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Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de
Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
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1400 Antworten
Gericht hat zwar Fehler im Vertrag bestätigt aber meinte Kunde müsse diese erkennen. Verkündungstermin erstmal 30.9. Die warten auf das EUGH Urteil.
EUGH entscheidet am 9.09.2021
Abwarten oder 2700€ annehmen. Was meint ihr?
Zitat:
@alexsas schrieb am 31. August 2021 um 18:10:29 Uhr:
Abwarten oder 2700€ annehmen. Was meint ihr?
Wie soll man denn mit den sehr umfangreichen Infos etwas raten?
Eine Frage besitzen alle ihre Fahrzeuge noch.
Nein. Aber wurde ja eh abgewiesen.
Fahrzeug ist weg, daher habe ich den Vergleich angenommen.
Heute kam überraschend ein Vergleichsangebot über 2800€. Da das Fahrzeug bereits weg ist habe auch ich angenommen.
Wil auch Geld
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 1. September 2021 um 19:44:49 Uhr:
Wil auch Geld
Das wird wohl nichts wenn schon rechtskräftig entschieden wurde :D
Ich blicke da eh nicht mehr durch. Angeblich war die Kanzlei gezwungen es zurück zu nehmen
Wahrscheinlich hat das Gericht sehr deutlich gemacht, dass Du verlieren wirst und deinem Anwalt nahe gelegt, die Klage zurück zu nehmen. Dann ist es konsequent das auch zu tun um Gerichtskosten zu sparen.
Sagt mal, wie wird eigentlich der mögliche Wertersatz berechnet?
Eigentlich dürfte dies ja nicht zur Debatte stehen, da Verträge nach 2014 (laut Internet) keinen Wertersatz geleistet werden muss (angeblich)
Theoretisch sind Gerichte auch unparteiisch.
Das heutige EUGH Urteil stärkt die Verbraucher. Banken oder Gerichte dürfen nicht abweisen mit der Begründung „Rechtsmissbrauch“.
Das wird den Banken nicht schmecken.
Für mich ist der Drops gelutscht. Vergleich und fertig. Endlich Ruhe.