Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:
„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Habe auch einen Brief an die VW Bank geschrieben. Frist wurde verstreichen lassen. Jetzt geht's zum Anwalt. Bin gespannt wie das ausgeht. Halte euch gerne auf dem Laufenden...

Hallo zusammen,
das ganze klingt ganz interessant für mich, da ich ein neues Fahrzeug der VAG besitze und absolut nicht zufrieden damit bin. Werde denen auch mal das Standartschreiben schicken und etwas anpassen. Da die ganzen Angaben in der Finanzierung im Grunde nicht mehr stimmen. Nachdem ich die Finanzierung unterschrieben habe und das Fahrzeug bestellt wurde. Habe ich mehrere Sachen wie Standheizung etc zusätzlich bestellt. Somit war auch später meine Anzahlung gute 2000€ höher wie in dem Finanzierungsangebot damals.

Ich denke alles was nachträglich kam und nicht über die Finanzierung läuft gibt's auch nicht mehr zurück. Zumindest nicht zu 100%.

Zitat:

@Gleetch schrieb am 24. Dezember 2017 um 16:42:29 Uhr:


Ich denke alles was nachträglich kam und nicht über die Finanzierung läuft gibt's auch nicht mehr zurück. Zumindest nicht zu 100%.

Das ist mir egal ich habe auch kein Problem die Nutzung zu bezahlen. Hauptsache ich werde die Kiste wieder los ohne 10000€ in den Sand zu setzen!
Der Hersteller versucht im Grunde auch einfach nur meine Probleme mit dem Fahrzeug auszusitzen. Wenn ich es so wieder los werden sollte soll es mir recht sein. Bei den ganzen EK und VK Preisen habe ich ehrlich gesagt auch kein schlechtes Gewissen es über diese Scheine zu versuchen.

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Dann wäre es wohl das einfachste es privat zu verkaufen.

Zitat:

@Gleetch schrieb am 25. Dezember 2017 um 12:05:29 Uhr:


Dann wäre es wohl das einfachste es privat zu verkaufen.

Wie kommste auf diese Aussage?
Beim weiterverkauf sind locker 10000€ in den Sand gesetzt.....!
Bei einer Rückabwicklung komme ich wesentlich günstiger davon bin gerade mal knapp 6000km damit gefahren.

Hat sich eher so angehört, also willst hauptsächlich das Auto loswerden, egal wie. Um was für ein Auto handelt es sich? 10k Differenz ist ja schon einiges

Zitat:

@Gleetch schrieb am 26. Dezember 2017 um 10:34:44 Uhr:


Hat sich eher so angehört, also willst hauptsächlich das Auto loswerden, egal wie. Um was für ein Auto handelt es sich? 10k Differenz ist ja schon einiges

Audi Q2 das ist ein normaler Wertverlust für ein 40000€ Wagen. Einmal angemeldet schon sind 25% platt.

Ganz so krass ist es jetzt auch nicht, sonst würde jeder nur noch Tageszulassungen kaufen. Dann mal viel Erfolg. Vielleicht fallen ja nicht mal die Nutzungsgebühren an.

Sehr weit sind wir leider davon nicht entfernt, sehr problematisch ist das ich dieses Fahrzeug privat gekauft habe! Das haben mir schon mehrer Händler gesagt wegen der Mehrwertsteuer.

Mehr als das, was im Finanzierungsvertrag steht, wirst du eher nicht erhalten. Es wird ja um den Widerruf des Vertrags gestritten und nicht, um den Wert des Fahrzeugs, den Einbauten, etc. Es geht faktisch nur um den Vertrag.

Zitat:

@leuchtal schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:15:04 Uhr:


Mehr als das, was im Finanzierungsvertrag steht, wirst du eher nicht erhalten. Es wird ja um den Widerruf des Vertrags gestritten und nicht, um den Wert des Fahrzeugs, den Einbauten, etc. Es geht faktisch nur um den Vertrag.

Ja klar aber wenn der Vertag vom Händler zurück abgewickelt wird und der es Fahrzeug zurücknimmt muss ich mein Geld für meine Sonderausstattung vom Werk aus auch zurück bekommen!
Das Geld was ich an die Bank bezahlt habe bekomme ich zurück und den anderen Teil von der Anzahlung vom Händler diese habe ich ja auch damals an den Händler überwiesen. Nur weil die höherere Anzahlung nicht im Finanzierungsantrag auftaucht heißt das ja noch lange nicht das ich die nicht mehr vom Händler zurück bekomme. Sorry glaube du hattest das nicht ganz verstanden wie ich das meinte.

