft in der Werkstatt wie mit meinem Golf. Dann wird geschlampt, das Lenkrad verkratzt, es kommen tolle Ratschläge oder es werden die Augen vedreht, weil man 5 Minuten nach dem Räder wechseln schon wieder da steht (Motor ging in den Notlauf). Da habe ich dann auch kein schlechtes Gewissen den gleichen Weg zu gehen.

Wenn mir sowas passiert (ich hatte 2003 einen Golf IV gewandelt), dann können die sich warm anziehen. Zuerst versucht man es mit denen zu klären. Kommt man sich dann aber vereiert vor, dann ist der Anwalt dran. Erst wollen sie, dass man ein Auto kauft und wenn man es dann hat, lassen die den Kunden hängen. Das geht mal gar nicht.

Man will ja nicht, dass es soweit kommt, aber wenn es notwendig ist dann haben die nach dem 3. Reparaturversuch wegen der gleichen Sache ein Problem.

Ich kann Q22017 sehr gut verstehen, was er da vorhat.

Das Problem ist, wenn man aktuell VW anschreibt, die Bearbeitungszeit bei 5-7 Wochen liegt.
Da kann man besser am Telefon *Druck* machen und auf eine Vorgangsnunmer bestehen.

Die Frage ist, ist eine geänderte Innenraum Sound Kulisse ein gravierender Mangel?

Ich habe nun erfolgreich 2 Autos in den letzten 4 Jahren gewandelt.
Ohne Anwalt würde ich das nicht mehr machen.
Man wird hin gehalten, Fristen werden absichtlich nicht eingehalten usw.

Erster Rücktritt 2014: Dauer 3 Monate
Zweiter Rücktritt 2017: Dauer 6 Monate

In beiden Fällen hatte die Elektrik komplett Ausfälle . Gibt genug über meine Probleme hier nachzulesen.

Ein gut gemeinter Tipp:
Nehm einen Anwalt mit der Fachrichtung Rücktritt vom Kaufvertrag

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Zitat:

@turborex schrieb am 27. Dezember 2017 um 06:28:33 Uhr:


Das Problem ist, wenn man aktuell VW anschreibt, die Bearbeitungszeit bei 5-7 Wochen liegt.
Da kann man besser am Telefon *Druck* machen und auf eine Vorgangsnunmer bestehen.

Die Frage ist, ist eine geänderte Innenraum Sound Kulisse ein gravierender Mangel?

Ich habe nun erfolgreich 2 Autos in den letzten 4 Jahren gewandelt.
Ohne Anwalt würde ich das nicht mehr machen.
Man wird hin gehalten, Fristen werden absichtlich nicht eingehalten usw.

Erster Rücktritt 2014: Dauer 3 Monate
Zweiter Rücktritt 2017: Dauer 6 Monate

In beiden Fällen hatte die Elektrik komplett Ausfälle . Gibt genug über meine Probleme hier nachzulesen.

Ein gut gemeinter Tipp:
Nehm einen Anwalt mit der Fachrichtung Rücktritt vom Kaufvertrag

Ja das ist eine schwierige Sache ob das ein Mangel ist. Uns gehen diese Antriebsgeräusche ziemlich auf die Nerven weil sie irgendwann auch das Radio übertönen. Dafür brauche ich mir im Grunde kein neues Fahrzeug von einer Premiummarke für über 40000€ zu kaufen. Problem ist auch leider das diese Geräuschkulisse nur manche Q2 von sich geben mit Quattro und die meisten werden nur mit Frontantrieb verkauft. Bisher habe ich erst zwei Leute hier angetroffen denen diese Geräuschkulisse auch aufgefallen ist.

Man kann Autos wegen fehlerhafter Finanzierungen, wegen Mängel oder wegen den Abgaswerten beim Diesel zurückgeben oder eine Vergleichszahlung bekommen. Wie gut jeweils die Chancen sind, kann man schlecht sagen. Fahrzeugrückgaben gibt es eher selten. Vergleiche wohl häufiger, aber man darf dann nicht darüber reden darf.

Das Problem ist, dass es sogar nach Aussage eines Kundendienstmeisters den VW-KONZERN nicht mehr interessiert. Deren Strategie ist derzeit aussitzen! Die haben nicht mal mehr auf das anwaltliche Anschreiben reagiert. Normalerweise kommt wenigstens der übliche Schriftsatz mit „wir haben ihr Mandat zur Kenntnis genommen, lehnen den Anspruch aber ab“! Nix dergleichen!
Selbst die zugesagten Softwareupdates werden bewusst verschleppt.
Aber für den fälligen TÜV und den Bremsflüssigkeitswechsel rufen sie dreimal an!!

Es ist interessant, wie über Leute hergezogen wird, die versuchen, einen Darlehensvertrag nachträglich zu widerrufen.

VW z. B. lässt die Dieselfahrer hängen. Die Restwerte gehen in den Keller. Einen Euro5-Diesel will sowieso keiner mehr. Die kriegt man nicht mehr los. Selbst der VW-Händler nimmt sie bei einem Neukauf teilweise nicht mehr in Zahlung.

Mit der Nutzungsentschädigung sehe ich noch nicht durch.

In der Familie zahlt jemand knapp 13k ab und da ist noch ein Rest von 10k.

Bewegt wurde das Fahrzeug in dieser Zeit 70.000km, läuft Ende d. nächsten Jahres aus, wenn ich den Rechner bediene, würde er bei der Variante mit Nutzungsentschädigung minus machen ...

Bei 70000km kommst man auf über 13k € Wertersatz? Geht's um einen Porsche? 😉

Der Rechner ist komisch.

knapp 9600€ wurde bisher an Raten bezahlt samt Zinsen, wenn wir die 9ct zugrunde legen komme ich auf:

9600€ - 6300€ (70tkm) = 3300€ die man sozusagen zurückerstattet bekäme, war da nicht noch was mit den Zinsen?

Wurde eine Anzahlung geleistet? Falls ja, gibt es die natürlich auch zurück.

Und die Zinsen darf die Bank natürlich behalten. Hierfür sollte man den Zinssatz ansetzten, welche man im Vertrag stehen hat. Der Wert fällt allerdings üblicherweise nicht ins Gewicht.

Die 9cent je Kilometer sind allerdings eine sehr vereinfachte Berechnung. Es gibt noch ein anderes Rechenmodell, welches auf die zu erwartende Laufleistung abzielt und für Gebrauchtwagen zugeschnitten ist.

Beim Thema Nutzwert muss man halt rechnen. Hier profitiert man eher, wenn man eine hohe Rate und lange Laufzeit hatte und das Fahrzeug wenig gefahren hat. Wer wenig und kurz gezahlt hat, dafür aber viel km gefahren ist, hat eher einen Nachteil.

Trotzdem sollte man bedenken, was ein Auto mit 70tkm, vor allem als Diesel, noch am Markt so einbringt. Vermutlich weniger, als die jetzt kalkulierten 3.000 Euro.

Was sagt eigentlich unser Finanzminister dazu 😕

Schließlich wurden dann ja von vielen pauschale Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht, obwohl keine Kosten angefallen sind?

Naja, mal abgesehen von den 9C/Km. 🙄

@leuchtal

Ja, da hast du recht. Anzahlung wurde keine geleistet und das Fahrzeug hat 100tkm runter.

Mein Verkäufer den ich privat kenne meinte auch, dass das nochmal zusätzlich eine gewisse Schwelle darstellt, wo das Fahrzeug an Wert verliert.

Zu mal das Auto im Sommer 17 gewechselt werden sollte, dort wurden 4000 (!) unter der Ablösesumme geboten. Anfang des Jahres konnte man sich noch auf 0€ einigen, sprich Auto wurde abgelöst und gut, deshalb sind die prognostizierten 3000€ besser als nichts.

Halte euch auf den laufenden.

Angeblich muss man bei Autofinanzierungen, bei denen der Vertrag nach dem 13.6.14 unterschrieben wurde, keine Nutzungsentschädigung zahlen. Der Vertrag kann auch widerrufen und rückabgewickelt werden, wenn das Fahrzeug schon komplett bezahlt wurde. Die Bank bekommt dann nur die angefallenen Zinsen.

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