Ich habe damals das Fahrzeug neu bestellt inkl. Finanzierung.
Nachdem ich alle Papiere unterschrieben habe wurde die Konfiguration vom Fahrzeug nochmals geändert somit wurde das Fahrzeug teuerer. Im Grunde hätte man wohl auch eine neue Finanzierung erstellen müssen. Dies wurde aber einfach nicht gemacht. Stattdessen hatte ich damals bei der Auslieferungen eine höherere Anzahlung an den Händler geleistet als das was in der Finanzierung stand.

Zitat:

@Q22017 schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:22:09 Uhr:



Zitat:

@leuchtal schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:15:04 Uhr:


Mehr als das, was im Finanzierungsvertrag steht, wirst du eher nicht erhalten. Es wird ja um den Widerruf des Vertrags gestritten und nicht, um den Wert des Fahrzeugs, den Einbauten, etc. Es geht faktisch nur um den Vertrag.

Ja klar aber wenn der Vertag vom Händler zurück abgewickelt wird und der es Fahrzeug zurücknimmt muss ich mein Geld für meine Sonderausstattung vom Werk aus auch zurück bekommen!
Das Geld was ich an die Bank bezahlt habe bekomme ich zurück und den anderen Teil von der Anzahlung vom Händler diese habe ich ja auch damals an den Händler überwiesen. Nur weil die höherere Anzahlung nicht im Finanzierungsantrag auftaucht heißt das ja noch lange nicht das ich die nicht mehr vom Händler zurück bekomme. Sorry glaube du hattest das nicht ganz verstanden wie ich das meinte.

Ich habe damals das Fahrzeug neu bestellt inkl. Finanzierung.
Nachdem ich alle Papiere unterschrieben habe wurde die Konfiguration vom Fahrzeug nochmals geändert somit wurde das Fahrzeug teuerer. Im Grunde hätte man wohl auch eine neue Finanzierung erstellen müssen. Dies wurde aber einfach nicht gemacht. Stattdessen hatte ich damals bei der Auslieferungen eine höherere Anzahlung an den Händler geleistet als das was in der Finanzierung stand.

Nochmal grundsätzlich: Wieso soll eigentlich jmd anderes nun für deine Unentschlossenheit bezahlen, nur weil dir der Wagen nun nicht mehr gefällt? Wann hast du den Wagen gekauft? Der Wagen hat so wenig KM, wieso überhauptmein Diesel?

Zitat:

@SGSII schrieb am 26. Dezember 2017 um 19:29:20 Uhr:



Zitat:

@Q22017 schrieb am 26. Dezember 2017 um 17:22:09 Uhr:


Ja klar aber wenn der Vertag vom Händler zurück abgewickelt wird und der es Fahrzeug zurücknimmt muss ich mein Geld für meine Sonderausstattung vom Werk aus auch zurück bekommen!
Das Geld was ich an die Bank bezahlt habe bekomme ich zurück und den anderen Teil von der Anzahlung vom Händler diese habe ich ja auch damals an den Händler überwiesen. Nur weil die höherere Anzahlung nicht im Finanzierungsantrag auftaucht heißt das ja noch lange nicht das ich die nicht mehr vom Händler zurück bekomme. Sorry glaube du hattest das nicht ganz verstanden wie ich das meinte.

Ich habe damals das Fahrzeug neu bestellt inkl. Finanzierung.
Nachdem ich alle Papiere unterschrieben habe wurde die Konfiguration vom Fahrzeug nochmals geändert somit wurde das Fahrzeug teuerer. Im Grunde hätte man wohl auch eine neue Finanzierung erstellen müssen. Dies wurde aber einfach nicht gemacht. Stattdessen hatte ich damals bei der Auslieferungen eine höherere Anzahlung an den Händler geleistet als das was in der Finanzierung stand.


Nochmal grundsätzlich: Wieso soll eigentlich jmd anderes nun für deine Unentschlossenheit bezahlen, nur weil dir der Wagen nun nicht mehr gefällt? Wann hast du den Wagen gekauft? Der Wagen hat so wenig KM, wieso überhauptmein Diesel?

Ich hatte schon mehrere Werkstattbesuche mit dem Fahrzeug weil es eine seltsame Geräuschkulisse im Innenraum. Getriebe wurde schon mal getauscht aufgrund dessen, dann weiß man sich keinen Rat mehr und wird zum nächsten Händler geschickt. Dessen Serviceleiter nimmt dann auch die Geräuschkulisse wahr und schreibt einen Reparaturauftrag und nimmt am nächsten Tag das Fahrzeug in die Werkstatt. Danach bekommt einfach nur noch einen Anruf vonwegen das Fahrzeug ist ok und Feierabend!

Dann fährt man wieder zum Händler wo man das Fahrzeug gekauft und bekommt denn Tipp sich an die Kundenbetreuung zu wenden. Die habe ich bereits nun auch schon zweimal angeschrieben ohne das sich was regt. Ich werde seid Monaten einfach hin und her geschickt.

Würdest du es hinnehmen das sich ein neues Fahrzeug so anhört wie hier https://youtu.be/74T1pDrRIIo ?!

Ich hatte nun schon mehrere Werkstattbesuche hinter mir, habe mir dann ein anderes Fahrzeug für eine Vergleichsfahrt besorgt usw. Dann wurde mir angeboten das man sich zusammensetzen würde und eine Kaufmännischelösung suchen könne. Zu dem Termin ist es auch nie gekommen obwohl ich zwischenzeitlich zweimal im Autohaus war. Dann habe ich schriftlich schonmal selber denen ein Angebot geschickt für eine Kaufmännischelösung geschickt darauf wurde auch nicht eingegangen. Es wird einfach schlicht auf Zeit gespielt. Alleine für die ganzen die ganzen Werkstattbesuche habe ich bestimmt locker 1000km verfahren!

Zitat:

@Q22017 schrieb am 26. Dezember 2017 um 21:49:11 Uhr:



Zitat:

@SGSII schrieb am 26. Dezember 2017 um 19:29:20 Uhr:



Nochmal grundsätzlich: Wieso soll eigentlich jmd anderes nun für deine Unentschlossenheit bezahlen, nur weil dir der Wagen nun nicht mehr gefällt? Wann hast du den Wagen gekauft? Der Wagen hat so wenig KM, wieso überhauptmein Diesel?

Ich hatte schon mehrere Werkstattbesuche mit dem Fahrzeug weil es eine seltsame Geräuschkulisse im Innenraum. Getriebe wurde schon mal getauscht aufgrund dessen, dann weiß man sich keinen Rat mehr und wird zum nächsten Händler geschickt. Dessen Serviceleiter nimmt dann auch die Geräuschkulisse wahr und schreibt einen Reparaturauftrag und nimmt am nächsten Tag das Fahrzeug in die Werkstatt. Danach bekommt einfach nur noch einen Anruf vonwegen das Fahrzeug ist ok und Feierabend!
Dann fährt man wieder zum Händler wo man das Fahrzeug gekauft und bekommt denn Tipp sich an die Kundenbetreuung zu wenden. Die habe ich bereits nun auch schon zweimal angeschrieben ohne das sich was regt. Ich werde seid Monaten einfach hin und her geschickt.

Würdest du es hinnehmen das sich ein neues Fahrzeug so anhört wie hier https://youtu.be/74T1pDrRIIo ?!

Ich hatte nun schon mehrere Werkstattbesuche hinter mir, habe mir dann ein anderes Fahrzeug für eine Vergleichsfahrt besorgt usw. Dann wurde mir angeboten das man sich zusammensetzen würde und eine Kaufmännischelösung suchen könne. Zu dem Termin ist es auch nie gekommen obwohl ich zwischenzeitlich zweimal im Autohaus war. Dann habe ich schriftlich schonmal selber denen ein Angebot geschickt für eine Kaufmännischelösung geschickt darauf wurde auch nicht eingegangen. Es wird einfach schlicht auf Zeit gespielt. Alleine für die ganzen die ganzen Werkstattbesuche habe ich bestimmt locker 1000km verfahren!

Wenn das Fahrzeug einen Mangel hat, würde ich das selbstverständlich nicht akzeptieren. Dafür gibt es die Garantie. Wende dich direkt an den Chef des Autohauses und wenn der nicht will direkt an Audi. Fristen setzen und dran bleiben!

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